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nrw-ak-kommunalpolitik-solingen - Re: [Nrw-ak-kommunalpolitik-solingen] Spende

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nrw-ak-kommunalpolitik-solingen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der kommunalpolitisch aktiven Piraten aus Solingen

Listenarchiv

Re: [Nrw-ak-kommunalpolitik-solingen] Spende


Chronologisch Thread 
  • From: Harry Schlim <harryschlim AT gmail.com>
  • To: Gerhard Raeder <piratgerd AT gmail.com>
  • Cc: Alex Reintzsch <alexander.reintzsch AT piratenpartei-nrw.de>, "nrw-ak-kommunalpolitik-solingen AT lists.piratenpartei.de" <nrw-ak-kommunalpolitik-solingen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nrw-ak-kommunalpolitik-solingen] Spende
  • Date: Thu, 12 Dec 2013 01:24:24 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalpolitik-solingen>
  • List-id: <nrw-ak-kommunalpolitik-solingen.lists.piratenpartei.de>

Danke für deine Spende! Jede Spende hilft uns doppelt, denn im Rahmen der Parteienfinanzierung gewährt uns der Staat für jede eingeworbene Spende weitere Mittel.

Spende Piratenpartei mit Zweckbindung Region Solingen

Kontoinhaber:    Piratenpartei Landesverband NRW
Kontonummer:    175087478
Bankleitzahl:    362 500 00
Kreditinstitut:    Sparkasse Mülheim
IBAN:   DE51 3625 0000 0175 0874 78
BIC:   SPMHDE3EXXX
Verwendungszweck: Spende an vKV Solingen, Name und vollständige Anschrift des Spenders

Zum Absetzen ist bis zu jeweils 200 Euro der Überweisungbeleg/Kopie des Kontoauszugs als Nachweis ausreichend. Der Verwendungszweck “Spende” muss enthalten sein. Geldspenden an die Piratenpartei können von der Steuer abgesetzt werden. Bescheinigungen werden von der Piratenpartei am Jahresende versandt.

Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab.


Am 11. Dezember 2013 22:19 schrieb Gerhard Raeder <piratgerd AT gmail.com>:
Ahoi,

ein Neupirat möchte gerne für die Solinger Piraten spenden.
Nun fragt er an, wie er das machen soll. An wen spendet er
und wie ist sichergestellt, dass wir das Geld bkommen.
Aber haben wir ein Konto überhaupt?

Ich hoffe, Ihr wisst Rat.

Gruß Gerhard




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