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nrw-ak-innenpolitik - [Nrw-ak-innenpolitik] Das 10. Fanhearing heute um 18 Uhr

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[Nrw-ak-innenpolitik] Das 10. Fanhearing heute um 18 Uhr


Chronologisch Thread 


Hallo zusammen,

heute findet um 18 Uhr das Fanhearing statt.
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/06/einladung-zum-naechsten-fanhearing-am-9-juni-um-18-uhr/


Anbei schicken wir euch die Antwort auf unsere Pfefferspray-Anfrage und
Dokumente aus dem Sportausschuss, der heute um 16 Uhr tagt. Wenn jemand also
Interesse und Zeit hat, kann er sich vorher den Sportausschuss anschauen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/1200/E16-1254.jsp

Heute wird auch der Bericht einer Expertenkommission (u.a. Wimber) zum Thema
"Bürgernahe Polizei -Den demogra­fischen Wandel gestalten" vorgestellt:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2982.pdf

Das sagt das Ministerium für Bildung und Forschung über SiKomFan
http://www.bmbf.de/de/27215.php.

Auch zum Thema "Intensivtäterkonzept" wollen wir nachlegen und haben schon
Fragen vorbereitet:


Stand der Umsetzung und Nachfragen zum Konzept „Intensivtäter Gewalt und
Sport“

In der Sitzung des Innenausschusses am 26. Februar 2015 wurde kurz über das
Konzept „Intensivtäter Gewalt und Sport“ berichtet. Herr LdsKD Dieter
Schürmann (MIK) bestätigte in der Sitzung noch einmal die Aussage aus der
Vorlage (16/2671), dass „maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Person eine
täterorientierte Sachbearbeitung als IGS erfährt, die von ihr spezifisch
ausgehende Gefahr [ist]. Diese ist jeweils individuell zu prüfen.
Anhaltspunkte für ein entsprechendes Gefährdungspotential können sich z. B.
aus einer Speicherung der Person in der Datei "Gewalttäter Sport" bzw. aus
einer Einstufung in die Kategorien B (gewaltbereit/-geneigt) oder C
(gewaltsuchend) ergeben.“

In der Sitzung des Innenausschusses sind einige Fragen offen geblieben, daher
bitten wir um einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Umsetzung
des Intensivtäterkonzepts in NRW und um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Bei wie vielen Personen wurde das Ziel des Konzepts erreicht, die
Ermittlungsverfahren (evtl. mehrere über die BRD verteilt) bei der jeweils
zuständigen Staatsanwaltschaft zu zentralisieren, und welche „offensiven“
Maßnahmen (Meldeauflagen, Verkehrsrecht, Passrecht) wurden ergriffen? (Bitte
zählen sie auf, wegen welcher Straftaten (Gewalttaten, Landfriedensbruch,
Pyrotechnik usw.) die Personen rechtskräftig verurteilt wurden.)
2. Gibt es einheitliche und überprüfbare Kriterien, ab wann jemand als
Intensivstraftäter eingestuft wird?
3. Welche Möglichkeiten gibt es für die Betroffenen, Beschwerde gegen die
„Täterorientierung“ und „offensive“ Maßnahmen einzulegen? Erfahren die
Betroffenen, dass sie als Intensivtäter unter Beobachtung stehen?
4. Gibt es in NRW eine spezielle SKB-Datei wie in Niedersachsen und Berlin?
Wie viele Personen sind dort aus welchen Gründen gespeichert?
5. Führt die Zuständigkeitszentralisierung dazu, dass mehr Verfahren in NRW
stattfinden oder weniger? Wie wirkt sich das neue Konzept auf die Belastung
der Justiz in NRW aus?



Es gibt eine Menge Tehmen, die wir besprechen müssen. Wir freuen uns sehr auf
euren Input.


VG

Frank und Marie

Attachment: 2015-06-05 Antwort KA 3405.pdf
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Attachment: Gewalt gegen Schiedsrichter.pdf
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