nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list
Listenarchiv
- From: Henry Jensen <hjensen AT gmx.de>
- To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Nrw-ak-innenpolitik] Fw: Parlamentarische Sitten und Gebräuche
- Date: Tue, 17 Jul 2012 11:29:07 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
- List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>
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Date: Sun, 15 Jul 2012 20:51:38 +0200
From: Frank Herrmann <fherrmann AT piratenfraktion-nrw.de>
Gerne auch zur Weiterleitung an AK Innenpolitik, da kann ich von hier nicht
hin schreiben:(
Hola,
je nach dem, wie das Sommertheater ums Meldegesetz weitergeht, sollte/könnte
man nochmals mit einer PM nachlegen. Aktuell wird im Spiegel morgen wohl
soetwas stehen:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesmeldegesetz-koalition-kannte-die-aenderungen-frueher-a-844411.html
Ganz klar ist das nicht der erste Fall, bei dem die Regierung (und hier
meistens das IM!) Eile vorschiebt und in der letzten Minute umfassende
Änderungen unterschiebt.
Nach erster Prüfung scheint das im Spiegel-Artikel stehende auch tatsächlich
so gewesen zu sein: einige bei den Regierungsfraktionen wussten Bescheid,
aber haben nichts gesagt. Damit machen sie sich aber IMHO einer Täuschung des
Parlaments mit schuldig.
Zu sagen, 'es sei doch alles öffentlich', greift hier mMn nicht. Das einige
Tage nach der Sitzung zur ersten Lesung veröffentlichte Parlamentsprotokoll
hat zwar alle zu Protokoll gegebenen Reden aufgeführt, aber wie hier bewiesen
ist, diese werden nicht verstanden und vermutlich auch gar nichtgelesen. Das
Indiz mit dem neuen Artikel 44 hätte zudem auch nur jemand auffallen können,
der die Begleitpapiere, z.B. die 'Formulierungshilfen', kannte. Eine
Forderung daraus wäre, ALLE Papiere zu einem Gesetzgebungsverfahren, vor
allem, wenn es nicht live besprochen wird, sondern nur zu Protokoll gegeben
wird, müssen veröffentlicht werden!;)
Aus dem im Parlamentsprotokoll zur zweite/dritten Lesung zu Protokoll
gegebenen Reden erfährt man auch, das es wohl ein heftiges Drängen der
Regierung gab, das Gesetz schnell zu verabschieden. Wenn in einer
nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses, mit einer 2 Tage vorher noch
nachgereichten nicht-öffentlichen Ausschuss-Drucksache, aus OptIn ein OptOut
wird, dann kann das die Öffentlichkeit keinesfalls bemerken. Denn bis die
Beschlussempfehlung des Ausschusses veröffentlicht ist, ist das Gesetz, 24
Std. später, bereits verabschiedet. Weitere Forderung: mehr Abstand zwischen
Ausschussbeschluss und Abstimmung im Parlament. Ausnahmen nur bei
ausführlicher öffentlich und direkt vor dem Parlament abgegebener Begründung,
z.B. Weltuntergang o.ä.
Doch selbst wenn ein aufmerksamer Parlamentarier die ihm wahrscheinlich zur
Abstimmung vorliegende Beschlussempfehlung überflogen hat, hätte er die
massive Änderung zugunsten der Adressverlage nicht einfach erkennen können!
In der Begründung der Beschlussempfehlung Innenausschuss vom 27.06.2012 (am
Anfang, bei 'sonstige Kosten') steht:
"Geringfügige Kosten sind denkbar ...... bei der Melderegisterauskunft für
Zwecke der Werbung oder des Adresshandels durch das Erfordernis der
Einwilligung der betroffenen Person."
Offensichtlich wurde hier "vergessen" die Begründung aus dem ursprünglichen
Entwurf zu aktualisieren (In der Beschlussempfehlung war aus der Einwilligung
ja der (wirkungslose) Widerspruch geworden...). Absicht? Man könnte auch
sagen Täuschung...
Allerdings kann man aus den zu Protokoll gegebenen Reden sehen, das zumindest
einer der Abgeordneten einen der Tricks bemerkt hat: Gabriele Fograscher
(SPD) hat in ihrer 'Rede' die Wirkungslosigkeit des OptOut angesprochen und
eine "massive Schwächung des Datenschutzes" beklagt, nur niemand hat es
gehört, denn die Reden müssen bei der Abstimmung zwar vorliegen, aber gelesen
hat sie dann niemand, und reagieren kann auch niemand vor der Abstimmung.
Damit aber ist der Sinn einer zweiten und dritten "Lesung" völlig entstellt,
denn Lesung heißt 'Beratung', aber wenn ich nicht auf Argumente anderer
reagieren kann, weil die Reden nicht gehört werden können, dann kann ich auch
nicht beraten und somit darf mMn eine dritte Lesung unmittelbar nach einer
zweiten bei zu Protokoll gegebenen Reden nicht stattfinden! Lt. Bundestags-GO
darf die dritte Lesung und damit auch die Abstimmung nur sofort nacheinander
kommen, wenn in der zweiten Lesung keine anderen Beschlüsse fallen, zu denen
kann es aber nicht kommen, weil die Debatte fehlt...usw.
Die Regierung führt das Parlament am Nasenring durch die Manege, so oder so
ähnlich könnte man wohl sagen. Mit einer Piratenfraktion im Bundestag wäre
das nicht mehr zu machen, denn wir wurden nicht still sein und würden die
Debatte fordern. Schon jetzt tun wir das in den Landesparlamenten, z.b. In
NRW bei WestLB Gesetz oder bei der Einführung von DEmail für
Behördenzutellungen...
Soweit, vielleicht kann ja jemand damit etwas anfangen. Ich habe mich über
diese Spiegel-Meldung heute echt geärgert und werde in den nächsten Tagen
keine News mehr lesen;)
Beste Grüße
Frank
PS: vielleicht habe ich etwas übersehen, aber nach BundestagsGO ist ein
spezielles verfahren notwendig, wenn in weniger als zwei Tagen über eine
ausschussempfehlung abgestimmt werden soll. Dazu habe ich aber in den
Protokollen nichts gefunden...
§ 81 Zweite Beratung von Gesetzentwürfen
(1) Die zweite Beratung wird mit einer allgemeinen Aussprache eröffnet, wenn
sie vom Ältestenrat empfohlen oder von einer Fraktion oder von anwesenden
fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt wird. Sie beginnt am
zweiten Tag nach Verteilung der Beschlußempfehlung und des Ausschußberichts,
früher nur, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der
Mitglieder des Bundestages zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des
Bundestages es beschließen; bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die für
dringlich erklärt worden sind (Artikel 81 des Grundgesetzes), kann die
Fristverkürzung mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen
werden. Für den Antrag gilt die Frist des §20 Abs. 2 Satz 3.
- [Nrw-ak-innenpolitik] Fw: Parlamentarische Sitten und Gebräuche, Henry Jensen, 17.07.2012
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