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nrw-ak-innenpolitik - [Nrw-ak-innenpolitik] VDS.... besser zahlen als einig werden

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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[Nrw-ak-innenpolitik] VDS.... besser zahlen als einig werden


Chronologisch Thread 
  • From: dopirat AT web.de
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nrw-ak-innenpolitik] VDS.... besser zahlen als einig werden
  • Date: Tue, 17 Apr 2012 21:06:18 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Hi all,

nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (BJM) sollen die Telekommunikationsdaten im Wesentlichen nur anlassbezogen gespeichert werden und Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stehen. Das geht dem Innenministerium (BIM) nicht weit genug. Das BIM teilte dem BJM am 16.04.2011 mit, dass der Gesetzesentwurf nicht reiche, um die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Zugleich fordert das BIM weiterhin eine sechsmonatige Speicherfrist.

Auch die EU-Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsdaten sechs Monate zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Die Frist der EU-Kommission endet am 26.04.2012, um die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. Bis dahin wird es eine Lösung wohl nicht geben. Auf Deutschland könnten dann Strafzahlungen in Millionenhöhe zukommen. Allerdings wird die EU-Richtlinie derzeit überarbeitet. Kleine Hoffnung gibt es also noch.

Am 02. März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung in Deutschland für nichtig erklärt. Seitdem werden die Daten nicht mehr pauschal sechs Monate gespeichert. ...

Soweit die Theorie. Beispielsweise hat das Landgericht Münster in einem aktuellen Strafverfahren auf Vorrat gespeicherte Daten zur Urteilibegründung als Indiz herangezogen. Der Verteidiger hat der Verwertung in der Hauptverhandlung nicht widersprochen:( Damit wurde der Boden für eine Verfahrensrüge im Revisionsverfahren abgeschnitten. Der Verurteilte kann nur höchstwahrscheinlich vergeblich hoffen, dass der BGH in der Revision die Rüge als Sachrüge behandeln wird. Ein Verfahren vor dem BVerfGE erscheint hier daher eher wahrscheinlicher.

dopirat


  

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  • [Nrw-ak-innenpolitik] VDS.... besser zahlen als einig werden, dopirat, 17.04.2012

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