nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW
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- From: "gruen.regiert2 AT t-online.de" <gruen.regiert2 AT t-online.de>
- To: "gruen2, regiert" <gruen.regiert2 AT t-online.de>
- Subject: [AK Gesundheit NRW] Ohrfeige für Ministerin Theresia Bauer
- Date: Thu, 09 Apr 2015 10:19:00 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
- List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Kretschmann lässt Akten frisieren
Datum: Fri, 27 Mar 2015 16:12:26 +0100
Von: "uni-news AT t-online.de" <uni-news AT t-online.de>
An: "uni, news" <uni-news AT t-online.de>
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
An die
Rektoren der
Hochschulen in der
BRD
Stuttgarter Zeitung: "Ohrfeige für die Ministerin"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bereits in den vorangegangenen Mails wurde vorgetragen, dass sich die Amtszeit der Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer (Grüne) seit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg im Jahr 2011 als Abfolge von Lüge und Betrug und anderen Verbrechen darstellt (und dass Bauer sich nach einem Bericht in der Wochenzeitschrift Kontext anscheinend bereits als künftige Bundeskanzlerin sieht und nach eigener Darstellung annähernd ebenso viele bunte Blazer im Schrank hängen hat wie Angela Merkel). Auch wurde schon vorgetragen, dass die kriminellen Praktiken von Bauer darauf zurückzuführen sind, dass der von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ins Amt berufene Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) die Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Kretschmann und dessen Vize Nils Schmid (Finanzminister, SPD) zielgerichtet zerstört und den Justizbehörden zu diesem Zweck die finanziellen Mittel entzieht (was zu einer personellen Unterbesetzung und sekundär zur Überlastung der verbliebenen Beschäftigten führt) und freiwerdende Stellen anscheinend bevorzugt mit linientreuen Staatsanwälten und Richtern besetzt, die Straftaten von Personen der Landesregierung und deren Günstlingen vertuschen und fördern. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Mails der Unterzeichnerin und die verlinkten Presseberichte Bezug genommen.
Aktuell sorgt Bauer im Zusammenhang mit einem weiteren Skandal um die führende Verwaltungshochschule in Baden-Württemberg in Ludwigsburg für Schlagzeilen, wo die Auszubildenden anscheinend auf Anweisung des Ministerium bereits neben der regulären Ausbildung lernen, wie man Gelder an Günstlinge verschiebt und Akten frisiert.; nach Bekanntwerden des Vorgangs titelte die Stuttgarter Zeitung am 10.03.2015
"Ohrfeige für die Ministerin"
Zitat:
"An der Erkenntnis fehlt es nicht bei Theresia Bauer . Gerade an einer Beamtenhochschule, dozierte die Wissenschaftsministerin, dürfe es in puncto Rechtstreue „keinen Rabatt“ geben. Genau diesen Eindruck aber erweckte ihr Haus im Umgang mit den rechtswidrigen Zulagen für Professoren an der Hochschule Ludwigsburg. Dass die Staatsanwaltschaft nun förmlich ermittelt, ob es sich bei den Zahlungen um Untreue handelt, ist eine Ohrfeige für die Ressortchefin und ihre Beamten. Seit gut zwei Jahren war ihnen bewusst, dass die von der neuen Rektorin aufgearbeitete Praxis ihres Vorgängers strafrechtlich relevant sein dürfte. Doch obwohl der zuständige Ministeriale intern wiederholt über die Einschaltung der Staatsanwaltschaft sprach, sollte die Justiz nichts erfahren. Erst als die Ermittler jetzt in der Zeitung von den Vorgängen lasen, machten sie sich an die Arbeit."
Verantwortlich für diese Verhältnisse ist in erster Linie Kretschmann, der gemäss der Landesverfassung von Baden-Württemberg die Richtlinien in der Politik vorgibt und die Stelle von Bauer aufgrund der fortgesetzten kriminellen Praktiken der durchgeknallten Ministerin längst hätte neu besetzen müssen, zumal Bauer regelmässig den Landtag und die Öffentlichkeit belügt um ihre Verfehlungen zu vertuschen. Ein kurzer Abriss der Skandale der letzten Jahre seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 kann dem Text unten unter Abs. 1 ff entnommen werden.
Was geschah:
Im Jahr 2011 war der ehemalige Schulleiter Walter Maier altersbedingt ausgeschieden. Am letzten Arbeitstag hatte Maier an 17 Professoren Zulagen verfügt, obwohl eine rechtliche Grundlage für die Gehaltsaufbesserung anscheinend nur in vier Fällen existiert. Diese personelle Ungleichbehandlung führte anscheinend zu Unwohlsein bei Professoren, die benachteiligt wurden. Aus diesen und anderen Gründen kam es zu fortgesetzten Unruhen und internen Querelen an der Hochschule, die einen normalen Schulbetrieb schlussendlich nicht mehr zuliessen. Die grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hatte im Jahr 2012 als neue Rektorin die Verwaltungsjuristin Claudia Stöckle nach Ludwigsburg geholt und hat dieser anscheinend aufgegeben, dass sie die Zulagen irgendwie begründen solle. Weil allerdings nur in vier Fällen die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen (weil diese Professoren eine besondere Qualifikation, bzw. Tätigkeit nachweisen konnten, welche die Besserstellung begründen kann), hat Stöckle die Weiterzahlung in den anderen Fällen mit der Begründung gewährt, dass die Zulagen vom alten Schulleiter zugesagt wurden und in dieser Folge „Vertrauensschutz“ bestehen würde. Diese Begründung ist verwaltungsrechtlich anscheinend nicht vertretbar und führte inzwischen zu staatsanwaltlichen Ermittlungen. Denn nach dieser Definition könnten das Wissenschaftsministerium und jeder Schulleiter ohne Rechtsgrundlage nach Belieben Steuergelder an Günstlinge verschieben und die Zahlungen nach Verstreichen der Frist gem. 48 VwVfg nachträglich damit begründen, dass diese vom "Vertrauensschutz" gedeckt sind. Und anscheinend stellen solche rechtswidrigen Praktiken unter der „Rechtsaufsicht“ von Bauer den Normalfall dar, wie ein Bericht des StZ-Redakteuers Andreas Müller vom 15.01.2015 anschaulich zeigt:
Zitat:
Bei der Besprechung zu den umstrittenen Zulagen für Ludwigsburger Professoren, bekannte S. in einer Mail an die Teilnehmer aus ihrem Haus, aus dem Wissenschaftsministerium und dem Landesamt für Besoldung, habe es ihr „nach und nach die Sprache verschlagen“. Wenn sie sich nicht verhört habe, dann seien an die Hochschulleitung Sätze wie die folgenden gerichtet worden: „Achten Sie darauf, dass die Akten sauber sind“, „die Jahresfrist in § 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz hat schon in so manchen Fällen geholfen“. Dies wären für sie „schlicht inakzeptable Äußerungen, die ich nie und nimmer mittragen könnte“. Denn es würde aus ihrer Sicht bedeuten, dass der Rektorin und der Kanzlerin – an beide ging die Mail ebenfalls – nahegelegt worden wäre, „die Akten zu frisieren“ und die Frist von einem Jahr, in der rechtswidrige Verwaltungsakte korrigiert werden können, „durch Nichtstun verstreichen zu lassen.“
Anscheinend hatte die neue Schulleiterin die oben genannten Anweisungen nachfolgend umgesetzt, was dem Hauen und Stechen in Ludwigsburg allerdings nicht abhelfen konnte. Schlussendlich wurde Stöckle Mitte Januar vom Hochschulrat abgewählt. Nachdem der Schulbetrieb in Gefahr war, hat die FDP von Bauer Aufklärung bzgl. der Rechtmässigkeit der Zulagen verlangt. In dem augenscheinlichen Bemühen die von ihr zu verantwortenden Mauscheleien zu verheimlichen hatte Bauer eine schriftliche Anfrage der FDP dann aber nur ausweichend beantwortet. Bereits im Zusammenhang mit Titelschummeleien im Rechtsmedizinischen Institut der Universitätsklinik Heidelberg hatte Bauer den Landtag im Jahr 2013 wissentlich belogen und hatte Unterlagen zurückgehalten um rechtswidrige Handlungen ihres Ministeriums zu vertuschen. Und auch im vorliegenden Kontext wollte Bauer eine Überprüfung zur Sache infolge Zurückhaltung der Unterlagen verhindern und hat die Unterlagen dem Landtag erst dann vorgelegt, nachdem die FDP mit einem Untersuchungsausschuss drohte. Nachdem sich infolge von Medienberichten dann zudem die Staatsanwaltschaft und andere Behörden für die Rechtsgrundlage der Zulagen interessierten und sich der Vorgang offensichtlich nicht mehr verheimlichen liess, trat Bauer die Flucht nach vorne an und beteuert jetzt plötzlich offiziell, dass sie an einer Aufklärung grosses Interesse habe.
Der StZ-Redakteur Andreas Müller schreibt am 15.01.2015
„Unter dem früheren Rektor Walter Maier, der sicher seine Verdienste hat, ist an der Hochschule – die eigentlich Vorbild sein sollte – einiges aus dem Ruder gelaufen. Am gravierendsten waren wohl der desolate Zustand des Rechenzentrums und die unbestritten rechtswidrige Art und Weise, auf die Maier kurz vor der Pensionierung noch Professoren mit Zulagen bedachte. Zu Recht wurde 2011 daher ein Nachfolger gesucht, der in Ludwigsburg aufräumen sollte. Doch als Stöckle sich tatsächlich daranmachte, war es mit der Rückendeckung bald vorbei.
Zwei Vorgaben setzten ihr enge Grenzen: Zum einen sollte öffentlich kein Schatten auf die Ära Maier fallen – und damit auf die meisten, damals schon tätigen Aufseher. Zum anderen sollte unbedingt der „Hochschulfrieden“ gewahrt werden. Mit dieser Begründung wurde davon abgesehen, Staatsanwaltschaft und Rechnungshof einzuschalten; dabei erschien das dringend geboten. Es war ein Kurs des Unter-den-Tisch-Kehrens, wie er in Baden-Württemberg durchaus Tradition hat: die Dinge werden irgendwie intern geregelt, nichts soll nach draußen dringen. Unter diesen Bedingungen konnte Stöckle, unabhängig von ihren Schwächen, fast nur scheitern.
Merkwürdiges Verständnis von Rechtsstaat
Gescheitert ist freilich auch der vom Wissenschaftsministerium gedeckte Versuch, externe Kontrollinstanzen fernzuhalten. Die Staatsanwaltschaft, der Rechnungshof, der Datenschutzbeauftragte – sie alle wurden nun, da die Vorgänge gegen den Willen der Akteure doch bekannt wurden, von sich aus aktiv.
Das ist nicht nur blamabel für Theresia Bauer und ihr Ressort, sondern wirft auch Fragen nach ihrem Verständnis des Rechtsstaats auf: Entscheidet die Regierung etwa, was die Justiz und andere unabhängige Organe untersuchen dürfen – und was nicht?
Selbst eine Ministerialbeamtin war über das Gemauschel so empört, dass sie dies zu Protokoll gab. Bauers Antwort auf eine Landtagsanfrage aber weicht diesem zentralen Punkt aus.
Nein, mit Scheinlösungen wird die Hochschule Ludwigsburg nicht zur Ruhe kommen. Notwendig ist eine tiefgreifende Aufarbeitung ohne Tabus, rechtlich und auch politisch. Die Rolle des Ministeriums wird dabei mit in den Blick zu nehmen sein.“
In einer Presseerklärung vom 16.01.2015 bestreitet Bauer, dass das Ministerium die Schulleiterin motiviert habe rechtswidrige Umdeutungen vorzunehmen. Darüberhinaus behauptet Bauer, dass sie überhaupt erst im Januar 2015 erfahren habe, dass nur in vier von siebzehn Fällen eine Umdeutung legitim sei, vgl.
Frau Bauer lügt.
Denn in einem weiteren Bericht in der Stuttgarter Zeitung weist Müller drauf hin, dass die Medien bereits im November 2014 darüber berichtet haben, dass die Zulagen nur in vier Fällen zulässig waren, was Bauer als Leiterin des MWK und zudem infolge der Presseberichte nicht entgangen sein kann. Insbesondere weist Müller in diesem Kontext darauf hin, dass seine eigenen Recherchen im November und ein damals geführtes Telefonat mit dem MWK keinen Zweifel daran zulassen würden, dass das Problem am MWK damals schon bekannt war. Dennoch hat Bauer eine gebotene strafrechtliche Aufklärung des Vorgangs damals nicht veranlasst, sondern hat – wie zuvor schon im Zusammenhang mit anderen Skandalen – den Landtag wissentlich belogen um die Inkompetenz und das von Bauer zu verantwortende mutmasslich rechtswidrige Verhalten des WMK zu vertuschen, vgl. hierzu einen
Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 16.01.2015:
„Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat den Landtag in einem wesentlichen Punkt falsch über fragwürdige Zulagen für Professoren der Beamtenhochschule Ludwigsburg informiert. Bauer räumte jetzt ein, dass die zunächst unbestritten rechtswidrig gewährten Leistungszulagen nicht, wie in der Antwort auf eine FDP-Anfrage mitgeteilt, in allen 17 Fällen „rechtskonform umgedeutet“ worden seien. Tatsächlich sei dieser Weg nur in vier Fällen gewählt worden. In den anderen 13 Fällen habe man die Zulagen – es gehe insgesamt jährlich um 260.000 Euro – „aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter gewährt“. Dies berichtigte die Ministerin am Freitag in einem neuerlichen Schreiben an den Landtag.
Die zunächst falsche Auskunft beruhte laut Bauer auf einem Schreiben der Rektorin Claudia Stöckle, die am Donnerstag im Hochschulrat abgewählt worden war. Im Dezember 2013 habe Stöckle darin mitgeteilt, man habe die von ihrem Vorgänger Walter Maier rechtswidrig gewährten Zulagen in allen Fällen in rechtmäßige umgewandelt. Darauf, sagte die Ministerin, habe man sich verlassen.
„Ein Umstand, der uns nicht bekannt war“?
Erst im Januar 2015, als die Staatsanwaltschaft Stuttgart Unterlagen zu den Personalien anforderte, habe man festgestellt, dass die Zulagen nur in vier Fällen „umgedeutet“ und ansonsten unter Berufung auf den Vertrauensschutz weiter gewährt worden seien. Dies habe man aber erst einen Tag nach der Auskunft an die FDP erfahren. Bauer sprach daher von einer „neuen Sachlage“ und einem „Umstand, der uns nicht bekannt war“.
Diese Erklärung verwundert insofern, als die Stuttgarter Zeitung bereits am 18. November ausführlich über die unterschiedliche Behandlung der Zulagen berichtet hatte. In dem Bericht wurde dargelegt, warum die 13 Fälle erheblich kritischer zu sehen seien als die vier, in denen das Aufgeld nachträglich als Leistungszulage deklariert wurde. Die betroffenen Professoren hätten nämlich gar nicht mehr in die leistungsbezogene W-Besoldung wechseln dürfen; die Frist dafür war bereits 2009 abgelaufen. Das niedrigere Grundgehalt als in der C-Besoldung wurde ihnen durch die Zulagen mehr als kompensiert.
Mail von Ministerialrätin relativiert
Als die StZ dazu beim Ministerium anfragte, hieß es, man könne aus Gründen des Personendatenschutzes nichts dazu sagen.
Die „merkwürdige Differenzierung“, über die sich Ministerin Bauer jetzt überrascht zeigte, musste ihrem Haus also bereits seit zwei Monaten bekannt sein.
Die Zulagen sollen jetzt erneut untersucht werden; ob sie am Ende im Einzelfall doch noch entzogen werden, ließ die Ministerin ausdrücklich offen: "Wenn Konsequenzen zu ziehen seien, würden sie gezogen.“
Obwohl Bauer demnach bereits im November 2014 Kenntnis von der fehlenden Zulässigkeit der dreizehn Zulagen hatte und von Amts wegen verpflichtet gewesen wäre eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, hat Bauer – wie zuvor schon in anderen Fällen – erst in der oben verlinkten Presseerklärung im Januar 2015 ein Interesse des Ministeriums an einer Aufklärung in der Sache bekundet, nachdem die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen hatte und der Vorgang schon durch die Presse ging. Als bezeichnend für die Inkompetenz von Bauer kann zudem gesehen werden, wenn Bauer sich damit entlasten will, dass sie sich darauf verlassen habe, dass der Bericht von Stöckle zur Sache zutreffen würde (dass die vorgenommene „Umdeutung“ der Zulagen in rechtmässige Zulagen in allen Fällen zulässig gewesen wäre). Denn die Opposition wirft Bauer (zu Recht) vor, dass Bauer nicht selbst eine Einzelfallprüfung durch das Ministerium veranlasst hatte. Nach den eigenen Darlegungen von Bauer ist davon auszugehen, dass es den Rektoren in Baden-Württemberg im Normalfall überlassen bleibt quasi nach Belieben Zulagen an Günstlinge zu gewähren, weil die Zulässigkeit von Zulagen vom Wissenschaftsministerium anscheinend prinzipiell nicht geprüft wird. Schlimmer noch: Anscheinend hatte Bauer im vorliegenden Fall höchstselbst darauf gedrängt, die Zulagen – irgendwie – so umzudeuten, dass diese gezahlt werden können, wie die eingangs in der Stuttgarter Zeitung zitierte Mail der Ministerialrätin aus dem Finanzressort zeigt, die über das Verhalten des Ministeriums empört war. Auch führen die zitierten Ausführungen in der Mail der Ministerialrätin zu der Annahme, dass solche Praktiken unter Bauer gang und gäbe sind,
Zitat Stuttgarter Zeitung
"Ihr habe es die Sprache verschlagen, wie die Hochschulleitung angehalten worden sei, die Problematik zu lösen, schrieb die als hoch korrekt geltende Beamtin."
Dennoch bestreitet Bauer im Widerspruch hierzu in der oben verlinkten Pressekonferenz ihr Haus habe rechtswidrige Zustände vertuschen oder hinbiegen wollen und behauptet zudem rechtskonformes Vorgehen habe für sie höchste Priorität. In Anbetracht des Verlaufs in der Sache erscheinen diese Äusserungen bestenfalls als peinliche Schutzbehauptungen der ertappten Wissenschaftsministerin, die erstaunlicherweise noch immer im Amt ist, obwohl Bauer seit Amtsantritt im Jahr 2011 fortgesetzt mit Lügen und Betrugshandlungen, der Verschwendung von Steuergeldern an Günstlinge und anderen Auffälligkeiten für Schlagzeilen sorgt.
Die online-Zeitung news4teachers zitierte den Fraktionschef der FDP in Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke im hinsichtlich dem Verhalten von Bauer gegenüber der inzwischen entlassenen Rektorin Stöckle mit den folgenden Worten:
«Der Verdacht wächst, dass die Ministerin Stöckle opfern will, um von den eigenen Kenntnissen über Rechtswidrigkeiten abzulenken.»
Es erstaunt immer wieder, mit welcher Dreistigkeit Bauer die Öffentlichkeit und auch den Landtag belügt um eigene Verfehlungen und die Verfehlungen von Günstlingen der Landesregierung zu vertuschen. Auch beeindruckt die Brutalität, mit welcher Bauer die Existenz von Menschen zerstört, die sich ihren rechtswidrigen Praktiken in den Weg stellen, vgl. hierzu unten im Text den Bericht über den von Bauer geförderten Titelbetrug in Heidelberg, welcher eine Medizinerin (Gisela Zimmer) die Stelle kostete (die zum Schutz der betroffenen Studierenden in einer Dienstaufsichtsbeschwerde auf die kriminellen Verhältnisse in der Rechtsmedizin hingewiesen hatte). Auffallend ist zudem das Schauspielertalent von Kretschmann, der in den Medien regelmässig werbewirksam auf seine angebliche christliche Lebenshaltung verweist, gleichzeitig aber im offensichtlichen Unterschied hierzu die kriminellen Praktiken von Bauer deckt anstelle das Amt des Wissenschaftsministers neu zu besetzen. Mit ihren aktuellen Tricks und Lügen im Zusammenhang mit dem Skandal um die Verwaltungshochschule in Ludwigsburg setzt Bauer ihre „Politik“ der letzten Jahre seit 2011 fort, die anscheinend im Wesentlichen darauf beruht Steuergelder an Günstlinge zu verschieben, Studierende zu betrügen und die Bevölkerung zu Freiwild für Forschung und Profit zu degradieren, wobei sich Bauer sich augenscheinlich darauf verlassen kann, dass die von dem Koalitionspartner SPD (Nils Schmid, Rainer Stickelberger) instruierten Staatsanwälte ihre Straftaten decken werden, denn andernfalls hätte die Staatsanwaltschaft aufgrund des unten im Text unter Abs. 1 ff vorgetragenen medienbekannten Sachverhalts schon längst Anklage gegen Bauer und deren Günstlinge erheben müssen.
Da Bauer zum Bundesrat zählt und in dieser Position Einfluss auf die Bundespolitik nimmt, liste ich in Wiederholung und Ergänzung der vorangegangenen Mails zu Ihrer Information nachfolgend mehrere medienbekannte Skandale auf, die in die Regierungszeit der (noch) amtierenden grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg fallen; von den Medien teilweise aber nicht im gebotenen Umfang kolportiert werden. So hatte die Presse beispielsweise im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die private duale Freiburger Hochschule IUCE verschwiegen, dass für die Betrugshandlungen an den Studierenden insbesondere der grüne Freiburger OB Dieter Salomon und Bauer verantwortlich sind und dass die Staatsanwaltschaft in Freiburg und Stuttgart mehrere Strafanzeigen unter Verletzung des Legalitätsprinzips eingestellte hat, bzw. ohne dass der Einstellungsmitteilung entnommen werden konnte, dass die Staatsanwaltschaft (welche der Landesregierung, also Stickelberger und konkludent Kretschmann untersteht) das entscheidungserhebliche Vorbringen in der Strafanzeige sachlich erwogen oder überhaupt zur Kenntnis genommen hatte, vgl. den Text nachfolgend unter Abs. 2.
1. Universitätsklinik Ulm: Boni für Pfusch am Bau
2014 wurde bekannt, dass die ehemaligen Direktoren der Universitätsklinik Ulm Marre und Schoppik hinter dem Rücken des Aufsichtsrats (im Einverständnis mit den Abteilungsleitern der Abt. 4 im Wissenschaftsministerium Clemens Benz und Hartmut Schrade) Millionenkredite aufgenommen hatten, um die finanzielle Schieflage des Klinikums zu vertuschen (was nicht gelang). Diese beruhte anscheinend darauf, dass das Wissenschaftsministerium im Zusammenhang mit einem Neubau der Chirurgischen Klinik an die zuständigen Beamten in der Verwaltungsetage Boni ausgelobt hatte für den Fall, dass die Baukosten und Dauer eine hierzu vereinbarte Höhe und Frist nicht überschreiten werden. Diese Vereinbarung führte dann anscheinend unter anderem dazu, dass der Rechnungshof nach Fertigstellung des Klinikneubaus 40.000 Baumängel feststellte. Es besteht Anlass zu der Annahme, dass die Auslobung der Boni sittenwidrig ist. Denn als Landesbedienstete waren die Klinikdirektoren und die anderen involvierten Personen ohnehin verpflichtet wirtschaftlich zu arbeiten.
Nach Medienberichten kam es nachfolgend zu wiederholten Strafanzeigen gegen die Nutzniesser der Boni, die bei der Staatsanwaltschaft erst dann Beachtung fanden, nachdem die Medien über die Strafanzeigen berichtet haben. Ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 28.02.2014 zum Thema zeigt anschaulich wie unter der "Rechtsaufsicht" von Bauer und den verantwortlichen Abteilungsleitern der Abt. 4 im MWK Clemens Benz und Hartmut Schrade "gearbeitet" wird (und was für ein erbärmlicher Pfusch dabei herauskommt),
Inzwischen wurden die Vorermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Ulm anscheinend unter einem Vorwand eingestellt (wie meistens, wenn Verfehlungen der Landesregierung oder deren Günstlinge zur Überprüfung stehen). Die Südwestpresse berichtet hierzu am 14.01.2015 wie folgt:
„Für den Vorwurf, die Beschuldigten seien unberechtigt in den Genuss von Prämienzahlungen gekommen, lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. In den Anzeigen war Marre und Schoppik vorgeworfen worden, die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums verschwiegen und die aus der Schlussrechnung für das Bauprojekt „Neue Chirurgie“ ersichtliche deutliche Überschreitung der Gesamtkosten verschwiegen beziehungsweise nicht verbucht zu haben, um an Boni zu kommen.“
Dem Pressebericht kann nicht entnommen werden, weshalb die Staatsanwaltschaft in Anbetracht der medienbekannten Tatsachen, die zu den Strafanzeigen führten, keine Anklage gegen die verantwortlichen Personen erhoben hat. Auch dürfte alleine schon die Auslobung und Auszahlung von Boni für Dienstleistungen, die bereits mit dem Gehalt gedeckt sind, sittenwidrig und ggf. strafbar sein. Allerdings wurde bereits im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg und den Titelskandal in Heidelberg in den Jahren 2012 und 2013 offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg (welche der Landesregierung untersteht), Straftaten von Personen der Landesregierung und deren Günstlingen nicht verfolgt, bzw. Strafanzeigen unter Verletzung des Legalitätsprinzips einstellt und zwar auch dann, wenn die vorhandenen Indizien nach deutschem Recht zwingend die Erhebung der öffentlichen Klage erfordern würden.
Auch wurde bereits in einer vorangegangenen Mail unter Bezugnahme auf Presseberichte vorgetragen, dass der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann in Zusammenarbeit mit dem von ihm ins Amt gebrachten Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) und seinem Vize Nils Schmid (Finanzminister, SPD) die Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg zielgerichtet zerstört, indem diese den Justizbehörden die notwendigen finanziellen Mittel für eine ausreichende personelle Besetzung entziehen; diese werden von Kretschmann und Koll. zur Finanzierung von Prestige-Objekten verpulvert, zum Beispiel für den geplanten Erweiterungsbau der Stuttgarter Oper in Höhe von 300 Millionen Euro plus usw. Darüberhinaus fällt immer wieder auf, dass freiwerdende Stellen an den Justizbehörden vom Justizministerium und dem Ministerpräsidenten nicht an qualifizierte Juristen vergeben werden, sondern an Günstlinge der Landesregierung und andere linientreue Personen, welche hemmungslos das Recht beugen um die Interessen von kriminellen Politikern und deren Günstlingen zu bedienen.
Zur Verdeutlichung der mafiösen Verhältnisse in Baden-Württemberg, welche von der grün-roten Landesregierung und deren Günstlingen unterhalten und gefördert werden, fasse ich nachfolgend beispielhaft nochmals in Kürze den Skandal um die IUCE Freiburg und die Titel-Affäre in Heidelberg zusammen, weil der Straftatsbestand (und die Rechtsverletzungen durch die Staatsanwaltschaft und die Aufsicht führenden Personen im Wissenschaftsministerium und im Justizministerium) offensichtlich sind und anschaulich machen, zu welchen Verhältnissen eine Regierung unter grüner Regie führt. Denn Kretschmann hätte aufgrund der offensichtlichen Inkompetenz und den kriminellen Praktiken von Bauer und Stickelberger bereits im Jahr 2012 die Ministerposten im Ressort Wissenschaft und Justiz neu besetzen und mithilfe von geeigneten politischen Instrumenten auf eine Sanierung der mafiösen Verhältnisse in Baden-Württemberg hinwirken müssen, was nicht der Fall war und zu der Annahme führt, dass diese von Kretschmann persönlich betrieben und unterhalten werden.
2. Betrug an Studierenden der IUCE Freiburg
Die Schulbetreiber der privaten dualen Hochschule hatten (unter der Aufsicht des grünen Freiburger OB Dieter Salomon und Bauer) mehrere hundert Studierende mit falschen Werbeversprechungen in Verträge gelockt, was zu erheblichen finanziellen und zeitlichen Verlusten der Betroffenen führte. Die Schulbetreiber hatten u. a. vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, was nicht der Fall war. Sogar dann, als der Wissenschaftsrat im Jahr 2012 einen nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung abgelehnt hatte, wurden die Schulbetreiber zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln von dem Journalisten Frank Ueberall wiederum damit erwischt, wie diese mit wissentlich falschen Werbeversprechungen potentielle Kunden in Verträge locken wollten, vgl.
Obwohl die offensichtlichen Betrugshandlungen der Schulbetreiber und das Dulden derselben durch die Aufsicht führenden Personen seitens der Staatsanwaltschaft die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die Schulbetreiber und die Aufsicht führenden Personen im Kuratorium und in der Landesregierung erfordert hätte (zumal zahlreiche Studierende erhebliche finanzielle und zeitliche Schäden erlitten haben), haben die Staatsanwälte in Freiburg und Stuttgart mehrere Strafanzeigen gegen die Schulbetreiber, das Kuratorium und gegen Bauer unter einem Vorwand eingestellt, ohne dass ersichtlich wurde, dass die Staatsanwaltschaft den relevanten Sachverhalt in der Anzeigebegründung geprüft, sachlich erwogen oder überhaupt zur Kenntnis genommen hatte. In den Einstellungsgründen hatte die Staatsanwaltschaft die offensichtlich falsche und willkürliche Behauptung erhoben, dass den Studierenden kein Schaden entstanden sei und dass angeblich kein Straftatsbestand vorliegen würde, "weil die Schulbetreiber glaubten, dass der Wissenschaftsrat zu einem späteren Zeitpunkt einer staatlichen Anerkennung zustimmen werde." Tatsächlich hatte bereits der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten vom 27.01.2012, in welchem der Wissenschaftsrat einen nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung wegen der unzureichenden Qualitätsstandards der Hochschule abgelehnt hatte, auf die unlauteren Werbepraktiken und die zeitlichen und finanziellen Schäden der Studierenden hingewiesen, die nachweislich eingetreten sind (und von der Staatsanwaltschaft willkürlich in Abrede gestellt werden). Aufgrund der augenscheinlichen Tatbestandsmerkmale nach § 263 StGB (vollendeter und versuchter Betrug in mehreren hundert Fällen) und dem rechtswidrigen Verhalten der Staatsanwaltschaft (Strafvereitelung im Amt) hätten Stickelberger und Kretschmann disziplinarische und strafrechtliche Massnahmen gegen die Schulbetreiber, die Kuratoriumsglieder (welche ausweislich der Satzung die Aufsicht über die Akkreditierung hatten) und gegen die "Rechtsaufsicht führende" Bauer sowie gegen die Staatsanwälte veranlassen müssen, welche die Betrugshandlungen vertuscht haben, was Stickelberger und Kretschmann pflichtwidrig unterlassen haben. Die Untätigkeit von Stickelberger führt zu der Annahme, dass dieser die Staatsanwaltschaft vielmehr angewiesen hat, den Betrug an den Studierenden zu decken und zu diesem Zweck die Strafanzeigen einzustellen um den grünen Koalitionspartner zu schützen. Und anscheinend findet auch Kretschmann es ganz normal, dass seine Wissenschaftsministerin und sein Freiburger Parteifreund Salomon im grossen Stil Studierende bescheissen, (bzw. solche Handlungen fördern und vertuschen); denn nur so lässt sich erklären, dass Kretschmann das Amt des Wissenschaftsministers (und des Justizministers) nicht neu besetzt und keine sachliche strafrechtliche Aufklärung des Vorgangs veranlasst hat, wozu Kretschmann (ebenso wie Bauer und Stickelberger) von Amts wegen verpflichtet wäre.
Satire an So ähnlich sieht es wahrscheinlich aus, wenn Ministerpräsident Kretschmann in der Staatskanzlei arbeitet Satire aus
Immerhin war es im weiteren Verlauf ganz amüsant zu sehen, wie Kretschmann und der Rest des Vereins anlässlich der Bundestagswahlen im September 2013 am Wahlabend mit langen Gesichtern versuchten die Gründe für den Absturz der Grünen auf 8,4 Prozent zu analysieren. Zwar hatte die zensierte Presse die Verantwortung von Salomon und Bauer für die Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE Freiburg gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen; im Internetzeitalter lassen sich solche Vorgänge auf Dauer allerdings nicht verheimlichen (was Kretschmann anscheinend nicht bedacht hatte, dessen Politstil sich noch an den Methoden des Kalten Krieges ausrichtet und im Wesentlichen auf Zensur der Medien, Propaganda und Günstlingswirtschaft beruht).
Im Herbst 2013 wurde zudem bekannt, dass Bauer auch in Heidelberg jahrelang Betrugshandlungen an Studierenden vertuscht und gefördert und gleichzeitig billig in Kauf genommen hat, dass die Studierenden infolge von Betrugshandlungen der 2011 neu eingestellten Institutsleiterin nachfolgend eventuell ohne Abschluss dastehen.
3. Titelbetrug in Heidelberg
Im August 2011 informierte eine Medizinerin des Rechtsmedizinischen Instituts in Heidelberg Bauer darüber, dass die neue Institutsleiterin Kathrin Yen sich gegenüber Behörden, Gerichten und Studierenden als promovierte Fachärztin für Rechtsmedizin ausgab, obwohl Yen sich nicht als Dr. med. bezeichnen darf (weil Yen in Österreich studiert und nach der Pressemitteilung der CDU zur Sache keine Dissertation erstellt hat, was in Deutschland wiederum Voraussetzung für den Titel ist) und zudem über keinen in Deutschland anerkannten Facharzttitel verfügte (weil in Deutschland ebenfalls andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen als wie in Österreich).
Deshalb darf Yen sich nur als "Dr. med. univ." bezeichnen, was dem deutschen Titel "Dr. med" nicht entspricht. Zwar mag dieser Unterschied unbedeutend sein, wenn ein Mediziner eine Praxis eröffnet (weil die Behandlung von Patienten über die Ausbildung zum Mediziner hinaus keine zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation erfordert); für eine wissenschaftliche Laufbahn gelten allerdings andere Voraussetzungen, weshalb die Stellenausschreibung in Heidelberg sich explizit an Bewerber gewendet hatte, die eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation vorweisen konnten. Diese war z. B. erforderlich, weil die Stelle der Institutsleiterin mit einer Lehrtätigkeit einhergeht, welche eine Weiterbildungsbefugnis erfordert. Und diese kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nach entsprechend den deutschen Leitlinien promoviert hat. Weil Yen keine Doktorarbeit verfasst hatte, besass Yen auch keine Weiterbildungsbefugnis, was die Studierenden aber nicht wussten, weil Yen gegenüber den Studierenden vorgetäuscht hatte, dass sie sowohl über den deutschen Titel "Dr. med." und zudem über eine Lehrbefugnis verfügen würde, wie nicht. In dieser Folge war zu gewährleisten, dass der Abschluss der Studierenden wertlos sein werde.. Darüberhinaus hatte Yen Gerichtsgutachten erstellt und hatte gegenüber den Justizbehörden ebenfalls vorgetäuscht, dass sie qualifiziert, bzw. berechtigt sei den deutschen Titel Dr. med. zu führen, wie nicht. Deshalb hatte die Institutsmitarbeiterin das Wissenschaftsministerium bereits im August 2011 über die rechtswidrigen Praktiken von Yen informiert. Anstelle dem Problem abzuhelfen, hat Bauer die Beschwerdeführerin nach Ulm zwangsversetzt, damit Yen ihre rechtswidrigen Praktiken und die Gerichtsgutachten fortsetzen konnte.
Ihren falschen Titel hat Yen erst zwei Jahre später berichtigt, nachdem die CDU zur Aufklärung des Vorgangs eine Anfrage über den Landtag an Bauer veranlasst hatte (weil zahlreiche Zweitgutachter fehlende rechtsmedizinische Kenntnisse von Yen beklagt hatten). Und bezeichnenderweise hatte Bauer auch damals gelogen und hat zunächst in einem Antwortschreiben vom 09.09.2013 an den Landtag wissentlich falsch behauptet, dass Yen alle notwendigen Anträge zum Führen der Titel zeitnah nach Dienstbeginn im März 2011 gestellt habe und die Anträge alle gewährt worden seien, was gerade nicht der Fall war.
Sowohl im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg und im Zusammenhang mit der Titel-Affäre in Heidelberg hat Bauer in Kenntnis der offensichtlich rechtswidrigen Handlungen ihrer Parteifreunde/Günstlinge billig in Kauf genommen, dass Studierende Schaden nehmen für den Fall, dass die fehlende Genehmigung/Titel nicht rückwirkend erteilt werden. Die Landesärztekammer in Stuttgart liess sich im Unterschied zum Wissenschaftsrat von den absehbaren negativen Folgen für die Studierenden erpressen und hatte Yen nach Auffliegen der Betrugshandlungen im September 2013 eine rückwirkende Lehrbefugnis ausgestellt (weil andernfalls die Studierenden, die im Zeitraum von 2011 bis 2013 unterrichtet wurden, die verlorenen Jahre hätten nachholen müssen, weil Yen keine Weiterbildungsbefugnis besass.). Die CDU bezweifelt in einer Presseerklärung zur Sache allerdings die Rechtskraft der rückwirkend ausgestellten Bescheinigung, weil eine Weiterbildungsbefugnis in Baden-Württemberg an das Vorliegen eines Facharzttitels gebunden ist: und diesen konnte die Landesärztekammer nicht rückwirkend ausstellen. Deshalb zog die CDU in einer Presseerklärung in Zweifel, ob die Abschlüsse der Heidelberger Studierenden überhaupt Gültigkeit besitzen. Noch im Dezember 2013 hatte die CDU hierzu angekündigt diesen Sachverhalt aufklären zu wollen, seitdem herrscht Schweigen im Blätterwald. Entweder wurde eine Überprüfung vorgenommen und das Ergebnis wird verschwiegen, weil das Ergebnis Bauer und ggf. Bauers Vorgänger im Amt Peter Frankenberg (CDU) belasten würde, der Yen nach Heidelberg geholt hatte oder der Vorgang wurde unter den Teppich gekehrt, weil niemand das heisse Eisen anfassen will. Möglicherweise steht die Aufklärung ja auch noch bevor, weil bisher noch niemand die Zeit hatte diese voranzutreiben. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Sachverhalt noch vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg im Frühjahr 2016 aufgeklärt werden wird; die Unterzeichnerin wird hierzu gegebenenfalls eine Anfrage an den Landtag richten.
Im Unterschied zu dem Betrugsskandal um die IUCE Freiburg, den die Staatsanwälte in Freiburg und Stuttgart sofort unter den Teppich gekehrt haben, hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Zusammenhang mit den Titelschummeleien im Rechtsmedizinischen Institut in Heidelberg immerhin Vorermittlungen aufgenommen. Danach war die Berichterstattung in den Medien dann plötzlich „eingeschlafen“. Allerdings ist anscheinend immer noch das Verfahren der von Bauer nach Ulm zwangsversetzten Institutsmitarbeiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg (Gisela Zimmer) vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, welche gegen die willkürliche Versetzung Klage eingereicht hat. Und anscheinend warten die Verwaltungsrichter einfach solange mit der Terminsvergabe, bis die Institutsmitarbeiterin irgendwann das Ruhestandsalter erlangt hat und ein Rechtsschutzinteresse in dieser Folge weitgehend erloschen sein dürfte. Die Verhältnisse im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg hat ein ehemaliger Mitarbeiter der Universität Karlsruhe im Zusammenhang mit dem in Karlsruhe üblichen Titelhandel auf seiner Website anschaulich wie folgt beschrieben
http://www.forschungsmafia.de/blog/2009/03/06/uber-die-staatsanwaltschaft-karlsruhe/
Soweit Danisch damals (2009) noch auf eine Veränderung der unsäglichen Verhältnisse infolge von einem Regierungswechsel hoffte, so hat sich diese Hoffnung seit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg im Jahr 2011 infolge dem katastrophalen Debut von Kretschmann und Koll. inzwischen gründlich zerschlagen.
4. Theresia Bauer erklärt Betrug zum legitimen Politstil
So war Bauer bereits im Jahr des Regierungswechsels 2011 damit aufgefallen, dass Bauer Lüge und Betrug quasi zum legitimen Politstil erhoben hatte. Denn im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau einer Luxus-Ballettschule in Stuttgart vertrat Bauer die Auffassung, dass es ganz normal sei, wenn Neubauten NACH der Kostenzusage durch Stadt und Land quasi doppelt so hohe Kosten verursachen, als wie diese der Entscheidung zugrunde gelegt wurden, vgl.
Anscheinend ist Bauer der Begriff der Untreue fremd. Denn nach den eigenen Sachdarstellungen von Bauer könnten Politiker auf Basis von Scheinberechnungen hemmungslos Luxusbauten hinklotzen und wenn nachfolgend die Kosten explodieren, müssen die Steuerzahler bluten (denen in Baden-Württemberg zur Finanzierung der grünen Protzobjekte die Krankenhausversorgung und andere Lebensnotwendigkeien gekürzt oder ganz gestrichen werden). Diese auf die Ausbeutung der Bevölkerung zielende „Politik“ von Bauer und Koll. wird in vollem Umfang von Nils Schmid (Finanzminister, SPD) mitgetragen, welcher die kriminellen Praktiken der Grünen, z. B. die Veruntreuung der zweckgebundenen Zahlungen der Krankenkassen für allfällige Baumassnahmen (die nach den gesetzlichen Leitlinien in Baden-Württemberg aus Steuergeldern zu zahlen sind), fördert und unterstützt. Beispielsweise wurde im Frühjahr 2014 in Gegenwart von Schmid mit viel Gedöns der Grundstein für die neue Chirurgie der Universitätsklinik Heidelberg gelegt; die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 160 Millionen Euro. Die Recherchen der Unterzeichnerin ergaben, dass das Land auch hier nur die Hälfte zahlt, d. h., die fehlende Restsumme von 80 Millionen Euro wird auch dieses Mal rechtswidrig aus der Krankenversorgung abgezogen werden. Dabei treiben einem die Berichte von Patienten der Universitätsklinik Heidelberg schon jetzt die Tränen in die Augen, welche beklagen, wie sie oder ihre Kinder oder andere Angehörige von überlasteten Medizinern und dem Pflegepersonal gedemütigt, misshandelt oder getötet wurden. Auch in Ulm werden zur Finanzierung des eingangs erwähnten Neubaus Gelder aus der Krankenversorgung abgezogen und Personal abgebaut, mit katastrophalen Folgen für die verbliebenen und überlasteten Beschäftigten und die Bevölkerung, die im Krankheitsfall keine ausreichende Versorgung erwarten kann, vgl.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zudem auf die vorangegangenen Mails Bezug genommen.
Und seitdem die ehemalige Amtschefin des Justizministeriums von Baden-Württemberg Bettina Limperg (2011 bis 2014) zum 01.07.2014 zur Präsidentin des Bundesgerichtshofs berufen wurde, haben die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg nebst deren Günstlingen sowieso freie Hand zu lügen, zu betrügen, in jeder erdenklichen Weise das Recht zu beugen und zwecks Forschung und Profit Kranke zu quälen und/oder zu töten. Denn anscheinend wurde Limperg von der Bundesregierung explizit deswegen an den Bundesgerichtshof verschoben, weil Limperg in den drei Jahren zuvor unter Beweis gestellt hat, dass sie Straftaten von Personen der Landesregierung von Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den von Stickelberger und Kretschmann berufenen Staatsanwälten und Richtern vertuscht und fördert. Zu diesem Zweck wurde von Seiten der Bundesregierung zuvor bereits der an Alkoholproblemen leidende ehemalige Rektor der Universität Freiburg Andreas Vosskuhle an das Bundesverfassungsgericht berufen, der bis heute einen Lehrstuhl in Freiburg unterhält. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorangegangenen Mails Bezug genommen.
Inzwischen wurde bekannt, dass der Verwaltungsjurist Guido Wolf als Kandidat der CDU im kommenden Jahr gegen Kretschmann ins Rennen gehen wird. Falls Wolf die Absicht haben sollte, in Baden-Württemberg rechtsstaatliche Verhältnisse einzuführen (was dringlichst erforderlich wäre), so wartet auf diesen eine Herkulesarbeit. Die Bevölkerung würde es ihm allerdings sicherlich danken, wie zahlreiche Blogs und Kommentare zu einschlägigen Zeitungsberichten zeigen, in denen die insuffizienten und faschistoiden Verhältnisse im Bereich der Justizbehörden beklagt werden.
Zumindest steht Wolf als Jurist das notwendige Handwerkszeug zur Verfügung.
Dasselbe gilt zwar auch für den eingangs erwähnten Kandidaten von der SPD Nils Schmid, der ebenfalls Jurist ist. Schmid hat sich in den letzten Jahren seit 2011 allerdings infolge seinem auf die Ausbeutung der Bevölkerung und auf die Zerschlagung der Rechtsstaatlichkeit ausgerichteten Politstil, der Schmid mit Kretschmann vereint, schon längst disqualifiziert. Es erstaunt immer wieder, welche Praktiken unter der Flagge der SPD als Sozialdemokratie verkauft werden.
Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg im März 2016 werden sicherlich interessant werden.
Möglicherweise ist Kretschmann überhaupt nicht der Kandidat. Denn dem eingangs erwähnten Bericht in der Wochenschrift Kontext kann entnommen werden, dass Bauer sich anscheinend schon als Nachfolgerin von Kretschmann in der Villa Reitzenstein und später dann im Bundeskanzleramt sieht. Möglicherweise hält Kretschmann (der bereits das Ruhestandsalter überschritten hat) die Kandidatur nur bis/nach den Wahlen aufrecht, weil in Baden-Württemberg voraussichtlich niemand die Grünen wählen wird, falls Bauer als Kandidatin antreten würde. Man denke hierbei nur alleine an Bauers Attacke auf die Musikhochschulen in Mannheim und Trossingen im Jahr 2013 (die seitens der Bevölkerung zu einem Entrüstungssturm führte) um zu ahnen, welches Wahlergebnis Bauer zu erwarten hätte, falls Bauer 2016 selber in den Ring steigen würde. Im Hinblick auf die medienbekannte Altersschwäche von Kretschmann muss jedenfalls bezweifelt werden, dass Kretschmann eine zweite Legislaturperiode durchhalten würde. Denn bereits einem Bericht in der Stuttgarter Zeitung im Jahr 2014 konnte entnommen werden, dass Kretschmann zur Behandlung seiner zunehmend schwächelnden und brüchigen Stimme sprachtherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen muss. Alleine schon deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass Kretschmann nach 2016 nochmals fünf Jahre den Ministerpräsidenten stellen wird; wahrscheinlich geht es bei der Kandidatur von Kretschmann nur darum Bauer in den Regierungssessel zu bringen..
Thereisa Bauer in Wartestellung für höhere Ämter
Hierzu möchte ich Sie informieren.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
- [AK Gesundheit NRW] Ohrfeige für Ministerin Theresia Bauer, gruen.regiert2 AT t-online.de, 09.04.2015
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