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nrw-ak-gesundheit - [AK Gesundheit NRW] Vorstellung

nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW

Listenarchiv

[AK Gesundheit NRW] Vorstellung


Chronologisch Thread 
  • From: Matthias Seibt <matthias.seibt AT psychiatrie-erfahrene-nrw.de>
  • To: Gesundheit NRW Piraten <nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AK Gesundheit NRW] Vorstellung
  • Date: Mon, 16 Apr 2012 15:53:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
  • List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>

Liebe Mitglieder der Liste,

mein Name ist Matthias Seibt, ich  bin 52 Jahre
alt, lebe in Herne und bin seit 21 Jahren in der
Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener aktiv. Mitglied
bei den Piraten bin ich seit Herbst 2009. Ich habe
mich bislang nicht aktiv beteligt.

Auf den NRW-Parteitagen in Münster und Dortmund
habe ich zusammen mit anderen Psychiatrie-Erfah-
renen Flublätter mit unseren Anliegen verteilt. Siehe
unten.

Dort wurde uns mehrfach gesagt, wir sollten unsere
Anliegen im Arbeitskreis Gesundheit vorbringen. Das
sei die richtige Stelle.

Trifft diese Auskunft zu?

Falls ja, wie beteilige ich mich hier am Geschicktesten?

Freundlich grüßt                                        Matthias Seibt


 

Was die Piraten tun sollten

für 2 Millionen Psychiatrie Erfahrene im Land

 

Kurzfristig:

Abschaffen der Zwangsbehandlung in den NRW-Psychiatrien. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2 BvR 882/09 der Zwangs-behandlung sehr enge Grenzen gesetzt. Das PsychKG muss diesem Urteil angepasst werden. Besser man schafft diese folterähnliche Behandlung ganz ab.

 

Eine Todesfallstatistik während und in den 12 Monaten nach einem Psychiatrieaufenthalt. Die entsprechenden Daten sind bei den Krankenkassen vorhanden. Linke, FDP, Grüne und SPD wollen sich für eine solche Statistik einsetzen.

Keine Neuroleptika im Vorschulalter.

 

Mittelfristig:

Die Abschaffung der Unterbringung (= des Einsperrens) nach Betreuungsrecht.

Das Verschwinden der Gummiformulierungen im PsychKG NRW wie z.B. statt Fremdgefährdung „Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer“. Oder: „Eintritt (des schadenstiftenden Ereignisses) zwar unvorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist“. Beide Zitate aus § 11 PsychKG NRW.

Das Einhalten der Gesetze durch Justiz und Psychiatrie. In § 11 steht sinngemäß: Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Davon wird in der Praxis nie Gebrauch gemacht. Es wird nie überlegt, ob eine Gefahr anders abgewendet werden kann. Beispiele: Beschlagnahme von Autoschlüssel bzw. Führerschein, Beschlagnahme eines Fernsehers oder Radios bei nächtlicher Ruhestörung. 

Jahrzehnte lang erschien die Besuchskommission, die laut Gesetz unerwartet auftauchen sollte, regelmäßig in derselben Kalenderwoche. Minister Laumann (CDU) änderte 2009 diese Praxis auf unsere Anregung hin.

Keine Neuroleptika für unter 14-Jährige.

 

Langfristig:

Das Verschwinden der Sondergesetze gegen „psychisch Kranke“. Es gibt auch keine Judengesetze oder Türkengesetze.

Bundesweit die Abschaffung jeder Behandlung gegen den erklärten Willen. 

Einsperren nur zur Gefahrenabwehr, aber dann Gesetze, die für alle Bürger gelten.

Wo es um Gefahrenabwehr geht, müssen alle Bürger gleich behandelt werden. Zur Zeit darf der nicht diagnostizierte Schläger frei herum laufen, während der harmlose als psychisch krank verleumdete Schwätzer eingesperrt und mit Psychopharmaka gefoltert wird.

 

Kontakt  0234 / 640 5102       Matthias.Seibt AT psychiatrie-erfahrene-nrw.de

                                                           Martin.Mayeres AT psychiatrie-erfahrene-nrw.de

                                                           Wittener Str. 87, 44 789 Bochum

                                               www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de,

V.i.S.d.P.: Matthias Seibt, Landgrafenstr, 16, 44 652 Herne


Zwangseinweisungen 1992 – 2008 in der BRD nach § 1906 Abs. 1 und 4 BGB:Zwangseinweisungen in der BRD 2005:

    (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Sondererhebung "Verfahren nach dem Betreuungsgesetz, 1998 – 2005".)



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