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nrw-ak-drogen - Re: [NRW-AK-Drogen] VG Köln - E-Zigarette ist kein Arzneimittel

nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW-AK-Drogen] VG Köln - E-Zigarette ist kein Arzneimittel


Chronologisch Thread 
  • From: "Korvette" <Korvette AT online.de>
  • To: <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] VG Köln - E-Zigarette ist kein Arzneimittel
  • Date: Fri, 4 May 2012 13:09:13 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
  • List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Enterhaken,

> From: nrw-ak-drogen-bounces+korvette=online.de AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:nrw-ak-drogen-bounces+korvette=online.de AT lists.piratenpartei.de]
> On Behalf Of Enterhaken
> Subject: [NRW-AK-Drogen] VG Köln - E-Zigarette ist kein Arzneimittel

> Leider schlechte Nachrichten für die Dampfer,
> Der Zeitungsartikel.
> http://www.ksta.de/html/artikel/1335978681210.shtml
> Es darf vermutet werden!!

Das wundert mich doch alles etwas. In dem Zeitungsartikel vom 03.05.2012
steht geschrieben: "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) will gegen ein Kölner Urteil in Berufung gehen, sagte ein Sprecher am
Donnerstag auf dpa-Anfrage."

Jetzt wird es interessant:

Der Wortlaut des Urteils ist vom 20.03.2012
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2012/7_K_3169_11urteil20120320.html

Lt. Pressemitteilung wurde es am 02.04.2012 zugestellt (Fristanlauf).
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/11_120402/index.php

Damit wäre die Berufungsfrist (ein Monat) am 01.05.2012 (Feiertag, also
02.05.) abgelaufen [seien wir großzügig - geht aus Pressemeldung des Gerichts
nicht klar hervor - und rechnen noch drei Zustelltage hinzu, dann am Samstag].

Ganz offenbar HAT das BfArM bereits Berufung eingelegt und wartet nur noch
auf deren Zulassung durch das OVG MS?

Auch hier
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/e-zigarette-ist-kein-arzneimittel-397241
findet man folgenden (letzte) Satz dazu am 02.05.2012: "Dies ist ein erster
Hinweis für die Hersteller, da noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung
eingelegt werden können, betonen die DAV-Medizinrechtsanwälte."

-----

Und bitte NICHT vergessen: Das Kölner Urteil bezieht sich lediglich auf

- T. (elektronische Zigarette)
- T. G. NORMAL
- T. G. LIGHT
- T. G. MENTHOL
(Abs. 35 bis 38)

Das Urteil bezieht sich z.B. NICHT auf »G. T. ZERO« (Abs. 63), weil
nikotinfrei (!) <-- Interessant!

lg. Kor





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