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nrw-ak-drogen - Re: [NRW-AK-Drogen] Anfrage Rauchverbot (RT 44560)

nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW-AK-Drogen] Anfrage Rauchverbot (RT 44560)


Chronologisch Thread 
  • From: "Andi_nRw" <andi AT piratenpartei-wesel.de>
  • To: <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] Anfrage Rauchverbot (RT 44560)
  • Date: Wed, 11 Apr 2012 22:15:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
  • List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>

Da wir da momentan einfach noch nichts konkretes Beschlossenes haben, kann man da höchstens aus dem Kernprogramm in Kombination mit der Drogenpräambel etwas ableiten. Daraus würde sich durchaus ein Tenor wie im Hinweis von Ralf ergeben können. Aber eben nur ein Tenor, keine ganz konkrete Festlegung.
Es ist eben manchmal nicht leicht ein Pirat zu sein, der Stellung beziehen soll... *g*

LG
Andi



----- Original Message ----- From: "Achim Mueller" <acepoint AT googlemail.com>
To: <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Wednesday, April 11, 2012 9:27 PM
Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] Anfrage Rauchverbot (RT 44560)


Am 11. April 2012 21:16 schrieb Ralf Hurnik <Ralf.Hurnik AT arcor.de>:
Hallo Achim,

da gab es schon was:

https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=109704

Ergebnisse des TdpA

Hallo,
hier sind die Ergebnisse des TdpA, soweit sie mir vorliegen.

Datenschutzslot:

https://piratenpad.de/p/uxblYzuDBH

Nichtraucherschutz:

Die Piratenpartei NRW steht auf dem Standpunkt, dass
Nichtraucherschutz gewährleistet sein muss. (öffentliche Gebäude
bleibt so) Gaststätten sollen wie folgt behandelt werden:
Es muss in alle Gaststätten, Aunsahmen sind noch zu definieren, ein
Nichtraucherschutz gewährleistet sein. Dieser wird dadurch
gewährleistet, dass Nichtraucherbereiche definiert werden und
Messverfahren eingeführt werden, die die Schadstofffreiheit der
Raumluft garantieren. Wie die Gaststätten das lösen bleibt ihnen
überlassen. Die Eckkneipe halten wir für schutzwürdig und es steht dem
Gastwirt frei, sie als Raucherclub zu klassifizieren.
Das Personal betreffend kann das zum Beispiel auch dadurch gelöst
werden, dass Raucherbereiche Selbstbedienung beinhalten.

Könnte helfen, steht leider nicht im Antragsbuch.

Ciao

Achim

--
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Acepoint
--
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