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[NRW-AK-Drogen] Fw: [Neuer Rauschgifterlass, Wird Nordrhein-Westfalen zum Drogenparadies?
Chronologisch Thread
- From: "Andi_nRw" <andi AT piratenpartei-wesel.de>
- To: "LIST-AK-Drogen-NRW" <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [NRW-AK-Drogen] Fw: [Neuer Rauschgifterlass, Wird Nordrhein-Westfalen zum Drogenparadies?
- Date: Mon, 28 Feb 2011 09:33:50 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
- List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>
FYI (wirklich lesenswert)
((vielleicht auch mal als Diskussionsgrundlage *smile*))
----- Original Message ----- From: "Maximilian Plenert" <kontakt AT max-plenert.de>
To: "diverse"
Sent: Sunday, February 27, 2011 8:27 PM
Subject: [AG-Drogen] Neuer Rauschgifterlass,Wird Nordrhein-Westfalen zum Drogenparadies?
Und die Springerpresse, hier der Wiederholungstäter WELT, macht was sie am
besten kann: HETZEN!
"Drogenberater warnen vor Unberechenbarkeit "weicher" Drogen" <- Die Deutsche
Hauptstelle für Suchtfragen, akzept und die POLIZEIgewerkschaft sind FÜR das
rot-grüne Handeln!
Vgl.
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/newsletter/1397-newsletter-des-deutschen-hanf-verband-jahresrueckblick-2010#Juli
Autor: Till-Reimer Stoldt| 12:51
Neuer Rauschgifterlass
Wird Nordrhein-Westfalen zum Drogenparadies?
http://www.welt.de/politik/deutschland/article12655298/Wird-Nordrhein-Westfalen-zum-Drogenparadies.html
Rot-Grün will über kleine Drogendelikte öfter hinwegsehen, um die Großdealer zu
fassen. Die Opposition warnt vor Verharmlosung.
Für Polizisten sind Situationen wie diese Alltag: Bei einer
Führerscheinkontrolle fällt dem jungen Fahrer ein merkwürdiges Tütchen auf den
Boden. Bei genauerer Betrachtung erweist sich dessen Inhalt als Bröckchen
Haschisch - und schon wird der Drogenbesitzer angezeigt. Wiegt besagtes
Bröckchen mehr als sechs Gramm, kann der Besitzer bislang davon ausgehen, dass
ihm auch der Prozess gemacht wird. Der führt zwar nur sehr selten zur Vor- oder
gar Haftstrafe. Aber eine "eindringliche Warnung davor, den Weg in die
selbstzerstörerische Abhängigkeit weiterzugehen, ist so ein Prozess eben doch".
Und daran solle sich auch nichts ändern, meint der CDU-Rechtsexperte Peter
Biesenbach.
Ganz anders sieht das die rot-grüne Landesregierung. Deren Justizminister Thomas
Kutschaty (SPD) hat nun einen Erlass in die Feinabstimmung mit anderen
Ministerien gegeben. Sobald dieser in Kraft tritt, spätestens im Frühling,
werden Drogenbesitzer weit seltener mit abschreckenden Prozessen rechnen müssen.
Denn: Die Landesregierung will Staatsanwälten nahelegen, Verfahren wegen
Drogenbesitzes öfter einzustellen. Zu diesem Zweck wird per Erlass die
sogenannte Eigenbedarfsgrenze erhöht: Künftig darf die Staatsanwaltschaft
Verfahren einstellen, wenn der Delinquent mit maximal zehn Gramm Haschisch oder
Marihuana und maximal einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetaminen
erwischt wird.
Justizapparat soll mehr Zeit für Kampf gegen Großdealer bekommen
Erst 2007 hatte die alte schwarz-gelbe Landesregierung diese Höchstwerte
abgesenkt auf sechs Gramm für weiche Drogen und null Gramm bei den härteren
Stoffen. Doch Kutschaty stellt nun den bis 2007 geltenden Zustand wieder her.
Damit verfolgt er vor allem zwei Ziele. Zum einen sollen im Justizapparat
Ressourcen für den Kampf gegen Großdealer und Hintermänner des Drogengeschäfts
freigesetzt werden. Zum anderen möchte der Justizminister verhindern, dass
Drogenkonsumenten, wie er sagt, "kriminalisiert" werden.
Ob diese Ziele aber erreicht werden? Und wenn ja: zu welchem Preis? Werden
Drogen nicht dadurch verharmlost? Um solche Fragen tobt eine Art Glaubenskrieg,
weil empirisches Material dazu kaum vorhanden ist. So sind SPD und Grüne davon
überzeugt, dass Drogenkonsumenten bislang kriminalisiert, also durch die
rechtsstaatliche Behandlung in die Kriminalität gedrängt würden. Deshalb will
Rot-Grün für Erst- und Zweittäter das Gerichtsverfahren künftig öfter verhindern.
Anzeige
Gängige Praxis ist es bisher, dass Besitzer von größeren Drogenmengen (also über
sechs Gramm bei den leichten Suchtmitteln) in einem Gerichtsverfahren allenfalls
zur Ableistung von Sozialstunden oder zu Beratungsgesprächen oder Therapie
verpflichtet werden - sofern sie nicht gerade einschlägig bekannt sind.
Gelegentlich kommt es auch zu einem Strafbefehl über die Zahlung eines
Strafgeldes, das aber meist unterhalb der Grenze zur Vorstrafe liegt. Bei
Jugendlichen besteht eine häufige Gerichtspraxis auch darin, dass der
Jugendrichter den Delinquenten ihnen untersagt, Orte aufzusuchen, an denen mit
Drogen gehandelt wird.
Drogenberater warnen vor Unberechenbarkeit "weicher" Drogen
Wirkt diese Praxis kriminalisierend? Im Gegensatz zu Rot-Grün hält man sie in
der CDU-Fraktion sogar genau umgekehrt für entkriminalisierend. Weit auseinander
liegen Regierung und Opposition (samt jeweiliger Experten) auch bei der Frage
nach dem Signal, das vom Drogen-Erlass ausgehen wird. SPD und Grüne können darin
keine verharmlosende Botschaft erkennen - anders als die Opposition, aber auch
anders als so mancher Mitarbeiter in den Drogenberatungsstellen vor Ort.
Dort wird gewarnt vor der immer größeren Unberechenbarkeit "weicher" Drogen,
weil bei ihnen seit Jahren immer höhere Gift- und Wirkstoffkonzentrationen
entdeckt werden, die schon nach kurzer Zeit in psychischer Abhängigkeit münden
können. Zudem sind die Belege inzwischen erdrückend, dass Hunderttausende in
Deutschland durch Cannabis-Konsum Persönlichkeitsstörungen erleiden. Den
Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Psychosen bestreitet niemand mehr, wie
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestätigt.
All diese Umstände bewogen Schwarz-Gelb 2007, die Eigenbedarfsgrenzen
herunterzusetzen - weil Drogen auch in kleiner Menge nicht mehr verharmlost
werden dürften. Entsprechend groß ist das Schaudern des CDU-Rechts- und
Innenexperten Biesenbach, wenn er nun auf den neuen Drogen-Erlass blickt: "Wir
bräuchten mehr Abschreckung, nicht weniger. Wer aber zukünftig mit neun Gramm
Hasch in der Tasche erwischt wird, der weiß: Das Verfahren wird eh eingestellt.
Der Staat erklärt den Besitz einer erheblichen Drogenmenge damit faktisch zur
Bagatelle. Wenn das keine Verharmlosung ist - was dann?"
Für gefährlich hält er aber auch, wenn "die unterbleibende Strafverfolgung mit
Personalmangel begründet wird". Daraus müssten gerade Jüngere den Schluss
ziehen, so gefährlich seien zehn Gramm Haschisch oder ein halbes Gramm Heroin
offenbar nicht, sonst würde deren Besitz doch verfolgt.
CDU wollte schon zu Regierungszeiten null-Toleranz-Regel
Diese Argumentation hat nur einen Schwachpunkt: Trifft sie zu, warum akzeptierte
die CDU dann 2007, dass beim Besitz von maximal sechs Gramm von Strafverfolgung
abgesehen werden dürfe? War das nicht auch verharmlosend? So schallt es aus dem
Justizministerium zurück. Dies kann man den CDU-Innenpolitikern allerdings nur
begrenzt zum Vorwurf machen, weil sie damals liebend gern eine strengere
Regelung durchgesetzt hätten. Sie mussten sich aber der FDP beugen.
Deshalb haben zumindest die Unionisten auch wenig Skrupel, der Regierung nun
Verharmlosung vorzuwerfen. Was Rot-Grün selbstverständlich nicht auf sich sitzen
lassen will. Schließlich werde bei jugendlichen Straftätern ja eine Regelung von
2007 beibehalten: Wenn es bei ihnen zu einer Verfahrenseinstellung komme, dann
nur gegen Auflagen - etwa Sozialstunden oder die Teilnahme an intensiver
Drogenberatung. Eine ernste Warnung an den jungen Drogenbesitzer werde also auch
ausgesprochen, wenn es nicht gleich zum Gerichtsprozess komme.
Außerdem versucht die Regierung, ihren Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen,
indem sie den Drogen-Erlass mit einer Aufklärungsoffensive flankiert. Und die
soll nicht als einmaliges Strohfeuer abgebrannt werden, sondern dauerhaft
angelegt sein, um die Drogenanfälligkeit von Schülern (ab der Grundschule)
nachhaltig zu senken. Darüber hinaus sollen nun auch Cannabiskonsumenten
ehrgeizige neue Therapien angeboten werden. Mit einem Lächeln über eine gut
gemeinte, aber nutzlose Broschürenoffensive lässt sich dieses Programm also
nicht wegwischen.
An einem Befund kann Rot-Grün allerdings nicht rütteln: Schon jetzt wird in
Schulen über die Gefahr der Drogen aufgeklärt - und trotzdem gibt es jugendliche
Drogenkonsumenten. Ein Drittel aller 12- bis 25-Jährigen in Deutschland hat laut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schon Cannabis geraucht oder
verzehrt. Aus diesem Grund bestreitet die CDU auch, dass intensivere Aufklärung
den wegfallenden Abschreckungseffekt gänzlich ersetzen könne.
Polizeigewerkschaft warb für rot-grünen Erlass
Ihr stärkstes Argument sieht die Koalition aber im erhofften Effekt ihres
drogenpolitischen Kurses: Lässt man Kleinkriminelle öfter laufen, haben Richter
und Staatsanwälte mehr Zeit für den Kampf gegen die Hintermänner. Einleuchtend
brachte das Frank Richter auf den Punkt. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft
der Polizei (GdP) warb für den Erlass, weil es wichtiger sei, "den Sumpf der
international operierenden Drogenkartelle trocken zu legen", als sich "auf die
Konsumenten kleinster Cannabis-Mengen" zu konzentrieren. Wer wollte da - vor
solch eine Alternative gestellt - schon widersprechen?
Die Verheißung hat nur einen Haken: Selbst die sachkundigen Nutznießer des
Drogen-Erlasses glauben nur bedingt daran. So schätzt Christian Friehoff vom
Deutschen Richterbund in NRW, dass sich "die tatsächliche Entlastung für
Staatsanwälte in engen Grenzen halten" dürfte. Sie müssten ja "immer noch über
eine Einstellung oder eine Anklage entscheiden". Etwas stärker könnten
allerdings die Richter davon profitieren. Denn: "Was nicht angeklagt wird, muss
auch nicht verhandelt werden."
Eine ernsthafte Entlastung ließe sich allerdings erzielen, wenn auch Polizisten
vor Ort entscheiden dürften, ob sie ein Drogendelikt anzeigen wollen. Zur
Anzeige auch bei Kleinstmengen sind sie bisher verpflichtet, was GdP-Chef
Richter für ineffektiv hält. Er fordert, die Anzeigepflicht aufzugeben, damit
die Polizei ihre Kräfte gewinnbringender einsetzen könne. Davon würde auch die
Staatsanwaltschaft profitieren, weil sie dann weniger Anzeigen auf den Tisch
bekäme. Nur: Die GdP-Forderung läuft darauf hinaus, mit dem Verfassungsprinzip
der Gewaltenteilung zu brechen. Die Polizei wäre dann Judikative und Exekutive
in einem, weshalb Justizministerium und Richterbund dem Vorstoß auch nicht folgen.
Außerdem, so warnt CDU-Mann Biesenbach, wäre das Verharmlosungssignal noch
massiver, wenn Drogenbesitz künftig nur noch mit einer Barzahlung an den
Polizisten vor Ort geahndet würde. Auch diese Kritik leuchtet ein. Und
selbstverständlich hielten es alle Beteiligten, inklusive der GdP, für die beste
Lösung, so viele Polizisten und Staatsanwälte einzustellen, dass sowohl kleine
Konsumenten als auch große Hintermänner effektiv verfolgt werden können. Zu
einer derart teuren Personaloffensive ist aber keine Partei bereit.
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- [NRW-AK-Drogen] Fw: [Neuer Rauschgifterlass, Wird Nordrhein-Westfalen zum Drogenparadies?, Andi_nRw, 28.02.2011
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