Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-ak-datenschutz - [NRW-AK-Datenschutz] Fwd: Re: [AG-Datenschutz] Hilf mit, dem Meldegesetz die Zähne zu ziehen!

nrw-ak-datenschutz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Inhalte zum Thema Datenschutz erarbeiten

Listenarchiv

[NRW-AK-Datenschutz] Fwd: Re: [AG-Datenschutz] Hilf mit, dem Meldegesetz die Zähne zu ziehen!


Chronologisch Thread 
  • From: Veronique Schmitz <piraten AT cossnet.de>
  • To: nrw-ak-datenschutz AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW-AK-Datenschutz] Fwd: Re: [AG-Datenschutz] Hilf mit, dem Meldegesetz die Zähne zu ziehen!
  • Date: Thu, 12 Jul 2012 21:43:15 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-datenschutz>
  • List-id: <nrw-ak-datenschutz.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen,

zur Info, hier sollten wir uns mit der AG Datenschutz bzw. den Piraten S-H zusammentun und abstimmen, damit nichts aneinander vorbeiläuft.

Viele Grüße
Veronique

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Re: [AG-Datenschutz] Hilf mit, dem Meldegesetz die Zähne zu ziehen! Datum: Thu, 12 Jul 2012 00:02:32 +0200 Von: Jack Berlin <mubay2050 AT googlemail.com> Antwort an: AG-Datenschutz <ag-datenschutz AT lists.piratenpartei.de> An: AG-Datenschutz <ag-datenschutz AT lists.piratenpartei.de>

Hallo Patrick,

es wäre schön, wenn du hierfür ein Pad öffnen könntest, um entsprechende synchrone Mitarbeit gewährleisten zu können.

Schöne Grüße

Munis



Am 11. Juli 2012 10:41 schrieb pbreyer AT piratenpartei-sh.de <pbreyer AT piratenpartei-sh.de>:
Hallo,

wir rufen zur Mitarbeit an einem Antrag auf, der unserer Landesregierung
rote Linien für die Verhandlung und Abstimmung im Bundesrat und im
Vermittlungsausschuss setzen soll. Es geht darum, im Bundesrat nicht nur
den Adresshandel ohne Einwilligung zu stoppen, sondern auch viele
andere, bisher kaum diskutierte Datenschutzdefizite des geplanten
Bundesmeldegesetzes zu beheben.

Unser Entwurf sieht unter anderem folgendes vor:

    * Meldedaten dürfen nur noch mit unserer Einwilligung an
Werbetreibende und Adressbuchverlage, aber auch an Parteien für
Parteiwerbung weitergegeben werden
    * Streichung des geplanten Zwangs zur Vorlage einer
Vermieterbescheinigung bei der An- und Abmeldung
    * Abschaffung der Hotelmeldepflicht
    * Beibehaltung des Widerspruchsrechts gegen Datenauskünfte über das
Internet und Einführung eines Widerspruchsrechts gegen “einfache”
Datenauskünfte
    * Kein direkter Online-Datenzugriff für Geheimdienste,
Strafverfolger und Finanzbehörden
    * Datenlöschung 5 statt 55 Jahre nach Tod oder Wegzug

Bitte helft mit,

   1. weitere, bisher unentdeckte Verschlechterungen des Gesetzentwurfs
gegenüber der bisherigen Rechtslage ausfindig zu machen,
   2. sonst notwendige Verbesserungen an dem Gesetzentwurf zu benennen.

Euer Feedback fließt in die endgültige Formulierung des
Entschließungsantrags ein, mit dem wir den Landtag in seiner
Augustsitzung befassen wollen. Das Meldegesetz kann ohne Zustimmung des
Bundesrats nicht in Kraft treten, diesen Hebel können und müssen wir
nutzen. Selbstverständlich steht der mit eurer Hilfe entwickelte Text
auch allen anderen Landtagen und Fraktionen zur Übernahme zur Verfügung.
Unser Entwurf eines Entschließungsantrags

Beste Grüße,
Patrick


    Entwurf eines Entschließungsantrags zum Gesetz zur Fortentwicklung
des Meldewesens (MeldFortG):

    Der Landtag wolle beschließen:

    Der Landtag ersucht die Landesregierung, das Gesetz zur
Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) im Bundesrat abzulehnen,
solange nicht
    1. die Datenübermittlung und -nutzung zu Zwecken der Werbung, des
Adresshandels und der Parteiwerbung sowie Auskünfte über Alters- und
Ehejubiläen von der Einwilligung des Betroffenen abhängig gemacht wird,
    2. der Zwang zur Vorlage einer Vermieterbescheinigung, das
Kontrollrecht (Rückfragerecht) des Vermieters sowie die Auskunftspflicht
des Vermieters gestrichen wird,
    3. die Hotel-Meldepflicht abgeschafft wird, soweit dies rechtlich
möglich ist,
    4. erweiterte Melderegisterauskünfte von der Darlegung eines
rechtlichen Interesses abhängig gemacht werden,
    5. das Widerspruchsrecht gegen eine Melderegisterauskunft an Private
über das Internet bestehen bleibt und ein Widerspruchsrecht gegen
sonstige einfache Melderegisterauskünfte an Private eingeführt wird,
    6. die Übermittlung der Daten von Personen, die nicht Mitglied einer
Religionsgemeinschaft sind, an Religionsgemeinschaften unterbleibt,
    7. das automatisierte Abrufverfahren auf inländische Polizeibehörden
beschränkt bleibt,
    8. die Pflicht zur Vorlage eines Personaldokuments bei der
persönlichen Anmeldung gestrichen wird,
    9. die Daten weggezogener oder verstorbener Personen spätestens nach
fünf Jahren gelöscht werden.

    Begründung:

    Die in Deutschland von Monarchien des 19. Jahrhunderts eingeführte
und von den Nationalsozialisten vorangetriebene polizeiliche Erfassung
aller Menschen stellt ein hoch problematisches Erbe von
Obrigkeitsstaaten dar. Mit guten Gründen werden Einwohnerregister von
anderen Demokratien entschieden abgelehnt.

    Obwohl die Datenschutzbeauftragten seit Jahren eine Stärkung des
informationellen Selbstbestimmungsrechts im Meldewesen fordern, geht das
vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
(MeldFortG) in vielen Punkten in die gegenteilige Richtung. Durch
Ablehnung des zustimmungspflichtigen Gesetzes im Bundesrat sollte an dem
bisherigen Melderecht festgehalten werden, solange nicht einschneidende
Änderungen vorgenommen werden.

    Zu 1. (Datenübermittlung und -nutzung zu Zwecken der Werbung, des
Adresshandels und der Parteiwerbung sowie Auskünfte über Alters- und
Ehejubiläen):

    Polizeilich zwangsweise erhobene Daten dürfen ohne Zustimmung der
Betroffenen nicht für Zwecke der Werbung, des Adresshandels, der
Parteiwerbung oder der Auskunft über Alters- und Ehejubiläen
zweckentfremdet werden. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder haben seit ihrer Entschließung vom 05./06.10.1998 immer wieder
gefordert, generell eine Einwilligungslösung vorzusehen. Die bislang
bestehenden Widerspruchsregelungen sind vielen Bürgerinnen und Bürgern
trotz Verpflichtungen, auf Widerspruchsmöglichkeiten bei der Anmeldung
sowie durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen, nicht bekannt.

    Zu 2. (Vermieter als “Blockwart”):

    Dass Vermieter einen Ein- oder Auszug künftig bestätigen sollen, ist
abzulehnen. Es fehlen belastbare Zahlen und Erkenntnisse, dass diese
Vorgabe tatsächlich geeignet ist, um Scheinanmeldungen zu verhindern.
Die Abschaffung der Auflage vor einigen Jahren ist gerade mit der
Begründung erfolgt, dass die von den Bürgern als lästig empfundene
Regelung wenig Nutzen gebracht hat. Die Abschaffung der Meldepflicht des
Vermieters im Jahr 2002 ist damit begründet worden, dass der Gesetzgeber
damit die Konsequenz aus der meldebehördlichen Praxis ziehe, nach der
die Vermietermeldepflicht von den Bürgerinnen und Bürgem als lästig
empfunden werde, zu Verzögerungen bei dem Meldeprozess führe, aber nur
in den wenigsten, von der Zahl her zu vernachlässigenden Fallen geeignet
sei, beispielsweise Scheinanmeldungen zu verhindern. Einbußen bei der
Registerqualitat können daher ausgeschlossen werden (BT-Drs. 14/7260, S.
15).

    Zu 3. (Hotel-Meldepflicht):

    Abzulehnen ist auch das Festhalten an der Hotelmeldepflicht. Die
Datenschützer von Bund und Ländern fordern seit langem deren Abschaffung
für deutsche Gäste, da die hiermit verbundene millionenfache
Datenerhebung auf Vorrat unverhältnismäßig ist. Reisende können nicht
schlechthin als Gefahrenquellen oder (potentielle) Straftäter angesehen
werden.Ein etwaiger Nutzen für einzelne steht außer Verhaltnis zu der
breitflächigen Datensammlung.

    Zu 4. (Erweiterte Melderegisterauskunft):

    Durch erweiterte Melderegisterauskunft können Privatpersonen und
Unternehmen sensible Angaben über unsere Familie oder sonstige private
Verhältnisse erlangen. Die Voraussetzung eines “berechtigten Interesses”
reicht vor diesem Hintergrund nicht aus. Mit dem
Bundesdatenschutzbeauftragten ist vielmehr ein “rechtliches Interesse”
an der begehrten Auskunft zu fordern. Die Verwaltungspraxis zeigt, dass
es ohnehin ganz überwiegend Fälle eines rechtlichen Interesses sind, in
denen erweiterte Melderegisterauskünfte beantragt werden.

    Zu 5. (Melderegisterauskünfte über das Internet und “einfache”
Auskünfte):

    Bislang kann man der Übermittlung seiner Meldedaten an Private über
das Internet widersprechen. Um sich gegen eine unkontrollierte
Weitergabe solcher über das Internet  abgerufener Daten schützen zu
können und weil beim Internet-gestützten Abruf die Berücksichtigung der
schutzwürdigen Belange Betroffener nicht möglich ist, war bisher – im
Einklang mit der Entschließung der 61. Datenschutzkonferenz – ein
Widerspruchsrecht vorgesehen. Dieses bleibt wichtig, weil im Internet
abgerufene Daten im Anschluss einem weit höheren Datenverlust- und
Weiterverbreitungsrisiko ausgesetzt sind als in Papierform erteilte
Auskünfte.

    Im Anschluss an den Bundesdatenschutzbeauftragten ist ferner zu
fordern, bei der einfachen Melderegisterauskunft ein generelles, nicht
auf den Abruf über das Internet beschränktes Widerspruchsrecht des
Betroffenen einzuführen, solange nicht im Einzelfall ein rechtliches
Interesse an der Auskunft dargelegt wird. Zum Wesen des informationellen
Selbstbestimmungsrechts gehört es, dass jeder weiß, was mit seinen Daten
geschieht, und dass er über deren Verwendung selbst bestimmen kann. Da
die Grunddaten des Meldepflichtigen nahezu uneingeschränkt zur Verfügung
stehen, bedarf es eines Korrektivs mindestens in Form eines
Widerspruchsrechts. Dies gilt umso mehr, als es sich hier um für
hoheitliche Aufgaben zwangsweise erhobene Daten handelt.

    Zu 6. (Religionsgemeinschaften):

    Nach dem Gesetzentwurf sollen öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaften auch Daten von solchen gemeldeten Personen
übermittelt werden, die nicht Mitglied dieser Religionsgemeinschaften
sind, sondern nur Familienangehörige von Mitgliedern. Ein schutzwürdiges
Interesse der Religionsgemeinschaften an der Übermittlung solcher Daten
ist nicht erkennbar. Die Erhebung von Kirchgeld vermag eine solche
Berechtigung nicht zu begründen, handelt es sich insoweit doch nur um
das Verhältnis zwischen dem Mitglied der Religionsgemeinschaft und der
Religionsgemeinschaft selbst. Soweit dafür Daten der Familienangehörigen
des Mitglieds erforderlich sind, mag die Religionsgemeinschaft sich an
das Mitglied halten.

    Zu 7. (Automatisiertes Abrufverfahren):

    Während bislang nur schleswig-holsteinische Polizeibehörden direkten
Online-Zugriff auf die Meldedaten der Bürger hatten, sollen künftig
sämtliche Polizeibehörden des Bundes und der Länder,
Staatsanwaltschaften, Amtsanwaltschaften, Gerichte,
Justizvollzugsbehörden, Nachrichtendienste, Zollfahndungsdienst,
Hauptzollämter, Finanzbehörden und weitere durch Gesetz bezeichnete
Behörden über das Internet zugriffsberechtigt sein. Dies droht den
Charakter des Melderegisters in einen multifunktionalen Informationspool
für weite Teile der Verwaltung zu ändern. Ein automatisiertes
elektronisches Abrufverfahren entgrenzt den Zugriff auf die persönlichen
Verhältnisse der Bürger. Um den Ausnahmecharakter einer staatlichen
Personenüberprüfung abzusichern, muss die Beschränkung des direkten
Online-Zugriffs auf polizeiliche Eilfälle erhalten bleiben.

    Zu 8. (Pflicht zur Vorlage eines Personaldokuments):

    Wie bisher soll es dem pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen
Beamten überlassen bleiben, ob er zur Identifizierung des Bürgers die
Vorlage eines Personaldokuments verlangt oder nicht. Bei persönlich
bekannten Bürgern stellte eine Vorlagepflicht eine unnötige Schikane dar.

    Zu 9. (Speicherdauer):

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Aufbewahrung der Daten
abgemeldeter Bürger auf fünf Jahre zu begrenzen. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein berechtigtes Interesse an der Abfrage nicht mehr aktueller
Daten nicht ersichtlich.
--
AG-Datenschutz mailing list
AG-Datenschutz AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-datenschutz

--
AG-Datenschutz mailing list
AG-Datenschutz AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-datenschutz


Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang