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nrw-ak-datenschutz - [Nrw-ak-datenschutz] Fwd: Re: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter

nrw-ak-datenschutz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Inhalte zum Thema Datenschutz erarbeiten

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[Nrw-ak-datenschutz] Fwd: Re: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter


Chronologisch Thread 
  • From: corax <corax AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-ak-datenschutz AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nrw-ak-datenschutz] Fwd: Re: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter
  • Date: Thu, 27 May 2010 14:18:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-datenschutz>
  • List-id: <nrw-ak-datenschutz.lists.piratenpartei.de>

Dies ist eine weitergeleitete Nachricht
Von : Bastian
An : thilo, Ag recht <ag-recht AT lists.piratenpartei.de>
Datum : Donnerstag, 27. Mai 2010, 10:14
Betreff: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter

===8<=================== Original Nachrichtentext ===================
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Im Auftrag von thilo
> Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2010 09:13
> Betreff: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter


> Daher folgende Fragen: Welche Voraussetzungen muss ein
> Datenschutzbeauftragter erfüllen und was genau sind seine Aufgaben?

Ahoi Thilo!

Die Erfordernisse an einen DSB sind in §4f(2) BDSG geregelt:

"Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur
Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem
Umfang
der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der
personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder
verwendet."

Dass der Bundesverband einen DSB benötigt dürfte nach langer Diskussion jetzt
unstreitig sein.

Der Bundes-DSB kann die Funktion auch für die LVs übernehmen, was er aber
nicht möchte.

Daher dürfte es ebenso unstreitig sein, dass die LVs einen DSB benötigen.

Ein DSB weist die Fachkunde durch ein Zertifikat nach. Er hat sowohl
ausreichende technische Kenntnisse als auch rechtliche Kenntnisse zu besitzen.

Die Aufgaben sind vielfältig und stehen im BDSG. Im Vordergrund dürfte die
Mitgliederverwaltung und die Kommunikationsmittel/-medien stehen.
Allerdings kennt sich ein zertifizierter DSB damit aus.

Notwendig wäre auch ein entsprechendes Audit - schon aus Gründen des
Selbstverständnisses der Piraten (auch) als Datenschutzpartei.

Außerdem hat er die Verfahren festzulegen.

Ein DSB kann unter "normalen" Umständen nicht abberufen werden und die
Fortbildungskosten sind zu ersetzen, es sei denn, er verzichtet darauf.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Grüsse
Bastian (DSB im BvD)

_______________________________________________
AG-Recht mailing list
AG-Recht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/ag-recht

===8<============== Ende des Original Nachrichtentextes =============



--
Mit freundlichen Grüßen
mailto: corax AT piratenpartei-nrw.de
follow: https://twitter.com/coraxaroc

Bitte beachten: Persönliche Emails an mich, mit nicht persönlichem,
sondern politischem oder parteibetreffendem Inhalt, werde ich (im
Sinne der Transparenz) nach eigenem Ermessen veröffentlichen.
--- Begin Message ---
  • From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
  • To: thilo <thilo.fester AT piraten-lsa.de>, Ag recht <ag-recht AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Vorstand Sachsen-Anhalt <sachsen-anhalt_vorstand AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter
  • Date: Thu, 27 May 2010 10:14:09 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/ag-recht>
  • List-id: AG Recht <ag-recht.lists.piratenpartei.de>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Im Auftrag von thilo
> Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2010 09:13
> Betreff: [AG Recht] Datenschutzbeauftragter


> Daher folgende Fragen: Welche Voraussetzungen muss ein
> Datenschutzbeauftragter erfüllen und was genau sind seine Aufgaben?

Ahoi Thilo!

Die Erfordernisse an einen DSB sind in §4f(2) BDSG geregelt:

"Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur
Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem
Umfang
der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der
personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder
verwendet."

Dass der Bundesverband einen DSB benötigt dürfte nach langer Diskussion jetzt
unstreitig sein.

Der Bundes-DSB kann die Funktion auch für die LVs übernehmen, was er aber
nicht möchte.

Daher dürfte es ebenso unstreitig sein, dass die LVs einen DSB benötigen.

Ein DSB weist die Fachkunde durch ein Zertifikat nach. Er hat sowohl
ausreichende technische Kenntnisse als auch rechtliche Kenntnisse zu besitzen.

Die Aufgaben sind vielfältig und stehen im BDSG. Im Vordergrund dürfte die
Mitgliederverwaltung und die Kommunikationsmittel/-medien stehen.
Allerdings kennt sich ein zertifizierter DSB damit aus.

Notwendig wäre auch ein entsprechendes Audit - schon aus Gründen des
Selbstverständnisses der Piraten (auch) als Datenschutzpartei.

Außerdem hat er die Verfahren festzulegen.

Ein DSB kann unter "normalen" Umständen nicht abberufen werden und die
Fortbildungskosten sind zu ersetzen, es sei denn, er verzichtet darauf.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Grüsse
Bastian (DSB im BvD)

_______________________________________________
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AG-Recht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/ag-recht

--- End Message ---



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