nrw-ag-werbemittel AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ag-werbemittel mailing list
Listenarchiv
- From: "Dominick Höhne" <anzeige AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Werbemittel AG <nrw-ag-werbemittel AT lists.piratenpartei.de>, "Eiself (Frank Grenda)" <pirateiself AT googlemail.com>
- Subject: Re: [Nrw-ag-werbemittel] Onlineshop....
- Date: Sun, 7 Feb 2010 11:22:13 +0100 (CET)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ag-werbemittel>
- List-id: <nrw-ag-werbemittel.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
"Eiself (Frank Grenda)" <pirateiself AT googlemail.com> hat am 6. Februar 2010 um
20:09 geschrieben:
> c) bekommen die Bundesleute keinen Zugang zu unserem OpenXchange, das heißt
> alles muß per EMail angefordert werden und muss dann dreifach eingepflegt
> werden.
Das der Bund keinen Zugang zum Groupware bekommt könnte daran liegen, dass wir
nur eine Lizenz für NRW haben, nur die NRW Domain verwalten können und das
ganze
von der NRW Technik und nicht der Bund Technik betrieben wird. Aber das soll
nur
ein Gerücht sein [Sarkasmus Off]
Aber hast du eigentlich schonmal die Email von Dennis bekommen? Das wir als
Piraten KEINEN EIGENEN ONLINE SHOP BETREIBEN DÜRFEN? Wir müssen entweder eine
externe Firma beauftragen oder eine eigene Firma dafür gründen. Ich hab die
Email vorsichtshalber mal angehangen.
Und jetzt Rolf zu erwähnen ist ja schon fast Heuchelei von dir. Und du weiß
ganz
genau wieso!
Anhang:
Dennis <pirat AT westermann.tk> hat am 4. Februar 2010 um 12:17 geschrieben:
> Ahoi Piraten,
>
> da derzeit vermehrt Anfragen für Piratenshops kommen, möchte ich hier einmal
> Stellung beziehen.
>
> Folgende Informationen liegen mir vom Bundesschatzmeister bzw. der AG
> Offline
> vor.
> ----------------------------------------------
> 2. Betreiben von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
> Bei der Diskussion um die Einrichtung partei-eigener Internetshops ist nicht
> nur der parteirechtliche, sondern vor allem auch der steuerrechtliche Rahmen
> zu berücksichtigen. Die jeweiligen Finanzämter werden sehr genau prüfen, ob
> der Bundesverband oder eine Teilgliederug der Piratenpartei Deutschland, die
> beispielsweise einen Intershop betreiben möchte, noch im Rahmen einer
> steuerbefreiten Vermögensverwaltung oder bereits im Rahmen eines
> steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs tätig ist.
>
> Dies vor dem Hintergrund, dass anders als für gemeinnützige Körperschaften,
> die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 64, § 65 AO zwischen einem
> steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und steuerfreien
> Zweckbetrieben unterscheiden, die Steuerbefreiungsvorschrift in § 5 Nr. 7
> KStG
> für politische Parteien nur den steuerpflichtigen wirtschaftlichen
> Geschäftsbetrieb kennt . Daraus folgt, dass politische Parteien auch mit
> entgeltlichen Tätigkeiten steuerpflichtig sind, die im Wesentlichen oder gar
> ausschließlich dem gesetzlichen Zweck der Partei dienen, wie zurm Beispiel
> der
> Vertrieb von Druckerzeugnissen, mit denen die Partei ihre politischen Ziele
> in
> den Prozeß staatlicher Willensbildung einführt.
>
> Für Internet-Shops und ähnliches gilt dies in verstärktem Maße.
>
> Vielmehr dürften die Finanzämter für solche Aktivitäten davon ausgehen, dass
> ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Ein wirtschaftlicher
> Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die
> Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über
> den
> Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Werden im Einzelfall die
> Grenzen
> der Vermögensverwaltung überschritten, so nimmt die Finanzverwaltung das
> Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an.
>
> Führt eine Teilgliederung der Piratenpartei Deutschland nun einen
> wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so kann diese Aktivität der
> Teilgliederung
> der Besteuerung unterliegen. Davon erfasst ist nicht nur die
> Körperschaftsteuer, sondern unter Umständen auch die Gewerbesteuer.
>
> Meine Empfehlung:
> Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist stets in eigener Rechtsform zu
> führen und nicht als parteieigener Betrieb.
>
> Neben diesen steuerrechtlichen Einwänden ist zudem beachten, dass die
> Piratenpartei Deutschland einen nicht unerheblichen Image-Schaden erleiden
> dürfte, wenn sie in einem größeren Rahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
> unterhält. Das unter dem Themenfeld der »Politikverdrossenheit« bekannte
> Phänomen der Enttäuschung über das politische System der Bundesrepublik
> Deutschland wird unter anderem auch dadurch genährt, dass politische
> Parteien
> und ihre Mandatsträger in den letzten Jahrzehnten mit Vorwürfen der
> Steuerhinterziehung, der Korruption, der Zahlung von Schmiergeldern,
> unklaren
> Spendeneinnahmen usw. konfrontiert waren. Die der Piratenpartei Deutschland
> zugewandten Wähler erhoffen sich auch hier von den Piraten einen echten
> Wechsel des allgemeinen Politikstils. Diese aufkeimende demokratische
> Hoffnung
> sollte nicht sofort durch unklare wirtschaftliche Betätigungsfelder leiden
> müssen.
>
> Hamburg, den 2. November 2009 Bernd Schlömer
>
> Zitat:
> http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen#4._Betreiben_von_wirtschaftlichen_Gesch.C3.A4ftsbetrieben
>
> ----------------------------------------------
>
> Rechtliches
> Aus § 24 Abs. 2 PartG ergibt sich die gewerbliche Betätigung eines
> Verkaufs-Shops, es müssen jedoch die hierzu anzuwendenden Gesetze befolgt
> werden (hier im Wesentlichen die steuerlichen und handelsrechtlichen
> Vorgaben). Es würde ein Wirtschaftlicher Betrieb vorliegen.
>
> Die wirtschaftliche Betätigung ergibt sich aus § 14 AO (Abgabenordnung, das
> Grundgesetz der Steuergesetzgebung), welche diese Betätigung als
> "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" bezeichnet, da eine selbständige
> nachhaltige Tätigkeit (hier Verkauf von Artikeln), durch Einnahmen erzielt
> wird. Vorteil hierbei ist die nicht erforderliche Gewinnerzielungsabsicht,
> die
> bei Gewerbebetrieben besteht. Dies wirkt sich bei den erzielten Einnahmen
> aus.
> Liegen die jährlichen Einnahmen unter 35 000,- Euro, wird somit eine
> gesetzliche Freigrenze nicht überstiegen, entsteht keine Körperschaftsteuer
> und Gewerbesteuer. Sind die Einnahmen höher als die besagten 35 000,- Euro
> unterliegen diese den Steuergesetzen und sind zu versteuern
> (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer).
>
> Die Umsatzsteuer würde auf jeden Fall einen Vorteil hinsichtlich der
> Herstellung der jeweiligen Artikel bringen, da man die gezahlte Umsatzsteuer
> als Vorsteuer geltend machen kann (ein freiwilliges Optieren zur
> Umsatzsteuer
> wäre hier sinnvoll).
>
> Um die Einnahmen zu reduzieren wäre es sinnvoll, dass jedes Bundesland
> seinen
> eigenen Shop betreibt und verwaltet, um die Freigrenze besser ausschöpfen zu
> können. Leider gibt es hier eine Stolperfalle. Wird gemeinsam ein
> Herstellungsauftrag erteilt und ein gemeinsamer Lieferant beauftragt, könnte
> der Fiskus auf die Idee kommen, es läge ein Konzern vor. Kann der Fiskus
> einen
> Konzern nachweisen, sind die oben genannten steuerlichen Vorteile
> hinfällig.
>
> Hinweis: Die Organisation eines "Geschäftsbetriebes" sollte außerhalb der
> Partei durchgeführt werden, da sonst rechtliche Vorteile wegfallen können.
> So
> z.B: das Ausstellen von Spendenquittungen und die Steuerfreiheit von
> Spenden,
> sowie die Parteifinanzierung. Außerdem haften der Vorsitzende und der
> Schatzmeister der Gliederung steuerrechtlich und finanziell.
> http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen#4._Betreiben_von_wirtschaftlichen_Gesch.C3.A4ftsbetrieben
>
>
> Zitat: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Offline/Online_Shop
>
> ----------------------------------------------
>
> Aufgrund der Situation werde ich KEINE Shops direkt auf Parteibasis erlauben
> und Unterstützen.
>
> WICHTIG, sollte jemand dafür ein Gewerbe Gründen möchten, bin ich gerne
> Behilflich. Die Überlegungen laufen derzeit auch Intern im Vorstand, da eine
> Eigenständige Firma dafür besser geeignet ist, als ein Shop direkt von der
> Partei. Wichtig dabei zu beachten ist die Haftung, sodass die Rechtsform
> entsprechend ausgewählt werden sollte. Da viele ja mit dem Gedanken spielen
> dann alles zu Spenden was die Firma so macht, dem muss ich die Ilusion
> nehmen.
> Leider schreibt der Gesetzgeber Spendenobergrenzen vor. Diese sind
> unterschiedlich je nach Rechtsform. Diese liegt aber i.d.r. bei 20%.
>
> _____________________
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dennis Westermann
>
> Schatzmeister
> Landesverband PIRATEN NRW
> Postfach 103041
> 44030 Dortmund
>
> Dennis.Westermann AT piratenpartei-nrw.de
Gruß,
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- [Nrw-ag-werbemittel] Onlineshop...., Eiself (Frank Grenda), 06.02.2010
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