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Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: PjotrPopolskii <peter-theo.schaefer AT piratenpartei-nrw.de>
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- Subject: [Neuss] Sitzung Umweltausschuss Grevenbroich 19.09.2012
- Date: Thu, 20 Sep 2012 07:57:58 +0200 (CEST)
- Importance: Medium
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
Guten Morgen zusammen,
ich bitte für die entstandenen Missverständnisse und Unstimmigkeiten über die
PM
zum Grevenbroicher Glasverbot schon einmalauf diesem Wege um Entschuldigung.
Da ich als Autor des in der veröffentlichten Form indirekt auch inhaltlich
verantwortlich bin, nehme ich die geäußerte Kritik zur Qualität und Quantität
der gewählten Worte selbstverständlich ernst.
Ich persönlich unterstütze die Vorschläge von Hugo und Martin zu einer
erneuten
Abstimmung im Team ob der veränderten Gegebenheiten und vor allem der
erweiterten Stellvertreterregelung der Ortspiraten.
Nachdem nun die Meinungen über den Presseartikel von gestern recht
unterschiedlich ausgefallen sind bzw. keine Resonanz von Denjenigen erfolgte,
welche im Vorfeld Kritik angebracht hatten, möchte ich Euch mit dem Folgenden
kurz den aktuellen Stand zu dem Thema per gestern Abend mitteilen, um ggf.
Informationslücken zu schließen.
In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses Grevenbroich stand ein
sogenanntes "Müllkonzept" zur Verabschiedung und Empfehlung an den Rat auf der
Tagesordnung. In diesem Müllkonzept war auch das Glasverbot enthalten.
Da in der Vergangenheit sowohl von Rat alsauch Verwaltung in der
Öffentlichkeit
das Glasverbot lediglich und ausdrücklich unter Sicherheitsaspekten angeführt
wurde, entstand unvermittelt und scheinbar unwillkürlich ein Diskurs über die
Zugehörigkeit des Verbotes zum Müllkonzept. Im Ergebnis hat der
Ausschussvorsitzende festgestellt, dass es sich beim Glasverbot eher um ein
Sicherheitsthema als um ein Umweltthema handele und er daher seinen Ausschuss
nicht für zuständig sieht, hierüber eine fachliche Empfehlung auszusprechen.
So wurde dieser Punkt vertagt - gegen die Stimmen der SPD - die CDU war
entgegen
aller Erwartungen sehr negativ zum Glasverbot eingestellt. Die LINKEN werden
wohl eine Anfrage an die Verwaltung zur genauen Rechtslage und zur
Unterschiedlichkeit der Situation in Grevenbroich zum Urteil in Konstanz
stellen. Die FDP ist grds. gg. generelle Glasverbote, retweetet und zitiert
aber
fleißig zu dem Thema, meint auch, wir hätten bei ihr "abgeschrieben". ;-)
Da ich persönlich nicht bei der Ausschusssitzung anwesend sein konnte, mögen
mir
meine AK-Kollegen etwaige Ungenauigkeiten nachsehen und ggf. korrigieren. :-)
Zur Veröffentlichung und den Kommentaren im Netz auf der Seite des
Onlineartikels:
http://www.ngz-online.de/grevenbroich/nachrichten/piraten-klagen-gegen-glasverbot-1.2999023
hat der Anwalt von Wolfgang im Folgenden eine entsprechende Klarstellung und
Auslegung für uns verfasst:
===>
Hallo Herr Schaefer,
ich verstehe auch nicht, worauf der Kommentator "Mizigu" Bezug nimmt. Der
Kommentator "Kert58" hat doch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gar nicht
thematisiert?
Grundsätzlich muss überhaupt erst eine Gefahr vorliegen, damit die Gemeinde
als
sog. Polizeibehörde tätig werden darf. Da eine solche nicht vorliegt, ist die
Prüfung des Gerihcts an dieser Stelle schon am Ende - mangels Gefahr ist jede
polizeiliche Maßnahme rechtswidrig.
Erst wenn die Voraussetzungen für einen staatlichen Eingriff überhaupt
vorliegt,
kommen wir überhaupt erst zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit: Wenn eine
Gefahr
vorläge, müssten die ergriffenen Maßnahmen auch dem
Verhältnismäßigkeitsprinzip
genügen. Danach darf die Polizeibehörde nur das Mittel ergreifen, das am
geringsten in die Grundrechte eingreift. Wir Juristen sprechen davon, dass die
Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im inneren Sinn sein muss.
Die Maßnahme muß zunächst überhaupt allgemein geeignet sein, um die Gefahr zu
beseitigen (plakativ: Entenfütterverbote sind nicht geeignet, Gefahren durch
Glasscherben zu beseitigen).
Sie muss zudem erforderlich sein. Gibt es mildere Mittel, die weniger in die
Grundrechte der Bürger eingreifen? In diesem Fall ganz klar zu bejahen: Die
"Täter", die Glasscherben verursachen, können statt der lediglich Glas
mitführenden Bürger zur Veranwortung gezogen werden. Ausserdem könnten die
Strassen gereinigt werden. Kosten der Verwaltung und Organisationsaufwand sind
dabei kein Argument, Eingriffe in Grundrechte zu rechtfertigen.
Aber selbst wenn die Maßnahme geeignet und erforderlich wäre, müsste es noch
noch das Korrektiv der "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn" überstehen.
Dahinter versteckt sich eine reine Wertung: Stimmt die Kosten/Gewinnrelation?
Ist es uns die Vermeidung der Gefahr wirklich wert, so und so tief in
Grundrechte einzugreifen?
Mit freundlichen Grüssen
Lars Ritterhoff
Rechtsanwalt
<===
Das bestärkt uns nochmals in unserer Absicht, mit dieser Klage einen klärenden
Erfolg zu erzielen.
Wir haben heute unseren Stand zum OptOut-Day auf dem Marktplatz. Ich denke,
wir
werden hier ein wenig Gelegenheit haben, auch zu dem Thema Glasverbot (Willkür
vs. Bürgernähe) Gespräch zu führen - vermutlich werden wir auch nicht
drumherum
kommen. m)
Vielen Dank nochmals auch im Namen von Wolfgang und Andreas für Eure
Unterstützung!
Groetjes
Pjotr
--
Peter T. Schaefer
aka pjotrpopolskii
Nordstraße 44
41515 Grevenbroich
eMail peter-theo.schaefer AT piratenpartei-nrw.de
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- [Neuss] Sitzung Umweltausschuss Grevenbroich 19.09.2012, PjotrPopolskii, 20.09.2012
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