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Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "bevision.de | Andreas Wagner" <wagner AT bevision.de>
- To: neuss AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Neuss] Plakate
- Date: Fri, 16 Mar 2012 10:51:42 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
Stand der Dinge.
200 Stück für das Stadtgebiet Neuss sind jetzt angemeldet. Das sind 50 mehr als in 2010.6 Wochen vor Wahltermin können wir loslegen.
Hier Richtlinen
Auflagen und Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis:
¨ Sie haften für alle etwaigen Schäden, die der Stadt Neuss oder Dritten durch die Inanspruchnahme
der öffentlichen Verkehrsfläche und des Luftraumes für den vorgenannten Zweck entstehen. Außerdem
verpflichten Sie sich, die Stadt Neuss von derartigen Ansprüchen geschädigter Dritter freizustellen.
¨ Im Hauptstraßenzug der Innenstadt (Krefelder Straße, Niederstraße, Büchel, Markt, Oberstraße
bis Obertor) sowie in allen hiervon abzweigenden Nebenstraßen ist die Aufstellung von Plakaten
grundsätzlich untersagt. Hier angebrachte Plakate werden umgehend im Rahmen der Ersatzvornahme
auf Ihre Kosten entfernt.
¨ Durch die Plakate darf es nach Art und Ort der Anbringung sowie nach Form und Farbe nicht zu Verwechslungen
mit Verkehrszeichen und -einrichtungen kommen oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Nach § 33 Abs.2 StVO ist nämlich Wahlwerbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und -einrichtungen
unzulässig.
Verkehrszeichen sind gemäß § 39 Abs.1 StVO Gefahrzeichen, Vorchrift-zeichen und Richtzeichen.
Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO sind unter anderem Schranken, Parkuhren, Lichtzeichenanlagen
sowie Leiteinrichtungen (Leitpfosten).
Des weiteren muß die Aufstellung der Plakate unterbleiben
Þ bis zu 15 m vor Straßenkreuzungen, z. B. gemessen von Ampelmasten, sowie vor Straßeneinmündungen,
Þ in Kreuzungsbereichen selbst,
Þ am Innenrand von Kurven.
Sichtbehinderungen sind in jedem Fall auszuschließen.
¨ Die Plakate dürfen nur an Beleuchtungsmasten und Holzpfosten, die zum Schutze von Bäumen aufgestellt
sind, angebracht werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei der Befestigung der Plakate
nur kunststoffbeschichteter Draht verwendet werden darf, der ebenso nach Abnahme der Plakate zu
entfernen ist.
¨ Der Genehmigungszeitraum und die Anzahl der Werbeplakate dürfen nicht überschritten werden.
¨ Verstöße gegen die vorgenannten Auflagen und Bedingungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die
mit Bußgeldern geahndet werden können. Desweiteren mache ich darauf aufmerksam, daß ich im
Bedarfsfalle unzulässig angebrachte Plakattafeln ebenso unverzüglich auf Ihre Kosten entfernen lassen
werde.
¨ Diese Sondernutzungserlaubnis beinhaltet keine nach sonstigen rechtlichen oder bauordnungsrechtlichen
Bestimmungen erforderliche Genehmigung.
Informationen zu den Großplakaten gibt es erst später.
aaaAAARRRrrrr
Andreas
- [Neuss] Plakate, bevision.de | Andreas Wagner, 16.03.2012
- Re: [Neuss] Plakate, Lukas Lamla, 16.03.2012
- Re: [Neuss] Plakate, bevision.de | Andreas Wagner, 16.03.2012
- Re: [Neuss] Plakate, Andreas Ruessel, 16.03.2012
- Re: [Neuss] Plakate, bevision.de | Andreas Wagner, 16.03.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- [Neuss] Plakate, bevision.de | Andreas Wagner, 16.03.2012
- Re: [Neuss] Plakate, Der Piratenschlumpf, 16.03.2012
- Re: [Neuss] Plakate, Lukas Lamla, 16.03.2012
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