neuss AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Christina Herlitschka <cherlitschka AT aol.com>
- To: neuss AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Neuss] PMs veröffentlichen
- Date: Sat, 26 Nov 2011 09:33:33 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
…zum Beispiel einen Stammtisch :-)
Am 23.11.11 21:22, schrieb Lukas Lamla:
Hallo Caro,
eine Crew kann für sich selbst eine Pressemitteilung rausgeben.
Wenn eine Crew oder Personen für eine ganze Region Pressemitteilungen
rausgeben wollen, bedarf es dazu eines Beschlusses einer
Mitgliederversammlung (nach alter und neuer Satzung)
Gruß
Lukas
2011/11/23 Caroline Maria Brix<caroline.brix AT gmx.de>:
Hallo liebe Presseavinen Piraten aus Neuss,
bei uns herrscht gerade eine rege Debatte darüber, ob Crews derzeit
Pressemeldungen raus geben dürfen. Die Kritiker beziehen sich auf folgenden
Passus. Könnt ihr da was zu sagen?
lg
Caro
§ 5 – Gliederung
(1) Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Kreis-
(Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände
(Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden).
(2) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisverbänden sind
innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. Diese
zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung
und eine gemeinsame Mitgliederversammlung aus.
(3) Ein Regionalverband gilt als gegründet, wenn bei allen
Mitgliedervollversammlungen der beteiligten Verbände jeweils mindestens
doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben
werden. Die Mitgliederversammlungen müssen diese Beschlüsse mit einem
zeitlichen Abstand von maximal drei Monaten und im selben Kalenderjahr
fassen. Der Zusammenschluss gilt ab dem ersten Kalenderquartal nach der
letzten Beschlussfassung.
(4) Für den Austritt eines Gebietes aus einem Regionalverband sind
mindestens doppelt so viele gültige Stimmen der Mitglieder des jeweiligen
Gebietes dafür wie gültige Stimmen dagegen notwendig. Der Austritt wird mit
dem nächsten Kalenderquartal gültig.
(5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter
für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der
Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung
gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner
nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten
Aufgaben betraut werden.
--
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- [Neuss] PMs veröffentlichen, Caroline Maria Brix, 23.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Lukas Lamla, 23.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Lukas Lamla, 23.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Markus Wetzler, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Lukas Lamla, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Lukas Lamla, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Daniel Neumann, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Markus Wetzler, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Lukas Lamla, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Markus Wetzler, 26.11.2011
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Christina Herlitschka, 26.11.2011
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [Neuss] PMs veröffentlichen, Markus Wetzler, 26.11.2011
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