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Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
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[Neuss] Welche Auswirkungen hat der Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus auf NRW?
Chronologisch Thread
- From: mikenolte AT piratenpartei-nrw.de (Mike Nolte)
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- Subject: [Neuss] Welche Auswirkungen hat der Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus auf NRW?
- Date: Wed, 14 Sep 2011 20:09:44 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Auf der NRW-Mailingliste kam die Frage, was passiert, wenn Piraten bei
der Abgeordnetenhauswahl Berlin über 5% der Stimmen bekommen. Diese
Frage habe dort folgendermaßen beantwortet:
Aus <http://de.wikipedia.org/wiki/Unterstützungsunterschrift>:
"Gemäß § 27 des Bundeswahlgesetzes müssen bei Wahlen zum Deutschen
Bundestag Parteien, die nicht bereits (aufgrund eigener Wahlvorschläge)
im Bundestag oder in einem Landesparlament ununterbrochen mit mindestens
fünf Abgeordneten vertreten sind, sowie Einzelbewerber/innen
Unterstützungsunterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl
teilnehmen zu können." Siehe
<http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__27.html>
Das Berliner Abgeordnetenhaus ist ein Landesparlament. Die
Überschreitung der 5%-Hürde bewirkt den Einzug mit mindestens 7 Mandaten
Berliner Abgeordnetenhaus. Siehe
<http://www.wahlrecht.de/landtage/berlin.htm>. Infolgedessen müssten wir
für die Bundestagswahl keine Unterschriften für die Landeslisten mehr
sammeln, wenn die Piratenpartei Berlin ins Abgeordnetenhaus einziehen.
Leider verletzt das Bundeswahlgesetz Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des
Grundgesetzes. Dies hat der Zweite Senats des Bundesverfassungsgericht
in einem Urteil vom 3. Juli 2008 für Recht erkannt. Siehe
<http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20080703_2bvc00
0107.html>
In besagtem Urteil wurde der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis
zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Dies hat
der Gesetzgeber versäumt, weshalb wir derzeit kein geltendes Wahlrecht
haben. Nach allem, was mir dazu bisher zur Kenntnis gekommen ist, wird
sich der vierte Abschnitt des Bundeswahlgesetzes "Vorbereitung der Wahl"
voraussichtlich jedoch nicht ändern, weshalb wir zunächst vorsichtig
davon ausgehen dürfen, dass wir letztendlich auch nach einer Neuregelung
keine Unterschriften für die Landeslisten mehr sammeln müssen.
Gemäß § 20 Abs. 2 und § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes müssen wir
somit auch für Kreiswahlvorschläge (vulgo: Direktkandidaten) keine
Unterstützungsunterschriften sammeln. Siehe
<http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__18.html> und
<http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__20.html>
Die Kommunalwahl NRW 2014 und die Landtagswahl NRW 2015 sind zunächst
nicht betroffen. Gemäß Landeswahlgesetz NRW §19 Abs. 2 entfällt unsere
Pflicht UUs für die LTW NRW 2015 zu sammeln, wenn wir 2013 in den
Bundestag einziehen.
<http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Landeswahlgeset
z.jsp>
Die langfristige strategische Planung bis 2015 wird bereits seit Juni
von Fotios Amanatides und Mike Nolte durchgeführt.
<http://milestones.piratenpad.de/1>
Mit besten Grüßen,
Mike Nolte
Generalsekretär Piratenpartei Köln
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Arbeite, zahle oder geh aus dem Weg.
- [Neuss] Welche Auswirkungen hat der Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus auf NRW?, Mike Nolte, 14.09.2011
- Re: [Neuss] Welche Auswirkungen hat der Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus auf NRW?, Christina Herlitschka, 14.09.2011
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