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Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
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[Neuss] Fwd: [AK-Zensus] Anhörung zum ZensG AG NRW heute, 07.10.2010, im Landtag in Düsseldorf
Chronologisch Thread
- From: Mainframer <Mainframer AT web.de>
- To: Neuss <neuss AT lists.piratenpartei.de>, NRW <nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Neuss] Fwd: [AK-Zensus] Anhörung zum ZensG AG NRW heute, 07.10.2010, im Landtag in Düsseldorf
- Date: Thu, 7 Oct 2010 20:04:54 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
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Von: Datenschutzraum <DSReV AT gmx.net>
Datum: 7. Oktober 2010 19:47
Betreff: [AK-Zensus] Anhörung zum ZensG AG NRW heute, 07.10.2010, im Landtag in Düsseldorf
An: ak-zensus AT listen.akvorrat.org
Was da im Betreff steht ist die Abkürzung für das 'Ausführungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011'.
Dazu gab es heute im Landtag in Düsseldorf eine Anhörung in einer
gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Kommunalausschusses, zu
der verschiedene Experten geladen waren. Ich war da und versuche
nachfolgend mal eine Zusammenfassung.
Nach der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags (=1.Lesung) im Parlament
ist man sich selten einig und deshalb wird ein Gesetz dann 'in die
Ausschüsse überwiesen', um dort dann im kleineren und manchmal
kompetenteren Kreis beraten zu werden. Im Falle des Ausführungsgesetzes
sind der Innenausschuss (wg rechtlicher Aspekte) und der
Kommunalausschuss (wg Belange der Kommunen, vor allem Finanzen)
beteiligt. Da man aber bei den Ausschusssitzungen im September keine
Einigung, vor allem in finanziellen Fragen, erzielt hat, wurde dann von
beiden Ausschüssen eine Anhörung mit externen Experten angesetzt, und
die hat heute stattgefunden.
Folgende Experten waren vor Ort (in der Reihenfolge ihrer Statements):
-Jürgen Schneider (Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW)
- Ulrich Lepper (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Hans-Josef Fischer (Leiter des Landesbetriebes Information und Technik
NRW (IT.NRW)
- Oliver Knapp (CCC)
- Hans-Rainer Burisch (ehem. Leiter Amt für Statistik Essen)
- Jens Rinne (für RA Eva Dworschak)
Jeder Experte hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Diese
werden wir, sobald eingescannt, hier verlinken:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ausfuehrungsgesetze#Nordrhein-Westfalen
Nachdem jeder Experte seine Stellungnahme kurz vorgestellt hatte, gab es
Fragen der Abgeordneten. Diese wurden gesammelt und dann jeweils im
Block von den Experten beantwortet. Da ich nicht mit stenografieren
konnte, sind nachfolgend die grundsätzlichen Aussagen zusammengefasst.
Durch die gemeinsame Anhörung beider Ausschüsse ging es um zwei
verschiedene Themenkomplexe: Finanzausgleich für die Aufgaben der
Kommunen und um Datenschutz im weiteren Sinne.
-Jürgen Schneider (Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW)
hat Bedenken wg der Aufgabenfülle für die Kommunen, will aber nicht
gegen den Zensus sein. Allerdings meint er, das die Kreise und Kommunen
keinen Nutzen von der Volkszählung haben, da die Kommunen nicht auf
detaillierte Daten zugreifen dürften. Daher wollen/können die Kommunen
nichts mitfinanzieren und wollen alle Kosten ersetzt haben. Lt. Gesetz
würden die Kommunen 29 Mio€ bekommen, brauchen tun sie aber mind. 48
Mio€. Deshalb müsste unbedingt eine 'Ex-post-Regel' in das Gesetz
(=abgerechnet wird zum Schluss), dann hätten sie auch keine Einwände mehr.
- Ulrich Lepper (Landesbeauftragter für Datenschutz...)
machte die interessanteren Statements. Anfangs sagte er noch, das ja
Datenschutz im Ausführungsgesetz (AG) drin stehe und dass das dann alles
gut sei. Natürlich würden sie auch Kontrollen durchführen.
Bei den Nachfragen zu möglichen Datenschutzrisiken sagte er aber dann:
"Technisch ist alles möglich!", und später meinte er auch noch, das die
Vorgaben des BVerfG von 1987 durch das AG nicht alle erfüllt würden. So
hätte er eigentlich Zweifel bei der vorgesehenen Datenerhebung in
Sonderbereichen (lässt das aber so im Raum stehen...). Bei der Frage der
Abschottung (..der Erhebungsstellen von den Verwaltungen) bemerkte er
dann noch, das sich die Wirksamkeit erst in der Praxis zeigen würde und
dafür auch Geld vorhanden sein müsste (was bisher nicht vorhanden ist).
Weiter merkte er noch an, das im Kommentar zum Gesetz stünde, die
Erhebungsbeauftragten würden geschult. Er ginge davon aus, dass das auch
tatsächlich so passiert, denn wenn nicht, "wäre das ein Problem!".
(an anderer Stelle wurde eine Finanz-/Zeit-Kalkulation zitiert in der
für Einsatz- und Wegeplanung/Schulung/Zeit- und Kostenabrechnung u.a.
pro Erhebungbeauftragtem ein Zeitbedarf von nur 2 Stunden kalkuliert
wird! Somit IST da ein Problem!)
- Hans-Josef Fischer (Leiter des Landesbetriebes Information und Technik
NRW (IT.NRW)
gibt natürlich den Hinweis, 'das es noch nie einen Datenskandal bei der
Statistik gegeben hätte' und alles immer sicher wäre, weil speziell
abgeschottet usw.
Bei einer Frage zu Datenzugriffsmöglichkeiten der Erhebungsstellen
meinte er dann noch, das Plausibilitätsprüfungen nicht Aufgabe der
Erhebungsbeauftragten, sondern von IT.NRW wäre. Insgesamt war er aber
sichtlich nervös, weil es in Statements immer wieder um Datenschutz ging.
- Oliver Knapp (CCC)
hat für eine kleine Aufregung gesorgt mit der Bemerkung, das ja
wahrscheinlich beim Zensus eine geringerer Einwohnerzahl in NRW
festgestellt würde und damit auch an die Kommunen weniger Geld fließen
würde und das sollte man auch beachten (und vielleicht lieber alles so
lassen, wie es ist). Es gab ein bisschen Entrüstung der Abgeordneten das
man ja hier in einem Gesetzgebungsverfahren wäre und das jetzt nicht
alles einfach sein lassen könnte. Auf jeden Fall hatte er damit die
Aufmerksamkeit für seine weiteren Ausführungen.
- Hans-Rainer Burisch (ehem. Leiter Amt für Statistik Essen)
war an der 87er Volkszählung beteiligt und ist Praktiker. Er bemängelte,
das alles viel zu spät sei und eigentlich das Gesetz schon Anfang diesen
Jahres hätte gelten müssen. Die Kommunen dürften nämlich erst
Geldausgaben planen, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, dies ist
aber wohl erst ab Mitte November der Fall. D.h. in keinem Haushaltsplan
konnten bisher Gelder für die notwendigen Kosten eingeplant werden,
gleichzeitig sollen aber quasi sofort die Erhebungsstellen aufgebaut werden.
Beim Thema 'Rückgabe der Erfassungsbögen' sprach er von einer "offenen
Flanke im Gesetz", da eine unverzügliche Rückgabe nicht möglich sei.
Wenn ein Erhebungsbeauftragter am Freitag Abend einen Bogen ausfüllt,
dann landet der erst Montags in der 'sicheren Erhebungsstelle'. Die
Beauftragten wären zwar zum Datenschutz verpflichtet, aber deshalb wäre
auch die Auswahl der Kandidaten wichtig.
- Jens Rinne (für RA Eva Dworschak)
sprach davon, das die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Empfänger
liege (wenn aus der Erhebungsstelle im Netz von IT.NRW Daten abgerufen
werden) und beschrieb so das mögliche 'Datenleck Erhebungsstelle'. Auch
erwähnte er häufiger das Wort 'Verfassungswidrig' was zu Aufmerksamkeit
und Nachfragen bei den Abgeordneten führte.
Insgesamt gab es bei der rund 2 Stunden langen Anhörung eine Menge
kritische Fragen und Aussagen. Ob jedoch tatsächlich Olivers Vorschlag
aufgegriffen wird und aus Gründen möglicherweise geringerer
Finanzzuweisungen auf die Teilnahme am Zensus verzichtet wird, darf
bezweifelt werden. Allerdings wurde tatsächlich gefragt, ob NRW beim
Zensus 'aussteigen' dürfe, was Oliver einfach mal bejahte.
Auch interessant war die Frage, ob der Zensus in dieser Form überhaupt
benötigt würde, oder ob es andere Wege gäbe. Selbst der
Städte-Statistiker Hans-Rainer Burisch sagte dazu, "das ein
'Registerertüchtigungsgesetz' die bessere Variante gewesen wäre".
Damit ist gemeint, das eine statistische Bereinigung der bei der
Statistik vorhandenen Daten die gleichen Ergebnisse gebracht hätte (bis
auf die Gebäude und Wohnungszählung, weil es diese Daten bisher nicht
gibt). In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er sogar, "es sei
- angesichts methodischer Probleme - nicht einmal sicher, dass es
verlässliche und gerichtsfeste amtliche Einwohnerzahlen geben wird."!
In der nächsten Ausschusssitzung am 4. November werden die Ergebnisse
aus der Anhörung beraten. Relativ sicher wird es die von den Kommunen
geforderte Nachberechnungsklausel geben, schliesslich kennen sich die
meisten Abgeordneten mit Geld (verteilen) aus. Welche
datenschutzrechtlichen Elemente geändert/ergänzt werden, ist offen.
Es gibt noch ein, zwei Anekdoten, die zu erzählen überlasse ich aber
Oliver und Rinne...
Soweit und Gruß
Frank
_______________________________________________
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AK-Zensus AT listen.akvorrat.org
https://listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/ak-zensus
Von: Datenschutzraum <DSReV AT gmx.net>
Datum: 7. Oktober 2010 19:47
Betreff: [AK-Zensus] Anhörung zum ZensG AG NRW heute, 07.10.2010, im Landtag in Düsseldorf
An: ak-zensus AT listen.akvorrat.org
Was da im Betreff steht ist die Abkürzung für das 'Ausführungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011'.
Dazu gab es heute im Landtag in Düsseldorf eine Anhörung in einer
gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Kommunalausschusses, zu
der verschiedene Experten geladen waren. Ich war da und versuche
nachfolgend mal eine Zusammenfassung.
Nach der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags (=1.Lesung) im Parlament
ist man sich selten einig und deshalb wird ein Gesetz dann 'in die
Ausschüsse überwiesen', um dort dann im kleineren und manchmal
kompetenteren Kreis beraten zu werden. Im Falle des Ausführungsgesetzes
sind der Innenausschuss (wg rechtlicher Aspekte) und der
Kommunalausschuss (wg Belange der Kommunen, vor allem Finanzen)
beteiligt. Da man aber bei den Ausschusssitzungen im September keine
Einigung, vor allem in finanziellen Fragen, erzielt hat, wurde dann von
beiden Ausschüssen eine Anhörung mit externen Experten angesetzt, und
die hat heute stattgefunden.
Folgende Experten waren vor Ort (in der Reihenfolge ihrer Statements):
-Jürgen Schneider (Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW)
- Ulrich Lepper (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Hans-Josef Fischer (Leiter des Landesbetriebes Information und Technik
NRW (IT.NRW)
- Oliver Knapp (CCC)
- Hans-Rainer Burisch (ehem. Leiter Amt für Statistik Essen)
- Jens Rinne (für RA Eva Dworschak)
Jeder Experte hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Diese
werden wir, sobald eingescannt, hier verlinken:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ausfuehrungsgesetze#Nordrhein-Westfalen
Nachdem jeder Experte seine Stellungnahme kurz vorgestellt hatte, gab es
Fragen der Abgeordneten. Diese wurden gesammelt und dann jeweils im
Block von den Experten beantwortet. Da ich nicht mit stenografieren
konnte, sind nachfolgend die grundsätzlichen Aussagen zusammengefasst.
Durch die gemeinsame Anhörung beider Ausschüsse ging es um zwei
verschiedene Themenkomplexe: Finanzausgleich für die Aufgaben der
Kommunen und um Datenschutz im weiteren Sinne.
-Jürgen Schneider (Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW)
hat Bedenken wg der Aufgabenfülle für die Kommunen, will aber nicht
gegen den Zensus sein. Allerdings meint er, das die Kreise und Kommunen
keinen Nutzen von der Volkszählung haben, da die Kommunen nicht auf
detaillierte Daten zugreifen dürften. Daher wollen/können die Kommunen
nichts mitfinanzieren und wollen alle Kosten ersetzt haben. Lt. Gesetz
würden die Kommunen 29 Mio€ bekommen, brauchen tun sie aber mind. 48
Mio€. Deshalb müsste unbedingt eine 'Ex-post-Regel' in das Gesetz
(=abgerechnet wird zum Schluss), dann hätten sie auch keine Einwände mehr.
- Ulrich Lepper (Landesbeauftragter für Datenschutz...)
machte die interessanteren Statements. Anfangs sagte er noch, das ja
Datenschutz im Ausführungsgesetz (AG) drin stehe und dass das dann alles
gut sei. Natürlich würden sie auch Kontrollen durchführen.
Bei den Nachfragen zu möglichen Datenschutzrisiken sagte er aber dann:
"Technisch ist alles möglich!", und später meinte er auch noch, das die
Vorgaben des BVerfG von 1987 durch das AG nicht alle erfüllt würden. So
hätte er eigentlich Zweifel bei der vorgesehenen Datenerhebung in
Sonderbereichen (lässt das aber so im Raum stehen...). Bei der Frage der
Abschottung (..der Erhebungsstellen von den Verwaltungen) bemerkte er
dann noch, das sich die Wirksamkeit erst in der Praxis zeigen würde und
dafür auch Geld vorhanden sein müsste (was bisher nicht vorhanden ist).
Weiter merkte er noch an, das im Kommentar zum Gesetz stünde, die
Erhebungsbeauftragten würden geschult. Er ginge davon aus, dass das auch
tatsächlich so passiert, denn wenn nicht, "wäre das ein Problem!".
(an anderer Stelle wurde eine Finanz-/Zeit-Kalkulation zitiert in der
für Einsatz- und Wegeplanung/Schulung/Zeit- und Kostenabrechnung u.a.
pro Erhebungbeauftragtem ein Zeitbedarf von nur 2 Stunden kalkuliert
wird! Somit IST da ein Problem!)
- Hans-Josef Fischer (Leiter des Landesbetriebes Information und Technik
NRW (IT.NRW)
gibt natürlich den Hinweis, 'das es noch nie einen Datenskandal bei der
Statistik gegeben hätte' und alles immer sicher wäre, weil speziell
abgeschottet usw.
Bei einer Frage zu Datenzugriffsmöglichkeiten der Erhebungsstellen
meinte er dann noch, das Plausibilitätsprüfungen nicht Aufgabe der
Erhebungsbeauftragten, sondern von IT.NRW wäre. Insgesamt war er aber
sichtlich nervös, weil es in Statements immer wieder um Datenschutz ging.
- Oliver Knapp (CCC)
hat für eine kleine Aufregung gesorgt mit der Bemerkung, das ja
wahrscheinlich beim Zensus eine geringerer Einwohnerzahl in NRW
festgestellt würde und damit auch an die Kommunen weniger Geld fließen
würde und das sollte man auch beachten (und vielleicht lieber alles so
lassen, wie es ist). Es gab ein bisschen Entrüstung der Abgeordneten das
man ja hier in einem Gesetzgebungsverfahren wäre und das jetzt nicht
alles einfach sein lassen könnte. Auf jeden Fall hatte er damit die
Aufmerksamkeit für seine weiteren Ausführungen.
- Hans-Rainer Burisch (ehem. Leiter Amt für Statistik Essen)
war an der 87er Volkszählung beteiligt und ist Praktiker. Er bemängelte,
das alles viel zu spät sei und eigentlich das Gesetz schon Anfang diesen
Jahres hätte gelten müssen. Die Kommunen dürften nämlich erst
Geldausgaben planen, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, dies ist
aber wohl erst ab Mitte November der Fall. D.h. in keinem Haushaltsplan
konnten bisher Gelder für die notwendigen Kosten eingeplant werden,
gleichzeitig sollen aber quasi sofort die Erhebungsstellen aufgebaut werden.
Beim Thema 'Rückgabe der Erfassungsbögen' sprach er von einer "offenen
Flanke im Gesetz", da eine unverzügliche Rückgabe nicht möglich sei.
Wenn ein Erhebungsbeauftragter am Freitag Abend einen Bogen ausfüllt,
dann landet der erst Montags in der 'sicheren Erhebungsstelle'. Die
Beauftragten wären zwar zum Datenschutz verpflichtet, aber deshalb wäre
auch die Auswahl der Kandidaten wichtig.
- Jens Rinne (für RA Eva Dworschak)
sprach davon, das die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Empfänger
liege (wenn aus der Erhebungsstelle im Netz von IT.NRW Daten abgerufen
werden) und beschrieb so das mögliche 'Datenleck Erhebungsstelle'. Auch
erwähnte er häufiger das Wort 'Verfassungswidrig' was zu Aufmerksamkeit
und Nachfragen bei den Abgeordneten führte.
Insgesamt gab es bei der rund 2 Stunden langen Anhörung eine Menge
kritische Fragen und Aussagen. Ob jedoch tatsächlich Olivers Vorschlag
aufgegriffen wird und aus Gründen möglicherweise geringerer
Finanzzuweisungen auf die Teilnahme am Zensus verzichtet wird, darf
bezweifelt werden. Allerdings wurde tatsächlich gefragt, ob NRW beim
Zensus 'aussteigen' dürfe, was Oliver einfach mal bejahte.
Auch interessant war die Frage, ob der Zensus in dieser Form überhaupt
benötigt würde, oder ob es andere Wege gäbe. Selbst der
Städte-Statistiker Hans-Rainer Burisch sagte dazu, "das ein
'Registerertüchtigungsgesetz' die bessere Variante gewesen wäre".
Damit ist gemeint, das eine statistische Bereinigung der bei der
Statistik vorhandenen Daten die gleichen Ergebnisse gebracht hätte (bis
auf die Gebäude und Wohnungszählung, weil es diese Daten bisher nicht
gibt). In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er sogar, "es sei
- angesichts methodischer Probleme - nicht einmal sicher, dass es
verlässliche und gerichtsfeste amtliche Einwohnerzahlen geben wird."!
In der nächsten Ausschusssitzung am 4. November werden die Ergebnisse
aus der Anhörung beraten. Relativ sicher wird es die von den Kommunen
geforderte Nachberechnungsklausel geben, schliesslich kennen sich die
meisten Abgeordneten mit Geld (verteilen) aus. Welche
datenschutzrechtlichen Elemente geändert/ergänzt werden, ist offen.
Es gibt noch ein, zwei Anekdoten, die zu erzählen überlasse ich aber
Oliver und Rinne...
Soweit und Gruß
Frank
_______________________________________________
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When the government fears the people, there is liberty. When the people fear the government, there is tyranny.
(Samuel Adams)
They that can give away essential liberty to obtain a little temporarily safety, deserve neither liberty nor security.
(Benjamin Franklin - engraved on the Statue of Liberty)
- [Neuss] Fwd: [AK-Zensus] Anhörung zum ZensG AG NRW heute, 07.10.2010, im Landtag in Düsseldorf, Mainframer, 07.10.2010
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