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neuss - [Neuss] Rohentwurf 3

neuss AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Neuss] Rohentwurf 3


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Ruessel <ryuseru AT ryuseru.de>
  • To: neuss AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Neuss] Rohentwurf 3
  • Date: Mon, 9 Nov 2009 18:56:25 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
  • List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>

Dann hier Variante Nummer 3 der Mail: 

Ahoi,

hiermit möchte ich die Gründung der "PG Zensus 2011" ankündigen

Termin: 01.12.2009 - 19:00 Uhr
Ort: Im Neuen Marienbildchen - Neustraße 19 - 41460 Neuss

Ziele:
1. Informationen über die 2011 bevorstehende Volkszählung (Zensus 2011)
sammeln und aufbereiten.

2. Piraten und Bevölkerung informieren, wie transparent jeder von uns
dadurch wird und welch Gefahren des Mißbrauches daraus entstehen.

3. Aufmerksamkeit wecken durch Erstellen eine Online-Petition, die nach
dem Einstellen möglichst schnell von möglichst Vielen unterzeichnet
werden soll. Durch diese Aktion Presse und Bevölkerung aufmerksam machen
(Wie bei den Stoppschildern).

4. Suche nach möglichen Gegenmaßnahmen.

Zieldatum: 30.06.2011

Wiki-Seite: http://wiki.piratenpartei.de/Crew:PG/Zensus_2011

Gründende bzw. ankündigende Crew: Neusser Korsaren

Verantwortlich: Hugo Hoff

Und wenn ihr euch fragt: WARUM????
Dann werft einen Blick auf diese Liste der Daten, die beim Zensus gesammelt und in EINE
Datenbank zusammengetragen werden:

Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
1. Ordnungsnummer im Melderegister,
2. Familienname, frühere Namen und Vornamen,
3. Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
4. Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
5. Tag der Geburt,
6. Standesamt und Nummer des Geburtseintrags,
7. Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
8. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
9. Geschlecht,
10. Staatsangehörigkeiten,
11. Familienstand,
12. Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
13. Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
14. Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
15. Tag des Beziehens der Wohnung,
16. Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
17. Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
18. Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde,
19. Tag des Wohnungsstatuswechsels,
20. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
21. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter,
22. Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
23. Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
24. Anschrift des Wohnungsgebers,
25. Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre,
27. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.

Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
1. für jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person sowie für jede geringfügig entlohnt beschäftigte Person bis spätestens sieben Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale:
a) Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel),
b) Wirtschaftszweig,
c) Betriebsnummer der Arbeitsstätte,
d) Ausbildung,
e) ausgeübter Beruf,
f) Status der Beschäftigten (beschäftigt oder geringfügig beschäftigt),

2. für jede als arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldete oder nicht zu aktivierende Person bis spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale:
a) Status (arbeitslos, nicht arbeitslos aber Arbeit suchend, nicht zu aktivieren),
b) höchster erreichter Schulabschluss,
c) letzte abgeschlossene Berufsausbildung,

3. für jede Person, die als Teilnehmer oder Teilnehmerin an Maßnahmen der Arbeitsförderung geführt wird, bis spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitpunkt als Erhebungsmerkmale:
a) Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit),
b) höchster erreichter Schulabschluss,
c) letzte abgeschlossene Berufsausbildung,

4. für jede in den Nummern 1 bis 3 genannte Person als Hilfsmerkmale innerhalb der in den Nummern 1 bis 3 für die jeweilige Personengruppe genannten Fristen:
a) Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
b) Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
c) Familienname und Vornamen,
d) Geschlecht,
e) Tag der Geburt.

Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen - (staatliche und halbstaatliche Organisationen)
Die nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes auskunftspflichtigen Stellen des Bundes, soweit es sich dabei um Bundesbehörden oder Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes handelt, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar mit mehr als der Hälfte des Nennkapitals oder Stimmrechts beteiligt ist
1. als Erhebungsmerkmale:
a) amtlicher Gemeindeschlüssel des Arbeitsorts,
b) die für Datenübermittlungen an die Bundesagentur für Arbeit vergebene Betriebsnummer oder den Wirtschaftszweig der Betriebsstätte,
c) staatlicher Aufgabenbereich, kommunaler Aufgabenbereich oder Produktnummer der kommunalen Haushaltssystematik,
d) Name oder Bezeichnung der Erhebungseinheit,

2. als Hilfsmerkmale:
a) Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
b) Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
c) Familienname und Vornamen,
d) Tag der Geburt,
e) Geschlecht,
f) Umfang des Dienst- oder Dienstordnungsverhältnisses,
g) Berichts- oder Dienststellennummer.

Gebäude- und Wohnungszählung
(1) Zur Durchführung des Zensus führen die statistischen Ämter der Länder zum Berichtszeitpunkt eine Gebäude- und Wohnungszählung als schriftliche Befragung durch.

(2) Erhebungsmerkmale sind:

1. für Gebäude:
a) Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
b) Art des Gebäudes,
c) Eigentumsverhältnisse,
d) Gebäudetyp,
e) Baujahr,
f) Heizungsart,
g) Zahl der Wohnungen,

2. für Wohnungen:
a) Art der Nutzung,
b) Eigentumsverhältnisse,
c) Wohnung nicht meldepflichtiger Personen, soweit bekannt,
d) Fläche der Wohnung,
e) WC,
f) Badewanne oder Dusche,
g) Zahl der Räume.

(3) Hilfsmerkmale sind:
1. Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift(?) der Auskunftspflichtigen,
2. Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
3. Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung,
4. soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung,
5. Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
(4) Erhebungsmerkmale sind:
1. Wohnungsstatus,
2. Geschlecht,
3. Staatsangehörigkeiten,
4. Monat und Jahr der Geburt,
5. Familienstand,
6. nichteheliche Lebensgemeinschaften,
7. für Personen, die selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: früherer Wohnsitz im Ausland und Jahr der Ankunft in Deutschland des Befragten oder des Elternteils,
8. Zahl der Personen im Haushalt,
9. Erwerbsbeteiligung nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts der Internationalen Arbeits-organisation oder im Falle der Nichterwerbstätigkeit entsprechende Angaben zu der letzten ausgeübten Tätigkeit und für Nichterwerbspersonen sowie für alle Personen im Alter unter 15 Jahren zu ihrem überwiegenden Status in der Woche des Berichtszeitpunkts,
10. Stellung im Beruf,
11. ausgeübter Beruf,
12. Wirtschaftszweig des Betriebes,
13. Anschrift des Betriebes (nur Gemeinde),
14. Haupterwerbsstatus,
15. höchster allgemeiner Schulabschluss,
16. höchster beruflicher Bildungsabschluss,
17. aktueller Schulbesuch,
18. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, 
19. Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen).

(5) Hilfsmerkmale sind:
1. Familienname und Vornamen,
2. Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude,
3. Tag der Geburt (Tag ohne Monats- und Jahresangabe),
4. Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
5. für Erwerbspersonen der überwiegende Status (Haupterwerbsstatus) in der Woche des Berichts-zeitpunkts.





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