neuss AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Benedikt Eggert <Benne AT godsgift.de>
- To: neuss AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Neuss] Organisation für den Infostand am 20.09. in Neuss
- Date: Thu, 10 Sep 2009 17:22:54 +0200
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
Ich habe gerade mal ins Archiv der Mailingliste aus Baden-Württemberg geschaut und habe die Grund-Mail zu dem Themen gefunden und werde die mal am Ende dieser Mail mit dran hängen.
Kurz gesagt können wir, als Piraten Partei, von der BPB aus keine Grundgesetze aus verteilen, da die BPB eine Neutralität im Bezug zu den Parteien behalten möchte. Weiterhin war die Idee in der ML von BaWü, dass wir Organisationen die nicht als Partei gelten nehmen und die diese Grundgesetze verteilen lassen zum Beispiel vom AK Vorrat, der dann zufälligerweise genau neben uns einen Stand hat. Keine Ahnung ob man sowas machen sollte - eher finde ich sollten wir die gewünschte Neutralität der BPB akzeptieren.
Also bleibt wohl im Bereich Grundgesetz nur die Möglichkeit des Selbstdrucks übrig - wahrscheinlich aber auch zu teuer
Hang Loose
Benne
Benedikt S. schrieb:
In den letzten Tagen gab es glaube ich noch einmal eine Diskussion, ob die Grundgesetze nun verteilt werden dürfen oder nicht (die vom BPB), ich habe diese nur kurz überflogen, dürfen wir weiterhin als Partei die Grundgesetze verteilen? (Ich glaube es kam dabei ja raus ich bin mir aber gerade nicht sicher und kann da ich gerade viel zu tun habe nicht nachschauen.)Das ist die Mail vom BPB mit der genauen Begründung
Wenn ja, ich habe hier noch ca. 80 Grundgesetze..
Grüße,
Benedikt
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Neuss mailing list
Neuss AT lists.piratenpartei.de
http://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/neuss
Von: xxx, xxx <xxx at bpb.bund.de
<https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/baden-wuerttemberg>>
Gesendet: 08.09.09 15:52
An: xxx at xxx.de
<https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/baden-wuerttemberg>
Betreff: AW: Benutzung Druckerzeugnisse f�r Parteiarbeit
Sehr geehrter Herr xxx,
haben Sie vielen Dank f�r Ihr Interesse an den politischen
Bildungsangeboten unseres Hauses. Wir sind sehr an einer m�glichst
bev�lkerungsweiten Verbreitung unserer Publikationen interessiert. Gem��
unseres Gr�ndungserlasses sind wir verpflichtet eine politisch
ausgewogene Haltung einzunehmen.
Bitte haben Sie jedoch Verst�ndnis daf�r, dass unsere Erzeugnisse nicht
in Verbindung gebracht werden sollen mit Partei- und
Wahlveranstaltungen. Die Textausgaben zum Grundgesetz finden sicher in
einer in Ihrer N�he gelegenen Schule Verwendung. Sie werden verstehen,
dass wir uns �ber eine m�glichst uneigenn�tzig und ohne PR-Effekt
durchgef�hrte �bergabe freuen w�rden. Ansonsten bitten wir Sie um
R�ckgabe der Textausgaben, da diese nicht zu Werbe-, sondern zu
Informationszwecken von uns bereitgestellt werden. Eine von Parteien
durchgef�hrte Ausgabe erf�llt nicht unser Anliegen einer unparteilichen
Stellung in der �ffentlichkeit.
Wir m�chten Sie in in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung von � 5 I
Parteiengesetz verweisen. In Anlehnung an diese Vorschrift d�rfen unsere
Publikationen weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern
w�hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt f�r Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Missbr�uchlich ist insbesondere die Verteilung von Publikationen auf
Wahlveranstaltungen, an Informationsst�nden der Parteien sowie das
Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder
Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum
Zwecke der Wahlwerbung. Unabh�ngig davon, wann, auf welchem Weg und in
welcher Anzahl unsere Publikationen dem Empf�nger zugegangen sind,
d�rfen sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht
in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundeszentrale
f�r politische Bildung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen
verstanden werden k�nnte.
Auch das Informationsmaterial der Ministerien darf keinesfalls f�r
Parteiarbeit bzw -werbung eingesetzt werden. F�r die Bundeszentrale f�r
politische Bildung als nichtrechtsf�hige Bundesanstalt im
Gesch�ftsbereich des Bundesministeriums des Innern gilt das ebenso.
...
Wir hoffen Ihre Fragen angemessen beantwortet zu haben und setzen auf
Ihr Verst�ndnis. Zu Ihrem indivuellen Gebrauch steht Ihnen unser Angebot
wie gewohnt zur Verf�gung.
Mit freundlichen Gr��en
Im Auftrag
xxx xxx
Bundeszentrale f�r politische Bildung
Stabsstelle Kommunikation
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Tel +49 (0)228 99515-xxx
Fax +49 (0)228 99515-xxx
xxx at bpb.de
<https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/baden-wuerttemberg>
www.bpb.de/presse
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