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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF-SZ] AV in Wolfenbüttel und das Rechtsproblem Ferienzeit

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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Re: [Piraten WF-SZ] AV in Wolfenbüttel und das Rechtsproblem Ferienzeit


Chronologisch Thread 
  • From: Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann <drahflow AT gmx.de>
  • To: nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Piraten WF-SZ] AV in Wolfenbüttel und das Rechtsproblem Ferienzeit
  • Date: Sun, 15 Jul 2012 14:46:18 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

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On 07/15/12 14:33, volkerschendel wrote:
> gemäß der Ferienreiseverordnung des Bundes vom 18. Juni 2012 (BGBl. I
> 2012, S. 1300) ist für 2012 die Hauptreisezeit für den Sommer 2012
> festgelegt worden auf die Zeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. August 2012.
>
> Der Kommentar zum Parteiengesetz von Kersten/Rixen kommt in Rd.Nr.38 zu
> § 15 PartG zum Ergebnis, daß in dieser Zeit Landesparteitage und
> Aufstellungsversammlungen nicht einberufen werden dürfen.

Auf welche Urteile verweist der Kommentar an dieser Stelle? Erstmal kann man
in einen Kommentar ja reinschreiben, was man will, insofern wäre ein
tatsächliches
Urteil dazu ganz gut. Der PartG, Par. 15 sagt ja dazu direkt erstmal
garnichts:
> § 15 Willensbildung in den Organen
> (1) Die Organe fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit
> nicht durch
> Gesetz oder Satzung erhöhte Stimmenmehrheit vorgeschrieben ist.
> (2) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreter zu
> Vertreterversammlungen und
> zu Organen höherer Gebietsverbände sind geheim. Bei den übrigen Wahlen
> kann offen abgestimmt
> werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.
> (3) Das Antragsrecht ist so zu gestalten, daß eine demokratische
> Willensbildung gewährleistet bleibt,
> insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge ausreichend zur
> Erörterung bringen können. In den
> Versammlungen höherer Gebietsverbände ist mindestens den Vertretern der
> Gebietsverbände der beiden
> nächstniedrigen Stufen ein Antragsrecht einzuräumen. Bei Wahlen und
> Abstimmungen ist eine Bindung
> an Beschlüsse anderer Organe unzulässig.

Jens
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