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nds-wolfenbuettel - [Piraten WF-SZ] Fwd: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

[Piraten WF-SZ] Fwd: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Leukert <wf-pirat AT online.de>
  • To: Aktiven NDS Mailingliste <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>, Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Piraten WF-SZ] Fwd: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus
  • Date: Thu, 12 May 2011 11:40:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>



-------- Original-Nachricht -------- Betreff: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus Datum: Thu, 12 May 2011 10:50:44 +0100 Von: Nachdenker <mal-nachdenken AT web.de> An: ag-orange-hilfe AT lists.piratenpartei.de

Hallo,

ich hatte die Frage auf der zensus-Liste ak-zensus AT listen.akvorrat.org 
formuliert und bekam dort den Hinweis, dass es hier vielleicht Hilfe 
geben könnte.

Ich habe heute von jemanden den folgenden Hinweis erhalten, da ich mich 
nicht so gut auskenne, stelle ich hier mal die Frage: Ist das so?

<ZITAT>
Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 verweigern!

Das ZensG 2011 sieht zwar vor, daß eine Auskunftspflicht besteht, doch 
wenn jemand die Auskunft verweigern möchte, so kann diese nicht aufgrund 
des ZensGesetzes 2011 mit einem Bußgeld oder mit einem Zwangsgeld gegen 
ihn geahndet werden. Eine solche Vorgehensweise ist schlicht weg nicht 
normiert!

Auch finden wir keine Angaben im ZensG 2011 über die Zitierung eines 
Vollstreckungsgesetzes, um Auskunftsunwillige durch Nötigung und 
Erpressung zu einer Auskunft zu zwingen.

Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 2.2 und 14 GG wie diese in den 
Medien beschrieben werden, müssen (und nicht können) gemäß Art. 19 Abs. 
1 Satz 2 unter Angaben der eingeschränkten Grundrechte aus dem GG in dem 
Gesetz, das Grundrechtseingriffe vorsieht, genannt werden. Bei einem 
Verstoß gegen diese formelle Gültigkeitsvorrausetzung ist das 
betreffende Gesetz mit dem Tag seiner Inkrafttretung ungültig und nichtig.

Bemerkenswert ist das Zitat von Prof. Dr. Rupert Scholz, Staatsrechtler 
vom 23.04.2010 in AUTO-Bild

"Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit 
gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der 
Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen."

Ich nehme an, daß zum ZensG 2011 das BStatG von 1987 als Grundlage zur 
Durchsetzung der Auskunftspflicht dienen soll, obwohl es dem ZensG 2011 
an einem diesbezüglichen Hinweis mangelt- ein Verstoß gegen die 
Normenklarheit. Diese unzulässigen Verschachtelungen zur Umgehung des 
Grundgesetztes wollte der Parlamentarische Rat ausschließen und aus 
diesem Grund fand der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 seine Aufnahme in das Bonner 
Grundgesetz der da lautet:

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf 
Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das

Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß 
das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das BStatG von 1987 greift mit den ƒƒ 22 und 23 in die Grundrechte aus 
Art. 2.2 und Art. 14 GG ein, ohne diese Grundrechtseinschränkungen zu 
zitieren. Das hat zur Folge, daß das BStatG seit 1987 ungültig und 
nichtig ist.

Nach freiheitlich, demokratischen Grundsätzen ist eine 
Auskunftsverweigerung zum ZensG 2011 legitim und kann nicht durch 
Nötigung und Erpressung erzwungen werden, da eine normative Grundlage 
für ein Erzwingungsverfahren nicht existiert.

</ZITAT>

Danke für Eure Bemühungen.
Gruß Rainer
-- 
AG-Orange-Hilfe mailing list
AG-Orange-Hilfe AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-orange-hilfe


  • [Piraten WF-SZ] Fwd: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus, Michael Leukert, 12.05.2011

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