nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)
Listenarchiv
- From: Michael Leukert <wf-pirat AT online.de>
- To: Aktiven NDS Mailingliste <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>, Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Piraten WF-SZ] Fwd: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus
- Date: Thu, 12 May 2011 11:40:28 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
- List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
-------- Original-Nachricht -------- Betreff: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus Datum: Thu, 12 May 2011 10:50:44 +0100 Von: Nachdenker <mal-nachdenken AT web.de> An: ag-orange-hilfe AT lists.piratenpartei.de Hallo, ich hatte die Frage auf der zensus-Liste ak-zensus AT listen.akvorrat.org formuliert und bekam dort den Hinweis, dass es hier vielleicht Hilfe geben könnte. Ich habe heute von jemanden den folgenden Hinweis erhalten, da ich mich nicht so gut auskenne, stelle ich hier mal die Frage: Ist das so? <ZITAT> Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 verweigern! Das ZensG 2011 sieht zwar vor, daß eine Auskunftspflicht besteht, doch wenn jemand die Auskunft verweigern möchte, so kann diese nicht aufgrund des ZensGesetzes 2011 mit einem Bußgeld oder mit einem Zwangsgeld gegen ihn geahndet werden. Eine solche Vorgehensweise ist schlicht weg nicht normiert! Auch finden wir keine Angaben im ZensG 2011 über die Zitierung eines Vollstreckungsgesetzes, um Auskunftsunwillige durch Nötigung und Erpressung zu einer Auskunft zu zwingen. Eingriffe in die Grundrechte aus Art. 2.2 und 14 GG wie diese in den Medien beschrieben werden, müssen (und nicht können) gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 unter Angaben der eingeschränkten Grundrechte aus dem GG in dem Gesetz, das Grundrechtseingriffe vorsieht, genannt werden. Bei einem Verstoß gegen diese formelle Gültigkeitsvorrausetzung ist das betreffende Gesetz mit dem Tag seiner Inkrafttretung ungültig und nichtig. Bemerkenswert ist das Zitat von Prof. Dr. Rupert Scholz, Staatsrechtler vom 23.04.2010 in AUTO-Bild "Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen." Ich nehme an, daß zum ZensG 2011 das BStatG von 1987 als Grundlage zur Durchsetzung der Auskunftspflicht dienen soll, obwohl es dem ZensG 2011 an einem diesbezüglichen Hinweis mangelt- ein Verstoß gegen die Normenklarheit. Diese unzulässigen Verschachtelungen zur Umgehung des Grundgesetztes wollte der Parlamentarische Rat ausschließen und aus diesem Grund fand der Art. 19 Abs. 1 Satz 2 seine Aufnahme in das Bonner Grundgesetz der da lautet: (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Das BStatG von 1987 greift mit den ƒƒ 22 und 23 in die Grundrechte aus Art. 2.2 und Art. 14 GG ein, ohne diese Grundrechtseinschränkungen zu zitieren. Das hat zur Folge, daß das BStatG seit 1987 ungültig und nichtig ist. Nach freiheitlich, demokratischen Grundsätzen ist eine Auskunftsverweigerung zum ZensG 2011 legitim und kann nicht durch Nötigung und Erpressung erzwungen werden, da eine normative Grundlage für ein Erzwingungsverfahren nicht existiert. </ZITAT> Danke für Eure Bemühungen. Gruß Rainer -- AG-Orange-Hilfe mailing list AG-Orange-Hilfe AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-orange-hilfe |
- [Piraten WF-SZ] Fwd: [AG Orange Hilfe] Zulässigkeit Bußgelder Zensus, Michael Leukert, 12.05.2011
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