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nds-wolfenbuettel - [Piraten WF-SZ] Änderungsantrag Satzung ... Anpassen §§ 13 und 19 an die Realitäten

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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[Piraten WF-SZ] Änderungsantrag Satzung ... Anpassen §§ 13 und 19 an die Realitäten


Chronologisch Thread 
  • From: Big Arne <arne.hattendorf AT web.de>
  • To: nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Piraten WF-SZ] Änderungsantrag Satzung ... Anpassen §§ 13 und 19 an die Realitäten
  • Date: Sat, 12 Feb 2011 14:10:42 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Aufbauend auf dem Beschluss des letzten KPT stelle ich folgenden Antrag §13 Absatz 4, §19 Absatz 2 werden ersetzt:

Neu:
§ 13 Der Kreisvorstand
4. Der erste Vorsitzende vertritt den Schatzmeister. Die weitere Geschäftsführung regelt der Kreisvorstand unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs- Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

§ 19 Finanzordnung
2. Der Schatzmeister und sein Stellvertreter sind jeder für sich zeichnungsberechtigt. Der stellvertretende Schatzmeister des Kreisverbandes erhält unter Bedingung derselbigen Auflagen des Schatzmeisters einen seperaten, handlungsfähigen Zugang zu säntlichen Geschäfts- und Sparkonten des Kreisverbandes


Alt:
§ 13 Der Kreisvorstand
4. Der Kreisvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs- Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

§ 19 Finanzordnung
2. Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt. Der erste Vorsitzende des Kreisverbandes erhält zu außerordentlichen Kontroll und allgemeinen Vertretungszwecken unter Bedingung derselbigen Auflagen des Schatzmeisters einen seperaten, handlungsfähigen zugang zu säntlichen Geschäfts- und Sparkonten des Kreisverbandes




  • [Piraten WF-SZ] Änderungsantrag Satzung ... Anpassen §§ 13 und 19 an die Realitäten, Big Arne, 12.02.2011

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