nds-northeim AT lists.piratenpartei.de
Subject: Austausch der Piraten aus dem Landkreis Northeim
List archive
- From: "uni.times AT t-online.de" <uni.times AT t-online.de>
- To: "times, uni" <uni.times AT t-online.de>
- Subject: [Nds-northeim] Deutsche Exzellenz-Initative wird zum Riesenschwindel
- Date: Sat, 6 Feb 2016 22:01:31 +0100 (MET)
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-northeim>
- List-id: Austausch der Piraten aus dem Landkreis Northeim <nds-northeim.lists.piratenpartei.de>
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Imboden-Kommission: Dubiose Beziehungen zur Uni Freiburg
Datum: 2016-02-05T19:19:10+0100
Von: "bw.line AT t-online.de" <bw.line AT t-online.de>
An: "bw, line" <bw.line AT t-online.de>
Sonja Walter
79117 Freiburg
Phone 0761/640209
An den
Wissenschaftsrat
Brohler Straße 11
D-50968 Köln
01.02.2016
Imboden-Kommission: Beziehungen zur Universität Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor wenigen Tagen gab die Imboden-Kommission ihre Empfehlungen bzgl. der Rahmenbedingungen der Exzellenz-Initiative II bekannt. Bei dem Gutachten der Kommission vom 14.01.2016 handelt es sich wahrscheinlich um ein Gefälligkeitsgutachten, welches darauf zugeschnitten wurde in erster Linie die Interessen der Universität Freiburg und von denjenigen Universitäten zu bedienen, die in den vorangegangenen Runden der Exzellenz-Initiative I bereits einen Elite-Titel und/oder Preisgelder erhalten haben. Die meisten dieser Universitäten liegen ebenso wie Freiburg in Baden-Württemberg. Bei dem Rektor der Universität Freiburg handelt es sich gleichzeitig um den Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz in Baden-Württemberg.
Dieser Einschätzung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
Im Jahr 2014 wurde der ehemalige Präsident des Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Dieter Imboden von der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in welchem die Auswirkungen der vorangegangenen drei Runden der Exzellenz-Initiative I auf den Wissenschaftsstandort Deutschland bewertet werden sollten. Gleichzeitig sollte die aus zehn Experten bestehende Kommission die Rahmenbedingungen für zukünftige Exzellenz-Initiativen erarbeiten. Die neun anderen Kommissionsmitglieder wurden von Herrn Prof. Imboden einberufen.
Die Empfehlungen der Kommission wurden vor wenigen Tagen veröffentlicht und führten zu erstaunten Kommentaren in den einschlägigen Online-Foren. Für Erstaunen sorgte unter anderem das Novum, wonach das erfolgreiche Einwerben von Drittmitteln in Zukunft ebenfalls als Kriterium für Exzellenz gelten solle.
Hier ein Leserkommentar zum Thema in Zeit.Online
„Ja, was denn nun? Soll Forschungsstärke belohnt werden oder ob man genug Geld zum Fenster hinausgeworfen hat? Wobei Forschung doch wohl eigentlich die Produktion von Wissen bedeutet. Gibt es irgendeine auch nur halbwegs wissenschaftliche Untersuchung, die überprüft hat, dass das mit Drittmittel-Einwerbung irgendetwas zu tun hat?“
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2016-01/exzellenzinitiative-fortsetzung-imboden-kommission
Zitat:
„Der Vorschlag von Imboden sagt im Prinzip, die die jetzt Geld gekriegt haben, sollen einfach immer weiter Geld kriegen, die die jetzt keins haben, kriegen spaeter auch keins.“
Zitatende
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2016-01/exzellenzinitiative-fortsetzung-imboden-kommission
„Im Jahr 2013 hat die Universität Freiburg mehr als 165 Millionen Euro als Drittmittel für Forschungszwecke eingeworben – so viel wie nie zuvor. Allein 60 Millionen hiervon entfielen auf die medizinische Fakultät. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den Rektor Hans-Jochen Schiewer am Dienstag vorlegte.“
Zitatende
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/uni-freiburg-rekord-bei-drittmitteln--97229994.html
Als wahrscheinlicher Grund für die oben genannten erstaunlichen Empfehlungen der Imboden-Kommission kommt in Betracht, dass zu den 10 Mitgliedern der Kommission mehrere Personen zählen, die in Beziehungen zur Universität Freiburg stehen und/oder persönlich davon profitieren würden, wenn die Universität Freiburg sich in Zukunft wieder mit einem Exzellenz-Titel schmücken könnte. Zu diesen Kommissionsmitgliedern zählen neben Herrn Prof. Imboden insbesondere Herr Prof. Scheiddegger und der Freiburger Alumnus Gerhard Casper. Bei Herrn Prof. Scheidegger handelt es sich um einen Ordinarius für Anästhesiologie der Universität Basel und gleichzeitig um den ehemaligen Präsidenten der Abteilung Biologie und Medizin des Forschungsrats des SNF.
Herr Prof. Scheidegger ist durch eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg Rüdiger Siewert verbunden, welcher Herrn Prof. Scheidegger in mehreren Fachbüchern zumindest seit dem Jahr 2000 als Mitarbeiter erwähnt, z. B.
- Chirurgie von Jörg Rüdiger Siewert, 7. Auflage, Springer-Lehrbuch, 27.11.2000
- Praxis der Viszeralchirurgie, 2. Auflage 2006 (Springer Verlag)
usw.
Anhang
Da die medizinischen Fachbücher im Verlauf der Jahre bis dato in immer neuer Auflage an den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst wurden, ist nicht auszuschliessen, dass die Sichtweise von Herr Prof. Scheidegger aufgrund einer mit der jahrzehntelangen Zusammenarbeit einhergehenden Wertschätzung für den Fachkollegen beeinflusst wurde. Insbesondere würde von einem zukünftigen Exzellenz-Siegel der Universität Freiburg nicht nur Herr Prof. Siewert, sondern auch Herr Prof. Scheidegger profitieren, weil die Universität Freiburg und die Universität Basel zu den fünf Universitäten des European Campus (Eucor) zählen und der hübsche Schein der Exzellenz werbewirksam auch auf die Universität Basel und die anderen Eucor-Unis (Karlsruher Institut für Technologie, Université de Strasbourg, Université de Haute-Alsace) ausstrahlen würde.
Auch der Leiter der Kommission Herr Prof. Imboden ist der Eucor-Universität Basel als Alumnus verbunden, weshalb ein erfolgreiches Abschneiden der Universität Freiburg in der Exzellenz-Initiative II nicht nur im persönlichen Interesse von Herrn Prof. Scheidegger, sondern ebenfalls im Interesse von Herrn Prof. Imboden liegen dürfte. Darüberhinaus ist Herr Prof. Imboden der Universität Freiburg durch Vorträge verbunden, vgl.
https://www.frias.uni-freiburg.de/de/veranstaltungen/veranstaltungen-2008-2013/zukunftsperspektiven-des-europaischen-hochschulraums
Zitat:
„Meine Studienzeit in Freiburg war in der Tat prägend. […] Sehr wichtig war für mich, dass ich meine Frau hier kennen gelernt habe. […] Wir haben beide bis heute eine tiefe emotionale Verbindung zu Freiburg. Als ich vor vielen Jahren auf einer Deutschlandreise in Hannover war, erfuhr ich, dass die Münsterbauhütte Stücke des Münsters verkaufte, die sie ersetzen musste. Ich habe mich in den nächsten Zug gesetzt und bin nach Freiburg zur Münsterbauhütte gefahren und habe gesagt, ich würde gerne ein Stück Münster kaufen. Das ist mir gelungen und dieser Münsterstein steht immer noch in unserem Garten in Kalifornien.“
http://alumni-blog.uni-freiburg.de/archive/624
Nach alledem kann von einer neutralen Kommission keine Rede sein.
Leider verhält es sich so, dass sich die Freiburger Verhältnisse seit der Studienzeit von Herrn Prof. Casper sehr verändert haben.
Beispielsweise hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg in einem Urteil vom 30.11.2011 auf den S. 12 ff in den Entscheidungsgründen festgestellt, dass die Freiburger Universitätsleitung und die Landesregierung von Baden-Württemberg kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt haben, bzw. dass es sich bei diesen streitgegenständlichen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG handelt, weil diese auf Tatsachen beruhen (1 O 281/10). Dem Verfahren lag eine Unterlassungsklage von Herrn Prof. Schiewer zugrunde, der mit der Klage öffentliche Äusserungen über die von ihm und seinen beiden Amtsvorgängern Andreas Vosskuhle und Wolfgang Jäger zu verantwortenden katastrophalen und für die Bevölkerung unzumutbaren Verhältnisse im Bereich der Universitätsklinik Freiburg verhindern wollte anstelle diesen abzuhelfen. Obwohl die gerichtlichen Feststellungen und der Inhalt des Verfahrens zum Schutz der Bevölkerung eine Neubesetzung der Stelle des Rektors erfordert hätten, liess Frau Bauer Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Antwort und liess ihren grünen Parteifreund anlässlich der turnusmässigen Rektorneuwahlen im Januar 2014 durch ihre Vertreterin im Freiburger Universitätsrat Simone Schwanitz vielmehr bestätigen. In dieser Folge kamen weitere Patienten zu Schaden, die Überlastungsanzeigen der Beschäftigten der Universitätsklinik Freiburg waren analog dazu rasant angestiegen.
Unter anderem klagen die Beschäftigten der Universitätsklinik Freiburg im Personalratsjournal in der Ausgabe im Mai 2015 über eine erhebliche personelle Unterbesetzung im OP und in der Pflege, die nach den Berichten von Patienten und Hinterbliebenen zu tödlichen Verhältnissen führt. Die Unterbesetzung ist darauf zurückzuführen, dass Herr Prof. Siewert und Herr Prof. Schiewer in Zusammenarbeit mit Frau Bauer und dem Finanzminister in Baden-Württemberg Nils Schmid (SPD) die zweckgebundenen Zahlungen der Krankenkassen veruntreuen und diese für die Finanzierung von Prestige-Projekten verschwenden. Diese Praktiken sind natürlich kriminell, aber eine Strafverfolgung findet nicht statt, weil der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann und der von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) die Justizbehörden mit Personen besetzen, die Straftaten von Politikern und deren Günstlingen vertuschen.
Welche Verhältnisse im Bereich der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg vorherrschen, zeigt zudem anschaulich ein Bericht eines ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiters der Universität Karlsruhe Hadmut Danisch. Dieser berichtet auf seiner Website, dass er Strafanzeige gegen einen Professor erstattet hatte, der ihn im Zusammenhang mit einer Doktorarbeit zur Zahlung von mehreren tausend Euro erpressen wollte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe es abgelehnt Anklage zu erheben (obwohl die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Vorteilsnahme sogar als erwiesen angesehen habe), weil solche Methoden an der Universität Karlsruhe zu den normalen Gepflogenheiten zählen würden, vgl.
http://www.forschungsmafia.de/blog/2009/03/06/uber-die-staatsanwaltschaft-karlsruhe/
Der unlautere Charakter der Freiburger Universitätsleitung zeigt sich zudem nicht alleine an den Feststellungen im eingangs erwähnten Urteil des Landgerichts Freiburg vom 30.11.2011, sondern zudem daran, dass die Freiburger Universitätsleitung nach Auffliegen der Freiburger Doping-Praktiken im Jahr 2007 gegenüber der Öffentlichkeit die Behauptung erhoben hatte, dass sie die Freiburger Dopinghistorie umfassend aufklären wolle, zeitgleich aber hinter den Kulissen im Juni 2007 einen heimlichen Vertrag mit dem Freiburger Doping-Mediziner Georg Huber geschlossen hatte, welcher es Herrn Prof. Huber erlaubte die Räume der Sportmedizin auch weiterhin zu betreten und allfällige Beweismittel gegebenenfalls zu beseitigen, bevor im Oktober 2007 unter dem Druck der medialen Berichterstattung das Bundeskriminalamt die Freiburger Sportmedizin durchsuchte.
Freiburger Sportmedizin: Doping, Geldwäsche, Plagiate
In den Medien wurden die Freiburger Verhältnisse mit den Verhältnissen in der DDR verglichen, weil auch in Freiburg auf Basis von Steuergeldern Doping praktiziert wurde. Zu den verantwortlichen Politikern zählen insbesondere der amtierende Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der in Freiburg Jura studiert hatte und in den Siebzigerjahren dafür plädierte Doping unter ärztlicher Aufsicht zu erlauben und die Betrügerin Schavan, die vor ihrer Berufung zur Bundesbildungsministerin im Jahr 2005 von 1995 bis 2005 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg war. Darüberhinaus zählen in Freiburg – ebenfalls analog zur DDR – medizinische Versuche ohne rechtswirksame Risikoaufklärung zum Normalfall.
Nachdem die Freiburger Richter im Jahr 2007 die gebotene Durchsuchung der Freiburger Sportmedizin unterlassen hatten, hatte sich (unter dem Druck der Medien) das Bundeskriminalamt eingeschaltet. Eine Durchsuchung der Freiburger Sportmedizin durch das Bundeskriminalamt erfolgte dann erst am 31. Oktober 2007, nachdem Frau Schavan ihrem Parteifreund Herrn Prof. Jäger zuvor am 19. Oktober 2007 den Elite-Titel zugeschoben hatte. Der oben genannte und sehr erstaunliche Vertrag der Freiburger Universitätsleitung mit Herrn Prof. Huber wurde infolge einer Unterlassungsklage von Herrn Prof. Huber gegen den Doping-Experten Werner Franke Ende 2007 bekannt. Die Badische Zeitung titelte hierzu am 28.11.2007 „Betrug von A bis Z“.
"Der Rektor der Universität Freiburg, Hans-Jochen Schiewer, legt seinem lieben Kollegen Jörg Rüdiger Siewert zum Jahresende einen Persilschein auf den Gabentisch: Die Plagiatsvorwürfe gegen Siewert, den Leitenden Ärztlichen Direktor der Uniklinik Freiburg, werden nicht weiter untersucht. Damit kehrt die Führungsspitze der skandalgeplagten Freiburger Akademie eine weitere peinliche Affäre unter den Teppich."
Zitatende
http://www.laborjournal.de/editorials/901.lasso
Erst vor wenigen Wochen gab die Kommission bekannt, dass noch zahlreiche weitere verdächtige Schriften in der Sportmedizin entdeckt wurden, beispielsweise berichtete die Neue Zürcher Zeitung in der Online-Ausgabe vom 08.01.2016 über den Vorgang.
Letizia Paoli, Leiterin der Evaluierungskommission in Freiburg
Zitat
"Bei der Aufklärung der Doping Vergangenheit der Universität Freiburg im Breisgau, Deutschland, ist die eingesetzte Expertenkommission auf einen Forschungsskandal gestossen. Es seien zahlreiche sportmedizinische Arbeiten mit zum Teil erheblichen wissenschaftlichen Mängeln entdeckt worden, wird die Vorsitzende der Kommission, Letizia Paoli, in einer Medienmitteilung zitiert.
Dies sei eine neue Dimension wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit möglicherweise gravierenden Folgen für die Sportmedizin, so Paoli weiter."
Zitatende
http://www.nzz.ch/panorama/forschungsskandal-freiburg-ibr-sportmedizin-1.18673858
Im Schreiben an den DHV wurde zudem vorgetragen, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit dem medienbekannten Skandal um die führende Verwaltungshochschule in Baden-Württemberg in Ludwigsburg in einem Beschluss vom 10.11.2015 neben anderen Rechtsverletzungen des Wissenschaftsministeriums moniert hatte, dass Frau Bauer im Zusammenhang mit einem Abwahlverfahren der Klage führenden Rektorin gegenüber dem Verwaltungsgericht vorgetäuscht hatte, dass ein Gutachten, welches der Abwahl vorausgegangen war, von einer externen und autonomen Kommission erstellt worden sei, während Frau Bauer vielmehr im offensichtlichen Widerspruch zu ihren unzutreffenden Sachdarstellungen an dem Abschlussbericht der Kommission persönlich mitgewirkt hatte.
Auch im Zusammenhang mit dem medienbekannten Skandal um den Erhalt der beiden renommierten Musikhochschulen in Mannheim und Trossingen (die Frau Bauer auslöschen wollte) wurde bekannt, dass Frau Bauer Experten zur Einholung eines Gutachtens beauftragt hatte, welche das Gutachten anscheinend entsprechend den Vorgaben des Wissenschaftsministeriums erstellt hatten ohne eine professionelle Evaluierung durchzuführen. Denn die Experten hatten das von Frau Bauer gewünschte Ergebnis geliefert, ohne eine Schulbegehung vorzunehmen oder die betroffenen Schulleitungen anzuhören.
An den
Deutschen Hochschulverband
Rheinallee 18 - 20
53173 Bonn
27.11.2015
Betr.
Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer
Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2015
Antrag auf Aberkennung des Titels "Wissenschaftsministerin des Jahres"
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.02.2015 wurde der Titel "Wissenschaftsministerin des Jahres" an die grüne Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer vergeben. Nach Presseberichten hatten von den 28500 stimmberechtigten Hochschullehrern im Abstimmungszeitraum im November und Dezember 2014 weniger als 10 Prozent (2480) an der Abstimmung teilgenommen, 294 Stimmen entfielen auf Frau Bauer.
Das Abstimmungsergebnis lässt sich nur so erklären, dass den Befürwortern von Frau Bauer nicht bekannt war, dass Frau Bauer seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2011 zugunsten einer exzessiven Günstlingswirtschaft fortlaufend in schwerwiegender Weise geltendes Recht verletzt, was zahlreiche existentielle Schäden von Studierenden und Patienten zur Folge hatte. Betroffen waren Studierende in Freiburg, in Heidelberg und in Ludwigsburg; der Sachverhalt wird unten im Text zusammenfassend vorgetragen werden. Auch war immer wieder aufgefallen, dass Frau Bauer den Landtag wissentlich belogen hat um die von ihr zu verantwortenden rechtswidrigen Handlungen zu vertuschen. Diese Praktiken waren nur deshalb möglich, weil diese von dem grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann und dem von Herrn Kretschmann ins Amt gebrachten Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) seit Jahren gedeckt werden, welche gegenüber den Staatsanwälten weisungsbefugt sind und Dienstaufsichtsbeschwerden der Opfer ohne Antwort lassen. In dieser Folge hat die Staatsanwaltschaft in den vergangenen vier Jahren mehrere Strafanzeigen, die sich auf Frau Bauer bezogen haben, unter Verletzung des Legalitätsprinzips eingestellt.
Besonders brisant: Zu diesem Zweck werden Strafanzeigen nach Freiburg verwiesen, wo die Freiburger Universitätsleitung ausweislich der hier bekannt gewordenen Korrespondenz zwischen der Universität Freiburg und der Staatsanwaltschaft Freiburg anlässlich von gemeinsamen Mittagessen mit Leitenden Staatsanwälten Einfluss auf Strafverfahren nimmt, die sich auf die Universität Freiburg und den Zirkel um den Rektor der Universität Freiburg Hans-Jochen Schiewer (Grüne) beziehen, zu welchem Frau Bauer zählt. Bezeichnenderweise nimmt Herr Schiewer an den Klausurtagen der Grünen in Baden-Württemberg teil wie zum Beispiel in Freiburg-Munzingen Anfang Januar 2014, was die parteiischen und gesetzeswidrigen Machenschaften erklären kann, welche die Züge einer Bandenkriminalität aufweisen.
Von links: Winfried Kretschmann, Edith Sitzmann, Hans-Jochen Schiewer im Januar 2014
Da Frau Bauer in dieser Folge keine Konsequenzen für rechtswidrige Handlungen (Betrug, Untreue, Körperverletzung, Krankenmord usw.) zu gewährleisten hat und die zensierte Freiburger Presse die von Frau Bauer zu verantwortenden Straftaten an Kranken und Studierenden in weiten Teilen verschweigt, wurde das Verhalten von Frau Bauer zunehmend dreister bis das Verwaltungsgericht Stuttgart der enthemmten Ministerin im Zusammenhang mit dem Skandal um die führende Verwaltungshochschule von Baden-Württemberg in Ludwigsburg nach den Darlegungen des Redakteurs der Stuttgarter Zeitung Andreas Müller nunmehr eine schallende Ohrfeige verpasst hat. Denn einem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.11.2015 kann unter anderem entnommen werden, dass Frau Bauer die streitgegenständlichen und von ihr zu verantwortenden unlauteren Machenschaften zulasten der Rektorin Claudia Stöckle gegenüber dem Landtag und zudem gegenüber dem Verwaltungsgericht mithilfe von Lügen zu vertuschen versuchte. Im Unterschied zu den weisungsgebundenen Staatsanwälten haben sich die Verwaltungsrichter an der Rechtslage orientiert und haben die unredlichen Praktiken von Frau Bauer im Beschluss mit deutlichen Worten moniert.
Was geschah:
Seit 2012 sorgt die Beamtenschule in Ludwigsburg aufgrund von ständigen Unruhen für Schlagzeilen, nachdem der ehemalige Rektor Walter Maier kurz vor seinem Ruhestand im November 2011 zahlreiche Zulagen an Dozenten verfügt hatte, die nicht zulässig waren. Die Nachfolgerin Claudia Stöckle hatte zur Befriedung der Situation ein Rechtsgutachten eingeholt um die Zulässigkeit der Zulagen zu klären. Nachdem das Gutachten ergeben hatte, dass dreizehn von siebzehn Zulagen rechtswidrig waren, hatte sich Stöckle - entsprechend den Leitlinien im Beamtenrecht - an die vorgesetzte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gewendet. Das Wissenschaftsministerium hat daraufhin nochmals eine weitere Expertise veranlasst, die zu demselben Ergebnis kam wie das erste Gutachten. Als auch dieses Gutachten offensichtlich nicht zur Zufriedenheit des Ministeriums ausgefallen war, hat das Ministerium der Schulleiterin nach den Darlegungen einer Zeugin sinngemäss empfohlen die Akten zu frisieren und die Einjahresfrist, innerhalb welcher fehlerhafte Verwaltungsakte berichtigt werden können, mit Nichtstun verstreichen zu lassen, vgl.
Möglicherweise war der alte Schulleiter davon ausgegangen, dass die Zulagen zulässig sind, Bauer wusste aber infolge der beiden nachfolgenden Gutachten, dass die Zulagen rechtswidrig waren. Da öffentliche Gelder tangiert wurden, durfte Bauer sich auch nicht hinter Maiers Nachfolgerin verstecken, vielmehr hätte Bauer als Vorgesetzte selber die Aufklärung betreiben und die Staatsanwaltschaft einschalten müssen, was Bauer unter Hinweis auf die "Autonomie" der Hochschulen unterlassen hatte. Die neue Rektorin hatte sich infolge der Untätigkeit von Bauer und den oben genannten Empfehlungen des Ministeriums dann bemüht die rechtswidrigen Zulagen in rechtskonforme Zulagen umzudeuten und hat diese nach Verstreichen der Einjahresfrist wegen Vertrauensschutz für zulässig erklärt. Daraufhin hatten die Unruhen an der Schule anscheinend noch zugenommen. Von mehreren Dozenten wurde Stöckle Untreue vorgeworfen, nachdem Stöckle im Rahmen von Repräsentationspflichten Geschenke verteilt hatte. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft zeigte, das diese Präsente im üblichen Kostenrahmen lagen. Nachdem die Medien über den Vorfall berichteten, hat die Staatsanwaltschaft zudem Ermittlungen im Zusammenhang mit den Zulagen an Dozenten aufgenommen. Diese Ermittlungen wurden anscheinend noch nicht abgeschlossen.
Im Zuge der öffentlichen Diskussion beklagte Stöckle, dass Bauer sich der Verantwortung entzogen, bzw. die unliebsame Sachbearbeitung der rechtswidrigen Zulagen auf sie abgewälzt habe.
Im weiteren Verlauf hatten mehrere Dozenten die Ablösung von Stöckle betrieben. Ein Abwahlverfahren im Mai 2014 scheiterte, weil die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Universitätsrat nicht zustande kam. Daraufhin sollte eine vom Wissenschaftsministerium beauftragte Kommission unter dem ehemaligen Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) klären, ob es erforderlich sei zur Befriedung der Unruhen an der Hochschule die Stelle des Rektors neu zu besetzen. Gegenüber der Öffentlichkeit stellte Bauer die Kommission als neutrale und unabhängige Expertenrunde dar. Im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren stellte sich dann unter anderem heraus, dass von einer neutralen Kommission keine Rede sein konnte, sondern dass der Abschlussbericht unter der Mitwirkung von Bauer geschrieben wurde.
Nachdem die Kommission in dieser Folge grünes Licht für die Ablösung der Rektorin erteilt hatte, wurde diese im Januar 2015 abgewählt, woraufhin das Ministerium eine Interimsleitung einsetzte und Stöckle im Februar 2015 die Kündigung zuschickte. Stöckle ist der Kündigung entgegengetreten und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, weil kein schwerwiegender Grund für die Kündigung ersichtlich sei und weil das Abwahlverfahren zudem formale Mängel aufweisen würde, weshalb die Kündigung keine Rechtskraft entfalte. Insbesondere monierte Stöckle, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz anlässlich der Beratung des Universitätsrats, welche der Wahl vorausging, nicht gewahrt worden sei und dass die Verfahrensakte der Kommission, welche die Abwahl von Stöckle empfohlen habe, nicht zur Verfügung stand. Deshalb sei nicht nachvollziehbar, welcher Sachverhalt aus Sicht der Kommission die Abwahl von Stöckle begründen solle. Als offizieller Grund wurde lediglich bekannt, dass das Verhältnis zwischen der Rektorin und der Hochschule zerrüttet sei, ohne dass ersichtlich sei, welcher Sachverhalt zu der unerfreulichen Atmosphäre geführt habe.
Rektorin der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg Claudia Stöckle
Bevor es zu einem Termin vor dem Verwaltungsgericht kam, hatte das Wissenschaftsministerium einen Nachfolger für Stöckle berufen, der Ende 2015 den Interimsleiter ablösen und das Amt übernehmen sollte, womit die Klage von Stöckle quasi hinfällig geworden wäre. Hiergegen wendete sich Stöckle mit einem Eilantrag, bzw. einem Antrag auf einstweilige Verfügung erneut an das Verwaltungsgericht Stuttgart, wo das Verfahren in der Hauptsache anhängig ist. Bauer stellte Antrag den Eilantrag abzuweisen und vertrat sinngemäss die Auffassung, dass die Beratung vor der Abwahl von Stöckle nicht öffentlich erfolgt sei um die Persönlichkeitsrechte der Rektorin zu schützen, zudem sei die externe Kommission nicht verpflichtet gewesen den Erkenntnisprozess zu dokumentieren, weil lediglich der Abschlussbericht von Relevanz sei.
Das Verwaltungsgericht erklärte den Eilantrag von Stöckle im Beschluss vom 10.11.2015 für begründet, weil
1.
anlässlich der Beratung, welche der Abwahl vorausging, der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht gewahrt wurde
2.
weil das Ministerium gegen die Aktenführungspflicht verstossen habe und das Gericht mangels Dokumentation nicht ausschliessen könne, dass Bauer die Kommission zulasten von Stöckle beeinflusst habe, was als Untreue zu werten sei und die Rechtskraft der Abwahl aufheben würde
In einer Presseerklärung nimmt die FDP wie folgt Stellung:
Zitat
"Die Affäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg ist eine Affäre Bauer
Wissenschaftsministerin Bauer handelte mehrfach rechtswidrig – Sie täuschte zudem den Landtag und die Öffentlichkeit und schreckte vor der Verbreitung von Unwahrheiten nicht zurück. Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste sich der Landtag heute in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg alle Mittel recht, die Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen. In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.
Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.
Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte, verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht.
In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums gegenüber der Rektorin liegen.
Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“ handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der Ministerin persönlich abstimmen.
Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin manipuliert hat.
Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das Potenzial für einen Untersuchungsausschuss.
Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen Debatte hierzu:
„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des gehobenen Dienstes aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht einnehmen. Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“
[…]
Zur Chronologie sagte Bullinger:
Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt. Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium heißt.
Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung.
Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee: Man installierte eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.
Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium könne nicht ausgeschlossen werden.
Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche
Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl. Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden – Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden.
Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen. Damit wird das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“
Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt, untermauert Bullinger wie folgt:
„Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden.
Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. November 2014. Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin stehen.
Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete sie den FDP Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt.
Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck brechen.“
Zitatende
Vom Verwaltungsgericht als Lügnerin entlarvt: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer
Der ehemalige Asta-Vorsitzende in Ludwigsburg Stefan Kröber monierte in einem Bericht in der Stuttgarter Zeitung , dass Bauer ihre Aufsichtspflichten verletzt habe,
Zitat:
"Weshalb das Ministerium für die Aufarbeitung „simpler dienstrechtlicher Sachverhalte“ mehr als anderthalb Jahre benötige, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Gerade eine Hochschule für Beamte brauche Führungspersonal mit Vorbildcharakter. Zudem berichtet Kröber von einem „Klima der Angst und der Unterdrückung“ an der Hochschule. Er habe miterlebt und auch selbst erfahren, dass Studenten von Professoren „bedroht“ und unter Druck gesetzt worden seien. Zuletzt sei es bei seiner eigenen Bachelorarbeit zu „Auffälligkeiten“ gekommen. Doch auch dies sei ohne Konsequenzen geblieben.
„Wir Studenten wurden in keiner Weise geschützt“, obwohl er dies von Ministerin Bauer wiederholt gefordert habe, beklagt der scheidende AStA-Chef. Am schlimmsten sei es für ihn, „dass niemand durch die Aufsichtsorgane zur Rechenschaft gezogen wird“. An der Hochschule sieht Kröber „mehr als genug engagierte Dozentinnen und Dozenten“, um die Krise zu überwinden. „Lediglich der Schutz von oben fehlt“, beklagt er. Er selbst habe stets versucht, sich in dem Konflikt neutral zu verhalten, sich dann aber „auf die Seite des meines Erachtens rechtskonformen Handeln gestellt“. Man habe seine Kritik offenbar „aussitzen“ wollen, bilanziert der Studentenvertreter mit Blick auf ein bisher unbeantwortetes Schreiben an Bauer."
Zitatende
Zitat aus den Entscheidungsgründen:
"Eine Aufklärung der näheren Umstände, die zu dieser Rücktrittsempfehlung vom 05.11.2014 wie auch der Einschätzung der Ministerin geführt haben, ist dem Gericht mangels Aktenkenntnis nicht möglich. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass nach Angaben des Antragsgegners Akten der Kommission während ihrer Tätigkeit zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Oktober 2014 nicht geführt wurden und dem Antragsgegner nicht bekannt sind.
Dies ist nicht nur unbefriedigend, sondern steht in eklatantem Widerspruch zu der Verpflichtung, die von den Kommissionsmitgliedern zu Beginn ihrer Tätigkeit gegenüber dem Ministerium abgegeben worden ist. Demnach war die Kommission, die ausdrücklich ausgestattet mit den dem Ministerium gegenüber der Hochschule zustehenden Aufsichtsrechten und in dessen Auftrag tätig geworden ist, gehalten, sämtliche angefallenen Akten nach Beendigung ihrer Tätigkeit dem Ministerium zu übergeben. Auch wenn die Kommission, entgegen den behördlichen Gepflogenheiten, denen auch sie als vom Ministerium eingesetzt unterworfen gewesen sein dürfte, keine eigenen Akten geführt haben sollte, so sind zumindest die Vorschläge, Darlegungen und weiteren Schriftstücke, die anlässlich von Besprechungen Kommissionsmitgliedern übergeben worden sind, als Teile eines Aktenbestandes der Kommission zu betrachten und hätten daher an das Ministerium weitergegeben werden müssen (vgl. zur Entgegennahmepflicht Schenk, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 179).
Von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission, die nicht nur losgelöst vom Ministerium sondern damit auch von behördlichen Pflichten agiert hätte, kann angesichts der Umstände, unter denen sie eingesetzt und auch verpflichtet worden ist, keine Rede sein.
[…]
Sollten tatsächlich die Kommission oder auch nur ihre Empfehlungen mit Blick auf ein auf deren Grundlage gelingendes Abwahlverfahren von Seiten des Ministeriums Einflüssen ausgesetzt gewesen sein, die ein Gelingen des - erneuten - Abwahlverfahrens zum Ziel hatten, so wäre der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens nicht von vornherein und ohne genaue Prüfung des Sachverhalts als abwegig anzusehen.
Ein solches Verhalten könnte vielmehr als Manipulation des Verfahrens nach § 18 Abs. 5 LHG anzusehen sein und damit zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung vom 26.02.2015 führen."
Zitatende
Hier ein Link zur vollständigen Entscheidung
https://openjur.de/u/864434.html
Der Verlauf in der Sache zeigt (wie schon die Skandale um die IUCE Freiburg und die Rechtsmedizin in Heidelberg usw.), dass Bauer die Kompetenz fehlt ein Ministerium verantwortlich zu leiten. Denn immer wieder kam es zu Problemen, weil Bauer geltendes Recht verletzte, bzw. ihren Aufsichtspflichten nicht nachkam und zur Vertuschung der von ihr zu verantwortenden rechtswidrigen Handlungen wiederholt den Landtag angelogen hatte. Diese Praktiken erfolgen im Einverständnis mit dem grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der zu Beginn der Regierungszeit die damalige Kultusministerin Gabriele Warminiski-Leitheusser (SPD) aus weitaus banaleren Gründen (wiederholtes Versäumen von Terminen) durch eine neue Personalie abgelöst hatte. Als irritierend erscheint zudem, dass der von Bauer bestellte Kommissionsvorsitzende Gerhard Stratthaus (CDU) und der alte Schulleiter Maier, der das Problem infolge der rechtswidrigen Zulagen losgetreten hatte, in engen beruflichen Beziehungen standen,
Zitat
"Prof. Walter Maier, Rektor der Hochschule Ludwigsburg, lud am 06.09.2011 Gerhard Stratthaus, MdL, Präsident der Führungsakademie, und Thomas E. Berg, Generalsekretär der Führungsakademie, an die Hochschule, um den Kooperationsvertrag mit der Führungsakademie feierlich zu unterzeichnen."
https://www.google.de/webhp?rls=ig&gws_rd=ssl#q=Stratthaus+%26+Berg+%26+%22WAlter+Maier%22
Zwar führen berufsbedingte Kontakte nicht zwingend zu einer Befangenheit zwischen den Beteiligten. Im vorliegenden Fall ist aber davon auszugehen, dass dem Kooperationsvertrag mehrere Termine zur Besprechung von Inhalt und Ziel des Vertrags vorausgingen, was auch zu einer persönlichen Wertschätzung und einem Vertrauensverhältnis zwischen Maier und Stratthaus geführt haben dürfte. Nachdem die von Maier gewährten und mutmasslich rechtswidrigen Zulagen kausal für die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses an der Hochschule waren und in diesem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft ermittelt, erscheint es zumindest als erstaunlich, dass Bauer die Kommission mit Personen besetzt hat, die in Beziehungen zur Schulleitung standen. Hierzu wurde im Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht ausgeführt, anscheinend ist dieser Sachverhalt nicht Inhalt der Klagebegründung.
Die Stuttgarter Zeitung kommentiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts wie folgt:
Zitat
"Die Niederlage vor Gericht ist für Theresia Bauer umso peinlicher, als ihr Ministerium gewarnt war: Der frühere Asta-Chef, Sebastian Kröber, hatte gremienintern ausdrücklich auf mögliche Formfehler bei der Abwahl hingewiesen. Ihm wurde jedoch eine Stellungnahme des Bauer-Ressorts entgegengehalten, man habe bei einer rechtlichen Prüfung keinerlei Verstöße feststellen können. Kröber hatte seine Warnung damit begründet, ihm sei an Rechtssicherheit gelegen. Damit lag der Student richtiger als der geballte juristische Sachverstand des Ministeriums."
Zitatende
Als bezeichnend für die "Arbeitsweise" von Bauer erscheint, dass Bauer nach den Darlegungen von Kröber Dienstaufsichtsbeschwerden anscheinend ohne Antwort lässt oder diese vom Ministerium vom Schreibtisch gewischt werden, ohne dass ersichtlich wird, dass das entscheidungserhebliche Vorbringen zur Kenntnis genommen oder sachlich erwogen wurde.
Bereits im Zusammenhang mit dem medienbekannten Skandal um die Musikhochschulen in Mannheim und Trossingen, dem Doping-Skandal im Radsport sowie im Zusammenhang mit dem Titelskandal um die Rechtsmedizin in Heidelberg liess Bauer die Beschwerdeführer ohne Antwort. Der Bürgermeister von Trossingen monierte, dass er vom Ministerium nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten habe, nachdem die Stadt Vorschläge zum Erhalt der von Schliessung bedrohten renommierten Musikhochschule am Ministerium eingereicht hatte, die einen relevanten Wirtschaftsfaktor in der Region darstellt. Erst dann, als die Demonstrationen und die Medienberichte nicht abrissen und der Landtag von Baden-Württemberg das Thema aufgegriffen hatte, reagierte das Wissenschaftsministerium endlich. Auch im Zusammenhang mit dem Doping-Skandal der Freiburger Sportmedizin liess Bauer mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden der Untersuchungskommission unter der Leitung der Mafia-Expertin Letizia Paoli ohne Antwort, welche beklagt hatte, dass die Klinikleitung und der Freiburger Rektor (Bauers Parteifreund Hans-Jochen Schiewer) die Aufklärung blockiert hätten bzw. Akten zurückhalten usw.
Auch in diesem Zusammenhang hat Bauer den Beteiligten erst dann eine Besprechung angeboten, nachdem die Vertuschungspraktiken der Freiburger Universitätsleitung durch die Medien gingen und das Versagen von Bauer öffentlich diskutiert wurde.
Titelbetrug in Heidelberg, Ergebnis der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
Auch im Zusammenhang mit dem Titelskandal um die in Österreich ausgebildete Leiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg Kathrin Yen führte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einer Institutsmitarbeiterin nicht etwa dazu, dass Bauer den gesetzeswidrigen Verhältnissen in der Rechtsmedizin abgeholfen hätte, vielmehr hat Bauer die Beschwerdeführerin Dr. Gisela Zimmer nach Ulm zwangsversetzt, damit Yen ihre rechtswidrigen Praktiken fortsetzen konnte. Yen hatte im Zeitraum von 2011 bis 2013 gegenüber Behörden, Gerichten und den Studierenden vorgetäuscht, dass sie berechtigt sei den deutschen Titel Dr. med. zu führen und dass sie über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel für den Fachbereich Rechtsmedizin und zudem über eine Weiterbildungsbefugnis verfügen würde, was nicht der Fall war. Die Sache flog auf, nachdem sich mehrere Zweitgutachter an den CDU-Abgeordneten Klaus Klein in Wiesloch wendeten und eklatante fachliche Mängel in den Gutachten von Yen beklagten, vgl.
Als bezeichnend für Bauer kann gesehen werden, dass Bauer auf Anfrage von Klein zunächst die wissentlich falsche Auskunft erteilt hatte, dass Yen unmittelbar nach Dienstbeginn im Frühjahr 2011 die oben genannten Titel mit Erfolg beantragt habe, was nicht der Fall war. Erst dann, als Klein über den Landtag Einsicht in die Personalakte beantragt hatte, hatte Bauer eingeräumt, dass Yen erst im Jahr 2013 Antrag bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hatte einen deutschen Facharzttitel zu führen. Einer weiteren Pressemitteilung der CDU zur Sache kann entnommen werden, dass Yen bei Dienstantritt im Jahr 2011 anscheinend noch nicht über die notwendige Berufserfahrung verfügte, die in Deutschland Voraussetzung für den Facharzttitel ist. Ihren falschen Doktortitel hatte Yen erst infolge den Recherchen der CDU berichtigt, vgl.
Titelskandal in Heidelberg: Rechtsmedizinerin Kathrin Yen
Zwar ist Yen befugt den in Österreich erworbenen Titel "Dr. med. univ." zu führen, weil dieser Titel keine Dissertation erfordert. Das Führen des deutschen Titels "Dr. med." setzt aber voraus, dass die Person in Ergänzung zur medizinischen Ausbildung eine Dissertation erstellt hat. In Österreich besteht diese Möglichkeit ebenfalls. Nach erfolgreicher Dissertation erhält die Person dann den Titel "Dr. med. univ. et scient. med". (Doktor der gesamten Heilkunde und der Wissenschaften), dieser Titel entspricht dem deutschen Titel "Dr. med.". Da Yen keine Dissertation erstellt hatte, musste diese den falschen Doktortitel auf ihrer Website infolge der Monita der Zweitgutachter und der Recherchen durch Klein im Jahr 2013 berichtigen.
Nach Auffliegen der Täuschungshandlungen versuchte Bauer diese damit zu beschönigen, dass in Deutschland und Österreich unterschiedliche Konditionen bei der Verleihung von Titeln vorliegen, was quasi zu einem Irrtum geführt habe. Von einem Irrtum kann jedoch keine Rede sein, nachdem die eingangs erwähnte Institutsmitarbeiterin das Ministerium bereits im August 2011 in einer Dienstaufsichtsbeschwerde darüber informiert hatte, dass Yen unter Vortäuschung der falschen Titel Gerichtsgutachten erstellte und gegenüber den Studierenden zudem vorgetäuscht hatte, dass sie im Besitz einer Lehrbefugnis sei. Diese kann aber nur erteilt werden, wenn eine Person über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel verfügt, welcher nicht vorlag. Deshalb hätte Bauer infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde dem Problem umgehend bereits 2011 abhelfen müssen, was Bauer pflichtwidrig unterlassen hatte.
Zuvor sorgte Yen bereits in Österreich wegen Fehlgutachten für Schlagzeilen, vgl.
http://kurier.at/politik/vergewaltigung-die-keine-war/749.201
Quasi zeitgleich mit dem Auffliegen der rechtswidrigen Praktiken in der Rechtsmedizin in Heidelberg im Jahr 2013 hatte die Ärztekammer Yen zwar einen deutschen Facharzttitel verliehen (nachdem Yen im Jahr 2013 dann anscheinend die notwendige Berufserfahrung vorweisen konnte). Zudem hatte die Ärztekammer eine rückwirkende Weiterbildungsbefugnis ausgestellt, deren Rechtskraft von der CDU allerdings in Zweifel gezogen wurde. Darüberhinaus hatte die CDU die Rechtskraft der Ausbildung der Studierenden in Zweifel gezogen, weil die Voraussetzungen für die Lehrbefugnis im Zeitraum von 2011 bis 2013 nicht vorhanden waren. Zuletzt berichtete die Presse Ende 2013, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg Vorermittlungen in der Sache aufgenommen habe. Danach endete die Berichterstattung der zensierten Medien. Die Unterzeichnerin hat inzwischen erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Freiburg verwiesen hatte, welche das Verfahren eingestellt hat, die Einstellungsgründe sind nicht bekannt.
Der Einfluss der Universität Freiburg auf die Staatsanwaltschaft (gemeinsame Mahlzeiten)
Als wahrscheinlicher Grund für die Verweisung nach Freiburg kommt in Betracht, dass die Freiburger Staatsanwälte zusammen mit der Freiburger Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen anscheinend regelmässig besprechen, in welcher Weise Straftaten vertuscht werden sollen, für welche die Freiburger Universitätsleitung und zwar insbesondere Frau Bauers grüner Parteifreund Hans-Jochen Schiewer und seine Vorgänger Andreas Vosskuhle und der Freiburger "Doping-Rektor" Wolfgang Jäger verantwortlich sind, vgl. hierzu eine Einladung zum Mittagessen des Pressesprechers der Universität Freiburg Rudolf-Werner Dreier an den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg Wolfgang Maier vom 23.01.2014
Anhang
Dem Schreiben lag zugrunde, dass die Unterzeichnerin im Vorfeld der damals anstehenden turnusmässigen Freiburger Rektorneuwahl Ende Januar 2014 in einer Mail an den Senat und den Universitätsrat vom 22.01.2014 darum ersucht hat die Stelle von Schiewer mit einer anderen, qualifizierten Person zu besetzen, nachdem die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg zuvor in einem Urteil vom 30.11.2011 auf den S. 12 ff in den Entscheidungsgründen festgestellt hatte, dass die Freiburger Universitätsleitung kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt hatte, bzw. dass es sich bei diesen streitgegenständlichen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG handelt, weil diese auf Tatsachen beruhen (14 O 281/10). Dem Verfahren lag eine Unterlassungsklage von Schiewer zugrunde, der auf gerichtlichem Weg öffentliche Äusserungen über die von ihm und seinen Vorgängern Andreas Vosskuhle und Wolfgang Jäger zu verantwortenden und für die Bevölkerung unzumutbaren Verhältnisse im Bereich der Universitätsklinik Freiburg verhindern wollte.
Schiewer hatte im Verfahren selber eingeräumt, dass dieser Hinweisen auf lebensbedrohliche Verhältnisse am Klinikum nicht nachgeht, was erklären könnte, dass immer wieder Patienten zu Schaden kommen. Bereits im Jahr 2011 hatte die Unterzeichnerin Bauer und Kretschmann über das Verfahren vor dem Landgericht Freiburg und den zugrunde liegenden Sachverhalt informiert und hatte zum Schutz der Bevölkerung um eine Neubesetzung der Stelle des Rektors ersucht, der gleichzeitig stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinik Freiburg ist. Auch hatten im Jahr 2012 mehrere Professoren um den Historiker Gottfried Schramm eine Neubesetzung der Stelle des Rektors verlangt. Obwohl die oben genannten Feststellungen im Urteil und der zugrunde liegende Sachverhalt im Verfahren zwingend personelle Veränderungen erfordert hätten, liessen Bauer und Kretschmann die Schreiben der Unterzeichnerin ohne Antwort, bzw. haben Bauer und Kretschmann die Unterzeichnerin zusammen mit Schiewer und dem Ärztlichen Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg Siewert (und namens von Vosskuhle) mit Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung und Entmündigungsanträgen überzogen, anstelle den für die Bevölkerung unzumutbaren und tödlichen Verhältnissen im Bereich der Universitätsklinik Freiburg abzuhelfen. Diese beruhen insbesondere darauf, dass Bauer und Schiewer im Einvernehmen mit Kretschmann die zweckgebundenen Zahlungen der Krankenkassen zur Finanzierung von Prestige-Objekten veruntreuen, was zu einer personellen Unterbesetzung am Klinikum geführt hat. Im Personalratsjournal beklagen die Beschäftigten katastrophale Verhältnisse im OP und berichten, dass immer wieder Operationen abgesagt oder verschoben und Schüler beigezogen werden müssen, weil es an ausgebildetem Personal fehlt.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es dann nicht, wenn geschockte Eltern berichten, dass ihr Kind in der Geburtsabteilung der Universitäts-Frauenklink jämmerlich und qualvoll sterben musste (weil der Notkaiserschnitt unterblieben war),
Zitat:
„Ich musste die furchtbarsten Tage in dieser schrecklichen Klinik verbringen. [...] Das gesamte Team hat nichts für mein armes Baby gemacht. Sie haben es jämmerlich und qualvoll sterben lassen, ohne auch nur wenigstens etwas versucht zu haben. Obwohl in anderen Kliniken Frühchen in meiner SSW behandelt wurden und heute als glückliche, gesunde Kinder am Leben teilnehmen dürfen. Mein Sohn hätte überleben können, hätte dieser unsensible Haufen von Ärzten nur einmal genauer nach ihm geschaut! Er war nämlich für die errechnete SSW sehr groß und schwer. Aber das hat ja keinen interessiert.“
Was wir in den 6 Tagen erleben mussten, ist unglaublich traurig! Wie sich dabei dann auch noch das Klinikpersonal verhalten hat - unfassbar!!!
Ich hoffe sehr, dass die Damen und Herren diese Bewertung zu Gesicht bekommen. Vielleicht regt es ja einmal kurz zum Nachdenken an. Aber wahrscheinlich werden sich diese gar nicht mehr an mich erinnern. Denn für sie ist man kein Mensch, sondern nur eine Akte!
Zitatende
Die Namen der Eltern sind der Unterzeichnerin bekannt.
Es handelt sich hierbei nur um ein Beispiel unter anderen.
Bereits in einem Schreiben vom 02.04.2008 hatte die Unterzeichnerin den damaligen Freiburger Rektor Andreas Vosskuhle über die tödlichen Verhältnisse in der Frauenklinik informiert, ohne dass eine Antwort erfolgte. Auch mehrere nachfolgende Schreiben an Vosskuhle (der bis dato einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Freiburg unterhält) und seinen Freiburger Nachfolger Schiewer in den Jahren 2009 und 2010 blieben ohne Antwort, weshalb sich die Unterzeichnerin aufgrund der fortdauernden schwerwiegenden Probleme im Bereich der Universitätsklinik Freiburg, die von den Freiburger Justizbehörden regelmässig vertuscht werden, seit 2010 mit mehreren Schreiben an die Landesregierung wendete. Auch die Landesregierung hat zu den Monita nicht Stellung genommen und hat den tödlichen Verhältnissen am Klinikum nicht abgeholfen, vielmehr überziehen die verantwortlichen Personen der Universität Freiburg, der Universitätsklinik Freiburg und der Landesregierung (Bauer, Schwanitz, Kretschmann) die Unterzeichnerin seitdem amtsmissbräuchlich mit Unterlassungsklagen, konstruierten Entmündigungsanträgen und Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung, damit die Universität Freiburg die Veruntreuung der Zahlungen der Krankenkassen sowie die Ausbeutung der Beschäftigten und Patienten hemmungslos fortsetzen kann.
Es handelt sich quasi um dasselbe Schema, welches die Justizbehörden in der medienbekanten Causa Mollath im Bundesland Bayern an den Tag legten: Die weisungsgebundenen Staatsanwälte unterlassen es pflichtwidrig gegen die illustren Täter in der Landesregierung und deren Günstlinge zu ermitteln und versuchen stattdessen die Beschwerdeführer amtsmissbräuchlich zum Schweigen zu bringen. Im Unterschied zur Causa Mollath geht es in Freiburg allerdings nicht darum, dass kriminelle Politiker ihre Schwarzgeldgeschäfte fortsetzen wollen, vielmehr wollen die Täter einschliesslich Herrn Schiewers Vorgänger im Amt des Rektors Andreas Vosskuhle (der 2008 ans Bundesverfassungsgericht berufen wurde und bis heute einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Freiburg unterhält) und Herr Kretschmann die Unterzeichnerin deshalb zum Schweigen bringen um die maximale Ausbeutung der Beschäftigten und Patienten bis hin zum Töten von Kindern infolge Veruntreuung von Geldern und dem pflichtwidrigen Unterlassen der Behandlung fortzusetzen.
Nachdem die 14. Zivilkammer mit dem eingangs erwähnten Urteil vom 30.11.2011 mehrere Klaganträge von Schiewer abgewiesen hatte, hatten Bauer und Kretschmann den zivilgerichtlichen Weg vermieden und haben die Unterzeichnerin nicht mit Unterlassungsklagen bedroht, sondern haben die Unterzeichnerin mit zahlreichen Strafanzeigen wegen angeblicher Verleumdung überzogen.
Winfried Kretschmann, Theresia Bauer
Diese Vorgehensweise hat für Bauer und Kretschmann den Vorteil, dass diese aufgrund der Weisungsbefugnis der Landesregierung über die Staatsanwaltschaft unmittelbar – auch telefonisch – Einfluss auf das Verfahren nehmen können (und ausweislich einer Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg auch telefonisch Einfluss nehmen). Auch zeigte die Akteneinsicht, dass Bauer nicht einmal davor zurückschreckt zudem auf die Amtsrichter telefonisch Einfluss zu nehmen, bzw. dass Bauer über ihre Justiziarin Neuroth bei einer Amtsrichterin zu Personen, die Bauer aus dem Weg räumen will, ohne sachliche Begründung die Einholung von psychiatrischen Gutachten veranlasst. Diese Praktiken sind natürlich rechtswidrig, aber viele Richter und Staatsanwälte in Freiburg und Karlsruhe sind zugunsten der eigenen beruflichen Profilierung und dem damit einhergehenden geldwerten Vorteil sofort bereit kriminelle Handlungen von Politikern und deren Günstlingen bis hin zum Krankenmord zu vertuschen und zu fördern wie zum Beispiel der eingangs erwähnte ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Universitätsklinik Freiburg Andreas Vosskuhle.
Tatsächlich wäre Bauer aufgrund dem glaubhaft gemachten und unstreitigen Sachverhalt in dem Verfahren vor der 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg verpflichtet gewesen Ermittlungen im Bereich der Universitätsklinik Freiburg zu veranlassen und den dort vorliegenden lebensbedrohlichen Verhältnissen abzuhelfen, was Bauer (und Bauers Vertreterin Schwanitz und Kretschmann) in Kenntnis der akuten Gefahrenlage für die Bevölkerung bis dato pflichtwidrig unterlassen haben. Hätten Bauer und Schwanitz und Kretschmann auf die Dienstaufsichtsbeschwerden zeitnah reagiert, so würde das oben genannte Kind wahrscheinlich noch leben, auch andere Schadensfälle hätten vermieden werden können.
Aufgrund der schwerwiegenden Probleme im Bereich der Universitätsklinik Freiburg hatte die Unterzeichnerin in ihrer eingangs erwähnten Mail an den Universitätsrat im Januar 2014 im Anhang einen Anwaltsschrift vom 20.12.2013 zum Thema und zudem Presseberichte und Erfahrungsberichte von Patienten der Universitätsklinik Freiburg beigefügt, welche keinen Zweifel an der Gefahrenlage am Klinikum zuliessen und welche zudem Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im klinischen Bereich erfordert hätten, nachdem Patienten unter anderem den Tod von Angehörigen infolge dem Unterlassen der notwendigen Behandlung beklagen usw. Der Senat und der Universitätsrat liessen die Dienstaufsichtsbeschwerde dennoch (wie immer) ohne Antwort. Zum Freiburger Universitätsrat zählt die offizielle Vertretung von Bauer Simone Schwanitz, die bezeichnenderweise ebenfalls dem Aufsichtsrat der Universitätsklinik Heidelberg angehört, welcher die eingangs erwähnten Täuschungshandlungen von Yen gedeckt hatte, vgl.
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Aufsichtsrat.4901.0.html
Im weiteren Verlauf hat der Pressesprecher der Universität Freiburg Rudolf-Werner Dreier die eingangs erwähnte Mail der Unterzeichnerin vom 22.01.2014 an den Freiburger Universitätsrat am 23.01.2014 an den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg Wolfgang Maier verschickt (der hier bereits seit Jahren bekannt ist, weil Herr Maier Straftaten an Patienten vertuscht und fördert) und hat diesen in der eingangs erwähnten Mail mit den folgenden Worten zum Mittagessen eingeladen,
Zitat:
"Lieber Herr Maier,
Frau Walter hat wieder einmal zugeschlagen ...... (s.unten + Anlage)
Sehen wir uns wieder einmal zum Mittagessen?
Schöner Gruss aus der Uni
3er"
Zitatende
Bei Herrn Dreier handelt es um den Pressesprecher der Universität Freiburg, zudem zählt Herr Dreier zum Präsidium der Alumni der Universität Freiburg. Der sehr persönliche Tenor in der Mail von Herrn Dreier an den Leitenden Staatsanwalt und die Einladung zum Mittagessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde der Unterzeichnerin zeigen anschaulich, dass die Freiburger Universitätsleitung infolge von persönlichen Beziehungen zu Leitenden Staatsanwälten Einfluss auf Strafsachen nimmt, welche die Universität Freiburg und die Universitätsklinik Freiburg betreffen. Herr Maier hat die Mail nachfolgend am 23.01.2014 an die Leitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg
- Christoph Frank
- Edgar Villwock
- Michael Mächtel
- Ralf Langenbach
weitergeleitet. Im Anhang der Mail an die Universität Freiburg hatte die Unterzeichnerin wie eingangs bereits dargelegt einen Anwaltsschriftsatz vom 20.12.2013 und Erfahrungsberichte von Patienten der Universitätsklinik Freiburg beigefügt, welche nach deutschem Recht dringlichst die Aufnahme von Ermittlungen im Bereich der Universitätsklinik Freiburg erfordert hätten. Anstelle die gebotenen Ermittlungen aufzunehmen, haben die Freiburger Staatsanwälte auf persönliches Betreiben von Schiewer, Bauer und Kretschmann zum wiederholten Mal eine Anklageschrift wegen angeblicher Verleumdung gegen die Unterzeichnerin erstellt.
Von links: Ekkehard Meroth, Rudolf-Werner Dreier, Hans-Jochen Schiewer
Nachdem die Unterzeichnerin Kenntnis von den persönlichen Beziehungen der Freiburger Universitätsleitung zu den Leitenden Staatsanwälten erlangte, hat diese Antrag gestellt das Verfahren an eine andere neutrale Staatsanwaltschaft zu verweisen.
Über den Verlauf und Fortgang in der Sache wird die Unterzeichnerin demnächst gesondert berichten.
Am 28.01.2014 wurde Schiewer auf Betreiben von Schwanitz (und Bauer) erneut zum Rektor der Universität Freiburg gewählt. Die Badische Zeitung zitierte einen namentlich nicht genannten Professor damit, dass die Umstände der Wahl mit den Verhältnissen in Nordkorea zu vergleichen waren. Zuvor hatte Schiewer Anfang Januar an der Klausurtagung der Grünen in Freiburg-Munzingen teilgenommen. Anscheinend hatte Kretschmann seinem Parteifreund bei dieser Gelegenheit (oder schon vorher) die Weisungsbefugnis über die Staatsanwaltschaft Freiburg übertragen, wie die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen der Universitätsleitung mit den Leitenden Staatsanwälten zeigen. Auch erlangte die Unterzeichnerin Kenntnis von einem weiteren Verfahren, welches zeigt, dass sich der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg Siewert der Polizei, der Staatsanwälte und der Richter in Freiburg bedient um Monita bzgl. dem Universitäts-Herzzentrum zu vertuschen, als ob es sich bei diesen um seine eigenen Angestellten handeln würde.
Auch diese Vorgänge bleiben einem gesonderten Bericht vorbehalten.
Die oben genannten Beziehungen zwischen Bauer und Schiewer und Siewert und der Staatsanwaltschaft Freiburg können wahrscheinlich erklären, warum das Verfahren in der Causa Kathrin Yen wegen mutmasslichem Titelbetrug von Heidelberg nach Freiburg verwiesen wurde. Denn Bauer konnte sich anscheinend darauf verlassen, dass die Freiburger Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen mit den Staatsanwälten auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken wird.
Von besonderem Interesse ist hierbei, dass der Freiburger Klinikchef Jörg Siewert bis Ende 2011 Ärztlicher Direktor in Heidelberg war und deshalb neben Bauer in besonderem Maße für die Täuschungshandlungen von Yen verantwortlich ist. Anscheinend war die Verweisung des Verfahrens nach Freiburg dazu dienlich eine Sachbearbeitung durch eine neutrale Staatsanwaltschaft zu verhindern. Denn aufgrund dem medienbekannten Sachverhalt ist unverständlich weshalb gegen Yen und die Aufsicht führende Bauer sowie die verantwortlichen Abteilungsleiter der Abt. 4 des Wissenschaftsministeriums Clemens Benz und Hartmut Schrade keine Anklage wegen Titelbetrug bzw. Beihilfe gem. § 357 StGB erhoben wurde. In dem oben verlinkten Pressebericht in der Rhein-Neckar-Zeitung wurde in diesem Kontext erwähnt, dass vergleichbare Fälle zur Anklage und zu einer Verurteilung führten. Bezeichnenderweise mussten in den letzten Jahren auch mehrere Politiker das Amt niederlegen, nachdem bekannt wurde, dass diese ihre Doktorarbeit auf Basis von Plagiaten erstellt hatten. Im Unterschied hierzu konnte Yen eine Doktorarbeit erst gar nicht vorweisen, was Bauer infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde der oben genannten Institutsmitarbeiterin (die von Bauer zwangsversetzt wurde) spätestens seit August 2011 auch bekannt war, ohne dass Bauer dem Problem abgeholfen hatte.
Wahrscheinlich haben die Freiburger Universitätsleitung und die Freiburger Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mittagessen beschlossen, dass sie die Ermittlungen, die sich gegen die Rechtsmedizinerin und konkludent gegen Herrn Siewert und Herrn Schiewers grüne Parteifreundin Bauer wendeten, doch lieber einstellen wollen.
Bezeichnenderweise hat die zensierte Presse gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen, dass das Verfahren nach Freiburg verwiesen wurde, auch die Einstellungsgründe wurden nicht bekannt. Es darf angenommen werden, dass Bauer zu ihrer Entlastung selber die Publikation des Vorgangs betrieben hätte, wäre es bei der Verweisung nach Freiburg und der Einstellung des Verfahrens mit rechten Dingen zugegangen.
Universität Freiburg: Der Doping-Skandal im Radsport
Die gemeinsamen Mahlzeiten zwischen der Freiburger Universitätsleitung und die Staatsanwaltschaft können wahrscheinlich auch erklären, warum die Strafanzeige des Doping-Experten Werner Franke gegen die Freiburger Dopingmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich von dem Freiburger Staatsanwalt Christoph Frank 2012 eingestellt wurde, obwohl der Leitende Staatsanwalt Wolfgang Maier zuvor in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung im Jahr 2010 die Auffassung vertreten hatte, dass Blutdoping strafbar sei,
Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier, Freiburg
Zitat aus der Süddeutschen Zeitung:
„Oberstaatsanwalt Maier sagte: "Blutdoping ist strafbar - für denjenigen, der sich daran beteiligt oder es ermöglicht."
Zitatende
http://www.sueddeutsche.de/sport/doping-im-radsport-razzia-bei-freiburger-sportaerzten-1.354310
Aufgrund dieser eindeutigen juristischen Bewertung erscheint es zumindest als erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage im weiteren Verlauf dennoch unterlassen hat. Auch geht aus der Einstellungsmitteilung des Freiburger Staatsanwalts Christoph Frank hervor, dass die Mediziner die Sportler über die Risiken des Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt hatten, weil die Mediziner das Ausmass der Risiken selber nicht kannten. Denn die Strafanzeige wurde mit der nachfolgenden und mutmasslich rechtsfehlerhaften Begründung eingestellt,
Zitat
"Nach den Aussagen des Zeugen Sinkewitz waren Eigenblutbehandlungen in der Universitätsklinik immer wieder vorgenommen worden. Die Einzelheiten der Durchführung waren jedoch allein zwischen dem jeweils behandelnden Arzt und dem Fahrer abgesprochen. Hinweise auf frühere Komplikationen bei diesen Behandlungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass es bei der Reinfundierung des Blutes von Patrik Sinkewitz durch den erfahrenen Sportarzt Prof. Dr. Schmid zu lebensbedrohenden Verklumpungen kommen würde."
Zitatende
Mangels einer ausreichenden bzw. rechtswirksamen Risikoaufklärung sind die Behandlungen juristisch wahrscheinlich als Körperverletzung zu werten. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist hierbei nicht einmal von Bedeutung, ob das Risiko, über welches nicht oder nicht ausreichend beraten wurde, sich verwirklicht hatte. Nachdem die Risiken (Blutverklumpung) sich allerdings verwirklich hatten, so hätte die Staatsanwaltschaft nach deutschem Recht Anklage erheben müssen. Denn über die Frage, ob der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist oder nicht, durfte nicht die Staatsanwaltschaft entscheiden, die Entscheidung hätte dem Gericht vorbehalten bleiben müssen. Als besonders erschwerend erscheint hierbei, dass Experten den Behandlungsverlauf als grob fahrlässig beschrieben haben,
Zitat
"Es kam zu Komplikationen: Das Blut des ersten Beutels von Sinkewitz klumpte. Schmid ("so ein Pech") habe die Aktion jedoch nicht abgebrochen, sondern "einfach den zweiten Beutel infundiert". Doch wieder sei das Blut nicht wie erwartet in den Körper gelaufen. Grund dafür sei offenbar eine "fehlerhafte Abnahmetechnik" oder eine "bakterielle Verunreinigung" des Blutes gewesen.
Das Verhalten von Schmid, fassen die Experten zusammen, habe gegen das Transfusionsgesetz verstoßen. Es sei zudem "besonders verantwortungslos" gewesen, weil Schmid den Athleten einfach wieder fortgeschickt habe, immerhin hatte Sinkewitz, so schildert es der Bericht, einen halben Liter des Bluts in sich, das offensichtlich nicht in Ordnung war. Schmid habe seinen Profi dem "Risiko schwerster Komplikationen" ausgesetzt, etwa einem septischen Schock oder einer Lungenembolie, die tödlich hätte enden können."
Zitatende
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-65169776.html
Auch vor diesem Hintergrund führt die Einstellung der Strafanzeige des Doping-Experten durch die Staatsanwaltschaft Freiburg zu der Annahme, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft sachfremde Gründe vorlagen, die zu der Einstellung führten.
Staatsanwalt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
Denn gerade deshalb, weil bereits im Zusammenhang mit dem ersten Infundierungsversuch Probleme aufgetreten waren, hätte der Mediziner keinen zweiten Versuch unternehmen dürfen ohne zuvor die Ursache für die Blutverklumpungen zu klären. Auch hätte der Mediziner in Abhängigkeit von den Laboruntersuchungen (die anscheinend versäumt wurden) gegebenenfalls Sofortmassnahmen ergreifen müssen (Gabe von Antibiotika, gerinnungshemmende Medikamente usw.). Zumindest im Zusammenhang mit dem zweiten Infundierungsversuch wusste der Mediziner, dass lebensbedrohliche Risiken vorlagen, was die Staatsanwaltschaft Freiburg erstaunlicherweise nicht erkennen konnte. Selbst für den Fall, dass eine umfassende Aufklärung bzgl. der Risiken erfolgt wäre und der Sportler gewillt gewesen wäre diese in Kauf zu nehmen (was bereits sehr unwahrscheinlich ist) so hätte der Mediziner wegen der greifbaren Lebensgefahr und der fehlenden medizinischen Indikation der Eigenblutbehandlung, die alleine dazu dienen sollte die Gewinnaussichten des Sportlers zu verbessern, das Blutdoping nicht fortsetzen dürfen.
Hier ein Bericht im Deutschen Ärzteblatt zur Rechtslage,
Zitat
"Im Gegensatz zur Tötung kann eine tatbestandliche Körperverletzung in den Fällen der Fremdschädigung durch Einwilligung des Sportlers gerechtfertigt sein, wodurch die Strafbarkeit des Arztes entfallen würde.
Voraussetzung für eine wirksame rechtfertigende Einwilligung ist, dass die Tat nicht gegen die guten Sitten und somit das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, da eine Einwilligung dann gemäß § 228 StGB ausgeschlossen ist. Unter Berücksichtigung der gesundheitspolitischen und finanziellen Folgen von Spätschäden, der sportethischen Aspekte wie Grundsätze der Fairness und der Dopingverbotsnorm des § 6 a AMG wird die Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen zu Dopingzwecken befürwortet, sodass sich der Arzt trotz Einwilligung des Sportlers wegen eines Körperverletzungsdelikts strafbar machen kann – vgl. aber zur Strafbegründung bei Einwilligung des Geschädigten und zur Einschränkung des Sittenwidrigkeitsvorwurfs auf lediglich schwerwiegende Körperverletzungsfolgen"
Zitatende
http://www.aerzteblatt.de/archiv/55909/Doping-im-Sport-Wie-sich-Aerzte-strafbar-machen
Der zweite Infundierungsversuch beinhaltete ersichtlich das Risiko von schwerwiegenden Körperverletzungsfolgen bis hin zum Exitus. Selbst für den Fall, dass eine dementsprechende Risikoaufklärung erfolgt sein sollte, was bereits unwahrscheinlich ist, so wäre von einer rechtswirksamen Einwilligung in die Behandlung gleichwohl nicht auszugehen.
Wahrscheinlich haben die Freiburger Universitätsleitung und die Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mittagessen besprochen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren irgendwie einstellen solle.
Betrugsskandal um die IUCE Freiburg
Auch im Zusammenhang mit dem Skandal um die private duale Hochschule IUCE Freiburg (International University of Cooperative Education) war aufgefallen, dass die Freiburger Staatsanwälte Straftaten von Politikern vertuschen. Die Schule wurde 2009 auf Betreiben des ehemaligen Rektors der Universität Freiburg Wolfgang Jäger gegründet, in dessen Amtszeit die Dopingpraktiken um das Team Telekom und der Skandal um den Chirurgen Hans-Peter Friedls usw. fielen und welcher Vorsitzender der Gründungskommission und des Kuratoriums der IUCE war. Die Schulbetreiber hatten gegenüber den Studierenden im Zeitraum von 2009 bis 2012 vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, was nicht der Fall war. Auch zahlreiche weitere Werbeversprechungen, welche die Qualität der Einrichtung und der Ausbildung betrafen, konnten die Schulbetreiber nicht erfüllen. Die Bombe platzte, nachdem der im Akkreditierungsverfahren zuständige Wissenschaftsrat in einem Gutachten vom 27.01.2012 einen nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung abgewiesen hatte, weil diese die Anforderungen nicht erfüllen konnten. Zudem monierte der Wissenschaftsrat, dass die Schulbetreiber in den Werbebroschüren und im Internetauftritt den Eindruck hervorgerufen hatten, dass diese berechtigt wären als Schulabschluss den Bachelor zu verleihen, wozu diese mangels staatlicher Anerkennung nicht berechtigt waren.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf
Da ein Schulabschluss ohne staatliche Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt keinen hohen Wert besitzt, hatten nach Auffliegen der fehlenden staatlichen Anerkennung zahlreiche Studierende das Studium an der IUCE abgebrochen und hatten die Ausbildung an anderer Stelle neu begonnen, was zu erheblichen zeitlichen und finanziellen Schäden der Studierenden führte. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg mehrere Strafanzeigen eingestellt und hatte hierzu die falsche Behauptung erhoben, dass den Studierenden kein finanzieller Schaden entstanden sei. Zudem begründete die Staatsanwaltschaft die willkürliche Einstellung mit der Begründung, dass die IUCE im weiteren Verlauf von der staatlich anerkannten privaten dualen Hochschule IBA übernommen wurde, auch habe seitens der Schulbetreiber keine Betrugsabsicht vorgelegen, weil diese glaubten, dass sie eine nachträgliche staatliche Anerkennung erhalten werden.
Rektor Marco Wölfle, Geschäftsführer Robert Wetterauer, Kuratoriumsvorsitzender Wolfgang Jäger
Die oben genannten Ausführungen führen ebenfalls zu der Annahme, dass
die Freiburger Staatsanwälte sich als Erfüllungsgehilfen von kriminellen Politikern verstehen. Denn nur so lässt sich erklären, warum die Staatsanwaltschaft es unter Missachtung der vorhandenen Indizien unterlassen hatte gegen die Schulbetreiber und die verantwortlichen Personen im Kuratorium und in der Landesregierung Anklage zu erheben. So beweisen alleine schon die zahlreichen Regressverfahren der gechassten Studierenden vor den Zivilgerichten, dass den Studierenden mithin ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden war. Von den Zivilgerichten, bzw. dem Vorsitzenden Richter der 5. Kammer des Landgerichts Freiburg Büchler, wurde in diesem Kontext in den Entscheidungsgründen festgestellt, dass die Schulbetreiber den Vertrag nicht erfüllen konnten und dass die nachträgliche Übernahme der IUCE Freiburg durch die IBA im Herbst 2012 nicht geeignet war, die Schulbetreiber zu entlasten (weil die beiden Schulen nicht vergleichbar sind und die Studierenden zu diesem Zeitpunkt die IUCE schon längst verlassen hatten, weil nach Auffliegen der fehlenden staatlichen Anerkennung zunächst über ein halbes Jahr hinaus unklar war, ob sich eine andere, bzw. eine staatlich anerkannte Schule finden werde, welche die IUCE übernehmen würde). Deshalb und wegen dem zerstörten Vertrauen in die Schulleitung war es den Studierenden nicht zumutbar den Fortgang abzuwarten.
Die Täuschungshandlungen erfolgten unter der aktiven Mitwirkung des grünen Freiburger OB Dieter Salomon, der zur Gründungskommission und zudem zum Kuratorium zählte, welches aus der Gründungskommission hervorging. Bei dem 1. Vorsitzenden der Gründungskommission und des Kuratoriums handelt es sich um den eingangs erwähnten Doping-Rektor Wolfgang Jäger, von dem die 14. Zivilkammer festgestellt hatte, dass der Rektor kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung und/oder finanziellen Zuwendungen belohnt hatte. Diese Äusserungen bezogen sich insbesondere auf die medienbekannten gefälschten Studienergebnisse in der Abteilung des Krebsmediziners Roland Mertelsmann und die kriminellen Praktiken in der Abteilung des ehemaligen Freiburger Chirurgen Hans-Peter Friedl, der mit seinen "Freistil-Operationen" zahlreiche Patienten schwerwiegend an Leib und Leben geschädigt, Urkunden gefälscht und falsch abgerechnet hatte.
Der Wissenschaftsrat hat auf S. 45 im Gutachten das Fehlverhalten der Schulbetreiber ausdrücklich moniert und hat auf den Seiten 24 und 35 unter Bezugnahme auf die Satzung der IUCE zudem erläutert, dass die Verantwortung für das Akkreditierungsverfahren (und somit für die Täuschungshandlungen) insbesondere bei der Gründungskommission respektive beim Kuratorium liegt, welches aus der Gründungskommission hervorging. Der Wissenschaftsrat führt hierzu aus, dass dem Kuratorium die Aufgabe eines externen Regulativs zukam. Auch hatte der Wissenschaftsrat im Gutachten moniert, dass die Schulbetreiber infolge ihrer falschen Werbeversprechen billig in Kauf genommen hatten, dass die Studierenden zeitliche und finanzielle Schäden erleiden werden, falls eine nachträgliche staatliche Anerkennung nicht gewährt wird. Dem Gutachten kann hierzu entnommen werden, dass die Studierenden erst im Zuge einer Schulbegehung durch den Wissenschaftsrat Kenntnis davon erlangt hatten, dass keine staatliche Anerkennung vorlag (die in den Werbebroschüren und in den Verträgen vorgetäuscht wurde). Vor diesem Hintergrund sowie insbesondere aufgrund der Dimension der Täuschungshandlungen, von denen hunderte Studierende betroffen waren, hätte die Staatsanwaltschaft Klage erheben müssen. Denn nach der vorherrschenden Gesetzeslage ist der Tatbestand nach § 263 (StGB) bereits erfüllt, wenn eine der Parteien bei Vertragsabschluss gewährleisten muss, dass sie den Vertrag eventuell nicht erfüllen kann. Deshalb hätten die Schulbetreiber in der Aussendarstellung und in den Verträgen deutlich machen müssen, dass noch keine staatliche Anerkennung vorliegt, was der Wissenschaftsrat ebenfalls ausdrücklich moniert hatte. Stattdessen hatten die Schulbetreiber die unzutreffende Behauptung erhoben, dass die IUCE zum Abschluss des Studiums den Bachelor verleihen werde, wozu die Schulbetreiber mangels staatlicher Anerkennung nicht berechtigt waren.
Als besonders verwerflich erscheint hierbei, dass die Schulbetreiber in Kenntnis der Entscheidung des Wissenschaftsrats vom 27.01.2012 dennoch zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln von einem Journalisten erneut damit erwischt wurden, dass diese schon wieder unter Vortäuschung falscher Tatsachen Kunden anlocken wollten, vgl.
Anscheinend hatten die Freiburger Staatsanwälte anlässlich ihrer gemeinsamen Mahlzeiten mit der Universitätsleitung auch in diesem Zusammenhang beschlossen, dass sie die Strafanzeigen gegen den Freiburger Doping-Rektor einstellen wollen, der als 1. Vorsitzender der Gründungskommission in besonderem Maße für die Straftaten verantwortlich ist. Auch besteht Anlass zu der Annahme, dass das pflichtwidrige Unterlassen von disziplinarischen Massnahmen durch Bauer den Tatbestand nach § 13, 357, 263 StBG und zudem den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllt. Der Verdacht auf das Vorliegen dieser Straftaten beruht darauf, weil das pflichtwidrige Unterlassen von disziplinarischen Massnahmen gegen die Schulbetreiber dazu führte, dass die Täter ihre Täuschungshandlungen fortsetzen konnten. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden liessen das Wissenschaftsministerium, das Justizministerium und Kretschmann wie immer ohne Antwort, bzw. führen Beschwerden (wie eingangs bereits vorgetragen wurde) lediglich zur Verfolgung der Beschwerdeführer durch die Kriminalpolizei, den Verfassungsschutz und diejenigen Staatsanwälte, über welche Beschwerde geführt wurde. Eine Rechtsaufsicht durch die Landesregierung findet nicht statt, weil die Aufsicht führenden Personen die Täter schützen, bzw. selber zum Kreis der Täter zählen. In dieser Folge geniessen Parteifreunde und Günstlinge von Kretschmann Narrenfreiheit und können die Bevölkerung und darüberhinaus den Wissenschaftsstandort Deutschland nach Belieben schädigen.
Strippenzieher im Ministerium: Winfried Kretschmann, Rainer Stickelberger
Bezeichnenderweise wurde die hauptverantwortliche Person in der Gründungskommission und im Kuratorium der IUCE Freiburg Wolfgang Jäger (CDU) von den Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Baden-Württemberg Edith Sitzmann (Grüne), Claus Schmiedel (SPD) und Guido Wolf (CDU) im vergangenen Sommer zum ehrenamtlichen Richter am Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg vorgeschlagen bzw. gewählt. Dort ist eine Verfassungsbeschwerde eines Karlsruher Hochschulprofessors der HAW anhängig, die sich auf das neue Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg bezieht, eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
Zusammenfassung
1)
Sowohl im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die IUCE, im Zusammenhang mit dem Titelbetrug in Heidelberg und im Zusammenhang mit dem Skandal in Ludwigsburg führte die Untätigkeit von Bauer dazu, dass hunderte Studierende in schwerwiegender Weise finanziell und existentiell geschädigt bzw. von den Tätern und den Aufsicht führenden Personen aus niederen Motiven (Habsucht, Profilierungssucht) dem Risiko ausgesetzt wurden dementsprechende Schäden zu erleiden. Alleine schon in Anbetracht der Skandale um die IUCE Freiburg und die Rechtsmedizin in Heidelberg und den unlauteren Vertuschungspraktiken und Lügen erscheint es quasi als Blasphemie, dass Bauer der Titel "Wissenschaftsministerin des Jahres" verliehen wurde. Nachdem inzwischen das Verwaltungsgericht Stuttgart die rechtswidrige Handlungsweise von Bauer mit klaren Worten moniert hat, wird darum ersucht den Titel abzuerkennen um Schaden vom Wissenschaftsstandort Deutschland abzuwenden. Zwar ist die Verantwortung für diese Machenschaften in weiten Teilen Herrn Kretschmann anzulasten, welcher als Ministerpräsident die Leitlinien in der Politik vorgibt und unliebsame Dienstaufsichtsbeschwerden (ebenso wie Frau Bauer) regelmässig ohne Antwort lässt. Dennoch ist Frau Bauer für ihr Ressort verantwortlich, die Untätigkeit von Herrn Kretschmann ist nicht geeignet Frau Bauer zu entlasten.
2)
Eingangs wurde auf die persönlichen Beziehungen bzw. auf die gemeinsamen Mahlzeiten der Freiburger Universitätsleitung und der Leitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg hingewiesen. Gerne möchte ich höflichst anfragen, ob in Ihrem Hause ein Jurist bereit wäre zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft Freiburg aufgrund dieser parteiischen Beziehungen dazu verpflichtet ist Strafverfahren, welche die Universität Freiburg und/oder die Universitätsklinik Freiburg betreffen, an eine andere und neutrale Staatsanwaltschaft zu verweisen. Weitere Unterlagen können auf Anfrage überlassen werden.
3)
Im Zusammenhang mit der eingangs erwähnten Verfassungsbeschwerde, welche sich auf das von Frau Bauer gestrickte Landeshochschulgesetz bezieht, ist derzeit noch eine Petition unter der Petitionsplattform Campact anhängig, die sich an die Landesregierungen der 16 Bundesländer wendet mit dem Ersuchen, die Leitlinien in der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im jeweiligen Landeshochschulgesetz zu berücksichtigten, was Frau Bauer in weiten Teilen unterlassen hatte. Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts zu den Beschwerden von mehreren Professoren, auf welche im Petitionstext Bezug genommen wird, liegt bisher noch nicht vor.
Anbei der Link zur Petition, falls noch jemand unterzeichnen möchte
https://weact.campact.de/petitions/rettet-die-demokratie-an-den-universitaten
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
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- [Nds-northeim] Deutsche Exzellenz-Initative wird zum Riesenschwindel, uni.times AT t-online.de, 02/06/2016
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