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nds-northeim - [Nds-northeim] Wahlordnung Wolfenbüttel

nds-northeim AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Austausch der Piraten aus dem Landkreis Northeim

Listenarchiv

[Nds-northeim] Wahlordnung Wolfenbüttel


Chronologisch Thread 
  • From: Wolf Liebetrau <Wolf+Liebetrau AT news.piratenpartei.de>
  • To: nds-northeim AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nds-northeim] Wahlordnung Wolfenbüttel
  • Date: Tue, 03 Jul 2012 13:00:37 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-northeim>
  • List-id: Austausch der Piraten aus dem Landkreis Northeim <nds-northeim.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Liebe interessierte Mit-Piraten,

warum ist die trockene und sperrige Thematik „Wahlordnungsrecht“ so wichtig?

Es gibt das verbreitete, hochgefährliche Vorurteil, Verfahrensrecht sei Nebensache, das winkt man so durch – es hat keine Bedeutung für politische Ziele.

Deshalb haben auch viele Piraten noch nicht erkannt, was in Wolfenbüttel ablaufen soll, wenn der Landesvorstand seine Absicht verwirklichen kann.

Wie ihr wisst, soll die Landesliste auch in Wolfenbüttel möglichst komplett unverändert so bleiben, wie sie rechtswidrigerweise in Nienburg beschlossen wurde. Dass die Basis in Wolfenbüttel eine völlig neue Liste wählt, soll verhindert werden.

Das Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, ist das sogenannte „Approval-Voting“ mit einem „Quorum“, also einer Hürde, von 50%.

Alle Kandidaten, die in Nienburg zwar eine 25 %-Zustimmung erreichten, aber an der 50%-Hürde scheiterten, brauchen (und werden) unter Beibehaltung der 50%-Hürde gar nicht antreten. Sie wären weiterhin chancenlos, ungeachtet ihrer Eignung. Vielleicht fahren sie sogar deshalb gar nicht erst nach Wolfenbüttel.

Bei einem Wahlrecht mit nur 25 % Zustimmung, z.B. meinem Vorschlag, sieht die Welt völlig anders aus. Es wird nämlich garantiert folgendes passieren:

I.)

Die allermeisten werden ihre Kreuze nur noch bei den Kandidaten machen, die sie für geeignet halten. Die Kreuze bei den anderen, die aber notwendig wären, damit eine LL zustande kommt, gibt es nicht. Es ist einfach nicht nötig, solche „weniger gewollten“ Kreuze zu machen, wenn es eine Wahlordnung nach meinem Vorschlag gibt.

Damit verändert sich bereits zwingend die Reihenfolge, weil Absprachen nicht mehr funktionieren, und es erfolgt eine wirklich demokratische freie Wahl, frei von jeden Manipulationsversuchen mittels Verfahrensvorgaben.

II.)

Es werden außerdem alle Kandidaten, die in Nienburg 25% und mehr Stimmen erreicht haben, wieder antreten, denn jetzt haben sie ja eine echte Chance, gewählt zu werden.

Die Liste hat also auch neue Namen und sieht nach dem Wahlgang völlig anders aus als in Nienburg.

Und genau davor haben bestimmte Interessengruppen Angst.

III.)

Was bedeutet das für echte Piraten.

Wer eine echte unverfälschte Wahl und eine ehrliche demokratisch zustande gekommene Landesliste der Piraten will, muß Zeit und Geld investieren und für dieses Ziel nach Wolfenbüttel fahren und meine Wahlordnung unterstützen.

Sonst wird es leider wieder „Approval-Voting“ mit der 50 %-Hürde geben.

Was heißt das?

Frei und gleich ist eine Wahl nur, wenn allen Kandidaten eine gleiche Erfolgschance gegeben wird.

Für diese gleiche Erfolgschance ist zwingend Voraussetzung, dass bei dem Abstimmungsverhalten der Stimmberechtigten in Wolfenbüttel die Kräfteverhältnisse unter den Wählern tatsachengerecht widergespiegelt werden.

Durch „Approval-Voting“ mit 50%-Hürde wird das komplett verhindert.

Die Stimmberechtigten müssen dann nämlich bei Kandidaten Kreuze machen, die sie eigentlich gar nicht wollen. Darum gab es auch in Nienburg die ständige Aufforderung, genug Kreuze zu machen „…damit wir endlich fertig werden..“ (was dann trotzdem noch bis Sonntag, fast Mitternacht, gedauert hat).

Der Wähler darf also nicht so wählen, wie er will, sondern er soll so wählen, dass die willkürliche 50%-Hürde genommen wird.

Denn: wenn weniger Minderheitskandidaten aufgestellt sind, als Plätze zu besetzen sind, müssen die Vertreter der Minderheit auch Kandidaten der Mehrheit ihre Stimme geben, damit überhaupt eine Landesliste zustande kommt.

Rein mathematisch bedeutet dies, da die Mehrheit diesem Zwang nicht ausgesetzt ist, dass die Mehrheit mehr Stimmen erhält, als ihr nach dem Kräfteverhältnis in der Aufstellungsversammlung zusteht.

Damit sind die Wahlrechtsgrundsätze der Verfassung, nämlich freie und gleiche Wahl, verletzt. Und das verletzt die Erfolgschancengleichheit hinsichtlich der verschiedenen Kräfte in der Wahlversammlung.

Viele Grüße
Wolf Liebetrau

Heinkenstraße 2 b
30851 Langenhagen

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