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nds-norden - [NDS-Norden] Fwd: Wahlkampf: Beispielsammlung Urheberrecht

nds-norden AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Piraten-Stammtisches Norden

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[NDS-Norden] Fwd: Wahlkampf: Beispielsammlung Urheberrecht


Chronologisch Thread 
  • From: michael.berndt3 AT ewetel.net
  • To: "nds-oldenburg AT lists.piratenpartei.de" <nds-oldenburg AT lists.piratenpartei.de>, Liste aktiven <ostfriesland AT lists.piraten-nds.de>, Liste aktiven <emden AT lists.piraten-nds.de>, "aurich AT lists.piraten-nds.de" <aurich AT lists.piraten-nds.de>, "nds-norden AT lists.piratenpartei.de" <nds-norden AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Norden] Fwd: Wahlkampf: Beispielsammlung Urheberrecht
  • Date: Wed, 01 Aug 2012 08:11:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-norden>
  • List-id: Mailingliste des Piraten-Stammtisches Norden <nds-norden.lists.piratenpartei.de>





----- Weitergeleitete Nachricht von dibrac AT yahoo.de -----
Datum: Mon, 30 Jul 2012 12:28:12 +0100 (BST)
Von: Carsten Bätge <dibrac AT yahoo.de>
Antwort an: Carsten Bätge <dibrac AT yahoo.de>
Betreff: Wahlkampf: Beispielsammlung Urheberrecht
An: "Nds-vorstaende AT lists.piratenpartei.de" <Nds-vorstaende AT lists.piratenpartei.de>
Cc: "michael.berndt3 AT ewetel.net" <michael.berndt3 AT ewetel.net>

Liebe Vorstände,

Michael Berndt und ich wollen für den Wahlkampf den Bereich Urheberrecht und Gema thematisieren und suchen nach dem Motto »Ein Beispiel sagt mehr als tausend Worte« echte, erlebte
Beispielfälle, die auf plakative Art dem Wähler zeigen, warum die Piratenpartei bestimmte politische
Ziele verfolgt.
Aus diesen Beispielen sollen Flyer und/oder Battlecards erstellt werden, die dann im Wahlkampf einsetzbar sind.
Natürlich ist Urheberrecht in erster Linie ein Bundesthema, die Verknappung von Kultur und Unterhaltung durch Schließung von Diskos und Clubs ist aber ein Bereich, den wir im Wahlkampf mit ansprechen können/müssen, da der Wähler genau da auch nachfragt.


Wir bitten Euch, diese Mail auf Eure Regionallisten weiter zu leiten, damit jeder, der ein verwertbares Beispiel kennt/erlebt hat, dieses an uns weiterleitet.
Unten sind unsere bislang erlebten Beispiele zum Nachlesen und weiterverwenden.

Vielen Dank für die Unterstützung!

LG
Michael und Carsten




»Für eine kostenlose Informationsveranstaltung von der Piratenpartei für
Jugendliche wurde beim WDR für das Vorführrecht des
»Weltspiegel«-Beitrages »Weltspiegel, Polen - Hilflos gegen Drogen«,
21.11.2010 (Sendelänge: 7:24) angefragt.
Dieser Beitrag war ein Jahr lang in der Mediathek des Weltspiegels kostenlos öffentlich bereitgestellt worden.
Daraufhin
machte die WDR mediagroup dialog GmbH handelnd im Namen und für
Rechnung der WDR mediagroup GmbH als Lizenzgeber am 07.01.2012 folgendes
Angebot:
«Der Lizenzgeber ist bereit, zu den nachstehenden
Bedingungen und nach Erfüllung der Verpflichtungen des Lizenznehmers,
dem Lizenznehmer an folgender Produktion/en nicht-exklusive
Nutzungsrechte für Verwendungszwecke nach Maßgabe des § 2 einzuräumen:
Weltspiegel, Polen - Hilflos gegen Drogen, 21.11.2010 (Sendelänge:
7:24)...  § 2 Lizenzzeit: 1 Jahr. Lizenzgebiet: Deutschland. Der
Lizenznehmer darf die Kopie nur verwenden für folgenden
Verwendungszweck: Öffentliche Wiedergabe anlässlich kommunaler
Veranstaltung (Lizenzgebühr: 900 Euro). Material- und Produktionskosten
(inkl. Versandkosten): 45 Euro Gesamtsumme: 945 Euro zzgl. USt. In
gesetzlich vorgeschriebener Höhe fällig nach positiv abgeschlossener
Prüfung gemäß § 3 und Rechnungsstellung durch Lizenzgeber.«  ...«Der
Vertragspartner erhält folgendes Material: DVD (Länge: 7:24 )«...
Die
Nachfrage, warum eine GEZ-finanzierte öffentlich-rechtliche
Sendeanstalt mit einem Bildungsauftrag für eine eintrittsfreie
öffentliche Informationsveranstaltung eine Lizenzgebühr in dieser Höhe
fordert, wurde wie folgt begründet:
«Zur Beantwortung Ihrer Frage soll die Darstellung des Prozesses und der Kosten,
die
mit der individuellen Herstellung einhergeht, dienen. Auf Grund von
Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist der WDR
verpflichtet  kommerzielle  Tätigkeiten,  zu  denen auch die Erstellung
von Sendungskopien  für  Verwendungszwecke  außerhalb  des 
Rundfunk-  und Bildungsauftrags des WDR gehört, auszugliedern und von
seinen kommerziellen Tochterunternehmen  wahrnehmen  zu  lassen.  Die 
WDR  mediagroup  GmbH als kommerzielles  Tochterunternehmen  des  WDR 
muss  sich bei der Wahrnehmung dieser  Aufgaben  wie  ihre 
Marktwettbewerber  verhalten  und  ihr bei der Wahrnehmung  dieser 
Aufgaben  entstehende  Aufwände  nach  marktüblichen Grundsätzen 
bewerten.  Insbesondere  müssen  dabei  Aufwände zu Vollkosten bewertet 
werden.  Sendungskopien dürfen daher nur zu vergünstigten Preisen
abgegeben  werden,  wenn  deren  Verwendungszweck  in  einem 
direkten Zusammenhang  zum  Bildungsauftrag  des  WDR  steht,  wie
beispielsweise zu Unterrichtszwecken.«
«Der  Prozess  der  Erstellung  einer  Sendekopie  zum  außerrundfunkmäßigen
Verwendungszweck  ist  vom eigentlichen Sendebetrieb abgekoppelt. Er stellt
eine Bereitstellung und Aufbereitung von Material, welches bereits gesendet
wurde  und  im  Archiv  liegt,  dar... Aufgrund  Ihrer Anfrage muss zunächst
recherchiert 
werden,  ob  ... Wie Sie sehen, handelt es sich um einen
zeitintensiven, individuell auf die jeweilige  Anfrage  neu 
durchzuführenden  Prozess,  der die Einbindung und Koordination 
diverser  Fachbereiche  erfordert  und  mit  entsprechenden
Bearbeitungsaufwänden  einhergeht.  Ebenso ist zu berücksichtigen, dass das
Urheberrecht  den Grundsatz "keine Verwertung ohne Entgelt" vorschreibt, zu
dessen  Einhaltung  wir  gegenüber  den  an  der  Entstehung der jeweiligen
Produktion beteiligten und somit erlösberechtigten Urheber und Mitwirkenden
verpflichtet sind.«



Gema-Überlegungen:
Jeder
kleine Club, jedes Jugendzentrum muss für jede Live-Veranstaltung Gema-Gebühren
entsprechend dem Fassungsvermögen bezahlen, egal, wie viel Publikum kommt. Nur
wenn es ein totales Desaster wird, kann man bei der Gema eine Reduzierung
beantragen. Dadurch trocknet die Live-Kultur immer mehr aus, denn jeder
Clubbesitzer zahlt bei einer lokalen Schülerband drauf oder kommt gerade so zum
Break-even. Kleine Vereine, die über sehr wenig Budget verfügen, können sich
häufig aufgrund der Gema-Gebühren nicht einmal eine Live-Band leisten, die
umsonst spielt. Es gibt immer weniger Auftrittsmöglichkeiten. Vielleicht sind
deshalb die Ticket-Preise bei den großen Konzerten in den letzten Jahren so
exorbitant gestiegen: Wenn man das Gut »Live-Konzert« verknappt, kann der Preis
steigen.
 
Ausgeschüttet
wird aber nur an Mitglieder: So bekommt die Schülerband (und viele andere) nie
einen Cent von der Gema, sondern das Geld landet in einem großen Topf und
steigert den Ertrag der "Prinzen" (es ist ja sowieso alles nur geklaut...)
und anderer.
 
Mal kurz
hochgerechnet: Es gibt in Deutschland 200 Städte über 48T Einwohner, ich
unterstelle mal, dass jede dieser Städte 1 Jugendzentrum besitzt, das einen
200qm großen Veranstaltungsraum hat. Wenn in jedem Monat ein Konzert stattfindet,
sind das 2400 Konzerte im Jahr. Mehr als 6€ Eintritt wird es in einem
Jugendzentrum nicht geben, das sind für jedes Konzert 157€ zzgl. 7% MwSt. an
Gema-Gebühren. Davon ausgehend, dass das alles Schülerbands sind, die ihre
eigene Musik machen, entsteht eine Gebührensumme von jährlich 376.800€ netto,
die nicht an die Urheber ausgeschüttet wird.
Und jetzt
können wir noch andere Raumgrößen, mehr Konzerte und mehr Orte einplanen (in
Berlin habe ich alleine 44 Jugendzentren gezählt). Die Einnahmenaufschlüsselung
der Gema habe ich im Detail noch nirgendwo gefunden...
 
Für das
Erstellen eines Promosamplers, der kostenlos auf einem Festival verteilt wird,
erhebt die Gema ebenfalls Gebühren. Die Urheber als Mitglieder bekommen ca. 81%
davon wieder ausgeschüttet. Beteiligt man sich also als Urheber an dem Sampler,
zahlt man also dafür Geld, das die eigene Musik kostenlos verteilt wird. Ist
man Gema-Mitglied, bekommt man quasi eine »Gebührenermäßigung« von 81%.
Wenn man
selbst Promo-CDs erstellen lässt, muss man das extra anmelden, damit nicht der
normale Satz von 0,6199€ zzgl. 7% MwSt fällig wird. Dies gilt nur bis zu einer
Auflage von 500 Stück, davon dürfen maximal 20% verkauft werden, also 100
Stück. Lt. Aufsichtsratbeschluss müssen diese CDs als unverkäuflich gekennzeichnet
werden (ist m.E. ein Widerspruch, aber egal). Die Gebühr beträgt dann pauschal
70€ plus Steuer. Wenn ich also 100 CDs verkaufe und 400 als Promoexemplare
verteile, kostet mich das 0,70 pro verkaufter CD, wird also - wenn ich ehrlich
bin und nicht mehr als 100 Stück verkaufe - sogar teurer.
 
Da man als
Urheber seine Rechte pauschal von der Gema verwerten lässt, kann man auch
nichts davon ausnehmen (also z.B. CD 1 über Gema, CD 2 alleine vermarkten). Ich
zahle zumindest den Verwaltungsanteil an die Gema.

----- Ende der weitergeleiteten Nachricht -----





  • [NDS-Norden] Fwd: Wahlkampf: Beispielsammlung Urheberrecht, michael . berndt3, 01.08.2012

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