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Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)
Listenarchiv
[Nds-kv-nordost] Fw: +++ PIRATEN-Erfolg im Grundsatzprozess gegen WLAN-Störerhaftung: Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig +++
Chronologisch Thread
- From: "Olaf Forberger" <olaf.forberger AT gmx.de>
- To: "Kreisverband Heidepiraten" <nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Nds-kv-nordost] Fw: +++ PIRATEN-Erfolg im Grundsatzprozess gegen WLAN-Störerhaftung: Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig +++
- Date: Wed, 16 Mar 2016 14:20:46 +0100
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
- List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Hallo liebe Piraten,
diesen schönen Erfolg möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Viele Grüße
Olaf
> Gesendet: Mittwoch, 16. März 2016 um 13:09 Uhr
> Von: "pbreyer AT piratenpartei-sh.de" <pbreyer AT piratenpartei-sh.de>
> An: freifunk.luebeck AT asta.uni-luebeck.de
> Betreff: [Freifunk.luebeck] +++ PIRATEN-Erfolg im Grundsatzprozess gegen
> WLAN-Störerhaftung: Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut
> EuGH-Generalanwalt unzulässig +++
>
> ### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ###
>
> Berlin, den 16. März 2016
>
> PM 53 / 16
>
> +++ PIRATEN-Erfolg im Grundsatzprozess gegen WLAN-Störerhaftung:
> Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt
> unzulässig +++
>
> In dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit offener und unverschlüsselter
> WLAN-Hotspots hat der klagende PIRAT Tobias McFadden einen wichtigen
> Zwischenerfolg errungen: Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete
> Verbot offener und unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die
> Bundesregierung gesetzlich festschreiben will, ist nach Auffassung des
> Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig.[1]
>
> Zwar könne ein WLAN-Anbieter durch eine gerichtliche Anordnung
> verpflichtet werden, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern, doch
> könne weder die Stilllegung des Internetanschlusses noch seine Sicherung
> durch ein Passwort oder die allgemeine Überwachung der Kommunikation
> verlangt werden. Auch eine Identifizierungspflicht für WLAN-Nutzer und
> eine anlasslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen sei unverhältnismäßig
> und ineffektiv.
>
> Tobias McFadden zur Auffassung des Generalanwalts: »Das ist ein Sieg für
> uns PIRATEN auf voller Linie. Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt,
> sind die WLAN-Störerhaftung und der Gesetzentwurf der Bundesregierung
> tot. Die Bundesregierung muss jetzt ihren fortschrittsfeindlichen
> Gesetzentwurf zurückziehen und wie in anderen zivilisierten Ländern das
> freie Angebot offener WLAN-Hotspots sicherstellen!«
>
> Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer kommentiert:
> »Die von der Content-Mafia geprägte Rechtsprechung der deutschen
> Gerichte ist von vorn bis hinten europarechtswidrig [2], darunter
> Präventivpflichten ohne behördliche oder gerichtliche Anordnung,
> Unterlassungsverurteilungen ohne Nennung verhältnismäßiger
> Umsetzungsmöglichkeiten, Verurteilungen zur Kostentragung, zur
> WLAN-Verschlüsselung oder gar zur Identifizierung oder
> Vorratsdatenspeicherung der Nutzer. All dem muss die Bundesregierung
> jetzt ein Ende setzen - im Sinne des freien digitalen Informations- und
> Meinungsaustauschs im 21. Jahrhundert.«
>
>
> Quellen:
> [1] Schlussanträge des Generalanwalts von heute:
> http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=175130&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=475094
> [2] Aufsatz von Patrick Breyer:
> http://www.daten-speicherung.de/index.php/die-haftung-fuer-mitbenutzer-von-telekommunikationsanschluessen/
>
> Link zur PM:
> https://www.piratenpartei.de/2016/03/16/piraten-erfolg-im-grundsatzprozess-gegen-wlan-stoererhaftung-deutsche-pflicht-zur-wlan-verschluesselung-laut-eugh-generalanwalt-unzulaessig/
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> Über die Piratenpartei Deutschland
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> Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit
> entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre,
> eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes,
> freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die
> grundlegenden Ziele der PIRATEN.
>
> Die Piratenpartei hebt sich von den traditionellen Parteien durch ihre
> Ansprüche an die Transparenz des politischen Prozesses ab. So kann jeder
> interessierte Bürger bundesweit an allen Angeboten und Diskussionen der
> politischen Arbeit im Internet - http://www.piratenpartei.de - und bei
> den regelmäßigen Stammtischen in seiner Region
> http://wiki.piratenpartei.de/Treffen - teilnehmen. Damit ist gesichert,
> dass Interessen und Probleme der Wähler aufgenommen und vertreten werden
> können und nicht an ihren Bedürfnissen vorbeigeplant wird.
>
>
- [Nds-kv-nordost] Fw: +++ PIRATEN-Erfolg im Grundsatzprozess gegen WLAN-Störerhaftung: Deutsche Pflicht zur WLAN-Verschlüsselung laut EuGH-Generalanwalt unzulässig +++, Olaf Forberger, 16.03.2016
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