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nds-kv-grafschaft-bentheim - Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Rente mit 63?

nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn

Listenarchiv

Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Rente mit 63?


Chronologisch Thread 
  • From: Sonja Schoo <sonja AT schoo.de>
  • To: nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Rente mit 63?
  • Date: Thu, 28 Nov 2013 15:57:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-grafschaft-bentheim>
  • List-id: "Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn" <nds-kv-grafschaft-bentheim.lists.piratenpartei.de>

Hallo Piraten,

da liegt ihr nicht so ganz richtig, zumindest während der Ausbildungszeit. Azubis müssen in die Sozialversicherung einzahlen oder wenn sie Geringverdiener sind, dann der Arbeitgeber allein für den Auszubildenden - siehe auch hier: http://www.lohn-info.de/geringverdiener.html.

Die meisten Azubis sind nicht lohnsteuer- aber doch sozialversicherungspflichtig... Ich glaube, das war "damals" auch schon so.

Gruß Sonja


On 28.11.2013 15:44, "Jürgen Schöpping" wrote:
Hallo Jens, ich glaube bei Arbeitslosigkeit wurde früher ein Betrag vom Arbeitsamt eingezahlt. Bin mir aber nicht sicher, da es bei mir nur einmal vorgekommen ist.Zum Glück ist das auch schon dreißig Jahre her.
Grafschafter Piraten
Bernhard-Niehues-Str.22
48529 Nordhorn
Tel.+49 (0) 59218147788
Diese Nachricht wurde von unterwegs gesendet.



"trier AT trier.cc" <trier AT trier.cc> schrieb:
Hallo,
Ja da liegst du richtig ! 
In Lehrzeiten wie auch Wehrdienst oder Zivildienst wird nichts eingezahlt es sei denn du zahlst Manuel ein.
Ich weiß allerdings nicht wie sich das bei Arbeitslosigkeit verhält.
Wird da der minimal Satz vom Staat bezahlt oder ist man da auch nicht abgedeckt ? 
 

Gruß Jens
<Neu Pirat> <Neugierig> <Mensch> <Vater> 
Twitter: @CspiritC
Mail: Trier AT Trier.cc
ADN: @Spirit 

Am 28.11.2013 um 15:24 schrieb "Jürgen Schöpping-Piratenpartei Grafschaft Bentheim " <Piraten.Nordhorn AT gmx.de>:

 
Rente mit 63: Diese heiß umstrittene Teilabkehr von der Rente mit 67. Das hat die SPD durchgeboxt. Allerdings hat die Union ein paar Hürden eingezogen, über die nur sehr wenige Menschen kommen werden. Ein Wort ist entscheidend: Aus 45 „Versicherungsjahren“ als Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente mit 63 wurden 45 „Beitragsjahre“.

Der große Unterschied liegt hier drin:
 
Aus 45 „Versicherungsjahren“      wurden  45 „Beitragsjahre“.
 
Ich sehe das so; die Lehrzeit wird nicht anerkannt, und ich glaube auch die Wehrpflicht nicht.
Das ist ein enormer Unterschied: Ausbildungs- und Studienzeiten etwa sind Versicherungs-, aber keine Beitragsjahre.
 
Liege Ich richtig?
 
Grafschafter Piraten
Jürgen Schöpping
Bernhard-Niehues-Str.22
48529 Nordhorn
Tel. +49 (0)5921 8147788

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