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nds-kv-grafschaft-bentheim - Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Entwurf der Geschäftsordnung zur konstituierenden Sitzung am 26.01.2012

nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn

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Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Entwurf der Geschäftsordnung zur konstituierenden Sitzung am 26.01.2012


Chronologisch Thread 
  • From: Kai Schmidt <Kai+Schmidt AT news.piratenpartei.de>
  • To: nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Entwurf der Geschäftsordnung zur konstituierenden Sitzung am 26.01.2012
  • Date: Sat, 31 Dec 2011 09:15:38 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-grafschaft-bentheim>
  • List-id: "Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn" <nds-kv-grafschaft-bentheim.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


*Geschäftsordnung der konstituierenden Sitzung*
Die Parteimitglieder der Piratenpartei wohnhaft im Kreis Grafschaft Bentheim haben sich auf folgende Geschäftsordnung für die Durchführung der konstituierenden Sitzung am 26.01.2012 um 19:00Uhr geeinigt.
§1. Die *Feststellung der Wahlberechtigung* erfolgt durch einen Abgesandten aus dem Landesverband.
§2. Der *Veranstaltungsleiter* leitet die Veranstaltung. Er führt die Rednerliste und vergibt das Rederecht. Er muss durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt werden. Veranstaltungsleitung und Wahlleitung kann in Personalunion durchgeführt werden, um die Organisation zu vereinfachen. Der Wahlleiter muss ein Parteimitglied sein.
§3. Der *Wahlleiter* leitet alle Wahldurchgänge. Er kann einen Wahlhelfer oder mehrere Wahlhelfer bestimmen. Der Wahlleiter muss durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt werden. Der Wahlleiter muss ein Parteimitglied sein.
§4. Der *Wahlhelfer* wird durch den gewählten Wahlleiter bestimmt. Der Wahlhelfer ist wie der Wahlleiter vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Der Wahlhelfer hilft bei der Durchführung der Wahl und legitimiert das festgestellte Wahlergebnis des Wahlleiters. Der Wahlhelfer muss kein Parteimitglied sein.
$5. Der *Protokollführer* protokolliert die konstituierende Sitzung in Form eines Ergebnisprotokolls . Er muss durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt werden. Im Gegensatz zum Wahlleiter und Wahlhelfer kann sich der Protokollführer zur Wahl stellen. Der Protokollführer muss kein Parteimitglied sein.
§6. Die *Beschlussfähigkeit* ist gegeben, wenn mehr als fünf stimmberechtige Mitglieder der Piratenpartei wohnhaft in der Grafschaft Bentheim anwesend sind.
§7. Über die *Zulassung von Gästen* wird mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei abgestimmt.
§8. Über die *Zulassung von Pressevertretern* wird mit einfacher Mehrheit der stimm-berechtigten Mitglieder der Piratenpartei abgestimmt.
§9. Jedes *Parteimitglied hat das Recht sich zur Wahl zu stellen*, außer es handelt sich hierbei um den Veranstaltungsleiter, den Wahlleiter oder dem Wahlhelfer.
§10. Jedes Parteimitglied, welches sich zur Wahl stellt, erhält die Möglichkeit sich vorzustellen. Die Redezeit für die *Vorstellungsrunde* ist aus organisatorischen Gründen auf fünf Minuten begrenzt und wird wenn nötig durch den Veranstaltungsleiter unterbrochen.
§11. Generell kann jedes Parteimitglied *Redezeit* beim Veranstaltungsleiter beantragen und einen *Antrag* stellen.
§12. Alle *Wahlen* werden vom Wahlleiter geleitet. Die Wahlen können auf Antrag *gemein* durchgeführt werden. Eine Wahl gilt als gewonnen, wenn ein Bewerber die *einfache Mehrheit* (höchste Anzahl der wahlberechtigen Stimmen) auf seine Person vereinen kann. Die gewonnene Wahl muss auf Nachfragen des Wahlleiters vom Wahlgewinner *angenommen* werden.
$13. *Störende Teilnehmer* (Nicht-Parteimitglieder) können auf Antrag und Bestätigung der anwesenden Mitglieder durch einfache Mehrheit während der konstituierenden Sitzung des Raumes verwiesen werden. *Parteimitglieder* können nicht ausgeschlossen werden.
§14. *Die Geschäftsordnung der konstituierenden Sitzung muss durch eine einfache Mehrheit der wahlberechtigen anwesenden Mitglieder der Piratenpartei legitimiert werden. Mit Beendigung der konstituierenden Sitzung ist diese Geschäftsordnung gegenstandslos.*

Geschrieben durch
Kai Schmidt




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