Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nds-kommunalpolitik - [Nds-kommunalpolitik] Fw: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven

nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk

Listenarchiv

[Nds-kommunalpolitik] Fw: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven


Chronologisch Thread 
  • From: "Thomas Ganskow" <thoga1 AT gmx.de>
  • To: "KoPo-Liste Nds" <nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Nds-kommunalpolitik] Fw: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven
  • Date: Sat, 16 Apr 2016 09:39:12 +0200
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kommunalpolitik>
  • List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

FYI
 
Am 13. April 2016 um 15:45 Uhr schrieb "Presse-Abo-Service Niedersachsen" <cms AT it.niedersachsen.de>
 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven

Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 5

zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. April 2016

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Niedersächsische Landesregierung bringt heute einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, dessen Inhalte sowohl auf kommunaler Seite als auch auf Landesebene viel diskutiert worden sind. Wir haben dabei insbesondere drei Ziele:

  1. Wir stärken die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen.
  2. Das bürgerschaftliche Engagement vor Ort wird gefördert.
  3. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erleichtert.

Zunächst zum ersten Punkt, zur Rolle der Gleichstellungsbeauftragten. In Zukunft sollen alle Gemeinden mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet sein, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich zu beschäftigen. Der Kreis wird damit deutlich ausgeweitet, er wird sich im Ergebnis von 50 auf 130 erhöhen. Das heißt, es wird künftig annähernd dreimal so viele hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte geben wie bisher. Die Kosten, die dadurch entstehen, werden im Zuge der Konnexität vom Land getragen.

Auch die Abberufung einer kommunalen Gleichstellungbeauftragten wird erschwert. Künftig soll dafür die absolute Mehrheit der Stimmen in den Räten und Kreistagen erforderlich sein. Bisher reicht dafür eine einfache Mehrheit aus. Unser Ziel dabei ist klar: Die Gleichstellungsbeauftragten sollen ihre Tätigkeit ausüben können, ohne dass ihnen bei zunächst unpopulären Vorschlägen gleich die Abberufung droht.

Ich bin insgesamt sicher: Das neue Gesetz wird die Gleichstellung in Niedersachsen ein weiteres Stück voranbringen.

Vorangebracht wird mit unserem Gesetzentwurf auch die Bürgerbeteiligung. Bisher müssen Bürgerbegehren durchgehend von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Im Ländervergleich sehen wir: Diese Hürde ist relativ hoch angesetzt, das zeigt sich in der Praxis vor allem in größeren Kommunen. Für größere Kommunen soll das Quorum deshalb auf bis zu 5 Prozent gesenkt werden.

Auch die Hürden für den Bürgerentscheid, der auf ein Bürgerbegehren folgen kann, sollen gesenkt werden. Bisher ist ein Bürgerentscheid verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Dieses Quorum soll auf 20 Prozent abgesenkt werden.

Auch an anderer Stelle gibt es in Niedersachsen bislang eine Hürde, die nicht unbedingt notwendig ist. Bisher gilt: Wer in Niedersachsen ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt, muss einen formellen Kostendeckungsvorschlag einreichen. Daran scheitern viele Verfahren, weil diese Regelung zum Teil sehr konkrete haushaltsrechtliche Fachkenntnisse voraussetzt. Diese Regelung ist insgesamt nicht bürgerfreundlich. In Zukunft soll der Kostendeckungsvorschlag deshalb nicht mehr zwingende Voraussetzung sein.

Andere Länder verzichten ebenfalls darauf, und das aus guten Gründen. Denn wer kommunale Debatten kennt und verfolgt, der weiß, dass sich die Kostenfrage in der Diskussion über ein Bürgerbegehren auch dann stellen wird, wenn die Initiatoren keinen Deckungsvorschlag eingereicht haben. Ich habe in den letzten Monaten von einzelnen Seiten gehört, eine stärkere Bürgerbeteiligung schwäche die Rolle der gewählten Mandatsträger vor Ort. Als ehemaliger Ratsherr und Oberbürgermeister kann ich dazu nur sagen: Ich empfinde derartige Aussagen als durchaus merkwürdig. Ich bin vielmehr überzeugt: Mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen dient am Ende der Demokratie, sie stärkt damit die kommunale Selbstverwaltung. Man sollte gerade an dieser Stelle nicht so tun, als stünden die Interessen von Bürgern und Mandatsträgern im Widerspruch zueinander. Wir wollen vielmehr dafür sorgen, dass politische Entscheidungen künftig auf noch breiterer Basis akzeptiert und getragen werden können.

Ich komme nun zum letzten genannten Punkt, der wirtschaftlichen Betätigung. Die Kommunen erhalten hier deutlich mehr Spielraum. Es ist ihnen künftig nur dann untersagt, ein wirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, wenn ein privater Dritter den damit verbundenen öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann. Konkret wird auch für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation klargestellt, dass die jeweiligen Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen.

Kommunale Unternehmen sollen außerdem in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen, ebenfalls als überörtlicher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können. Dies gilt natürlich unter dem Vorbehalt ihrer Leistungsfähigkeit.

Kommunen sollen zudem auch Energie im Bereich der erneuerbaren Energien erzeugen oder gewinnen können. Sie sollen sich auch an derartigen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bindung an eigene oder örtliche Versorgungszwecke vorliegt.

Das waren jetzt nur die wesentlichen Eckpunkte der Reform, die wir heute auf den Weg bringen wollen. Die weiteren Einzelheiten werden noch Gegenstand in den folgenden Ausschussberatungen sein. Ich bin heute jedenfalls zuversichtlich, dass wir hier ein gutes Gesetz vorgelegt haben. Es stärkt die Gleichstellung von Mann und Frau, die kommunale Demokratie und auch die öffentliche Daseinsvorsorge.

All dies sind Faktoren, die wesentlich zur Attraktivität einer Kommune beitragen. Ich freue mich deshalb auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank!


 
--
Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres und Sport
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=142494&_psmand=33
 
 
 
 
 
 
 
 
 


  • [Nds-kommunalpolitik] Fw: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven, Thomas Ganskow, 16.04.2016

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang