nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)
Listenarchiv
- From: Matthias <Pirat AT Gomex.de>
- To: nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NDS-Gifhorn] Krankenkassenkarte und Datenschutz
- Date: Fri, 23 Jan 2015 11:25:31 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
- List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Piratenpartei
Ich möchte euch mal darüber informieren,
wie es mit meiner Krankenversicherung weiter geht. Ich schrieb:
Unser Gespräch vom 13.Januar 2015
Sehr geehrter Herr Ewert,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.01.15.
Sie verweisen auf den §284 SGB V. Dieses Gesetz ist für Nichtjuristen äußerst
schwer zu lesen, geschweige denn zu verstehen.
Die von Ihnen zitierten Absätze 1 und 3 können meine datenschutzrechtlichen
Bedenken nicht beruhigen.
Erst im Absatz 5 ist zu lesen :
(5) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen
Gesundheitskarte in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 ist nur mit dem
Einverständnis der Versicherten zulässig. Durch technische Vorkehrungen ist
zu gewährleisten, dass in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 bis 6 der
Zugriff nur durch Autorisierung der Versicherten möglich ist.
Wer bis dahin gelesen hat weiß natürlich nicht mehr was die Sprungadresse
Absatz 3 Satz 1 beinhaltet. Des weiteren ist es nicht sehr deutlich ob nun
die Nummern 2 bis 6 damit auch gemeint sind.
Ich hoffe und gehe davon aus, das Sie und die gesamte TK sowie deren
Datenschutzbeauftragten dieses Gesetz so verstehen und umsetzen wie es
vielleicht auch gemeint ist: Das ohne mein Einverständnis keine Daten
über:
2.
Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichten in
elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine
einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer
Arztbrief),
3.
Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit,
4.
Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie
Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den
Patienten (elektronische Patientenakte),
5.
durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten,
6.
Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten für
die Versicherten (§ 305 Abs. 2),
innerhalb einer Telematik-Infrastuktur also Datenbank(en) außerhalb der
Krankenkasse und außerhalb der IT des behandelnden Arztes, gespeichert
werden.
Wenn das so ist, dann senden Sie mir bitte die neue Krankenkarte zu für die
ich hier ein Passbild von mir beilege.
In einem Schreiben vom 06.07.2012 sendeten sie mir eine
Prüfnummer xxxx xxxx xxxx xxxx.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Stoll
- [NDS-Gifhorn] Krankenkassenkarte und Datenschutz, Matthias, 23.01.2015
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