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nds-gifhorn - [NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Fw: unsere Stellungnahme zur Änderung des LROP

nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)

Listenarchiv

[NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Fw: unsere Stellungnahme zur Änderung des LROP


Chronologisch Thread 
  • From: Matthias Stoll <M.Stoll AT Gomex.de>
  • To: NDS-Gifhorn AT lists.piratenpartei.de <NDS-Gifhorn AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Fw: unsere Stellungnahme zur Änderung des LROP
  • Date: Tue, 30 Dec 2014 16:15:31 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
  • List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>

Ich habe mal den Inhalt des PDF angehängt,
damit er auch auf der Liste landet.

Gruß Matthias

Begin forwarded message:

Date: Tue, 30 Dec 2014 13:34:16 +0100
From: "Dr. Wolfgang Fischer" <WoFischer-Schandelah AT gmx.de>
To: Ml <ml AT ak-fracking.de>, kein-frack-in-wf%WoFischer-Schandelah AT gmx.de
Subject: [AK Fracking] Fw: unsere Stellungnahme zur Änderung des LROP


Guten Tag zusammen,

die Stellungnahme habe ich inzwischen überarbeitet und unterzeichnet
sowie per Fax an das Ministerium f. Landwirtschaft... weitergeleitet.
Damit es dort nicht durchrutscht, werde ich das Dokument
sicherheitshalber auch noch per Mail an die zuständige Person im
Ministerium schicken. Herzlichen Dank an alle, die sich die Mühe
gemacht haben, den Entwurf zu lesen und mir dazu Rückmeldung zu geben -
und auch für die einzelnen Hinweise, die ich bei der Überarbeitung
weitgehend berücksichtigt habe. Das fertige Dokument habe ich hier zur
Information beigefügt. Wie gestern abgestimmt, wurde auch der
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land als Antragsteller noch in das
Dokument einbezogen. Ansonsten wünsche ich allen einen guten Rutsch und
alles erdenklich Gute für 2015! Viele Grüße Wolfgang Fischer
Gesendet: Sonntag, 28. Dezember 2014 um 19:44 Uhr Von: "Dr. Wolfgang
Fischer" <WoFischer-Schandelah AT gmx.de> An:
kein-frack-in-wf%WoFischer-Schandelah AT gmx.de Betreff: unsere
Stellungnahme zur Änderung des LROP Guten Abend zusammen, in dem
BI-Treffen vom 26.11. hatten wir uns einvernehmlich dahingend
verständigt, hier auch "Flagge zeigen" und uns mit einer Stellungnahme
zu unseren Belangen einbringen zu wollen - ungeachtet fraglicher
formeller Einschränkungen (nur zu den geplanten Änderungen des LROP
zulässig?) und evtl. limitierter Einflussnahmemöglichkeiten. Im Rahmen
der Weihnachtsfeier bin ich dann mit dieser Aufgabe betraut worden.
Inzwischen habe ich dazu ein paar Zeilen verfasst und hier beigefügt.
Aus formellen Gründen habe ich mich hier selbst als Verantwortlicher
für den Inhalt aufgeführt, da wir als BI ja keine juristische Person
(z.B. gGmbH) und auch kein e.V. sind und auch keine Adresse besitzen.
Wer sich angesprochen fühlt: Bitte den Inhalt kurzfristig (möglichst
bis morgen Abend, da die Eingangsfrist im Ministerium bereits am 31.12.
endet!) prüfen mit Bezug auf den LROP-Entwurf (ebenfalls anbei) und
Rückmeldung dazu geben - gern auch mit Ergänzungsvorschlägen. Ohne
Rückmeldungen würde ich Einverständnis voraussetzen und die
Stellungnahme noch fristgerecht weiterleiten. Viele Grüße Wolfgang

Hier das eigentliche PDF
Bürgerinitiative „kein frack in wf“ – 38162 Cremlingen
http://kein-frack-in-wf.blogspot.de/
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land – 38100 Braunschweig
http://ak-fracking.de/wiki/Hauptseite/
Dr. Wolfgang Fischer (verantwortlich für den Inhalt)
Fischerweg 7
38162 Cremlingen-Schandelah
30.12.2014
Tel. 0163/6809303 mobil
Tel. 05306/912500
Fax: 05306/912502
wofischer-schandelah AT gmx.de
Niedersächsisches Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303/ Fr. Hermine Gesterkamp-Merkens
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
per Telefax an 0511/120-99-8634
Stellungnahme zum Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen und den
geplanten Änderungen von 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Gesterkamp-Merkens,
zu folgenden Positionen des geplanten Raumordnungsprogramms - „Lesefassung“
mit Änderungen; Entwurf 2014-4 - beziehen wir hiermit wie folgt Stellung:
Zu Pos. 4.2 (Energie)/11 „Zur Sicherung der Gasversorgung sollen –
Erdgasvorkommen möglichst vollständig erschlossen und
genutzt,......“
Antrag/Stellungnahme: Wir beantragen eine komplette Überarbeitung und
Änderung der betreffenden Position in dem Landesraumordnungsprogramm. Ein
Bezug zu akzeptablen Rahmenbedingungen sollte bei der Erdgasförderung ebenso
festgeschrieben werden wie die generelle Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Änderung sollte einen Passus auf den
Verzicht der unkonventionellen Erdgasförderung durch Fracking beinhalten.
Festgeschrieben werden sollte in diesem Zusammenhang auch ein Verbot für das
Verpressen von Lagerstättenwasser.
Begründung: Die betreffende Position impliziert den Einsatz von Fracking zur
unkonventionellen Erdgasförderung, denn nur dadurch dürfte das „möglichst
vollständige Erschließen der Gasvorräte“ umsetzbar sein. Fracking ist aber
grundsätzlich abzulehnen, da mit diesem Verfahren verschiedene unkalkulierbare
1/4und nicht beherrschbare Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für die
Grund- und Trinkwasservorräte, verbunden sind. Dies ist inzwischen durch eine
Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen und Erfahrungsberichten
eindeutig
belegt - an dieser Stelle exemplarisch nur folgender Link zu einer aktuellen
Publikation von Darrah et al. in dem renommierten Wissenschaftsjournal
Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of
America
(PNAS): http://www.pnas.org/content/111/39/14076.full.pdf
In dieser Veröffentlichung wird der Zusammenhang zwischen dem Einsatz von
Fracking und dem Verursachen von Grundwasserkontaminationen zweifelsfrei
bewiesen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie die oftmals mangelnde und
unzureichende Bohrlochintegrität: ein zentrales Problem beim Fracking, das
bis dato
von den Förderunternehmen nicht einmal ansatzweise gelöst werden konnte und
aufgrund dessen Fracking bereits per se verboten werden müsste.
Bei der Erdgas- und auch bei der Erdölförderung fällt in der Regel
Lagerstättenwasser an, das eine Vielzahl von gefährlichen Inhaltsstoffen (z.
B.
krebserregendes
Benzol
und
weitere
problematische
aromatische
Kohlenwasserstoffe, hochtoxisches Quecksilber und weitere problematische
Schwermetalle wie Arsen oder Blei, radioaktive Stoffe wie Radium 226 + 228,
Blei
210 u. Polonium 210, diverse Salze) aufweist . Eine ordnungsgemäße Entsorgung
des Lagerstättenwassers findet üblicherweise nicht statt.
Bis dato ist die
Erdgasförderung stringent verbunden mit dem einfachen Verpressen des
Lagerstättenwassers in den Untergrund durch die Förderunternehmen. Insofern
ist
dieser Verfahrensschritt hier auch zu berücksichtigen, zumal es sich
insgesamt um
sehr große Mengen im Bereich von einer Milliarde Liter (oder mehr) pro Jahr in
Niedersachsen handelt. Das Verpressen des Lagerstättenwassers kann schon
allein
deshalb nicht verantwortet werden, da die Integrität der betreffenden
Bohrlöcher
nicht sicher gewährleistet werden kann (s. o.) und sich der prozentuale
Anteil der
schadhaften Auskleidungen mit zunehmendem Alter signifikant erhöht:
http://www.pnas.org/content/111/51/18173.full.html
Auch zu der Problematik des Verpressens von Lagerstättenwasser hier ein Link
zu
einer betreffenden Veröffentlichung in dem Wissenschaftsportal ProPublica:
http://www.propublica.org/article/injection-wells-the-poison-beneath-us
Bei Bedarf können Dokumente zu dem außerordentlich hohen Gefährdungspotenzial
von Fracking und dem damit assoziierten Verpressen des Lagerstättenwassers
jederzeit nachgereicht werden.
Die beanstandete Position 4.2/11 widerspricht auch einer modernen
Klimaschutzpolitik (s. u. a. LROP, Pos. 1.1.02), da bei der unkonventionellen
Erdgasförderung das besonders klimaschädliche Methan oftmals in großen Mengen
über verschiedene Leckagen unkontrolliert freigesetzt wird; s. u. a.:
http://www.nature.com/news/air-sampling-reveals-high-emissions-from-gas-field-
1.9982
2/4Die unkonventionelle Erdgasförderung durch Fracking wird von der ganz
überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Gleiches gilt für die
Kommunen
und Gebietskörperschaften. So haben sich z. B. im Großraum Braunschweig alle
Gebietskörperschaften und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in
ihren Resolutionen gegen Fracking ausgesprochen, in der Regel einstimmig. Die
niedersächsische Landesregierung sollte dieses Votum ebenso wie die
wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht weiter ignorieren.
Die Position 4.2/11 ist aus besagten Gründen auch nicht in Einklang zu bringen
„mit den Zielen und Grundsätzen zur gesamträumlichen Entwicklung des
Landes und seiner Teilräume“ (s. v. a. die zentrale Pos. 1.1. LROP Entwicklung
der räumlichen Struktur des Landes in Verbindung mit den betreffenden Passagen
unter 02 und 07 zu den Lebensgrundlagen, Umweltbedingungen, Klimaschutz,
Wasser- und Bodenschutz sowie zu Landschaftserhalt und –verbesserung).
Die Pos. 4.2/11 steht auch im Widerspruch zu den Forderungen zum
Wassermanagement gemäß Pos. 3.2.4, insbesondere zu den Sätzen unter 05
und 06.
Zu Pos. 3.2.2. Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung 05 (12)
12Die beiden Ölschiefer-Lagerstätten nördlich von Hondelage, Stadt
Braunschweig, und Wendhausen, Gemeinde Lehre, Landkreis Helmstedt,
sowie zwischen Flechtorf, Gemeinde Lehre, Landkreis Helmstedt, und
Schandelah, Gemeinde Cremlingen, Landkreis Wolfenbüttel, sind als national
bedeutsame Energiereserve von Nutzungen frei zu halten, die einen
langfristig erforderlichen Abbau erschweren oder verhindern könnten.
13Für ihre räumlichen Abgrenzungen gelten die in An h a n g 6 festgelegten
Gebiete. 14Innerhalb dieser Gebiete dürfen in Flächennutzungsplänen
und Bebauungsplänen neue Baugebiete nicht dargestellt oder
festgesetzt werden. 15Vorhaben, die nur auf beschränkte Zeit errichtet
werden, sind möglich, solange und soweit sie der späteren Rohstoffgewinnung
nicht widersprechen.
Antrag/Stellungnahme:
Die Einstufung der beiden bezeichneten Ölschiefer-
Lagerstätten als national bedeutsame Energiereserven sollte zurückgenommen und
ersatzlos gestrichen werden.
Begründung: Eine Ausbeutung der Lagerstätten und eine Verwendung des
Ölschiefers als Energieträger werden auch langfristig nicht als sinnvoll
erachtet.
Bereits von 1974 bis 1984 hatte die Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG
(BKB,
jetzt Tochtergesellschaft von E.ON) vergeblich versucht, ein entsprechendes
Projekt
mit Abbau und Kraftwerksbetrieb im Bereich Schandelah-Wohld gegen den massiven
Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. In der damaligen Auseinandersetzung
wurde der Irrsinn einer solchen Vorgehensweise bereits aufgezeigt. Aufgrund
der
Ölschieferbeschaffenheit (z. B. geringer Öl-, sehr hoher Schwefelanteil)
würde eine
3/4Ausbeutung
jedweder
Vernunft
aus
ökologischen,
aber
auch
aus
gesamtökonomischen Gesichtspunkten entbehren. Da auch hier ggf. Fracking zum
Einsatz kommen könnte, sind die bereits zu 4.2/11 gemachten Ausführungen
ebenfalls zu berücksichtigen.
Aufgrund der energetisch und stoffspezifisch ungünstigen Beschaffenheit des
Ölschiefers wird eine Verwendung als Energieträger insbesondere auch aus
Klimaschutzerwägungen als nicht akzeptabel erachtet und widerspricht den
Klimaschutzabsichten von Kommunen (hier z. B. Stadt Braunschweig), Land
Niedersachsen (s. LROP, Pos. 1.1.02), Deutschland und EU.
Aus ökologischer Sicht verbietet sich der Abbau im Bereich Schandelah-Wohld
vor
allem wegen des international bedeutenden Vorkommens der Pfeifengraswiesen
(FFH-Gebiet 3730-331; ansonsten Landschaftsschutzgebiet).
Um entsprechende Berücksichtigung wird gebeten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet
Dr. Wolfgang Fischer
(für Bürgerinitiative „kein frack in wf“ und
für Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land)
4/4
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ml-unsubscribe AT ak-fracking.de
Um eine Liste aller verfügbaren Kommandos zu bekommen, schicken
Sie eine Mail an:
ml-help AT ak-fracking.de


  • [NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Fw: unsere Stellungnahme zur Änderung des LROP, Matthias Stoll, 30.12.2014

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