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Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)
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[NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Re: Offener Brief USA: Geburtsschäden an Neugeborenen durch Gasförderung und Fracking
Chronologisch Thread
- From: Matthias Stoll <M.Stoll AT Gomex.de>
- To: NDS-Gifhorn AT lists.piratenpartei.de <NDS-Gifhorn AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Re: Offener Brief USA: Geburtsschäden an Neugeborenen durch Gasförderung und Fracking
- Date: Fri, 21 Mar 2014 21:02:18 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
- List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>
Immer wieder gut wie Volker schreibt.
Gruß Matthias
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Date: Fri, 21 Mar 2014 16:44:32 +0100
From: Volker Fritz <fritzv AT fritzvpack.de>
To: poststelle AT stk.niedersachsen.de, poststelle AT ml.niedersachsen.de,
MUVorzimmerMinister AT mu.niedersachsen.de, spdltnds AT lt.niedersachsen.de,
info AT cdu-fraktion-niedersachsen.de, gruene AT lt.niedersachsen.de Cc:
FrankOesterhelweg AT t-online.de, karl-josef.laumann AT landtag.nrw.de,
hannelore.kraft AT landtag.nrw.de, sigmar.gabriel AT bundestag.de,
barbara.hendricks AT bundestag.de, ml AT ak-fracking.de, Mathias Elshoff
<gegen.gasbohren AT googlemail.com>, Volker Fritz <fritzv AT fritzvpack.de>
Subject: [AK Fracking] Re: Offener Brief USA: Geburtsschäden an
Neugeborenen durch Gasförderung und Fracking
Volker H.A. Fritz Wolfenbüttel, den 20.03.2014
(Dipl-Ing.)
An Herrn Minister Wenzel,
Umweltministerium
des Landes Niedersachsen
Offener Brief
Betreff: Stellungnahme zu dem Schreiben des Herrn Mathias Eberle
im Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.03.2014
Ref23-62034/01-0029-160
auf meine Nachricht zu den Geburtsschäden durch Gasförderung
und Fracking (Schreiben hängt an)
Sehr geehrter Herr Minister Wenzel,
herzlichen Dank dafür, dass Sie eine Stellungnahme zu meinem Schreiben
vom 07.02.14 , versendet per mail am 09.02.14 , haben fertigen lassen.
In Summe erfuhr ich aus der Stellungnahme des Herrn Mathias Eberle
aus Ihrem Ministerium, dass es keinen Grund zur Besorgnis gäbe.
Es erstaunt mich doch schon sehr, wie lachs mit meiner Warnung
auf Grund der Ermittlungen in den USA zu den Geburtsschäden
und anderen tausendfachen Gesundheitsschäden argumentativ
umgegangen wird.
Ihr Herr Eberle schreibt gewissermaÃen meine wohl begründeeten
Argumente nieder, als sei ich ein elfjähriger Schulbub, dem man nur die
"Löffel" richtig waschen müsse, dann sei alles klar.
Aber so ist das mit der öl- und Gasförderung nun mal leider eben nicht,
weil diese Industrie seit über 100 Jahren Methoden praktiziert, die den
Menschen, der Natur, der Luft und dem Wasser schaden.
Da haben sich - leider - so gewisse Rauhbeinigkeiten als "normal"
herausgebildet, die von Ihnen und den Bergaufsichtsbehörden einfach
so hingenommen werden.
Dafür werden dann dialektische Formulierungen und Schönredetexte
erfunden, die das Ganze harmlos erscheinen lassen, obwohl es das nicht
ist. Die "List of The Harmed" im Staat Pennsylvania der USA, die
inzwischen mehr als 5.000 US-Bürgerinnen und -Bürger ausweist, mit
deutlicher Zunahme in den letzten Monaten, ist ein klares Signal.
Aber, derartige "unpassende" Wahrheiten werden dann eben mal kurz
als "für uns nicht zutreffend" abgetan, anstatt nach Ursachen und
Parallelen zu suchen, damit es bei uns erst gar nicht so weit kommen
kann.
Ich gehe nun auf einzelne Argumente in dem Brief Ihres Herrn Eberle ein:
Die Behauptung, dass Tight Sand Lagerstätten "konventionell" seien, ist
eine zweckbegründete Umdeutung der Gasindustrie, um Tight Gas Förderung
aus den geplanten Einschränkungen und Sonderauflagen herauszuhalten.
Von den "Hunderten" von durchgeführten Frac-Massnahmen zu diesem Zweck
stimmt erst einmal die Zahlenbasis nicht, denn in den ersten
Jahrzehnten seit 1961 wurde häufig "stimuliert", um an einer Bohrung
die Freiförderung in Gang zun bringen und es wurde nicht mit einer
Horizontalablenkung in die Lagerstätte gearbeitet.
Mit der Ablenkung und Beaufschlagung ist die Grenze zur grossen
Gefährdung überschritten.
Die Behauptung, dass es ja nie Beschwerden oder Zwischenfälle bei
diesen Arbeiten gegeben habe, weshalb das Ganze als total sicher
anzusehen sei, sind Kindergartengeplauder. Der zuständigen
Überwachungsbehörde, die derartige Vorgänge ja auch genehmigt hat,
liegen keine Berichte vor. Ja warum denn auch? Wer hätte die denn
erstellen müssen und auch nur können? Richtig, Herr Minister, die
ausführende Bohrfirma. So, hm, die hat also keine Berichte mit
Zwischenfällen geliefert in 30 Jahren? Ja ... dann ja... dann kann es
wohl auch keine gegeben haben, oder?
Natürlich gehört auch zu Tight Gas Aufsuchungs- und Produktionsplänen
eine UVP, unabhängig von der Fördermenge, denn das Bergrecht ist ja
damals bewusst so definiert worden, dass die enthaltene UVP nur ein
Papiertiger ohne Bedeutung blieb. Und vergessen wir nicht, sehr
geehrter Herr Minister, dass bisher niemand im LBEG etwas dabei fand,
dass alle konventionellen Gasförderbohrungen unter dem Grenzwert von
500.000 m3/Tag blieben. Das ist doch toll, dass in Deutschland die
Gaslagerstätten ganz genau wissen, was die Förderunternehmen von ihnen
erwarten und so die Pflicht-UVP regelmässig unterlaufen haben.
Und auch das Grundwassermonitoring vor Beginn der Bohrarbeiten gehört
dazu. Nur dann können ja zweifelsfrei Ãnderungen zugeordnet werden.
Nur ein Satz zum Altmaier-Vorschlag der Gesetzesänderungen:
Ich habe alle Schritte verfolgt und dabei feststellen müssen, dass
dieser Entwurf darauf abzielte, Deutschland -bis auf kleinste
Restflächen- zum Fracken und zum Verpressen freizugeben.
Die Bemerkung von den "hohen gesetzlich vorgeschriebenen
Umweltstandards", die schädliche Umweltauswirkungen verhindern,
lässt mich schmunzeln, Herr Minister. Da fällt mir gerade der grosse
TV-Bericht über die Wartungsmängel an der größten deutschen Raffinerie-
anlage, gegenüber Köln am Rhein ein, die von der SHELL betrieben wird.
Trotz regulärer TÜV-Abnahmen ist der Betrieb total verrottet, was zu
regelmäßigen grossen Störungen führt. (German Standard, TÜV-geprüft)
Und denken wir doch an den hohen technischen Standard der PE-100 Rohre
im Emsland, aus denen Quecksilber und hoch giftige Kohlenwasserstoffe
in den umgebenden Erdboden diffundierten - und niemand war über die
Gefahren informiert. Aber, ja, in der Tat, diese Rohre waren natürlich
billig in der Beschaffung.
Gleiches gilt für die Bemerkung, dass in Deutschland nur geschlossene
Tanksysteme zugelaswen seien, aus denen ja nichts entweichen könne.
Ja, dem ist zuzustimmen, durch die Wände wird wohl nichts gehen.
Aber diese Tanksysteme haben alle Entlüfter. Und Anwohner erleben immer
wieder, dass dort wo es Tankanlagen gibt, auch starke
Geruchsentwicklungen auftreten.
Die Einhaltung von Grenzwerten bei Emmissionen ist ein ganz heikles
Thema, denn hoch giftige Gasschwaden, die als Fahne vom Wind in
Siedlungsgebiete getragen werden, können große Schäden anrichten, wie
die Berichte aus den USA zeigen. Ãberwachungen durch kontrollierende
Messungen sind überhaupt nicht aussagefähig, da es beim LBEG viel
zu sehr davon abhängt, wie solche Messungen durchgeführt werden.
Da kann man schon den Eindruck gewinnen, dass nicht präzise und nicht
oft genug gemessen wird. Das LBEG hat, soweit meine Informationen
reichen, für Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein
weniger als 10 Außendienstmitarbeiter, die überhaupt vor Ort die
Arbeiten der Öl- und Gasindustrie überwachen könnten.
Da draußen sind 30.000 zugegebene Kohlenwasserstoffbohrungen, deren
Zustand zum allergrößten Teil nicht bekannt ist. Hinzu kommen die
Altanlagen aus dem Bergbau auf Salze und Brauneisenerze.
Und laufende Produktionen und Verpressvorgänge von hoch giftigem
Lagerstättenwasser sind alles in allem so umfangreich, dass schon sie
von dieser "Mannschaft" nicht überwacht werden können.
Wir müssen also festhalten, sehr geehrter Herr Minister, dass eine
sachbezogene Überwachung der Aktivitäten der Förderunternehmen bis
heute leider nicht durchgängig möglich ist. Wer anderes behauptet,
übersieht, dass ein Gesetz eben nur so gut ist, wie die Überwachung
von dessen Einhaltung.
Und die ist in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-
Holstein ganz offenbar unter-adäquat.
Und, natürlich, die Förderindustrie lobt die gute Zusamenarbeit mit dem
LBEG. Ja, das ist doch gut. Auch die Schlachtfabriken in Niedersachsen
loben die gute Zusammenarbeit mit iheren Veterinären, die die
Gesundheitsaufsicht in den Betrieben durchführen. Kein Wunder, auch
diese sind personell so unterbesetzt, dass heute nur noch angemeldete
Stichproben durchgeführt werden können.
Doch zurück zu den Außendienstlern den "Augen und Ohren und Nasen"
der Überwachungsbehörde LBEG in der Fläche:
die Dienstfahrzeuge dieser Herren, sehr geehrter Herr Minister,
die sollten Sie sich einmal ansehen. Da müssten ja spezielle
Ausrüstungen drin sein, die eine ad-hoc Messung oder Probenahme
vor Ort - aus begründetem Verdacht oder zur Beweissicherung
ungewöhnlicher Ereignisse, Beobachtungen, Flüssigkeitsaustritte und
dergleichen erlauben würden.
Der "Schnüffler", wenn ihm etwas vor Ort auffallen sollte, müsste sich
ja sonst erst Hilfe heranholen, um Feststellungen und Beweissicherungen
machen zu lassen.
Auf Seite 3 des Briefes von Herrn Eberle lese ich mit großem Erstaunen,
dass das Land Niedersachsen es jetzt offenbar in die Zuständigkeit des
LBEG legt, "anlagenspezifische Grenzwerte im
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren festzulegen".
Die bestehenden gültigen Bundesgesetze werden demnach von der
Genehmigungsbehörde (das ist das LBEG) nach eigenem Ermessen ausgelegt.
Jedenfalls lese ich den Text von Herrn Eberle so.
Das scheint mir doch erstaunlich, sehr geehrter Herr Minister.
Ebenfalls auf der Seite 3 lese ich, dass Frac-Vorhaben in
niedersächsischen Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und
Gebieten für die Gewinnung von Trinkwasser oder Mineralwasser
verboten seien. Die logisch sich ergebende Frage ist doch dann,
warum sie nicht auch in anderen schutzwürdigen Gebieten verboten
sein sollen wie: FFH-/Natura-2000-Gebieten, Forst- und Erholungswäldern,
UNESCO-Weltkultur- und Naturstätten, Biotop-Verbünden, Natur- und
Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten, Feucht-, Brut- und
Rastgebieten usw. . Auch Wasservorhaltegebiete für künftige
Trinkwasserversorgungsleistungen wären unbedingt in die Verbotszonen
einzuschließen.
Ebenso müsste Bestandsschutz für alle gewerblichen
Grundwasswerentnahmesysteme in NDS gewährt werden, denn an ihnen hängen
ja Arbeitsplätze der bestehenden Betriebe, die zu ihrem Geschäft
Grundwasser in Trinkwasserqualität benötigen.
Allein schon der Bereich Tiermast/Schlachtung/Fleischverarbeitung
hat in NDS grosse Bedeutung. Er wäre in seiner Existenz bedroht, wenn
nicht ausreichende Mengen Brauchwasser in Trinkwasserqualität zur
Verfügung stünden. Dann kämen noch die Betriebe in der Heide mit
ausgedehnten Argrarbewässerungen ihrer Sandböden hinzu.
Das Umweltministerium müsste ja sonst erklären, dass in all diesen
Gebieten - allen Ernstes - "gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung
oder Gewinnung nicht zu erwarten sind" (§ 55 Nr.9 BBergG).
Der wohl nun doch nicht mehr zu vermeidende Klimawandel mit Temperatur-
erhöhungen von global deutlich über 2 Grad wird unser Wettersystem
über Deutschland möglicherweise erheblich verändern. Die Verfügbarkeit
von gutem Grundwasser könnte in den nächsten Jahrzehnten eine ganz
andere Wertigkeit bekommen, als das heute der Fall ist.
Deshalb müssten Gebiete, die sich zur Gewinnung von Trinkwasser gut
eignen, aber zur Zeit noch nicht genutzt werden, ebenfalls aus den
Erlaubnisflächen herausgenommen werden.
U.S.-Untersuchungen zur Nutzung der verfügbaren Süßwasservorräte haben
übrigens ergeben, dass wir in Deutschland einen sehr hohen Grad der
Wasserbewirtschaftung haben. Das besagt nichts Anderes, als dass
unsere mobilisierbaren Reserven nur noch gering sind.
Ausserdem, wegen der Horizontalbohrfähigkeit, muss heute mit 5km
Horizontalbohrstrecke plus 5km Sicherheitsdistanz als Mindestabstand zu
schützenswerten Objekten jedweder Art geplant werden.
Ebenso auf Seite 3 des Briefes erklärt mir Herr Eberle, dass es einen
"Dialogprozess mit Vertretern von Bürgerinitiativen,
Naturschutzverbänden, zuständigen Behörden und der Industrie" gebe.
Ist das nicht die Runde, Herr Minister, die Sie gerade zu einer
"Behörden-AG" geschrumpft haben, damit es sich leichter arbeitet?
Weiss eventuell Herr Eberle noch nichts davon?
Auch sollen die Unternehmen bei der Anwendung von Frac-Verfahren
nach den Vorgaben der Rundverfügung des LBEG nur noch Stoffe einsetzen,
.."die zu keinen erhöhten Umwelt- oder Gesundheitsschäden führen.."
Dazu hätte ich die Frage, ob denn in der Vergangenheit die für die
Fracs eingesetzten Stoffe gemäß REACH für den "intended use"
registriert waren. Gleiches gilt für die Zukunft:sind die künftig
einzusetzenden Stoffe nach REACH für den "intended use" registriert?
Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, hierüber einen schriftlichen
Nachweis zu erhalten.
Und wieder, sehr geehrter Herr Minister, wer prüft konkret vor Ort,
was die Unternehmen tatsächlich tun? Die Erfahrungen mit dieser
Branche in aller Welt sind niederschmetternd, was die Seriösität
anbelangt. Das Beispiel "Deepwater Horizon", wo Halliburton einen
ungeeigneten, aber viel billigeren Bohrungsabdichtungszement einsetzte,
der im Nachhinein dann ursächlich für die Katastrophe im Golf von
Mexiko war, spricht Bände über diese Industrie. Es gäbe noch viel mehr
solcher Fälle zu berichten.
Der Versuch mit dem neuen "Frack-Pilz-Fluid" von Wintershall in
Deutschland kann auch unabsehbare Folgen haben.
Doch offenbar geht man bei Wintershall davon aus, dass der Pilz, der
im übrigen hoch giftig ist, sich ganz "kuschelig" nur der gewünschten
Aufgabe widmet und keine "Nebenwirkungen" entfaltet.
Doch das hängt noch in den Sternen.
Analog zur Sendung "Pleiten, Pech und Pannen" kann man bei dieser
Industrie den guten Brauch "abstreiten, vernebeln und täuschen"
zur Durchsetzung hoher Profite feststellen.
Und wenn es nicht anders geht, werden Geschädigte auch in Deutschland
mit Abfindungsgeldern und Stillschweigensverpflichtungen mundtot
gemacht, so dass die Schäden selbst plötzlich wie "nicht geschen"
erscheinen.
Sie aber , sehr geehrter Herr Minister Wenzel, haben das Amt,
um dafür zu sorgen, dass unsere Umwelt intakt bleibt und unsere
Lebensgrundlagen.
Wenn man dann noch zu Ende denkt, dass ja von den so hoch gehandelten
"Fördereinnahmen" für das Land Niedersachsen ohnehin nur etwa 15%
übrig bleiben (der Rest wird ja beim Länderfinanzausgleich angerechnet
und dieser um den Betrag gekürzt), dann bieten sich klare Entscheidungs-
muster an.
Auch die von der WEG so gern behaupteten "20.000 Arbeitsplätze", die von
der Kohlenwasserstoff-Förderung in NDS abhängen, sind unverschämt
übertrieben. Denn nur max. 10.000 Arbeitsplätze- mit Zulieferern -
hängen an der Aufsuchung/Förderung/Aufbereitung. Die übrigen 10.000
sind in Service-Gesellschaften rund um Celle und deren Zulieferern zu
finden, die mit deutscher Produktion nichts zu tun haben, sondern
ausschliesslich für den Export arbeiten.
Und die Verpressbohrungen, die heute teils in, oder gefährlich nahe an,
Wasserschutzgebieten liegen, wie wollen Sie damit weiter umgehen,
etwa einfach "weiter so" -Bestandsschutz?
Dem Märchen von den undurchdringlichen Sperrschichten zwischen den
Grundwasser führenden Schichten und den Verpresshorizonten dürfen Sie
nicht Glauben schenken, denn dazu ist Niedersachsen, gerade auch in
den Gebieten mit Kohlenwasserstoff-Vorkommen, viel zu durchlöchert
durch Tausende von Bohrungen. Sie alle sind mögliche Aufstiegskamine
für die hoch giftigen "verpressten" Lagerstättenwässer und andere
Abfallflüssigkeiten.
Wenn "geregelte Entsorgung" irgendwo genannt wird und damit "Verpressen"
im Ende gemeint ist, so ist mit dem Vorgang leider nichts "geregelt",
sondern wir sehen die hoch giftigen Abfälle bloß nicht mehr.
Sie bilden als giftige Deponien im Untergrund ein erhebliches Gefahren-
potential, dass unter Umständen erst nach Jahrzehnten Wirkungen
erzielt. Wieder in den USA, wo schon seit 80 Jahren verpresst wird,
sind schon die verrücktesten Vorfälle aufgetreten. "Sicher" im Sinne
des Wortes sind diese Untertage-Deponien keinesfalls.
Gern stehe ich Ihnen zum weiteren Gedankenaustausch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Fritz
im AK Fracking Braunschweiger Land
--- Begin Message ------------------------------------------------------------------------
- From: "Eberle, Mathias" <Mathias.Eberle AT mu.niedersachsen.de>
- To: "'fritzv AT fritzvpack.de'" <fritzv AT fritzvpack.de>
- Subject: Ihr Schreiben vom 9.2.2014 - per E-Mail
- Date: Thu, 20 Mar 2014 13:59:22 +0000
- Accept-language: de-DE, en-US
- Envelope-to: <fritzv AT fritzvpack.de>
Sehr geehrter Herr Fritz,auf Ihre o.g. E-Mail an Herrn Minister Wenzel erhalten Sie das beigefügte Antwortschreiben.Mit freundlichen GrüßenMathias Eberle-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Leiter des Referates 23"Grundwasser, Wasserversorgung, Fachplanungs- und Datenmanagement, Gewässerkundlicher Landesdienst"Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz30169 Hannover, Archivstraße 2Tel. +49 (0) 511/ 120-3347Mobil: +49 (0) 170/5638140Attachment: 2014-03-20 Antwort an Herrn Volker Fritz.pdf
Description: 2014-03-20 Antwort an Herrn Volker Fritz.pdf
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- [NDS-Gifhorn] Fw: [AK Fracking] Re: Offener Brief USA: Geburtsschäden an Neugeborenen durch Gasförderung und Fracking, Matthias Stoll, 21.03.2014
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