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nds-gifhorn - [NDS-Gifhorn] Fwd: [Aktive-NDS] (kein Betreff)

nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)

Listenarchiv

[NDS-Gifhorn] Fwd: [Aktive-NDS] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: Sandra Zecchino <sandra.zecchino AT piratenpartei-gifhorn.de>
  • To: Ortsgruppe Gifhorn <nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Gifhorn] Fwd: [Aktive-NDS] (kein Betreff)
  • Date: Tue, 26 Jun 2012 09:58:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
  • List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>

Interessiert euch vielleicht ;)


Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:

Von: Der Anhalter <anhalter AT me.com>
Datum: 26. Juni 2012 09:14:07 MESZ
An: Diskussionsliste der aktiven Piraten aus Niedersachsen <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>
Betreff: Re: [Aktive-NDS] (kein Betreff)
Antwort an: Diskussionsliste der aktiven Piraten aus Niedersachsen <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>

Ich hijacke jetzt mal diesen Thread, hat ja eh kein Betreff und versuche nochmals etwas Ordnung in die Diskussion zu bringen.

Die Frage des Wahlverfahrens für die AV hat eine rechtliche und eine politische Dimension.
Denn nicht alles was rechtlich zulässig wäre ist etwas was alle Beteiligten politisch wollen und nicht alles was politisch gewollt ist, ist rechtlich zulässig.
Die Zeitdimension sehe ich als Randbedingung, natürlich soll das Verfahren möglichst zeit- und nervensparend sein. Aber ich bin dagegen, die politische Dimension einer Zeitrestriktionen zu unterwerfen.

Ich versuche das ganze jetzt einmal als Entscheidungsbaum, vielleicht kann man sogar überlegen bei der AV oder beim LPT vorher (der ja Grundlagenentscheidungen treffen kann) die Abstimmungen diesen Entscheidungsbaum folgen zu lassen.

1) rechtlich erforderlich ist es, dass jeder gewählte Kandidat die Mehrheit der Ja-Stimmen hat.
Das kann z.B. auch so gelöst werden, dass es zu einer Stichwal kommt, wenn im ersten Wahlgang kein Bewerber die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (ohne Enthaltung) hat. Aber am Ende muss jeder die 50% Mehrheit haben. Hier kann nicht von abgewichen werden. Es muss nur im weiteren Verfahren beachtet werden.


2) welches genaue Wahlverfahren zur Anwendung kommt, ist nicht vorgeschrieben. Theoretisch wäre auch eine Verhältniswahl möglich. Dazu würde es verschiedener Listen bedürfen und die Stimmen würden nach einem anerkannten Verfahren ausgezählt.
Das wäre gar nicht so abwegig. Z.B. könnte so ein Regionalproporz versucht werden. Aber Verhältniswahl ist sehr aufwändig und es fehlen uns auch die Strukturen hierfür. Für die Zukunft könnte man dies sehr schön mit einer. Briefwahl kombinieren (die aber rechtlich nicht zulässig ist)

Faktisch bleiben zwei Wahlverfahren:
A) herrkömmliche Mehrheitswahl: jeder Wähler hat eine bzw. Soviele Stimmen wie Listenplätze zu belegen sind. Gewählt sind dann die Kandidaten, die jeweils eine Mehrheit haben, sind as nicht genug finden Stichwahlen statt. Jeder Wähler muss sich aber genau (bzw. Maximal) für soviele Bewerbwr entscheiden, wie Plätze im jeweiligen Wahlgang vergeben werden.
Dieses Wahlverfahren wird allgemein als sehr manipulationsanfallig beschrieben. Es setzen sich nicht die Kandidaten durch, die von der Mehrheit der Wähler getragen werden, sondern die, die die jeweils größte Einzelgruppen haben. Denn nur die kommen in eine Stichwahl. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Stichwahl umso höher,umso mehr Bewerber vorhanden sind, da ja jeder Wähler nur eine beschränkte Anzahl an Bewerbern wählen kann. D.h. Die Stimmen verteilen sich viel mehr.

B) Approval-Mehrheitswahl: Jeder Wähler hat soviele Stimmen, wie es Bewerber gibt. Dadurch kann jeder Wähler alle seine Präferenzen ankreuzen. Dieses Wahlsystem wird allgemein als sehr Manipulationssicher angesehen. Es kommt eigentlich auch zu weniger Stichwahlen, bzw. Eine Stichwahl wird häufig das gleiche Ergebnis wie der erste Wahlgang bringen, selbst wenn ,an die Anzahl der Bewerber in der Stichwahl verringert. (wg. der Übersichtlichkeit schreibe ich dazu weiter unten Näheres)


Also: Entscheidung herrkömmliche Mehrheitswahl oder Approval-Mehrheitswahl?
Meine Entscheidung ist eindeutig Approval. Dieses Wahlverfahren sollte auch die Zielsetzung für öffentliche Wahlen zu Parlamenten sein. Nur hierdurch kann das derzeitige Mehrheitslager der Volksparteien wirklich aufgebrochen werden. Es würde auch viele Wähler zur Teilnahme anregen, denn viele finden ja Positionen von z.B. SPD und auch Positionen der GRÜNEN gut, wenn sie beiden eine Stimme geben könnten, würden sie vielleicht eher wählen.
Ebenso gibt es nach Umfragen 30% Bundesbürger, die sich vorstellen könnten die Piraten zu wAhlen oder die es gut fänden wenn wir im Parlament sitzen. In der Wahlkabine müssen sie sich aber für eine Partei entscheiden und an die Regierung wollen sie uns dann (zum Glück ;-) ) doch nicht haben, also gibt es kein Kreuz für uns. Mit Approval könnten sie eben sowohl SPD wie auch  Piraten wählen.

ok, wenn wir uns auf Approval geeignet haben, bleibt eine weitere Frage:

3) rechtlich erforderlich ist, dass wir eine Menge x an Listenkandidaten bestimmen und diese Liste dann in einer eindeutigen Reihenfolge der Kandidaten einreichen.
MERKE: es sind (nach allen Kommentaren) zwei Wahlen: a) Bestimmung der Listenkandidaten b) Bestimmung der Reihenfolge. Das kann man in einem Wahlgang zusammenfassen oder in zwei Wahlen trennen. Die Parteien machen es sowohl als auch. Zusammengefasst wird meist so gewählt, dass jeder Listenplatz einzeln gewählt wird. Da dort in der Regel nur wenige Kandidaten für die einzelnen Plätze vorhanden sind ein durchaus sinnvolles Verfahren. Bei 160 Bewerbern aber ein Wahl- und Auszählmarathon.

Also: Entscheidung: sollen die Kandidaten und deren Reihenfolge gemeinsam oder getrennt gewählt werden?

Bei gemeinsamer Wahl ist zu Bedenken: unabhängig vom Wahlverfahren (einzelner Listenplatz oder Block von Listenplätzen) es handelt sich bei jedem Wahlgang um eine neue Wahl. Gibt es hierbei zu diesem Wahlgang neue Bewerber (was nicht ausgeschlossen werden kann), dann muss zwingend eine erneute Vorstellung aller Bewerber möglich sein (deshalb Wahlmarathon)

Mein Vorschlag daher : Wahl der Kandidaten zunächst in einem Wahlgang (ggfl. mit Stichwahl)
Für die gesamte Liste, daraus folgt nur eine Vorstellungsrunde. Danach ist die Wahl beendet und es wird "nur noch" die Reihenfolge bestimmt. Dafür ist keine neue Vorstellung notwendig und wenn das jemand trotzdem will, nur noch von den bereits gewählten Kandidaten. Aber ich sehe keine Rechtsgrundlage für eine neue Vorstellung.

Ein weiterer Grund für eine getrennte Wahl: Approval hat einen Nachteil: es ist wenig dafür geeignet, gleichzeitig die Reihenfolge der Kandidaten zu bestimmen. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, aber nur wenn die Wähler das vorher nicht wissen. Wissen sie es und wollen sie auf die Reihenfolge Einfluss nehmen, so besteht die Gefahr, dass sie dies bei der Stimmabgabe in den Vordergrund stellen.
Sie stimmen also nicht mehr für alle Bewerber, die sie auf die Liste wollen, sondern nur noch für die, die sie auf den ersten Plätzen sehen wollen. Sie versuchen ihren Kandidaten einen Vorteil zu verschaffen. Das funktioniert zwar bei Approval nicht wirklich und führt eher dazu, dass Bewerber gewählt werden, die sie eigentlich nicht wollen. Aber hier spielt die Psychologie einen Streich.
Konsequenz: es werden zuwenigs Bewerber die Mehrheit erreichen, die Wähler haben sich selbst reingelegt.

Wählen wir Kandidaten und die Reihenfolge getrennt, fällt diese Falle weg!

Jeder kann im ersten Wahlgang jeden Kandidaten ankreuzen, von dem er sich vorstellen kann, dass dieser auf die Liste kann. Völlig egal, ob er sich den Bewerber auf Platz 1 oder eher auf Platz 42 vorstellen kann. Damit haben insbesondere weniger bekannte und jüngere Bewerber eindeutig bessere Chance.

Nachdem die Kandidaten feststehen, kann dann jeder für diese Kandidaten die Reihenfolge bestimmen. Hier sollte m.E. Der Spitzenkandidat separat bestimmt werden. Die anderen Plätze in 10er Gruppen. Zum einen erhöht das die Übersicht auf den Wahlzetteln, zum anderen sichert dies einen möglichst hohen Einfluss auf die Reihenfolge.
Außerdem kann so noch jeder Kandidat sagen, ob er überhaupt als Spitzenkandidat oder für die ersten 10 / 20 Plätze zur Verfügung steht, oder lieber freiwillig auf einen hinteren Platz will.

Das ist in Kurzfassung, das zu entscheidende. Die eigentliche Wahlordnung muss "natürlich" mehr ausformuliert sein, um den Formalfoo-Anfechtern keine Angriffsfläche zu gegen.
Aber im Kern geht es um diese zwei Fragen.

Ergänzung:
Die Stimmzettel sollten je Bewerber Ja/Nein vorsehen. Das vermeidet Auslegungsstreit darüber, ob kein Kreuz wirklich Nein heißt oder nicht doch eine Enthaltung ist. M.E. Ist dies bei Approval zwingend notwendig um die Mehrheitsfrage (mehr Ja als Nein) sauber zu klären.

Noch zu der Frage Wahrscheinlichkeit einer Stichwahl:

Wenn ich 160 Bewerber habe, 300 Wähler und jede Wähler hat 42 Kreuze (herkömmliche Mehrheitswahl), dann verteilen sich (300 x 42 =) 12.600 Kreuze auf die 160 Bewerber.
Wenn ich Approval nutze, hat jeder der 300 Bewerber maximal 160 Kreuze (48.000)
Die Wahrscheinlichkeit, dass hinreichend Bewerber im ersten Wahlgang 151 Kreuze haben ist deutlich höher. Die Wahrscheinlichkeit von Stichwahlen daher bei der herkömmlichen Wahl Ei demütig höher!

Warum war das dann in Nienburg nicht so?

Ganz einfach, zwei Gründe: a) wenn von den 160 Bewerbern 130 sind, die von der Mehrheit der Wähler nicht für geeignet gehalten werden, dann ist das so. Dann werden sowohl bei der einfache wie auch bei der Approval-Wahl maximal 30 eine Mehrheit bekommen. Wir hätten auch bei einer "herrkömmlichen" Mehrheitswahl in Nienburg das gleiche erlebt. Es wären aber sehr wahrscheinlich andere Spitzenkandidaten gewählt worden, nämlich die mit der größten "Hausmacht" die "Lösung" liegt hier nicht im Wahlverfahren, sondern in der geringeren Anzahl von Listenplätzen oder in der größeren Bereitschaft der Wähler auch weniger bekannten Kandidaten einen Platz zu geben. Letzteres ist gerade bei Approval viel einfacher, da ja die Anzahl der Stimmen nicht beschränkt ist, und genauso waren auch die ganzen Aufrufe in Nienburg zu verstehen. Natürlich soll (völlig unabhängig vom Wahlverfahren) niemand jemanden wählen, den er definitiv nicht für geeignet hält.

B) ergänzt und überlagert wurde das Problem (insbesondere in den ersten Wahlgängen) vom "taktischen" Verhalten einzelner, die ihren Lieblingskandidaten auf einen vorderen Platz bringen wollten. Das ist zwar bei Approval völlig unsinnig und gefährlich. Denn wenn die anderen nicht-taktisch wählen vergebe ich so meinen Einfluss auf die nachfolgenden Plätze.
Das Verfahren steuert sich aber, wie oben beschrieben aus der Vermischung von Wahl der Kandidaten und Bestimmung der Reihenfolge.

Wenn wir das trennen, dann sollte die Wahl wirklich schnell und demokratisch über die Bühne gehen.

Näheres im LQFB

K-H






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  • [NDS-Gifhorn] Fwd: [Aktive-NDS] (kein Betreff), Sandra Zecchino, 26.06.2012

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