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nds-gifhorn - [NDS-Gifhorn] Fwd: Was ich so tue wenn ich nicht zum Stammtisch komme...

nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)

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[NDS-Gifhorn] Fwd: Was ich so tue wenn ich nicht zum Stammtisch komme...


Chronologisch Thread 
  • From: "S.Domke" <stefan.domke AT t-online.de>
  • To: "Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)" <nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Gifhorn] Fwd: Was ich so tue wenn ich nicht zum Stammtisch komme...
  • Date: Mon, 07 Nov 2011 21:53:09 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
  • List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>

Nabend in die Runde, hier mal das Ergebniss meiner ersten Antragsversuche (s. Anhang)... Sie müssen jetzt nur noch vom Grünen Fraktionskollegen abgenickt werden und wir können die morgen vormittag noch einreichen und auf die Tagesordnung für die konstituierende Sitzung am 14.11.2011 bekommen, was schon ein riesen Erfolg wäre und für einige irritierte Gesichter bei SPD und CDU führen dürfte... :) Naja mal schauen wie die Abstimmungen dazu werden. Falls wer von euch noch Anmerkungen hat, Deadline düfte morgen 11 Uhr sein, aber ich freue mich über jeden Input... :)

Mfg Stefan Domke

PS: Hier nochmeil mit reinkopierten Text, da die Mail mit Word-Dokument wieder auf Admin wartet....


Anträge:

Änderung der Vorlage „Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse“

Die Gruppe Grüne/Piraten stellt die folgenden Anträge auf Änderung der Vorlage 4 Beratungsgegenstand „Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG)“:

Antrag 1:        Streichung des § 3 Absatz 3

Begründung:
„Aussagen in öffentlichen Sitzungen sollen von der Öffentlichkeit auch wahrgenommen und gegebenenfalls in Bild und Ton festgehalten werden dürfen. In Angesicht das viele Gemeinden und Samtgemeinden beginnen ihre Sitzungen live im Internet oder anderen Medien zu zeigen, erachten wir die restriktive Handhabung nicht mehr für zeitgemäß und sollte daher überdacht werden, um auch in der Gemeinde Schwülper technische Übertragungen z.B. ins Internet zu ermöglichen.“

 

Antrag 2:        Änderung des § 3 Absatz 5

Änderung:
Mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Ratsmitglieder kann er beschließen, anwesende Einwohner/innen ohne Rücksicht auf ihre persönliche Betroffenheit (§ 26 NGO) zum Gegenstand der Beratung machen.“

zu

„Mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder kann er beschließen, anwesende Einwohner/innen ohne Rücksicht auf ihre persönliche Betroffenheit (§ 26 NGO) zum Gegenstand der Beratung machen.“

Begründung:
„In einer Zeit in der überall mehr Bürgernähe und Bürgerbeteiligung gefordert wird, sollte man die Hürde für die Einbeziehung der Bürger der Gemeinde deutlich absenken, um so ein Zeichen zu setzen, das die Bürgermeinung im Entscheidungsprozess erwünscht ist. Dies führt hoffentlich dazu dass Bürger wieder vermehrt die Räte besuchen und ein lebendiger Austausch zwischen Rat und Bürgern initiiert wird.“

 

Antrag 3:        Änderung des §6 Absatz 3

Änderung:
„In derselben Angelegenheit soll niemand öfter als zweimal das Wort erhalten.“

Zu

„In derselben Angelegenheit sollte niemand öfter als zweimal das Wort erhalten.“

Begründung:
„Die Beschränkung auf genau höchstens 2 Wortbeiträge halten wir nicht für förderlich eine konstruktive Diskussionskultur zu etablieren. Daher schlagen wir durch das Wort „sollte“ eine Kann- und keine Mußregelung vor, damit im Einzelfall der/die Bürgermeister/in oder der/die Ausschschussvorsitzende eine Diskussion nicht unterbinden muss, obwohl sie in dem Moment gewinnbringend für alle Anwesenden sein könnte und der Sache dient.

 

Antrag 4:        Änderung von §3 Absatz 1

Änderung:
„Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist während der Beratung für einzelne Angelegenheiten auszuschließen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Über einen entsprechenden Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden, wenn eine Beratung erforderlich ist. Die Öffentlichkeit ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit im Einzelfall Geheimhaltung besonders vorgeschrieben ist oder soweit bei Personal- und Vertragsangelegenheiten das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordert.“

zu

„Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist während der Beratung für einzelne Angelegenheiten auszuschließen, wenn dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Über einen entsprechenden Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden, wenn eine Beratung erforderlich ist. Die Öffentlichkeit ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit im Einzelfall Geheimhaltung besonders vorgeschrieben ist oder soweit bei Personal- und Vertragsangelegenheiten das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordert.

Begründung:
„In § 54 Absatz 1 der NKomVG steht geschrieben: Die Mitglieder der Vertretung üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus. In Verbindung mit der Geschäftsordnung würde dies bedeuten, dass alle Sitzungen nichtöffentlich sein müssten, da es ja immer um das öffentliche Wohl geht. Dieser Wiederspruch muss aufgelöst werden. Weiterhin sollte auch bei diesem Absatz der im Moment vorherrschende Bürgerwille zählen, das gewählte Vertretungen möglich Transparent zu agieren haben und die nichtöffentliche Sitzung auf ein Mindestmaß begrenzt werden sollten.     Antrag 5:        Änderung von §12   Änderung: Aufnahme eines vierten Absatzes mit folgendem Inhalt: „Die Niederschrift öffentlicher Sitzungen ist nach der Beschlussfassung durch den Rat ortsüblich bekannt zu machen.“   Begründung: „Nachdem die Möglichkeiten verbessert wurden an Sitzungen teilzunehmen, zu Themen gehört zu werden, ist es in letzter Konsequenz nur logisch auch die Ergebnisse dem Bürger zugänglich zu machen. Daher wollen wir hier den Weg ebnen, diese Informationen z.B. im Internet jedem zu jeder Zeit zugänglich zu machen und so die Bürger in die Ratskommunikation mehr einzubeziehen.“



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