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muenster - [MS Piraten] Fwd: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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[MS Piraten] Fwd: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster


Chronologisch Thread 
  • From: Daniel Düngel <duengel AT gmail.com>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [MS Piraten] Fwd: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster
  • Date: Mon, 15 Feb 2016 17:29:15 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>




-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster Weitersenden-Datum: Mon, 15 Feb 2016 14:21:17 +0100 Weitersenden-Von: Daniel.Duengel AT landtag.nrw.de Datum: Mon, 15 Feb 2016 13:20:27 +0000 Von: presse.nrw AT mehr-demokratie.de Antwort an: presse.nrw AT mehr-demokratie.de An: presse.nrw AT mehr-demokratie.de

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 05/16
Köln, 15.02.2016



Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster
Mehr Demokratie kritisiert Kostenschätzung

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Anforderung an Bürgerbegehren, für deren im Erfolgsfall anfallende Folgekosten eine Kostenschätzung auf die Unterschriftenliste setzen zu müssen. Aktueller Anlass ist die Klage eines Bürgerbegehrens gegen die Stadt Münster. Die Bürgerinitiative „Gremmendorfer Weg“ klagt gegen die Stadt, weil diese nach Meinung der Initiative statt einer Kostenschätzung nur „juristische Spekulationen“ geliefert hat.

Nachdem die Bezirksvertretung Münster Süd-Ost im November dem Plan zugestimmt hatte, den Gremmendorfer Weg von einem privaten Investor auszubauen zu lassen, hatte die Bürgerinitiative bei der Stadt ein Bürgerbegehren gegen diese Maßnahme angemeldet. Für ein zulässiges Begehren ist auf der Unterschriftenliste eine von der jeweiligen Kommune errechnete Kostenschätzung erforderlich. Nach Meinung der Stadt Münster hat der Investor bei einer Rücknahme des Ausbaubeschlusses eventuell Anspruch auf Schadenersatz. „Der Umfang solcher Entschädigungsansprüche ist derzeit nicht bezifferbar“, heißt es dazu aber nur in einer Stellungnahme des städtischen Justiziariats.

Bürgerbegehren müssen in NRW seit Ende 2011 eine Kostenschätzung auf ihre Unterschriftenliste setzen. Dies soll der Information der Unterzeichner über eventuelle finanzielle Folgen ihrer Unterschrift dienen. Seitdem gab es mit dieser Anforderung laut Mehr Demokratie wiederholt Probleme. Die Städte Bonn und Essen hatten dortigen Bürgerbegehren falsche Kostenschätzungen zukommen lassen. In Bonn war sogar die korrigierte Fassung falsch, die dann noch einmal korrigiert werden musste. In Langenfeld hatte die Stadt den Initiatoren eines Bürgerbegehrens für den Erhalt eines Schulgebäudes gar erklärt, dass die Umsetzung des Begehrensziels nicht möglich sei und eine Kostenschätzung für einen Neubau erstellt.

„Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Debatte. Auf Unterschriftenlisten bringt sie aber mehr Schaden als Nutzen“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Kostenschätzung sollte seiner Meinung nach deshalb als Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung gestrichen werden.

Mehr Informationen: Bürgerbegehren gegen Ausbau des Gremmendorfer Weges

Thorsten Sterk
Pressesprecher
  




  • [MS Piraten] Fwd: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster, Daniel Düngel, 15.02.2016

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