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Betreff: Kreis Münster/ NRW
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- To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [MS Piraten] Fwd: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster
- Date: Mon, 15 Feb 2016 17:29:15 +0100
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-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster Weitersenden-Datum: Mon, 15 Feb 2016 14:21:17 +0100 Weitersenden-Von: Daniel.Duengel AT landtag.nrw.de Datum: Mon, 15 Feb 2016 13:20:27 +0000 Von: presse.nrw AT mehr-demokratie.de Antwort an: presse.nrw AT mehr-demokratie.de An: presse.nrw AT mehr-demokratie.de Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 05/16
Köln, 15.02.2016
Bürgerbegehren
verklagt Stadt Münster
Mehr Demokratie kritisiert
Kostenschätzung
Die Initiative „Mehr Demokratie“
kritisiert die Anforderung an Bürgerbegehren, für deren im
Erfolgsfall anfallende Folgekosten eine Kostenschätzung auf
die Unterschriftenliste setzen zu müssen. Aktueller Anlass
ist die Klage eines Bürgerbegehrens gegen die Stadt Münster.
Die Bürgerinitiative „Gremmendorfer Weg“ klagt gegen die
Stadt, weil diese nach Meinung der Initiative statt einer
Kostenschätzung nur „juristische Spekulationen“ geliefert
hat.
Nachdem die Bezirksvertretung
Münster Süd-Ost im November dem Plan zugestimmt hatte, den
Gremmendorfer Weg von einem privaten Investor auszubauen zu
lassen, hatte die Bürgerinitiative bei der Stadt ein
Bürgerbegehren gegen diese Maßnahme angemeldet. Für ein
zulässiges Begehren ist auf der Unterschriftenliste eine von
der jeweiligen Kommune errechnete Kostenschätzung
erforderlich. Nach Meinung der Stadt Münster hat der
Investor bei einer Rücknahme des Ausbaubeschlusses eventuell
Anspruch auf Schadenersatz. „Der Umfang solcher
Entschädigungsansprüche ist derzeit nicht bezifferbar“,
heißt es dazu aber nur in einer Stellungnahme des
städtischen Justiziariats.
Bürgerbegehren müssen in NRW seit
Ende 2011 eine Kostenschätzung auf ihre Unterschriftenliste
setzen. Dies soll der Information der Unterzeichner über
eventuelle finanzielle Folgen ihrer Unterschrift dienen.
Seitdem gab es mit dieser Anforderung laut Mehr Demokratie
wiederholt Probleme. Die Städte Bonn und Essen hatten
dortigen Bürgerbegehren falsche Kostenschätzungen zukommen
lassen. In Bonn war sogar die korrigierte Fassung falsch,
die dann noch einmal korrigiert werden musste. In Langenfeld
hatte die Stadt den Initiatoren eines Bürgerbegehrens für
den Erhalt eines Schulgebäudes gar erklärt, dass die
Umsetzung des Begehrensziels nicht möglich sei und eine
Kostenschätzung für einen Neubau erstellt.
„Die Kostenfrage gehört in die
öffentliche Debatte. Auf Unterschriftenlisten bringt sie
aber mehr Schaden als Nutzen“, sagt Alexander Trennheuser,
Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die
Kostenschätzung sollte seiner Meinung nach deshalb als
Anforderung an Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung
gestrichen werden.
Mehr Informationen:
Bürgerbegehren gegen Ausbau des Gremmendorfer Weges
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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- [MS Piraten] Fwd: Bürgerbegehren verklagt Stadt Münster, Daniel Düngel, 15.02.2016
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