muenster AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Münster/ NRW
Listenarchiv
- From: Thomas Walter <tw AT b-a-l-u.de>
- To: muenster AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [MS Piraten] 27-jährige Radfahrerin stirbt bei Zusammenstoß mit Lkw
- Date: Thu, 05 Feb 2015 10:57:47 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
- List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
es hat in Münster wieder einen Rechtsabbiege-Unfall gegeben, bei dem eine Radfahrerin getötet wurde.
http://www.wn.de/Muenster/1868787-27-jaehrige-Radfahrerin-stirbt-bei-Zusammenstoss-mit-Lkw-Schock-sitzt-tief-nach-tragischem-Unfall
Ich weiss, dass mit Unterstützung des ADFCs derzeit eine Klage gegen die Radwegebenutzungspflicht auf der Wolbecker Straße geführt wird.
Über die allgemeine Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht hatte ich hier schon mal geschrieben. Auch wenn es sich für viele erst einmal paradox anhört, ist es einfach sicherer auf der Fahrbahn zu fahren. Solche gefährlichen Situtationen entstehen dort seltener, weil man sich gegenseitig besser wahrnimmt.
Ausschlaggebend für die Abschaffung der allgemeinen Radweg-Benutzungspflicht durch den Gesetzgeber war eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen über die Gefährlichkeit von Bordstein-Radwegen.
Hier in Münster werden aber sowohl die Studie, als auch die Gesetzesänderung (1997) einfach ignoriert - mit dem Ergebnis, dass viele Radwege immer noch benutzungspflichtig sind obwohl sie es laut Gesetz gar nicht mehr sein dürften.
Im Umfeld um den ADFC gilt der Leiter des Ordnungsamtes Herr Schulze-Werner als verantwortlich dafür, dass sich trotz eindeutiger Gesetzeslage nichts daran ändert.
Gibt es die Möglichkeit, sowas in den Rat zu bringen?
Eventuell nachdem man sich nochmal bei den Experten vom ADFC erkundigt hat?
Balu
PS: Ein wenig Hintergrund von http://pdeleuw.de/fahrrad/radwege.html
Seit der StVO-Novelle im Jahr 1997 sind nur noch solche Radwege benutzungspflichtig, die mit einem Radwegschild (Z 237, Z 240, Z 241) ausgeschildert sind. Nicht beschilderte Radwege sind "andere Radwege", die benutzt werden dürfen, aber nicht benutzt werden müssen.
Eine Ausschilderung von Radwegen und damit die Festlegung der Benutzungspflicht darf nur erfolgen, wenn der Radweg baulich bestimmten Kriterien entspricht. Diese Kriterien sind in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) festgelegt.
Nun kommt es aber immer wieder vor, dass die zuständigen Behörden eine Benutzungspflicht für Radwege verhängen, die absolut nicht den Kriterien der VwV-StVO entsprechen.
Außerdem dürfen gemäß § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, "wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."
Auch die Anordnung einer Radwege-Benutzungspflicht ist eine Beschränkung es fließenden Verkehrs. Diese Rechtsauffassung ist am 18. November 2010 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt worden. Es hat damit die Vorinstanz (VGH München, VGH 11 B 08.186 – Urteil vom 11.08.2009) bestätigt (Az. BVerwG 3 C 42.09 - Urteil vom 18. November 2010, alternativ hier).
- [MS Piraten] 27-jährige Radfahrerin stirbt bei Zusammenstoß mit Lkw, Thomas Walter, 05.02.2015
- Re: [MS Piraten] 27-jährige Radfahrerin stirbt bei Zusammenstoß mit Lkw, Thomas Walter, 25.02.2015
- Re: [MS Piraten] 27-jährige Radfahrerin stirbt bei Zusammenstoß mit Lkw, Thomas Walter, 25.02.2015
- Re: [MS Piraten] 27-jährige Radfahrerin stirbt bei Zusammenstoß mit Lkw, mgutsch, 25.02.2015
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