muenster AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Münster/ NRW
Listenarchiv
- From: Sebastian Kroos <wastlhammer AT gmail.com>
- To: Ortsgruppe Münster, (Nordrhein-Westfalen) <muenster AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [MS Piraten] #TTIP #CETA Verafssungsbeschwerde
- Date: Wed, 10 Sep 2014 09:07:24 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
- List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
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Gruß
Wastl
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jabber: wastl AT jabber.piratenpartei.de
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Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Partei arbeitet für unseren sozialen und demokratischen Rechtsstaat (d. b. auch für die Einhaltung des Grundgesetzes), der Sicherheit in Freiheit gewährleistet.
Die geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP, so wie sie jetzt ausgehandelt sind, verletzen das Grundgesetz.
Vor allem sind die Investitionsregeln grundgesetzwidrig, die es Konzernen gestatten, nationale Umwelt-, Verbraucherschutz-, Gesundheitsgesetze und natürliche Besonderheiten eines Landes eigenmächtig zu unterlaufen. Regierungen und Verwaltungen bis hinunter zu Bundesländern und Kommunen sollen in vielen Dingen des Alltags verpflichtet werden. Für diesen hohen Preis wird nach den offiziellen Studien nur 0,5 % Wirtschaftswachstum in 10 Jahren (pro Jahr 0,05%) und bei Beschäftigung ein Zuwachs von nur 0,4% erzielt. Die TTIP- und CETA-Bestimmungen werden für alle Ebenen bindend sein (EU, Bund, Länder, Gemeinden); damit wird auf fast allen Politikfeldern der Einfluss der gewählten und demokratisch legitimierten Politik und auch Volksentscheiden entzogen.
Um CETA und TTIP zu stoppen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Prof. em. Dr. Axel Flessner langjähriges Mitglied beim Verein Mehr Demokratie e. V., regt in seinem Artikel an,schnellstens Verfassungsbeschwerden wegen der Unvereinbarkeit von CETA und TTIP mit dem deutschen Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Verfassungsbeschwerden sind kostenlos. „Mit der Verfassungsbeschwerde können auch vorbeugend Verbote von Gesetzgebungsakten beim Bundesverfassungsgericht erwirkt werden. So könnte der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, dem Abkommen im Rat der Europäischen Union zuzustimmen…“ (Prof. Flessner) Er beweist in seinem Artikel, dass Investor-Staat-Schiedsgerichte, wie sie im CETA und TTIP geplant sind, verstoßen eindeutig gegen das deutsche Grundgesetz (s. Link). www.mehr-demokratie.de/ttip_und_das_grundgesetz.html
Am 25.September 2014 soll der Startschuss für die Ratifizierung von CETA schon gegeben werden. Wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung im EU-Rat zu den beiden Abkommen, zu CETA und mit der Zeit auch zu TTIP, habe ich am 25.08. 2014 eine sehr fundierte Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung (s. Anlage Verfassungsbeschwerde TTIP CETA) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Ich bitte eindringlich um Ihre tatkräftige Unterstützung, indem Sie zu meiner Verfassungsbeschwerde beitreten. Sie müssten die beigefügte Beitrittserklärung (s. Anlage) ausfüllen undschnellstens an das Bundesverfassungsgericht zu schicken, denn die Zeit drängt: Ratifizierungsstartschuss von CETA schon am 25. September. Es wäre ganz wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in kurzer Zeit von Beitritten zu der Verfassungsbeschwerde überschwemmt wird. Ich helfe Ihnen überall gern. Es wäre dringend notwendig, dass viele mitmachen. Die Beitritte kann jeder nur als Privatperson machen. Ich betone nochmals, dass alles nichts kostet. Das Bundesverfassungsgericht soll merken, dass die Bürger/innen diese beiden Abkommen, so wie sie jetzt sind, nicht haben wollen, und keine Grundgesetzwidrigkeiten tolerieren.
Für Ihre Fragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung. Ich helfe Ihnen auch gern. Für eine kurze Rückmeldung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein
Corneliusstr.11
58511 Lüdenscheid
Tel: 02351-27573
Email: mgrimmenstein AT web.de
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Wastl
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- [MS Piraten] #TTIP #CETA Verafssungsbeschwerde, Sebastian Kroos, 10.09.2014
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