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muenster - Re: [MS Piraten] Fraktionsstatut

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fraktionsstatut


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fraktionsstatut
  • Date: Wed, 11 Jun 2014 12:47:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

zu Konstantin und der Nachfrage nach der Auflösung: Schließe mich der Einschätzung von Sebastian an. Die Fraktion hat letztlich kein wirkliches Eigentum.

zu Peter:
Fraktionssitzungen, Fraktionsversammlungen, Versammlungen von Mitgliedern, Sitzungen von Mitgliedern etc. sind Organe.

In einem ersten Entwurf wurden Organe nicht explizit als Organe aufgeführt, aber es gab schon den § Sitzungen.

§ 5 und 7 sind Teilmengen von § 4, sprich alles was unter § 4 Sitzungen steht, gilt für Fraktionsitzungen als auch für Sitzungen des Fraktionsteams (oder weitere Arten von Sitzungen, die man definiert).

Man könnte natürlich § 4 auflösen und die Inhalte doppelt unter Fraktionsitzungen und Sitzungen des Fraktionsteams nennen.

Man könnte § Sitzungen auch § Organe ziehen, aber inhaltlich und logisch hätte man dort auch nichts gewonnen.

Der Vorteil, dass die Inhalte aus den § 4 Sitzungen herausgehoben sind ist dass somit ein Minimalstandard für alle möglichen Sitzungen definiert wurde, bei denen unter anderem Aspekte von Transparenz und Beteiligung vorgegeben werden können.

Inhaltlich sehe ich bisher keinen Grund etwas zu ändern und Doppelnennungen möchte ich auch vermeiden.

Ciao
Pascal

Am 11.06.2014 12:06, schrieb Peter Hemecker:

Hallo !
Das eine Fraktionssitzung ein Organ ist, hat mich zwar auch gewundert,
scheint aber so usus zu sein. Stören tut mich eigentlich mehr, dass nach
der Aufzählung der Organe, diese nicht Punkt für Punkt in den
nachfolgenden Paragraphen behandelt werden, sondern dass zunächst noch
ein Punkt "Sitzungen" auftaucht, der in §3 'Organe' nicht genannt wird.
Ich würde die § 4 und 5 wie nachfolgend zusammenfassen :

§ 4 Fraktionssitzung
(1) Die Fraktionssitzung ist das oberste Beschlussgremium der Fraktion.
(2) Am Montag vor der Sitzung des Rates der Stadt Münster wird
grundsätzlich eine Fraktionssitzung abgehalten. Fraktionssitzungen
sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Einladung erfolgt per
E-Mail durch den Fraktionsvorstand.
(3) Die Teilnahme an der Fraktionssitzung ist für Mitglieder Pflicht.
Ein Fehlen ist möglichst frühzeitig zu melden oder spätestens
unmittelbar nach der Sitzung dem Fraktionsvorstand zu begründen.
(4) Darüber hinaus können vom Vorstand auch weitere Sitzungen einberufen
werden. Diese können auch online stattfinden. Ferner kann der
Fraktionsvorstand oder eine beauftrage Person Sitzungen als
Umlaufbeschlüsse online initiieren. Einladungen zu diesen Sitzungen
haben spätestens 48 Stunden vorher unter Angabe der Tagesordnung zu
erfolgen.
(5) Neben den Mitgliedern der Fraktion werden das Fraktionsteam, die
jeweiligen Vorstände der Kreisverbände der PIRATEN und der ÖDP sowie
Personen, themenspezifisch zu bestimmten Sachfragen passend, eingeladen.
(6) Der Fraktionsvorstand oder eine beauftragte Person leitet eine Sitzung.
(7) Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und es werden
Ergebnisprotokolle erstellt. Protokolle werden von der Sitzungsleitung
genehmigt, sofern nicht von einem Fraktionsmitglied gewichtige Einwände
erhoben werden. Öffentliche Protokolle werden zeitnah und
maschinenlesbar veröffentlicht.
(8) Auf Antrag eines Mitgliedes sind einzelne Äußerungen wörtlich in das
Protokoll aufzunehmen. Persönliche Erklärungen sind schriftlich der
Protokollführung einzureichen.
(9) Nicht-öffentliche Sitzungen sind zu begründen.
Personalangelegenheiten der Fraktionsmitarbeiter sind in
nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
(10) Erst wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist,
besteht eine Beschlussfähigkeit.
(11) Bei den Sitzungen haben die Mitglieder ein gleiches Stimm- und
Rederecht. Gäste haben grundsätzlich ein Rederecht, es kann ihn von der
Sitzungsleitung begründet entzogen werden.
(12) Wahlen erfolgen grundsätzlich offen, es sei denn mindestens ein
Mitglied möchte geheim wählen. Abstimmungen werden grundsätzlich offen
mit Stimmenmehrheit gefasst. Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in diesem Statut nichts anderes
geregelt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht
abgegebene Stimmen, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(13) Sachkundige Bürger und Einwohner werden, unabhängig von einer
Parteimitgliedschaft, nur bei Einstimmigkeit unter den
Fraktionsmitgliedern bestimmt. Sachkundige Bürger und Einwohner können
mit einem Mehrheitsbeschluss aller Fraktionsmitglieder entlassen werden.
Die Fraktion entscheidet in ihren Sitzungen im Konsens über die
Besetzung in den städtischen Gremien.
(14) Die Fraktion, sachkundige Bürger und Einwohner sowie das
Fraktionsteam können Beschlussempfehlungen für die Entscheidungen im Rat
und in seinen weiteren Gremien geben. Jegliche Formen eines imperativen
Mandates werden abgelehnt. Es wird angestrebt alle Entscheidungen und
Konflikte nach dem Konsensprinzip zu regeln.
(15) Die Fraktion kann nach einem Mehrheitsbeschluss in einer Sitzung im
Rahmen des vorhandenen Finanzbudgets zur Erledigung der laufenden
Geschäfte Mitarbeiter einstellen. Die Aufgaben der Mitarbeiter werden in
einer Stellenbeschreibung festgelegt. Der Fraktionsvorstand kann
Mitarbeiter entlassen, dabei besteht nur gegenüber der Fraktion eine
Begründungspflicht.
(16) Die Fraktion entscheidet in ihren Sitzungen über die Verwendung der
Fraktionsgelder und erstellt jährlich einen Haushalt. Zwei von der
Fraktion bestimmte Personen prüfen die Einnahmen und Ausgaben der
Fraktion. Der Bericht über die Kassenprüfung erfolgt in der jährlichen
Sitzung zur Beratung des Fraktionshaushaltes.

Die nachfolgenden Punkte müssen dann entsprechend neu durchnummeriert
werden.

Zu Johannes : Ich meine, wir sollten doch jetzt im Vorfeld die Sache so
gut wie möglich formulieren; es ist doch noch nicht zu spät.

Grüße
Peter

Konstantin Rapatinski schrieb:

Da bin zunächst auch drüber gestolpert. Kann eine "Sitzung" ein Organ
sein?! Warum wird nicht sofort definiert, wie sich die Organe
zusammensetzen? Aber hier geht es nicht um das eleganteste
Fraktionsstatut, es muss funktionieren.
Das tuts wohl.
4. Sitzungen sind allgemeine Regelungen
Unter 5 und 7 sind dann Fraktionssitzung und Sitzungen des
Fraktionsteams besonders geregelt.
Ich glaub, das passt, die Vorlage ist sicher praktisch erprobt.

Wo ich gerade dabei bin, möchte ich noch darauf hinweisen, dass die
Fraktion unter anderem mit Franz Pohlmanns ÖDP-Mitgliedschaft steht
und fällt.
Die Fraktion ist nämlich auch aufgelöst, wenn er nicht mehr Mitglied
der ÖDP ist! Das erschien mir auf den ersten Blick komisch, denn die
Piraten können das Verhältnis von Franz zu seiner Partei doch nicht
beeinflussen!
Letztlich ist es aber konsequent, denn dann gibt es keine Fraktion
Piraten/ÖDP mehr.
Als Einzelratsmitglied könnte er mit den Piraten eine neue Fraktion
bilden ("Piraten-Pohlmann" oder so).




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