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muenster - Re: [MS Piraten] Fraktionsstatut

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fraktionsstatut


Chronologisch Thread 
  • From: Peter Hemecker <Peter+Hemecker AT news.piratenpartei.de>
  • To: muenster AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fraktionsstatut
  • Date: Wed, 11 Jun 2014 10:06:52 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo !
Das eine Fraktionssitzung ein Organ ist, hat mich zwar auch gewundert, scheint aber so usus zu sein. Stören tut mich eigentlich mehr, dass nach der Aufzählung der Organe, diese nicht Punkt für Punkt in den nachfolgenden Paragraphen behandelt werden, sondern dass zunächst noch ein Punkt "Sitzungen" auftaucht, der in §3 'Organe' nicht genannt wird. Ich würde die § 4 und 5 wie nachfolgend zusammenfassen :

§ 4 Fraktionssitzung
(1) Die Fraktionssitzung ist das oberste Beschlussgremium der Fraktion.
(2) Am Montag vor der Sitzung des Rates der Stadt Münster wird grundsätzlich eine Fraktionssitzung abgehalten. Fraktionssitzungen sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Einladung erfolgt per E-Mail durch den Fraktionsvorstand.
(3) Die Teilnahme an der Fraktionssitzung ist für Mitglieder Pflicht. Ein Fehlen ist möglichst frühzeitig zu melden oder spätestens unmittelbar nach der Sitzung dem Fraktionsvorstand zu begründen.
(4) Darüber hinaus können vom Vorstand auch weitere Sitzungen einberufen werden. Diese können auch online stattfinden. Ferner kann der Fraktionsvorstand oder eine beauftrage Person Sitzungen als Umlaufbeschlüsse online initiieren. Einladungen zu diesen Sitzungen haben spätestens 48 Stunden vorher unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
(5) Neben den Mitgliedern der Fraktion werden das Fraktionsteam, die jeweiligen Vorstände der Kreisverbände der PIRATEN und der ÖDP sowie Personen, themenspezifisch zu bestimmten Sachfragen passend, eingeladen.
(6) Der Fraktionsvorstand oder eine beauftragte Person leitet eine Sitzung.
(7) Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und es werden Ergebnisprotokolle erstellt. Protokolle werden von der Sitzungsleitung genehmigt, sofern nicht von einem Fraktionsmitglied gewichtige Einwände erhoben werden. Öffentliche Protokolle werden zeitnah und maschinenlesbar veröffentlicht.
(8) Auf Antrag eines Mitgliedes sind einzelne Äußerungen wörtlich in das Protokoll aufzunehmen. Persönliche Erklärungen sind schriftlich der Protokollführung einzureichen.
(9) Nicht-öffentliche Sitzungen sind zu begründen. Personalangelegenheiten der Fraktionsmitarbeiter sind in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
(10) Erst wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, besteht eine Beschlussfähigkeit.
(11) Bei den Sitzungen haben die Mitglieder ein gleiches Stimm- und Rederecht. Gäste haben grundsätzlich ein Rederecht, es kann ihn von der Sitzungsleitung begründet entzogen werden.
(12) Wahlen erfolgen grundsätzlich offen, es sei denn mindestens ein Mitglied möchte geheim wählen. Abstimmungen werden grundsätzlich offen mit Stimmenmehrheit gefasst. Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in diesem Statut nichts anderes geregelt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht abgegebene Stimmen, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(13) Sachkundige Bürger und Einwohner werden, unabhängig von einer Parteimitgliedschaft, nur bei Einstimmigkeit unter den Fraktionsmitgliedern bestimmt. Sachkundige Bürger und Einwohner können mit einem Mehrheitsbeschluss aller Fraktionsmitglieder entlassen werden. Die Fraktion entscheidet in ihren Sitzungen im Konsens über die Besetzung in den städtischen Gremien.
(14) Die Fraktion, sachkundige Bürger und Einwohner sowie das Fraktionsteam können Beschlussempfehlungen für die Entscheidungen im Rat und in seinen weiteren Gremien geben. Jegliche Formen eines imperativen Mandates werden abgelehnt. Es wird angestrebt alle Entscheidungen und Konflikte nach dem Konsensprinzip zu regeln.
(15) Die Fraktion kann nach einem Mehrheitsbeschluss in einer Sitzung im Rahmen des vorhandenen Finanzbudgets zur Erledigung der laufenden Geschäfte Mitarbeiter einstellen. Die Aufgaben der Mitarbeiter werden in einer Stellenbeschreibung festgelegt. Der Fraktionsvorstand kann Mitarbeiter entlassen, dabei besteht nur gegenüber der Fraktion eine Begründungspflicht.
(16) Die Fraktion entscheidet in ihren Sitzungen über die Verwendung der Fraktionsgelder und erstellt jährlich einen Haushalt. Zwei von der Fraktion bestimmte Personen prüfen die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion. Der Bericht über die Kassenprüfung erfolgt in der jährlichen Sitzung zur Beratung des Fraktionshaushaltes.

Die nachfolgenden Punkte müssen dann entsprechend neu durchnummeriert werden.

Zu Johannes : Ich meine, wir sollten doch jetzt im Vorfeld die Sache so gut wie möglich formulieren; es ist doch noch nicht zu spät.

Grüße
Peter

Konstantin Rapatinski schrieb:

Da bin zunächst auch drüber gestolpert. Kann eine "Sitzung" ein Organ sein?! Warum wird nicht sofort definiert, wie sich die Organe zusammensetzen? Aber hier geht es nicht um das eleganteste Fraktionsstatut, es muss funktionieren.
Das tuts wohl.
4. Sitzungen sind allgemeine Regelungen
Unter 5 und 7 sind dann Fraktionssitzung und Sitzungen des Fraktionsteams besonders geregelt.
Ich glaub, das passt, die Vorlage ist sicher praktisch erprobt.

Wo ich gerade dabei bin, möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Fraktion unter anderem mit Franz Pohlmanns ÖDP-Mitgliedschaft steht und fällt.
Die Fraktion ist nämlich auch aufgelöst, wenn er nicht mehr Mitglied der ÖDP ist! Das erschien mir auf den ersten Blick komisch, denn die Piraten können das Verhältnis von Franz zu seiner Partei doch nicht beeinflussen!
Letztlich ist es aber konsequent, denn dann gibt es keine Fraktion Piraten/ÖDP mehr.
Als Einzelratsmitglied könnte er mit den Piraten eine neue Fraktion bilden ("Piraten-Pohlmann" oder so).




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