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muenster - Re: [MS Piraten] Pressemitteilung der Piratenpartei Münster: "Gefahrengebiet" Jobcenter - Piraten stärken Informationsfreiheit

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Pressemitteilung der Piratenpartei Münster: "Gefahrengebiet" Jobcenter - Piraten stärken Informationsfreiheit


Chronologisch Thread 
  • From: Tobias Fiegen <tobias.fiegen AT gmail.com>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Pressemitteilung der Piratenpartei Münster: "Gefahrengebiet" Jobcenter - Piraten stärken Informationsfreiheit
  • Date: Mon, 27 Jan 2014 08:05:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Moin,

im Detail finde ich an dieser Aktion etwas dürftig, dass die Vornamen echt überflüssig sind, die interene Notrufnummer auch direkt mitveröffentlich wurde und man sich dank der beiden Listen für Münster auch raussuchen kann, wer für die Fälle im Frauenhaus zuständig ist - das geht nicht mal aus dem internen Telefonbuch der Stadt hervor.

Übrigens: Auf jedem jobcenter-Bescheid der Stadt Münster steht oben rechts der Ansprechpartner mit Telefonnummer. Damit war es den Kunden schon vorher ohne Umweg möglich, den einzelnen Sachbearbeiter ohne Umwege zu erreichen.

Bevor man sich also über so etwas freut, sollte man sich vielleicht auch über die lokale Handhabung informieren.

Gruß

Tobi


Am 22. Januar 2014 13:04 schrieb philipp <lists AT dodekatex.de>:
Am 22.01.2014 11:10, schrieb Piratenpartei Münster:
> "Damit ist es den Kunden möglich, die einzelne Sachbearbeitung ohne Umweg zu erreichen. Auch die Telefonlisten für das Jobcenter Münster finden sich im Wiki der Piratenpartei", freut sich Sebastian Kroos, Vorsitzender der Piraten in Münster.
>
> Harald Thomé schrieb in seiner Ausstiegserklärung:
> "Die Jobcenter werden zu Sonderrechtszonen und Gefahrengebieten erklärt. Es soll für sie keine Informationsfreiheit geben. Der vermeintliche Schutz der Mitarbeiter wird höher gestellt als der Anspruch auf zügigen, zeitgemäßen und umfassenden, sowie barrierefreien Zugang zu Sozialleistungen und deren Trägern (§ 17 Abs. 1 SGB I). Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 9. Februar 2010 klargestellt hat, soll durch vielfach eingezogene Zugangshürden anscheinend nicht für (alle) Hartz IV-Beziehende gelten."

Hätte dafür nicht eigentlich auch eine Liste der Nachnamen der
Mitarbeiter gereicht?

Beste Grüße
Philipp




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