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muenster - [MS Piraten] Aktivitäten die die Wahrnehmung der Piraten aus Bürgersicht erhöhen könnten

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

[MS Piraten] Aktivitäten die die Wahrnehmung der Piraten aus Bürgersicht erhöhen könnten


Chronologisch Thread 
  • From: Karsten <karsten_h AT t-online.de>
  • To: muenster AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [MS Piraten] Aktivitäten die die Wahrnehmung der Piraten aus Bürgersicht erhöhen könnten
  • Date: Tue, 21 Jan 2014 22:01:43 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Hallo @alii,
ich bin mit den Spielregeln der pirateninternen Kommunikation (noch) nicht so
hundertprozentig vertraut.
Ich poste mal ein paar Gedanken -die vermutlich außerhalb des lokalen Rahmens
liegen- hier auf die Liste da ich einen Diskurs in dieser vergleichsweise
kleinen Runde einfacher finde.

Ich finde dass wir im Moment ein paar gute Aufhänger haben an denen wir
piratiges Handeln unter Beweis stellen könnten:

- Die Piraten könnten sich auf lokaler Ebene an den Strafanzeigen gegen
unbekannt in Zusammenhang mit den Massenabmahnungen (Stichwort "RedTube")
beteiligen. Ich denke wenn von mehreren lokalen Piratenparteigruppen
entsprechende Strafanzeigen
gestellt werden, können wir als Pirantenpartei in diesem absoluten Kernthema
Präsens und Kompetenz zeigen.
In Hinblick auf die """irrtümlichen""" Abmahnungen von Sky an diverse
Gastwirte würde da sicher auch noch was gehen...

- Die Piraten könnten die vom Netz genommenen Telefonlisten der
Arbeitsagenturen hosten damit diese weiterhin zur Verfügung stehen.
Auch dies ist eine absoltutes Kernthema. (Wer's grad nicht present hat:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/155706)

-Man könnte den Straftatbestand des Datendiebstahls (§202a) mal von einer
anderen Seite aus betrachten und ein Gesetz fordern:

§ 2xx StGB
1) Wer Geräte oder Programme in Verkehr bringt die
ohne Wissen und Einwilligung des Nutzers Daten versenden oder zum Zwecke der
späteren Versendung erzeugen
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2) Die Einwilligung des Nutzers ist in angemessenen Abständen - jedoch
mindestens einmal jährlich- erneut einzuholen.

3) Der Nutzer ist in klar erkennbarer Form über die Möglichkeit aufzuklären,
die Einwilligung jederzeit zu widerrufen
sowie über die sich ergebenden Folgen des Widerrufs.
Die für einen Widerruf erforderlichen Schritte sind klar darzulegen.
Dies gilt insbesondere für die Angabe einer postalischen Anschrift an die der
Widerruf zu richten ist.

4) Der Nutzer ist in klar erkennbarer Form auf den Umfang und die Verwendung
der erzeugten oder versendeten Daten aufzuklären.

Verstöße entgegen Absatz 2), 3) oder 4) werden mit einem Ordnungsgeld bis zu
einer Höhe von 5000 € je Einzelfall geahndet.


--
Schöne Grüße
Karsten

-- Alle folgenden Zeilen werden automatisch angefügt.
-- Ich selber habe keinen Einfluss auf den Inhalt und diese Zeilen geben nicht
-- unbedingt meine Meinung wieder




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