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muenster - [MS Piraten] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Infos Wahlamt der Stadt Köln

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

[MS Piraten] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Infos Wahlamt der Stadt Köln


Chronologisch Thread 
  • From: Sebastian Kroos <wastlhammer AT gmail.com>
  • To: Ortsgruppe Münster, (Nordrhein-Westfalen) <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [MS Piraten] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Infos Wahlamt der Stadt Köln
  • Date: Fri, 22 Nov 2013 16:44:52 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

WICHTIG!

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: thomasheg <thomasheg AT gmx.de>
Datum: 22. November 2013 16:38
Betreff: [AK-Kommunalpolitik] Infos Wahlamt der Stadt Köln
An: Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>


Hallo,

ich hatte vorgestern einen Termin beim Wahlamt der Stadt Köln. Wir haben bereits unsere AV für die Direktkandidaten und die Reserveliste durchgeführt. Die AV für unsere 9 Stadtbezirke folgt noch. Es haben sich aber einige Fragen ergeben die für euch in der Vorbereitung hilfreich sein könnten.

Ein Punkt der hier nicht aufgeführt ist.
Solltet ihr, wie in Bonn, Köln und jetzt in Düsseldorf geplant, die AV an mehreren Tagen durchziehen: Die Niederschrift ist jeweils getrennt durchzuführen auch wenn es sich um eine unterbrochene AV durch eine Einladung handelt. D.h. wie in unserem Falle eine separate Niederschrift für den 12.10. für den 26.10. und den 02.11.  auch wenn das "nur" eine unterbrochene AV ist. Es ist auch in jedem Falle zu empfehlen, sofern ihr das nicht an einem Tage schafft, die Wahl der Direktkandidaten und der Reserveliste zu trennen. Am konkreten Beispiel aus Köln: Wahl der DKs am 12. und 26. die der Reserveliste am 02.11.

Zusammenfassend sind folgende Unterlagen notwendig (Kreisfreie Stadt DK, Reserveliste und Bezirksvertretung):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=3356&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 hier findet ihr die unten genannten pdfs. Die gibts auch bei eurem Wahlamt.
 
- 9a Niederschrift
- 10a Versicherung an Eides statt (Rat)
- 11a Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk (Wichtig da incl. Zustimmung und Wählbarkeit)
- 11b Wahlvorschlag für die Reserveliste

Für die Bezirksvertretungen (Kreisfreie Städte)
- 9b Niederschrift BV
- 10b Versicherung an Eides statt (BV)
- 11c Wahlvorschlag für die Liste (BV)

Protokoll und Übersicht der gesamten Kandidaten in Anlage ist auch noch notwendig ;) , vor allem bei 9a und b

und hier noch ein paar sonstige Fragen:

Sehr geehrter Herr Hegenbarth,

 

nach unserem gestrigen Termin hier noch die Antworten auf die offen gebliebenen Fragen:

 Wahl Reserveliste

Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass Sie die ersten drei Listenplätze über Einzelabstimmungen besetzen und die folgenden Plätze in einer gemeinsamen Abstimmung vergeben. Über die Listenplätze kann sowohl en bloc als auch einzeln abgestimmt werden. Ich sehe keinen Grund, warum nicht auch beide Verfahren kombiniert werden sollten.

 Wegfall der Wählbarkeit zwischen Zulassung des Wahlvorschlags und dem Wahltag (ggfls. mit Stimmzetteln, die eine/n nicht mehr wählbare/n Bewerber/in enthalten)

Wenn der Wahlvorschlag zwischen Zulassung des Wahlvorschlags und dem Wahltag verstirbt, findet in dem Wahlbezirk eine Nachwahl statt, § 21 Abs. 1 Nr. 2 KWahlG. Verliert der Wahlvorschlag seine Wahlberechtigung wegen Wegzugs, passiert erst einmal nichts; es besteht aber eine Anfechtungsmöglichkeit gegen die Wahl, wenn dieser Bewerber/diese Bewerberin ein Mandat erringt.

 Gleichzeitige Kandidatur für die Europawahl

Es spricht nichts dagegen, gleichzeitig für den Rat und das Europaparlament zu kandidieren.

 Aufstellungsverfahren Bezirksvertretung

Stimmberechtigt im Aufstellungsverfahren ist nur, wer am Tag der Aufstellungsversammlung für die Wahl der Bezirksvertretung wahlberechtigt ist. Sie können als Partei (durch Satzung, Vorstandsentscheidung oder durch die Nominationsversammlung) darüber entscheiden, ob die Aufstellung der Liste für die Bezirksvertretung auf der Ebene des gesamten Stadtgebietes oder des Stadtbezirks erfolgen soll. Wenn Sie sich für eine Aufstellung auf Stadtbezirksebene entscheiden, sind dort nur die Wahlberechtigten stimmberechtigt, die auch ihre Wohnung im Stadtgebiet innehaben.

 Wann muss ein Bewerber/eine Bewerberin das 18. Lebensjahr vollenden

Die Wahlberechtigungs- und Wählbarkeitsvoraussetzungen müssen beim Bewerber/bei der Bewerberin während des Aufstellungsverfahrens noch nicht vorliegen. Der Bewerber/die Bewerberin muss also tatsächlich erst am Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen umfassend beantworten, stehe aber für Rückfragen auch weiterhin gerne zur Verfügung.





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Viele Grüße
thomas

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Gruß
Wastl

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  • [MS Piraten] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Infos Wahlamt der Stadt Köln, Sebastian Kroos, 22.11.2013

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