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Betreff: Kreis Münster/ NRW
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[MS Piraten] FW: [Piraten NRW] Kommunalwahl: Regionalräte, Ruhrparlament, Landschaftsversammlungen
Chronologisch Thread
- From: "fair consult Harald Franz \(franzspace\)" <harald AT franzspace.com>
- To: "Piratenpartei Kreis WAF" <warendorf AT lists.piratenpartei.de>, "Emspiraten, Kreis Steinfurt" <emspiraten AT lists.piratenpartei.de>, <borken AT lists.piratenpartei.de>, <muenster AT lists.piratenpartei.de>, "Piraten Bottrop" <bottrop AT lists.piratenpartei-nrw.de>, "Piraten Gelsenkirchen" <nrw-gelsenkirchen AT lists.piratenpartei.de>, "Piraten Kreis Recklinghausen" <nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de>, Piraten Münsterland <muensterlandpiraten AT lists.piratenpartei-nrw.de>, <coesfeld AT piratenpartei-nrw.de>
- Subject: [MS Piraten] FW: [Piraten NRW] Kommunalwahl: Regionalräte, Ruhrparlament, Landschaftsversammlungen
- Date: Fri, 11 Oct 2013 14:48:50 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
- List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
Ergänzend zur Mail von Thomas noch die
Informationen, die Hans Immanuel gestern an die Piraten-NRW-ML geschickt
hat:
----- Original Message -----
From: "Hans Immanuel Herbers" <pirat AT ergo-sumus.de>
To: <nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Thursday, October 10, 2013 5:17 PM
Subject: [Piraten NRW] Kommunalwahl: Regionalräte, Ruhrparlament,
Landschaftsversammlungen > > > bei der Kommunalwahl im Mai 2014 entscheidet sich auch die > Zusammensetzung von Gremien, an die bei uns kaum wer denkt. Wichtig sind > sie aber! Ich meine damit die Mittelebenen zwischen Kreisen / > kreisfreien Städten und dem Land NRW. > > Wichtig sind da landesweit drei: > > - Die Regionalräte > - Das Ruhrparlament > - Die Landschaftsversammlungen > > > Ich möchte hier nur knapp skizzieren, wie die jeweils besetzt werden - > denn da gibt es Dinge zu beachten wenn wir die Kommunalwahlen > vorbereiten. Besonders beim Landesvorstand! > > > A. Die Regionalräte (früher: Bezirksplanungsräte) > > 1. Welcher Bereich? > > Einen Regionalrat gibt es für jeden Regierungsbezirk in NRW. Die > entscheiden Dinge auf der Bezirksebene - wählen aber NICHT die > Regierungspräsidenten, das tut die Landesregierung (derzeit gibt es > Regierungspräsidenten von CDU, SPD, Grünen, FDP). > > Wichtig ist: Die Städte und Kreise, die dem Regionalverband Ruhr (RVR) > angehören, sind im Regionalrat ihres Regierungsbezirkes NICHT vertreten. > > 2. Zuständig für .... > > Vor allem beschließt der Regionalrat den Regionalplan (s. auch hier: > https://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplan ). Weiter berät er die > meisten Fragen der Arbeit des Regierungsbezirkes. Wichtig ist er für uns > vor allem um Informationen zu bekommen. > > 3. Wer kommt da rein? > > Ehrlich: Das System, wie der Regionalrat besetzt wird, ist das > merkwürdigste überhaupt in NRW! > > 3.1 Wieviel Mitglieder hat denn der Regionalrat? > > Das wechselt! Je Kreis und kreisfreier Stadt werden für je angefangene > 200.000 Einwohner 1 Mitglied gewählt. Auf die Art kommt eine Zahl > zusammen, die ist logischerweise in jedem Regierungsbezirk anders. Dann > wird nochmal die Hälfte dieser Zahl hinzugefügt. Summe ist dann die > Mitgliederzahl des Regionalrates. > > 3.2 Und wie kommt man nun da rein? > > Zuerst werden 2/3 der Sitze indirekt gewählt: Jeder Kreistag im > Regierungsbezirk (außer RVR!!) und jeder Rat einer kreisfreien Stadt > (außer RVR!!) wählt nach Verhältniswahl seine Vertreter. Jeder > Kreis/kreisfreie Stadt wählt für je angefangene 200.000 Einwohner 1 > Mitglied. Das sind praktisch nur SPD und CDU - Vertreter. > > Und dann wird festgestellt: Wieviel Sitze stehen jeder Partei / > Wählervereinigung im Regionalrat zu gemessen an ihrem Ergebnis bei den > Gemeindewahlen. Gemeindewahl heißt die Räte der Städte und Gemeinden, > NICHT die Kreistage! > > Von dieser Zahl werden die Parteivertreter abgezogen, die über die > Kreistage/kreisfreien Städte schon gewählt sind. Die restlichen Sitze > werden dann so vergeben, dass der Regionalrat insgesamt dem Ergebnis der > Gemeindewahlen im Gebiet entspricht. > > > 3.3 Zu kompliziert! Hast du ein Beispiel? > > Klar - nehmen wir den Regierungsbezirk Arnsberg. Weil Dortmund oder > Hagen dem RVR angehören vertritt der Regionalrat hier nur den > Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, > Siegen-Wittgenstein und Soest. 10 Mitglieder wurden von den Kreistagen > gewählt. Darum gibt es 5 weitere Mitglieder. Auf die Art ist auch > jeweils 1 Vertreter der FDP, der Grünen und der Freien Wähler da drin. > > Oder Detmold: Da gibt es keine RVR-Mitglieder. Also vertritt der > Regionalrat alle Kreise in OWL und die Stadt Bielefeld. Es wurden 13 > Mitglieder in den Kreistagen und im Bielefelder Rat gewählt, 7 kamen > hinzu. So sind neben CDU und SPD auch Grüne und FDP als Fraktion mit je > 2 Mitgliedern vertreten und die Freien Wähler haben 1 Sitz. > > > 3.4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt? > > Der Landesvorstand muss bis 10 Wochen nach der Kommunalwahl bei jedem > Regierungsbezirk eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser > Liste müssen im Regierungsbezirk (ohne RVR!!) ihren Erstwohnsitz haben. > Fallen Leute später aus kann die Liste im Laufe der Amtszeit ergänzt werden. > > Unsere Satzungen sehen hier nichts vor. Gesetzlich ist der > Landesvorstand frei darin, wen er benennt. Da Satzungen aber > gleichartige Fälle analog zu bestehenden Regelungen anwenden und da nur > das unseren Grundsätzen entspricht halte ich nur ein Verfahren für möglich: > > Für jeden Regierungsbezirk (ohne RVR!!) wird eine Regionalversammlung > einberufen, die wählt dann die Reserveliste und der Landesvorstand > leitet die weiter. Das kann in OWL die regelmässige OWL-MV sein. Klüger > wäre es aber, bei einem Landesparteitag in getrennten Räumen für jeden > Bezirk zu wählen (zum Termin siehe aber UNBEDINGT unten zum > Ruhrparlament!!). Wie auch immer - zuständig ist der Landesvorstand. > > > B. Das Ruhrparlament > > 1. Welcher Bereich? > > Alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund, > Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) > und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna, Wesel. > > 2. Zuständig für.... > > Ich klau mal bei Wikipedia: "Der RVR ist für das Marketing des > Ruhrgebiets sowie Umwelt- und Freizeitförderung, wie der Emscher > Landschaftspark oder die Route der Industriekultur, zuständig. Außerdem > entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst > kartografische Daten. Ab Oktober 2009 übernimmt er die staatliche > Regionalplanung für das Ruhrgebiet. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist > die AGR Unternehmensgruppe. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die > Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH." > > 3. Wer kommt da rein? > > Das Ruhrparlament hat derzeit 71 Mitglieder. Die werden - vereinfacht > dargestellt - so gewählt: > > Zuerst wählen die Räte der kreisfreien Städte und die Kreistage je > 80.000 Einwohner ein Mitglied. Das passiert in Verhältniswahl. Dann wird > berechnet, ob die so gewählten Mitglieder dem Wahlergebnis bei der > Kommunalwahl (Wahl der Räte der kreisfreien Städte und der Kreistage) im > Gebiet des Regionalverbandes entspricht. Das ist wahrscheinlich nie der > Fall. Darum gibt es Reservelisten. Aus denen werden weitere Mitglieder > bestimmt, bis die Zusammensetzung passt. > > > 4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt? > > Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl beim > Geschäftsführer des RVR eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf > dieser Liste müssen in jedem Fall bei der Kommunalwahl auf einer Liste > für den jeweiligen Rat der kreisfreien Stadt oder Kreistag gestanden > haben. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat > (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT ins Ruhrparlament. Er muss > aber nicht gewählt sein, unterer Listenplatz reicht. > > Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr sagt klar: "Als Bewerberin oder > Bewerber kann in einer Reserveliste nur benannt werden, wer in einer > Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des > Wahlgebietes hierzu gewählt worden ist." (§ 10 (5) letzter Satz) > > Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das > Gebiet des Regionalverbandes Ruhr einberufen werden. Und zwar so, dass > der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach > der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem > Landesparteitag passieren, bei dem zeitgleich die Regionalratslisten > gewählt würden (s.o.). > > > C. Landschaftsversammlung Rheinland / Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe > > > 1. Welcher Bereich? > > Ganz einfach - das Rheinland (frühere preußische Provinz Rheinland) > einerseits, andererseits Westfalen (frühere preußische Provinz > Westfalen) und Lippe. > > > 2. Zuständig für.... > > Die Landschaftsverbände haben wichtige Aufgaben in der überörtlichen > Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt), tragen > Einrichtungen wie etwa Fachkrankenhäuser, psychiatrische > Landeskrankenhäuser, Förderschulen für Behinderte. Sie sind > verantwortlich für die Kultur- und Denkmalpflege und im Rahmen der > psychiatrischen Landeskrankenhäuser auch im Bereich des Justizvollzuges. > > 3. Wer kommt da rein? > > Die Landschaftsversammlung Rheinland hat derzeit 128 Mitglieder, die für > Westfalen-Lippe 106. Sie werden im ersten Schritt von den Kreistagen und > Räten der kreisfreien Städte gewählt. Dann kommt es zu einem > Verhältnisausgleich: Über Reservelisten werden weitere Mitglieder > benannt so dass am Ende die Versammlung so nach Parteien besetzt ist, > wie die Kommunalwahl (hier: Kreistagswahl und Wahl der Räte der > kreisfreien Städte) im Verbandsgebiet ausging. > > 4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter? > > Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl je eine > Reserveliste einreichen. Darauf kann nur stehen, wer bei der > Kommunalwahl auf der Reserveliste für seinen Kreistag oder Rat der > kreisfreien Stadt gestanden hat. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der > Liste für Stadtrat (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT auf die > Reserveliste für die Landschaftsversammlung. Er muss aber nicht gewählt > sein, unterer Listenplatz reicht. > > Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das > Rheinland und eine für Westfalen-Lippe einberufen werden. Und zwar so, > dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag > nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem > Landesparteitag passieren, bei dem man sich zeitweise in zwei > Versammlungen teilt. > > > > Schlußbemerkung: > > Es kann gut sein, dass Piraten einzelne Sitze in Regionalräten bekommen. > Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir im Ruhrparlament und in den > Landschaftsversammlungen vertreten sein werden - wenn der Landesvorstand > seine Hausaufgaben macht. > > > Viele Grüße > > > Hans Immanuel |
- [MS Piraten] FW: [Piraten NRW] Kommunalwahl: Regionalräte, Ruhrparlament, Landschaftsversammlungen, fair consult Harald Franz (franzspace), 11.10.2013
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