muenster AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Münster/ NRW
Listenarchiv
- From: Sasa Raber <fidelisamica AT googlemail.com>
- To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [MS Piraten] Vermögenssteuer
- Date: Wed, 27 Jun 2012 02:33:12 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
- List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
Das hält uns ja nicht auf! Auch die härtesten Widerstände wollen mit sinnvoll und sozial gerecht erarbeiteten und belegbaren Fakten zerschlagen werden ;)
Gibt es dazu schon was von der AG Steuerrecht, lqfb o. Ä.?
Bin derzeit nur mit dem Handy online und kann so leider nicht nachschauen :(
Gruß
Sasa
Am 27.06.2012 02:17 schrieb <EMCGmbH AT aol.com>:
Hallo !Heiko schreibt : "Also ich bin da nicht so ganz einer Meinung. Das Vermögen ist ja in irgendeiner Form mal erwirtschaftet worden oder worden lassen. Das heisst, es wurde also schon einmal mit einer Einkommens-, Gewerbe-, Erbschaftsteuer o.ä. besteuert. Nur weil das Vermögen nach den Steuern immer noch vorhanden ist, soll es anschl. erneut besteuert werden? Wäre es dann nicht eine Doppelbesteuerung?"
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der in den Zeiten, als es noch die Vermögenssteuer gab, regelmäßig als Einwand genannt wurde und die Vermögenssteuer verfassungsrechtlich bedenklich machte. Das BVerfGer. hat dazu auch Urteile erlassen, die die Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen regeln.Dazu kommt die Problematik, die Martin Schlüter in seiner Email aufzeigt. Firmenvermögen, welches letztlich nicht zum privaten Vergnügen angehäuft wird, sondern auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen ( Arbeitsplätze, Aufbau von gesamtwirtschaftlichem Know-how,... ) hat, wird ebenso besteuert wie Privatvermögen. Dazu kommt die zurecht angesprochene Problemtik von gebundenen Kapital bei Betriebsvermögen, die in vielen Fällen zum Konkurs führen kann.Meines Erachtens sollte man die Sache eher über eine drastische Erhöhung der Grundsteuer angehen, wobei eigengenutztes Eigentum natürlich außen vor bleiben sollte. Während die Vermehrung des Bankvermögens durch die Besteuerung der Zinsen steuerlich berücksichtigt wird, sind die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Grundstücks- und Gebäudepreise nicht besteuert worden. Ganz gravierend ist die Situation, wenn Landwirte, u.ä. ehemaliges Argarland zu Baugrundstücken umgewandelt bekamen.Hier wäre sicherlich der sinnvollere Ansatz zu sehen; aber, wie bereits vorher gesagt, greift man hier eine "heilige Kuh" an; es ist mit erbittertstem Widerstand zu rechnen.GrüßePeter Hemecker
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