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muenster - Re: [MS Piraten] Vermögenssteuer

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Vermögenssteuer


Chronologisch Thread 
  • From: david_bardiau <david_bardiau AT gmx.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Vermögenssteuer
  • Date: Wed, 27 Jun 2012 01:19:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Ja, so ist es im Grunde genommen. Die Vermögenssteuer zielt letztlich auf das Vermögen, das zu einem Stichtag vorhanden ist. Ähnlich ist es bei der Erbschaftssteuer (der Erblasser musste irgendwann Steuern (bspw. Einkommenssteuer) auf das Vermögen zahlen, das er vererbt und dann wird nochmal eine Erbschaftssteuer drauf gelegt -> doppelte Besteuerung).

Wenn du mit deinem Betrieb oder was auch immer einen Gewinn oder einen Überschuss erwirtschaftest, wird Einkommenssteuer gezahlt. Das Geld, das dann übrig bleibt, wird dann fortlaufend als Vermögen besteuert. Letztlich stellt sich dann die Frage, was man alles zum Vermögen hinzurechnen möchte und welche Freibeträge man einräumt (bspw. pro Kind 50'000 € Freibetrag; die Zahl ist frei aus der Luft gegriffen).

LG Dave
--



Heiko Philippski <pirat AT phindie.de> schrieb:
Also ich bin mir das nicht so ganz einer Meinung. Das Vermögen ist ja in irgendeiner Form mal erwirtschaftet worden oder worden lassen. Das heisst, es wurde also schon einmal mit einer Einkommens-, Gewerbe-, Erbschaftsteuer o.ä. besteuert. Nur weil das Vermögen nach den Steuern immer noch vorhanden ist, soll es anschl. erneut besteuert werden? Wäre es dann nicht eine Doppelbesteuerung?

Grüße

Heiko Philippski

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Am 27.06.2012 um 00:23 schrieb david_bardiau:

Das heißt es nicht notwendigerweise. Maschinen, Firmenwagen u.ä. sind erstmal als Aufwendungen und Anlagevermögen zu sehen. Dieses Vermögen wird bspw. (zunächst) nicht mit Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer belastet, weil es letztlich dazu dient, besteuerbares Einkommen überhaupt zu generieren.

Es ist dann natürlich eine Frage der letztendlichen Ausgestaltung der Vermögenssteuer, wie Unternehmen und das damit verbundene Vermögen betrachtet wird.

LG Dave
--



"Martin Schlüter" <admin AT web-data-master.de> schrieb:




bedeutet dann also das alle einheitlich Vermögenssteuer zahlen müssten,
egal ob es sich dabei um eine Villa, Geld auf einem Bankkonto,
Aktienbesitz oder Firmenanteile handelt, also auch der Handwerker dessen
"Vermögen" aus Maschinen und Fahrzeugen besteht, da kommt auch schnell
mal eine Gesamtsumme von über ne Mio € zusammen, und froh ist gerade
seine Angestellten bezahlen zu können.... Alternativ könnte der
Handwerker oder sonstiger Firmeninhaber auch zusehen das er für alle
Maschinen Kredite aufnimmt, würde dadurch aber recht stark in die
Abhängigkeit von Banken kommen, und wenn denen es gerade passt, weil die
z.B. gerade ein größeres Aktienpaket eines Mitbewerbers aufgekauft
haben, lassen die eine Firma auch mal in den konkurs gleiten...

Manuel Clemens schrieb:
> Am 26.06.2012 u m 16:30 schrieb david_bardiau:
>
>> Sie wurde damals schlicht abgeschafft, ohne Einwirken des BVerfG.
>>
>> Oder bezieht sich dein Einwand auf manchen Vorschlag, der derzeit von
>> Seiten der Linkspartei kommt (und rechtswidrig erscheint)?
>> --
>>
>>
>
> "1995 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine
> unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem
> Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs.
> 1 GG) vereinbar sei.^[2]
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer#cite_note-1>; In den
> Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige
> Bundesregierung <http://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Kohl_V>; zwar < br />> fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der
> Vermögensteuer gebe. Trotzdem wurde die Vermögensteuer mit Wirkung ab
> 1997 abgeschafft."
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensteuer
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%F6gensteuer>;
>
> Es gab zwar nicht den Zwang zur Abschaffung, aber so wie damals darf
> sie nach dem Urteil des BVerfG trotzdem nicht mehr erhoben werden!
>
> LG Manuel


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