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muenster - [MS Piraten] Wahlordnung

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

[MS Piraten] Wahlordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [MS Piraten] Wahlordnung
  • Date: Sat, 23 Jun 2012 20:02:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Fall ich es morgen rechtzeitig aus der ULB schaffe, dann stelle ich mich als Wahlleiter bei der Kreismitgliederversammlung zur Verfügung.

Ein Vorschlag für eine Wahlordnung:

Wahlordnung

1. Wahlen zu Parteiämtern haben geheim zu erfolgen.

2. Wahlen zu Parteiämtern haben als Zustimmungswahlen zu erfolgen.

3.1 Bei einer Zustimmungswahl hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie es Kandidaten gibt, wobei der Wähler jedem Kandidaten nur maximal eine Stimme geben darf. Gewählt ist, wer die meisten, wenigstens aber 50% der gültigen Stimmen auf sich vereint.

3.2 Falls kein Kandidat das erforderliche Quorum erreicht, dann obliegt es der Versammlung, einen neuen Wahlgang anzusetzen und die Kandidatenliste wieder zu öffnen.

3.3. Erreichen mehrere Kandidaten das erforderliche Quorum und haben die gleiche Stimmenanzahl, so erfolgt zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten, eine Stichwahl. Die Anzahl der Kandidaten ist gegebenenfalls durch Stichwahl zuvor zu begrenzen.

4. Bei einer Stichwahl hat jeder Wähler nur eine Stimme, die er nur maximal einen Kandidaten geben darf. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Haben mehrere Kanidaten die gleiche Stimmenanzahl, dann entscheidet das Los.

5. Werden für ein Amt mehrere gleichberechtigte Personen gewählt, wird über diese zusammen abgestimmt. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen und das Quorum erreichen konnten, begrenzt durch die Anzahl zu besetzenden Ämter.

6. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Abstimmung oder Wahl in Frage stellen könnten, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen.

6.1. Bei begründetem Verdacht auf Unregelmäßigkeit findet auf Verlangen des Wahlleiters oder auf Wunsch der Versammlung (Zweidrittelmehrheit) eine Wiederholung der Abstimmung oder Wahl statt.

7. Stimmzettel, bei denen der Wille des Wählenden nicht eindeutig erkennbar ist, oder auf denen sich anderweitige Markierungen/Kommentare befinden, oder bei denen die Anzahl markierter Auswahlfelder die Höchstanzahl zu vergebender Stimmen übersteigen, sind ungültig.

Ciao
Pascal

--

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chatten: robi.kraus AT jabber.org
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