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muenster - [MS Piraten] Fwd: Petition

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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[MS Piraten] Fwd: Petition


Chronologisch Thread 
  • From: "anna150403 AT versanet.de" <anna150403 AT versanet.de>
  • To: "anna150403 AT versanet.de" <anna150403 AT versanet.de>
  • Subject: [MS Piraten] Fwd: Petition
  • Date: Thu, 10 May 2012 19:03:02 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

 

Datum: 8. Mai 2012 um 21:23
Betreff: Petition

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Frank Hemelt
Sacharowstraße 3
48432 Rheine   


Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

Petitionssteller/in:
Herr
Frank Hemelt
Sacharowstraße 3
48432 Rheine
NRW Deutschland


Gegenstand der Petition:
Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses der Stadt Rheine vom 19. Juli
2011 zur Hochwassersicherung Vorlage 123/11/2 Überprüfung des HFA Beschlusses
vom 08. Mai 2012 zur Vorlage 195/12 Anlage 1 Überprüfung des HFA Beschlusses vom
30. Januar 2012 zur Vorlage 050/12 Anlage 2

Wortlaut der Petition:
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Hinweis auf die unten angeführten
Ausführungen von Frau MdL Beer, meiner E-Mail vom 08. Mai 2012 an Frau
Bürgermeisterin Dr. Kordfelder sowie dem Ratsbeschluss zur Vorlage 123/11/2 vom
19. Juli 2011 zur Hochwassersicherung am Timmermanufer bitte ich um Prüfung der
Rechtmäßigkeit dieses Ratsbeschlusses und der in Rede stehenden Vorgehensweise
der Stadt Rheine. Dabei bitte ich auch den Fokus darauf zu legen, dass Frau
Bürgermeisterin zum einen als Vorsitzende des Rates und zum anderen
Behördenleiterin mitgewirkt hat. Insofern bitte ich neben der Gemeindeordnung
NRW auch u. a. das Verwaltungsverfahrensgesetz (u.a. § 21) und die Normen des
Landesbeamtengesetzes zu berücksichtigen. Weiterhin bitte ich darum, weil die
Maßnahme mit Mitteln des Landes NRW gefördert werden soll, dafür Sorge zu
tragen, dass bis zur abschließenden Klärung kein Förderbescheid erteilt wird.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Beer, wenn in einer Stadt in NRW wie die meine
Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der
Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu
beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das
Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang
bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung
bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung
teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeiten ?
Wie sehen Sie diese Frage ? Sehr geehrter Herr Hemelt, ich danke für Ihre
Anfrage, auf die ich gerne antworte. Die Hochwassersicherung ist aus Sicht der
Grünen eine unverzichtbare Aufgabe in der Zuständigkeit der Kommunen. Die
konkrete Situation in Rheine kenne ich nicht, daher bitte ich um Verständnis,
wenn ich hier jetzt keine Aussagen dazu machen kann. Zuständig sind der Stadtrat
und die Kommunalaufsicht beim Kreis Steinfurt. Darüber hinaus haben Sie
natürlich das Recht, eine Petition an den Landtag zu stellen, um auf diese Weise
die Vorgehensweise in Ihrer Kommune überprüfen zu lassen. Mit freundlichen
Grüßen Sigrid Beer


  • [MS Piraten] Fwd: Petition, anna150403 AT versanet.de, 10.05.2012

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