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muenster - [MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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[MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen


Chronologisch Thread 
  • From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
  • To: 'Kreis Münster/ NRW' <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen
  • Date: Wed, 11 Apr 2012 15:41:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Unter http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/bebauungsplanverfahren_offenlegung529.html wird die Bebauungsplanung des neuen Wohngebiets am Koburger Weg offengelegt. Vom 26.03.2012 bis 26.04.2012 können Stellungnahmen zur Planung eingereicht werden. Als Anlagen kann man auf der Website unter anderem den Entwurf des Bebauungsplans, die textlichen Festlegungen und die Begründung herunterladen.
 
Ich finde weder im Bebauungsplans noch in den textlichen Festlegungen Hinweise, dass die Wohngebäude im abgemilderten Passivhausstandard erstellt werden müssen, wie es die Ratsvorlage V/0675/2011/1 "Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster mit schrittweiser Einführung des Passivhausstandards" vorsieht. Meines Wissens ist diese Ratsvorlage inzwischen beschlossen worden. Diese Ratsvorlage findet Ihr unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034007&voselect=7802. Im dort herunterladbaren Dokument "Hauptvorlage V/0675/2011 mit Anlage 136 KB" steht:
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung zur Einhaltung von städtischen Wärmedämmstandards bei dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen ein erfolgreiches Instrument des kommunalen Klimaschutzes ist. Weiterhin nimmt der Rat zur Kenntnis, dass wegen der technischen und rechtlichen Weiterentwicklung eine Anpassung der bisherigen Regelung notwendig ist.
2. Zukünftig wird der so genannte Passivhausstandard die Basis für städtische Klimaschutzauflagen in den Grundstückskaufverträgen bilden. Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft angewandt.
3. Die Einführung wird in zwei Stufen erfolgen:
   1. Stufe ab dem 01.01.2012: Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes des Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um 35% = "Energiesparhaus Münster".
   2. Stufe ab dem 01.01.2014: Passivhausstandard gemäß den Vorgaben des Passivhaus-Instituts "Passivhaus Münster".
4. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Energiesparstandards wird wie bisher in die Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertraglich abgesichert.
 
Ich weiß nicht, ob dieser Ratsbeschluss nur für städtische Baugrundstücke gilt, die zukünftig verkauft werden, oder ob sie generell für alle zukünftigen Wohnbebauungspläne anzuwenden ist. Wenn sie für alle neu aufzustellenden Wohnbebauungspläne anzuwenden ist, sollte die Piratenpartei Einspruch gegen den Entwurf des Bebauungsplans Koburger Weg erheben und einfordern, dass die Einhaltung des Standards "Energiesparhaus Münster" im Bebauungsplan bzw. in den textlichen Festlegungen vorgeschrieben wird.
 
Aber auch dann, wenn sich der Ratsbeschluss nur auf stadteigene zum Verkauf angebotene Grundstücke bezieht, sollte die Piratenpartei fordern, dass dieser Standard für alle zukünftigen Bebauungspläne, somit auch für das Neubaugebiet Koburger Weg festgeschrieben wird. Denn nur so können die hochgesteckten Zielen des Energie- und Klimaschutzkonzepts 2020 (siehe www.muenster.de/stadt/umwelt/pdf/klimaschutzkonzept2020.pdf) erreicht werden.
 
Im unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034007&voselect=7802 herunterladbaren Dokument "Hauptvorlage V/0675/2011 mit Anlage 136 KB" steht auf Seite 5: "Wirtschaftliche Beurteilung des Passivhausstandards: ...Die Untersuchungen sind an Hand eines Einfamilienhauses durchgeführt worden, da diese in der Regel die höchsten spezifischen Kosten aufweisen. Wie auch schon Untersuchungen der Stadt Frankfurt gezeigt haben, können größere Gebäude mit deutlich geringeren prozentualen Mehrkosten den Passivhausstandard erreichen. Das Einfamilienhaus stellt somit den ungünstigsten Fall dar."
 
Und auf Seite 3 steht: "...An der technischen Umsetzung des sogenannten Passivhausstandards wird seit mehr als 20 Jahren intensiv geforscht und gearbeitet. Der Passivhausstandard ist dabei heute kurz vor der Anwendung in der Breite und stellt damit erprobte Bauweisen zur Verfügung. In verschiedenen Regionen (Freiburg, Darmstadt, Frankfurt oder auch Hannover) hat sich dieser Baustandard schon auf
breiter Basis durchgesetzt. Eine ganze Reihe von Kommunen hat das Instrument der städtischen Grundstückskaufverträge zur Umsetzung des Passivhausstandards bereits genutzt."
 
Ich plädiere dafür, dass sich die Piratenpartei dafür einsetzt, in neuen Bebauungsplänen, in denen die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgeschrieben ist, bereits ab sofort und nicht erst ab 2014 den Passivhausstandard statt des abgemilderten Standards "Energiesparhaus Münster" festzuschreiben, da sich bei Bebauung mit Mehrfamilienhäusern die Passivbauweise bereits heute innerhalb weniger Jahre amortisiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den am 3.01.2012 in den Westfälischen Nachrichten veröffentlichten Artikel "Passivhäuser sind schimmelfrei", in dem die vom Münsteraner Architekten Christoph Thiel konzipierte Neubausiedlung am Wismarweg beschrieben wird. Diese Neubausiedlung in reiner Passivbauweise wurde durch den Wohnungsverein 1893 errichtet. Laut Artikel funktioniert das Konzept bei einer Kaltmiete von nur 7,90 Euro, und es fallen ja keine Heizkosten, somit sehr geringe Nebenkosten an. Außerdem wurde vom Architekten Petzold ein Mehrfamilien-Passivhaus in Gievenbeck errichtet, dass ich im Rahmen einer zweitägigen Passivhaus-Veranstaltung des Handwerkskammer-Bildungszentrums im Herbst 2011 besichtigte. Beide in Münster errichteten Mehrfamilienpassivhäuser beweisen, dass sich die Passivhausbauweise bei Mehrfamilienhäusern bereits heute rechnet.
 
Außerdem: Wenn ich den Bebauungsplan richtig interpretiere, sind nun 17 (nicht 15) Einfamilienhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen angedacht (Bereiche A, B und C). Diese Einfamilienhäuser werden wohl nicht barrierefrei sein, weil sich der Einbau eines Fahrstuhls in Einfamilienhäuser nicht rentiert. In den Bereichen D1 und D2 sollen Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen, aufgelockert durch zwischengeschobene Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen gebaut werden. Sehr fraglich ist für mich, ob in diesen Wohngebäuden alle Stockwerke durch Aufzüge für Gehbehinderte erreichbar sein werden. Denn laut § 49 der Bauordnung NRW gilt: "In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein." In der Sophienstraße in Münster errichtete das Bauunternehmen Nabbe in 2011 ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen ohne Fahrstuhl: Nur die zwei Wohnungen im Erdgeschoss sind für einen Rollstuhlfahrer zugänglich, jedoch nicht die zu diesen beiden Wohnungen zugehörigen Kellerräume. Nabbe veröffentlichte damals einen Werbeartikel in den WN. Ich kritisierte den Neubau in einer Mail an Nabbe mit Kopie an den Stadtdirektor Herrn Schultheiß und andere für Wohnpolitik zuständige Akteure. Wen dieser Vorgang interessiert: Download über
http://dl.dropbox.com/u/10137761/Mail_an_Nabbe_und_Stadtdirektor.zip
Ich befürchte, dass sich selbiges nun im Neubaugebiet Koburger Weg auf den Baufeldern D1 und D2 abspielen wird.
 
Wer die Presseberichte zum Wohnungsbau in den letzten Monaten gelesen hat, weiß, dass es in Münster einen akuten Mangel an barrierefreien Wohnungen gibt. Meiner Meinung nach sollte sich die Piratenpartei dafür einsetzen, dass zumindest alle zukünftig errichteten Mehrfamilienwohnhäuser zumindest für Gehbehinderte komplett nutzbar sein müssen. Das bedeutet, dass die DIN 18025 (siehe http://nullbarriere.de/din18025.htm) zumindest eingeschränkt in Bebauungsplänen für Mehrfamilienhäuser vorgeschrieben werden sollte:
 
- stufenloser Eingang zum Gebäude
- Erschließung des Kellers und aller Obergeschosse durch einen Fahrstuhl
- für Rollstuhlfahrer geeignete Mindesttürbreite
- barrierefreie Bäder
 
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften", siehe http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/160071. Zitat aus dieser Website: "Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen fordern die Bauministerkonferenz und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der Verpflichtung aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder nachzukommen und durch flankierende Maßnahmen eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines „Designs für alle“ zu gewährleisten."
 
Ich schlug übrigens Anfang März den Seniorenvertretungen aller Bundesländer per E-Mail vor, sich der Dresdner Erklärung anzuschließen, und erhielt inzwischen einige positive Rückmeldungen. Auch die Piratenpartei könnte sich der Dresdner Erklärung anschließen, und in Münster könnte man eine Vorreiterrolle einnehmen, indem man die Einhaltung der DIN 18025 zumindest in eingeschränkter Form für alle Mehrfamilienhäuser in neuen Bebauungsplänen vorschreibt.
 
Gruß
Uli
 
Ulrich Schlüter
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 4198233
Mobil +49 (0) 1522 1975992
uschluet AT muenster.de
 
 


  • [MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen, Ulrich Schlueter, 11.04.2012

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