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Betreff: Kreis Münster/ NRW
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[MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen
Chronologisch Thread
- From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
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- Subject: [MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen
- Date: Wed, 11 Apr 2012 15:41:32 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/muenster>
- List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
Unter http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/bebauungsplanverfahren_offenlegung529.html wird die
Bebauungsplanung des neuen Wohngebiets am Koburger Weg offengelegt. Vom
26.03.2012 bis 26.04.2012 können Stellungnahmen zur Planung eingereicht werden.
Als Anlagen kann man auf der Website unter
anderem den Entwurf des Bebauungsplans, die textlichen Festlegungen und die Begründung
herunterladen.
Ich finde weder im Bebauungsplans noch
in den textlichen Festlegungen Hinweise, dass die Wohngebäude im abgemilderten
Passivhausstandard erstellt werden müssen, wie es die Ratsvorlage
V/0675/2011/1 "Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster mit schrittweiser
Einführung des Passivhausstandards" vorsieht. Meines Wissens ist diese Ratsvorlage inzwischen
beschlossen worden. Diese Ratsvorlage findet Ihr unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034007&voselect=7802. Im dort herunterladbaren
Dokument "Hauptvorlage V/0675/2011 mit Anlage 136 KB" steht:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung
zur Einhaltung von städtischen Wärmedämmstandards bei dem Abschluss von
Grundstückskaufverträgen ein erfolgreiches Instrument des kommunalen
Klimaschutzes ist. Weiterhin nimmt der Rat zur Kenntnis, dass wegen der
technischen und rechtlichen Weiterentwicklung eine Anpassung der bisherigen
Regelung notwendig ist.
2. Zukünftig wird
der so genannte Passivhausstandard die Basis für städtische Klimaschutzauflagen
in den Grundstückskaufverträgen bilden. Analog werden die Regelungen bei den
städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen und bei der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft
angewandt.
3. Die Einführung wird in zwei Stufen
erfolgen:
1. Stufe ab dem 01.01.2012: Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes des Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um 35% = "Energiesparhaus Münster".
1. Stufe ab dem 01.01.2012: Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes des Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um 35% = "Energiesparhaus Münster".
2. Stufe ab dem 01.01.2014:
Passivhausstandard gemäß den Vorgaben des Passivhaus-Instituts
"Passivhaus Münster".
4. Die Verpflichtung zur
Einhaltung dieser Energiesparstandards wird wie bisher in die
Grundstückskaufverträge mit
Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertraglich abgesichert.
Ich weiß nicht, ob dieser Ratsbeschluss nur für
städtische Baugrundstücke gilt, die zukünftig verkauft werden, oder ob sie
generell für alle zukünftigen Wohnbebauungspläne anzuwenden ist. Wenn sie für
alle neu aufzustellenden Wohnbebauungspläne anzuwenden ist, sollte die
Piratenpartei Einspruch gegen den Entwurf des Bebauungsplans Koburger Weg
erheben und einfordern, dass die Einhaltung des Standards "Energiesparhaus
Münster" im Bebauungsplan bzw. in den textlichen Festlegungen vorgeschrieben
wird.
Aber auch dann, wenn sich der Ratsbeschluss nur auf
stadteigene zum Verkauf angebotene Grundstücke bezieht, sollte die Piratenpartei
fordern, dass dieser Standard für alle zukünftigen Bebauungspläne, somit auch
für das Neubaugebiet Koburger Weg festgeschrieben wird. Denn nur so können die
hochgesteckten Zielen des Energie- und Klimaschutzkonzepts 2020 (siehe www.muenster.de/stadt/umwelt/pdf/klimaschutzkonzept2020.pdf)
erreicht werden.
Im unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034007&voselect=7802 herunterladbaren
Dokument "Hauptvorlage V/0675/2011 mit Anlage 136 KB" steht auf Seite 5:
"Wirtschaftliche
Beurteilung des Passivhausstandards:
...Die Untersuchungen sind an Hand eines
Einfamilienhauses durchgeführt worden, da diese in der Regel die höchsten
spezifischen Kosten aufweisen. Wie auch schon Untersuchungen der Stadt Frankfurt
gezeigt haben, können größere Gebäude mit deutlich geringeren prozentualen
Mehrkosten den Passivhausstandard erreichen. Das Einfamilienhaus stellt somit
den ungünstigsten Fall dar."
Und auf Seite 3 steht:
"...An der technischen Umsetzung des sogenannten Passivhausstandards wird seit
mehr als 20 Jahren intensiv geforscht und gearbeitet. Der Passivhausstandard ist
dabei heute kurz vor der Anwendung in der Breite und stellt damit erprobte
Bauweisen zur Verfügung. In verschiedenen Regionen (Freiburg, Darmstadt,
Frankfurt oder auch Hannover) hat sich dieser Baustandard schon auf
breiter Basis durchgesetzt. Eine ganze Reihe von Kommunen hat das Instrument der städtischen Grundstückskaufverträge zur Umsetzung des Passivhausstandards bereits genutzt."
breiter Basis durchgesetzt. Eine ganze Reihe von Kommunen hat das Instrument der städtischen Grundstückskaufverträge zur Umsetzung des Passivhausstandards bereits genutzt."
Ich plädiere dafür, dass
sich die Piratenpartei dafür einsetzt, in neuen Bebauungsplänen, in denen die
Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgeschrieben ist, bereits ab sofort und nicht
erst ab 2014 den Passivhausstandard statt des abgemilderten Standards
"Energiesparhaus Münster" festzuschreiben, da sich bei Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern die Passivbauweise bereits heute innerhalb weniger Jahre
amortisiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den
am 3.01.2012 in den
Westfälischen Nachrichten veröffentlichten Artikel "Passivhäuser sind
schimmelfrei", in dem die vom Münsteraner Architekten Christoph
Thiel konzipierte Neubausiedlung am Wismarweg beschrieben wird. Diese
Neubausiedlung in reiner Passivbauweise wurde durch den Wohnungsverein 1893
errichtet. Laut Artikel funktioniert das Konzept bei einer Kaltmiete von nur
7,90 Euro, und es fallen ja keine Heizkosten, somit sehr geringe
Nebenkosten an. Außerdem wurde vom Architekten Petzold ein
Mehrfamilien-Passivhaus in Gievenbeck errichtet, dass ich im Rahmen einer
zweitägigen Passivhaus-Veranstaltung des Handwerkskammer-Bildungszentrums im
Herbst 2011 besichtigte. Beide in Münster errichteten Mehrfamilienpassivhäuser
beweisen, dass sich die Passivhausbauweise bei Mehrfamilienhäusern bereits heute
rechnet.
Außerdem:
Wenn ich den Bebauungsplan richtig interpretiere, sind nun 17 (nicht 15) Einfamilienhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen angedacht (Bereiche A, B und C). Diese
Einfamilienhäuser werden wohl nicht barrierefrei sein, weil sich der Einbau
eines Fahrstuhls in Einfamilienhäuser nicht rentiert. In den Bereichen D1 und D2
sollen Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen, aufgelockert durch
zwischengeschobene Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen gebaut werden. Sehr
fraglich ist für mich, ob in diesen Wohngebäuden alle Stockwerke durch Aufzüge
für Gehbehinderte erreichbar sein werden. Denn laut
§ 49 der Bauordnung NRW gilt: "In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen
müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein." In der Sophienstraße in Münster errichtete das
Bauunternehmen Nabbe in 2011 ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit sechs
Wohnungen ohne Fahrstuhl: Nur die zwei Wohnungen im Erdgeschoss sind für einen
Rollstuhlfahrer zugänglich, jedoch nicht die zu diesen beiden Wohnungen
zugehörigen Kellerräume. Nabbe veröffentlichte damals einen Werbeartikel in den
WN. Ich kritisierte den Neubau in einer Mail an Nabbe mit Kopie an den
Stadtdirektor Herrn Schultheiß und andere für Wohnpolitik zuständige Akteure.
Wen dieser Vorgang interessiert: Download über
http://dl.dropbox.com/u/10137761/Mail_an_Nabbe_und_Stadtdirektor.zip
Ich befürchte, dass sich selbiges nun im Neubaugebiet
Koburger Weg auf den Baufeldern D1 und D2 abspielen
wird.
Wer die Presseberichte zum Wohnungsbau in den letzten
Monaten gelesen hat, weiß, dass es in Münster einen akuten Mangel an
barrierefreien Wohnungen gibt. Meiner Meinung nach sollte sich die Piratenpartei
dafür einsetzen, dass zumindest alle zukünftig errichteten
Mehrfamilienwohnhäuser zumindest für Gehbehinderte komplett nutzbar sein müssen.
Das bedeutet, dass die DIN 18025 (siehe http://nullbarriere.de/din18025.htm)
zumindest eingeschränkt in Bebauungsplänen für Mehrfamilienhäuser vorgeschrieben
werden sollte:
- stufenloser Eingang zum
Gebäude
- Erschließung des Kellers und aller Obergeschosse
durch einen Fahrstuhl
- für Rollstuhlfahrer geeignete
Mindesttürbreite
- barrierefreie
Bäder
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die "Dresdner
Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen
Vorschriften", siehe http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/160071.
Zitat aus dieser Website: "Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die
Belange behinderter Menschen fordern die Bauministerkonferenz und das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der Verpflichtung
aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit in der
Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder nachzukommen und durch
flankierende Maßnahmen eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines „Designs
für alle“ zu gewährleisten."
Ich schlug übrigens Anfang März den
Seniorenvertretungen aller Bundesländer per E-Mail vor, sich der
Dresdner Erklärung anzuschließen, und erhielt inzwischen einige positive
Rückmeldungen. Auch die Piratenpartei könnte sich der Dresdner Erklärung
anschließen, und in Münster könnte man eine Vorreiterrolle einnehmen, indem man
die Einhaltung der DIN 18025 zumindest in eingeschränkter Form für alle
Mehrfamilienhäuser in neuen Bebauungsplänen
vorschreibt.
Gruß
Uli
Ulrich
Schlüter
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Germany
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uschluet AT muenster.de
- [MS Piraten] Einspruch in den Entwurf des Bebauungsplans "Koburger Weg westlich des Germania-Campus" einlegen, Ulrich Schlueter, 11.04.2012
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