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muenster - Re: [MS Piraten] Rats-TV

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Rats-TV


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal AT piratenpartei-muenster.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Rats-TV
  • Date: Mon, 20 Dec 2010 19:37:05 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Am 20.12.2010 17:39, schrieb Ulrich Klose:
Nur um Recht behalten zu wollen ;-)

Auch Ratsmitglieder (auch wenn sie, wie Johannes richtig sagt, keine
Angehörigen der Legislative, sondern der Exekutive sind) benötigen die
Öffentlichkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Ohne Öffentlichkeit
könnten sie nämlich nicht gewählt werden. Insofern müssen sie sich
sicherlich das Filmen gefallen lassen (auch wenn es für manche sicher
besser wäre, ihre Kompetenz würde nicht live in Internet oder TV
ausgestellt).

Viele Grüße
Ulrich

Am Mon, 20 Dec 2010 15:52:17 +0100
schrieb Johannes Rehborn<Alagos AT Alagos.net>:

Ah vielen Dank :-). Das ist dann tatsächlich neu.
Ich ziehe dann alle Vorbehalte zurück :).

Schöne Grüße
Johannes

Am 20.12.2010 15:26, schrieb Pascal Powroznik:
Am 20.12.2010 14:55, schrieb Johannes Rehborn:
Am 20.12.2010 09:02, schrieb Ulrich Klose:
Guten Morgen,

der Punkt Persönlichkeitsrecht dürfte bei der Frage von
Videoübertragungen keine Rolle spielen. Denn als gewählte
Politiker sind Ratsmitglieder für die Kommune zweifelsfrei
Personen des öffentlichen Interesses, die sich bei ihrer
Mandatsausübung ablichten lassen müssen.

Ich meine mich zu erinnern, dass der Offene TV-Kanal Münster, als
er noch über Kabel zu empfangen war, auch aus dem Rat berichtete.

Viele Grüße
Ulrich
Hallo,

ob das bei Ratsmitgliedern noch gilt würde ich jetzt nicht als 100%
sicher einordnen. Der Rat hat deutlich weniger Pflichten als der
Land- und Bundestage. Der Rat gilt auch nicht als Parlament im
klassischen Sinne. Ob die Ratsherren dann schon als Person des
öffentlichen Lebens gelten kann man durchaus bezweifeln.


Siehe Rechtsprechung des OVG des Saarlandes

http://www.piraten-muenster.de/wordpress/2010/12/pm-piraten-beantragen-mehr-transparenz-beteiligung-durch-rats-tv/#comments


http://deinefreunde.atomator.de/?p=3767
Die Kölner Verwaltung sagt nach Prüfung der Rechtslage aus:
"
Nach ganz neuer Rechtsprechung (OVG des Saarlandes) wird
dagegen die Frage nach den Persönlichkeitsrechten der
Ratsmitglieder relativiert. So wird zwar die “alte“ Rechtsprechung
bestätigt, dass die Sitzungsleitung bei Abwägung aller Interessen
die Rundfunkfreiheit eines Anbieters auf Übertragung der Sitzung
beschränken darf, wenn durch die Medienpräsenz erhebliche
Beeinträchtigungen auf die Meinungsbildung im Sitzungssaal zu
befürchten sind.

Der Schutz von Persönlichkeitsrechten könne der
Rundfunkfreiheit dagegen nicht generell entgegen gehalten werden.
Zwar entfalle das Persönlichkeitsrecht eines Ratsmitglieds nie
völlig (zu denken ist hier etwa an weiter bestehenden Schutz vor
Beleidigungen etc.), es werde jedoch dadurch modifiziert und in
seiner Bedeutung weitgehend reduziert, dass das Ratsmitglied in
diesem Rahmen nicht als Privatperson agiere und betroffen sei,
sondern als Amts- bzw. Funktionsträger. Es gelte insofern auch
nicht das übliche Datenschutzrecht.
Diese Rechtsauffassung ist insgesamt überzeugend.
"

Findet jmd. das Urteil im Netz (Wortlaut und Nr.)?

Ciao
Pascal

--

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Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Integrationsrat

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