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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Walther <cptsalek AT gmail.com>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Anfrage "Zweitwohnsitzsteuer" - Semesterspiegel
  • Date: Fri, 10 Sep 2010 07:54:58 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Hi,

2010/9/10 Martin Schlüter <admin AT web-data-master.de>:
>
[...]
> Und von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, verlegt jeder Student während
> seines Studiums seinen regelmäßigen Hauptaufenthaltsort an den Studienort,
> und bezeichnet die eigene Wohnung/Zimmer dann als seinen Nebenwohnsitz,
> während sein Hauptwohnsitz weiterhin das Kinderzimmer im Elternhaus sein
> soll? Da sollte es doch eigentlich logisch sein, das der Studienort eben
> zeitweise der Hauptwohnsitz ist, schließlich ist es der Ort an dem man sich
> hauptsächlich aufhält. Da wird also der Wohnraum für den man Miete bezahlt
> als Nebenwohnsitz bezeichnet, während  das Kinderzimmer, das während der
> Abwesenheit von der Mutter als Bügelzimmer benutzt wird, und für das keine
> Miete gezahlt wird, als Hauptwohnsitz gelten soll....   Es gibt Regeln nach
> denen die Einteilung des Haupt- und der Nebenwohnsitze bestimmt werden, und
> ich würde jede Wette eingehen das bei den meisten Studenten mit
> Nebenwohnsitz am Studienort eine Überprüfung ergeben würde das der Wohnsitz
> am Studienort der Hauptwohnsitz ist, und der Student dies dementsprechend
> ummelden müsste...
[...]

Das ist einem meiner Kollegen in seiner Azubi-Zeit passiert: Hat sich
hier in Münster eine Wohnung genommen und als Zweitwohnsitz gemeldet
und sein Elternhaus in Rheine als Erstwohnsitz angegeben. Bei
irgendeinem Schriftwechsel mit der Stadt ist das aufgefallen, und er
mußte sich ummelden.
Es gibt eine recht präzise Definition von Erst- und Zweitwohnsitz,
auch wenn ich die nicht auf die Kette bekomme. Genauso, wie man nach
einem Umzug innerhalb einer bestimmten Zeit auch sein Auto ummelden
muß, selbst wenn man das neue Kennzeichen nicht haben möchte...

[...]
> Gut, die können sich jetzt bei denen
> bedanken die jahrelang ihren Hauptwohnsitz als Zweitwohnsitz ausgegeben
> hatten, und somit der Stadt jährlich einen  7 stelligen Betrag an
> Finanzausgleich unter den Kommunen so vorenthalten hatten. Wenn sich alle
> entsprechend richtig umgemeldet hätten, würde kein Bedarf an einer solchen
> Steuer entstehen.

Das ist für mich der Hauptgrund, Martin zuzustimmen. Die Komunen
bekommen abhängig von ihren gemeldeten Einwohnern Geldmittel, d.h.
also das Münster quasi für jeden Studi mit Zweitwohnsitz in MS Gelder
flöten gehen. Und zwar Gelder, die ob der leeren Stadtkasse dringend
gebraucht werden.
Ich finde das ehrlich gesagt auch in Ordnung, wenn der Druck erhöht
wird, denn die Entscheidung nach Münster zu kommen ist sicherlich eine
willentliche, und begründet sich in der Qualität der Ausbildung, die
Münster bietet. Nun nutzt hier jeder Student - auch da liegt Martin
richtig - die hiesige Infrastrukur, seien es nun Straßen oder der
ÖPNV. Und gerade dem gut laufenden Bussegment der Stadtwerke geht es
finanziell alles andere als gut. Die hohen Fahrgastzahlen sorgen für
hohe Betriebskosten, die aufgefangen werden müssen.
Ein wenig passen muß ich bei der Finanzierung des Semestertickets,
habe da aber dunkel im Hinterkopf, dass auch hier die Komunen
involviert sind.

Deshalb verstehe ich nicht, warum sich ein Student einen Zacken aus
der Krone brechen sollte, wenn er (oder sie) sich hier mit
Erstwohnsitz meldet.

Übrigens ist es für Berufstätige heutzutage schwer, einen
Zweitwohnsitz in Form eines zweiten Haushalts absetzen zu können.
Angegeben werden können theoretisch ja Fahrten zwischen beiden
Wohnsitzen, Miete und Co. Meine Kollegen, die nach der letzten Fusion
nach Münster kommen mußten um ihren Arbeitsplatz zu behalten haben
dadurch einen spürbaren finanziellen Verlust.

Seinen Erstwohnsitz an den Studienort zu verlegen bringt keine
finanziellen Nachteile, und ich brauche glaube ich nicht dran zu
erinnern, dass wir in schwierigen Zeiten leben und die Piraten im Rat
der Stadt sitzen. Hier gilt es Augenmaß zu bewahren und die Interessen
abzuwägen. Während ich bei der Abschaffung der Studiengebühren hinter
den Studierenden stehe, kann ich im Falle der Zweitwohnsitzsteuer die
Stadt verstehen.

Gruß
Christian

> Im Grunde gibt es doch nur 2 Arten von Orten die eine solche Steuer
> einführen. Erstmal die Orte mit einem hohen Anteil an Ferienwohnungen die
> allesamt als Zweitwohnungen gelten, die Städte hier also für die Pflege und
> Instanthaltung der Straßen zu diesen Häusern sorgen müssen und sich so eben
> über die Steuer entsprechend die Unkosten wieder reinholen. Und eben
> andererseits Städte mit einem hohen Anteil an Studenten die dort als
> Nebenwonsitz angemeldet sind, obwohl es ihr derzeitiger Lebensmittelpunkt
> ist. Eben weil diese Gruppe  auch die städtische Infrastruktur wie
> Bäder/Stadtbücherei/Parkanlagen etc intensiv mitnutzt, ohne das hier ein
> entsprechender Finanzausgleich stattfindet. Durch diese falschen Angaben
> bezüglich haupt- und Nebenwohnsitz entstehen diesen Städten so jährliche
> Mindereinnahmen in Mio. Höhe. Da jetzt eine solche Steuer einzuführen trifft
> doch dann hauptsächlich die Verursacher dieser Mindereinahmen, und es
> handelt sich um einen kleinen Teil der jeweiligen Bevölkerung dieser Städte.
> Oder sollen diese Mindereinnahmen jetzt wieder auf die ganze Bevölkerung
> umgelegt werden, oder besser noch auf diejenigen die in der jeweiligen Stadt
> den Hauptwohnsitz gemeldet haben?
>
> So finde ich es jetzt unsinnig gegen die, im Grunde berechtigte,
> Zweitwohnungssteuer auf kommunaler Ebene zu wettern. Sinnvoller wäre es sich
> jetzt für die Beseitigung der Ausgangsproblematik einzusetzen, also das z.B.
> der Verteilerschlüssel für den Finanzausgleich für die Kommunen neben dem
> Hauptwohnsitz auch die Nebenwohnsitze berücksichtigt, denn dann würde dieser
> Nachteil für die Städte mit hohem Anteil an Nebenwohnsitzen erst garnicht
> auftauchen.
>
> Also die Ursachen für eine Problematik angehen, nicht die berechtigten
> Folgen bekämpfen.
>
>
>
>
> Peter Horstmann schrieb:
>>
>> Martin Schlüter schrieb:
>>
>>
>>>
>>> wo ist denn das Problem für einen Studenten dann Münster als ersten
>>> Wohnsitz zu bestimmen, und sich diese Steuer dann sparen können...
>>> schließlich wohnt der Student während seines Studiums doch auch in
>>> Münster,
>>> und nutzt dabei die kommunalen steuerfinanzierten Einrichtungen/Angebote
>>> etc...
>>>
>>
>> Das Problem ist
>> a) der Zwang. Wer nicht freiwillig wechselt - und damit z. B. den Wohnort
>> der Familie verläßt - der muss zahlen.
>>
>> b) Es hat es durchaus verschiedene Konsequenzen, wo man seinen 1. Wohnort
>> hat. Das gilt nicht nur für z. B. piratische Kreisverbände und andere
>> Vereine, sondern hat z. B. so kuriose Folgen, wie dass man nicht mehr "zu
>> Hause" beerdigt wird, sondern an seinem Erst-Wohnsitz.
>>
>>>
>>> und warum sollte jemand der sich neben einem Anwesen auf dem Land auch
>>> noch eine Stadtwohnung hält dann nicht eine solche Steuer zahlen, jemand
>>> der
>>> sich wirklich 2 oder mehr Wohnsitze leisten kann, dem tuts doch nicht
>>> weh...
>>>
>>
>> Ok, das war sicherlich ironisch gemeint. Aber für alle anderen, die sowas
>> ernst meinen könnten:
>>
>> Szene: eine Familie mit 3 Kinden, die alle studieren, da sie mit ihrem
>> Abi-Schnitt von 1.0 sonst viele Möglichkeiten verschenken würden ... ... da
>> die Kinder zu unterschiedlichen Semestern nach Münster kamen, wohnen sie
>> derzeit nicht in einer WG, sondern sind über die Stadt verteilt ... das tut
>> dann weh. Neben den drei Mieten und drei Unterhaltskosten muss nun auch
>> drei
>> Mal Strafsteuer gezahlt werden.
>>
>>>
>>> und eine Einschränkung der Freizügigkeit nach Art. 11 GG sehe ich auch
>>> nicht, denn durch eine solche Steuer wird doch niemand daran gehindert
>>> seinen Wohnsitz oder einen zusätzlichen Wohnsitz nach Münster zu
>>> verlegen....
>>>
>>
>> Das ist so herum richtig ... gehindert wird niemand. Man wird aber dafür
>> bestraft, wenn man es nicht tut. Die freie Entscheidung, wo man wohnen
>> möchte, wird damit beeinträchtigt. Das wäre so, als würde man eine
>> Strafsteuer für Nichtwähler einführen. Natürlich bliebe jedem das Recht
>> wählen zu gehen, das würde dann auch nicht beeinträchtigt. Das Recht nicht
>> wählen zu gehen würde dann aber eingeschränkt.
>>
>> Ich hoffe das erklärt etwas die Problematik
>>
>> LG
>> Peter
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>> https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/muenster
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